Ratsinformationssystem Nordheim
Gemeinderat-Sitzung
Sitzung am 27.06.2025 um 19:00 Uhr
Tagesordnung:
- Tagesordnungspunkt 1
Bekanntgaben
ProtokollDer Vorsitzende gibt das Protokoll des Gemeinderates vom 09.05.2025 zur Durchsicht und Unterschrift in Umlauf und gibt die in nichtöffentlicher Sitzung vom 09.05.2025 gefassten Beschlüsse bekannt.
Az.: 472.21:0001
Kindergartenferien 2025 / 2026 / 2027In Absprache mit dem Gesamtelternbeirat wurden folgende Ferien- und Schließzeiten für die Kindergarten in Nordheim und Nordhausen festgelegt:
Weihnachtsferien 25/26: 24.12.2025 - 05.01.2026
Freitag, 05.06.2026 (Brückentag)
Sommerferien: 03.08.- 21.08.2026
Weihnachtsferien 26/27: 24.12.2026- 05.01.2027
- Tagesordnungspunkt 2
Dienstanweisung Vergabe Gemeinde Nordheim;
Festlegung von Wertgrenzen/Vereinfachung des VergaberechtsProtokollAz.:600.530:0008
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 47/2025 vor.
GA Döbler erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.
Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
Die Verwaltung wird beauftragt, die „Dienstanweisung für die Vergabe von Beschaffungen und Leistungen der Gemeinde Nordheim“ entsprechend der geänderten Wertgrenzen befristet bis zum 01.10.2027 anzupassen (siehe Anlage).
Der Beschlussvorschlag wird mit 17 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.
- Tagesordnungspunkt 3
Sanierung "Ortskern IV";
Beschluss über Vorbereitende Untersuchungen und Beauftragung Begleitung SanierungsverfahrenProtokollAz.:623.225:0100/1
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 46/2025 vor.
GR Hachtel und GR Krieg erklären sich für befangen und rücken vom Sitzungstisch ab.
Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Kizler (als Krankheitsvertretung für Frau Härtlein) und Herrn Sonnenwald von der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH. Anhand einer Präsentation, die als Anhang zum Protokoll genommen wird, stellen Frau Kizler und Herr Sonnenwald das Team der Kommunalentwicklung und ihre Betreuungs-/Beratungstätigkeiten als erfahrener Sanierungsträger während der Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen vor.
GR Mayer regt an, die Schwaigerner Straße aufgrund ihres desolaten Zustands bis zum Ortseingang in das Untersuchungsgebiet aufzunehmen. Herr Sonnenwald teilt mit, dass es sich bei der Schwaigerner Straße um eine Kreisstraße handelt. Für dortige Sanierungsmaßnahmen würde die Gemeinde keine Fördermittel bekommen. Der Vorsitzende ergänzt, die Schwaigerner Straße für ein Gespräch mit dem Kreis im Hinterkopf zu behalten. Eventuell sei der Kreis bereit, seine Straße selbst zu richten.
Herr Sonnenwald erklärt, dass im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchen überprüft werden soll, ob bzw. an welchen Stellen eine Anpassung der aktuellen Abgrenzung des Untersuchungsgebietes sinnvoll ist. Einzelne Grundstücke könnten problemlos mit aufgenommen werden. Eine Erweiterung um einen größeren Bereich müsse dem RP gut begründet werden und könne dazu führen, dass eine neue Kostenberechnung erforderlich wird.
Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
- Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Aufnahme in das Landessanierungsprogramm (LSP) 2025.
- Der Gemeinderat beschließt für das im nachfolgenden Lageplan der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH vom 23.05.2025 abgegrenzte Gebiet "Ortskern IV" die Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB.
- Der Beschluss über die Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen wird öffentlich bekannt gemacht und erlangt dadurch Rechtskraft.
- Mit der Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen und der Betreuung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme wird die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH nach Rechtskraft des VU-Beschlusses durch öffentliche Bekanntmachung beauftragt.
Der Beschlussvorschlag wird mit 15 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.
- Tagesordnungspunkt 4
Festhalle Nordheim - Änderung der Benutzungsordnung und Benutzungsentgeltordnung
ProtokollAz.:564.16:0007/5
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 50/2025 vor.
Die Kämmerin erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.
Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
1. Die überarbeitete Benutzungsordnung (Anlage 1) wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
2. Der aktualisierten Benutzungsentgeltordnung (Anlage 2) wird zugestimmt.
3. Die Änderungen treten mit Wirkung zum 01.01.2026 in Kraft.
Der Beschlussvorschlag wird mit 17 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimme/n angenommen.
- Tagesordnungspunkt 5
Willy-Weidenmann-Halle - Änderung der Benutzungsordnung und Benutzungsentgeltordnung
ProtokollAz.:564.36:0007/2025
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 51/2025 vor.
Die Kämmerin erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.
Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
1. Die überarbeitete Benutzungsordnung (Anlage 1) wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
2. Der aktualisierten Benutzungsentgeltordnung (Anlage 2) wird zugestimmt.
3. Die Änderungen treten mit Wirkung zum 01.01.2026 in Kraft.
Der Beschlussvorschlag wird mit 17 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.
- Tagesordnungspunkt 6
Sporthalle und Foyer - Änderung der Benutzungsordnung und Benutzungsentgeltordnung
ProtokollAz.:564.26:0007/5
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 52/2025 vor.
Die Kämmerin erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage. Der Vorsitzende informiert über die Verwendung von wasserlöslichem Haftmittel in der Sporthalle.
Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
1. Die überarbeitete Benutzungsordnung (Anlage 1) wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
2. Der aktualisierten Benutzungsentgeltordnung (Anlage 2) wird zugestimmt.
3. Die Änderungen treten mit Wirkung zum 01.01.2026 in Kraft.
Der Beschlussvorschlag wird mit 17 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.
- Tagesordnungspunkt 7
Sanierung Nordhausen II;
Sanierung der Oststraße; Vergabe von IngenieurleistungenProtokollAz.:623.224:0100/1
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 44/2025 vor.
GA Döbler erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.
Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
Das Ingenieurbüro Ippich wird mit den Leistungsphasen 1 – 9 der Ingenieurleistungen für die Verkehrsanlagen der Oststraße gemäß des vorstehenden Leistungsbeschriebs beauftragt.
Der Beschlussvorschlag wird mit 17 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.
- Tagesordnungspunkt 8
Sanierung Nordhausen II;
Straßenbeleuchtung Weststraße; BaubeschlussProtokollAz.:623.224:0100/1
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 45/2025 vor.
GA Döbler erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.
Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
Der Gemeinderat beschließt den Umbau der Straßenbeleuchtung in der Weststraße gemäß der Kostenschätzung des Ingenieurbüro Ippich vom 01.04.2025 in Höhe von 45.579,98 EUR (brutto). Die Verwaltung wird beauftragt, die Arbeiten auszuschreiben.
Der Beschlussvorschlag wird mit 17 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.
- Tagesordnungspunkt 9
Annahme einer Erbschaft
ProtokollAz.: 084.44:0003
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 53/2025 vor.
Die Kämmerin erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.
Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
Die Gemeinde Nordheim nimmt die Erbschaft von Herrn Gustav Mayer an.
Der Beschlussvorschlag wird mit 17 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.
- Tagesordnungspunkt 10
Annahme von Spenden
ProtokollAz.: 960.041:0002
Spende für die Gemeinde Nordheim
Bei der Gemeinde sind folgende Spenden im Jahr 2025 eingegangen:
Fa. VBU Volksbank im Unterland eG, Brackenheim: 500 EUR für das Familienzentrum Pusteblume,
Fa. Klotzbücher GmbH, Nordhausen: 1.200 EUR für die Baumpflanzung zum 50-Jährigen Jubiläum der Eingemeindung von Nordhausen,
Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
Die Spenden werden dankend angenommen.
Der Beschlussvorschlag wird mit 17 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.
- Tagesordnungspunkt 11
Sonstiges und Anfragen
ProtokollAz.: 892.11:0040/7/2/5
Förderung Sanierung der Weinbergmauern am Schlössle
GA Döbler berichtet, dass in der Sitzung am 09.05.2025 seitens der Verwaltung mitgeteilt wurde, dass bislang keine Rückmeldung von der Stiftung Naturschutzfonds BW bzw. dem RP Stuttgart vorliegt, ob Fördermittel für die Weinbergmauern bereitgestellt werden können. Die Erneuerung der Stützmauer wurde hingegen bereits als nicht förderfähig eingestuft.
Nach erneutem Kontakt mit dem RPS liegt zwischenzeitlich eine Rückmeldung vor: Das Projekt Sanierung Weinberg-Trockenmauern wurde als Idee in das Fachkonzept des RPS aufgenommen. In diesem Zusammenhang wird dann geprüft, ob eine Förderung möglich ist.
Das Fachkonzept umfasst mehrere Projekte im Landkreis Heilbronn und Landkreis Ludwigsburg, auf die eine Gesamtsumme an Fördermitteln verteilt wird. Die Zustimmung zum Fachkonzept durch den zuständigen Stiftungsrat bei der Stiftung Naturschutzfonds BW steht derzeit noch aus und ist für die Sitzung im November 2025 geplant.Im nächsten Schritt wird durch das RPS dann ein Planungsbüro beauftragt. Dieses nimmt Kontakt mit der Gemeinde Nordheim auf und prüft, ob durch eine fachgerechte Sanierung der Trockenmauern ein Mehrwert für die Natur erreicht werden kann. Sollte dieses Kriterium erfüllt sein, wäre eine Förderung von bis zu 90 % möglich – frühestens jedoch Anfang bzw. Mitte 2027.
Die Verwaltung schlägt daher vor, den Beschlussvorschlag c) der Sitzungsvorlage 38/2025 zurückzustellen. Die Sanierung der Mauerstufe 2.2 soll nicht beauftragt werden, bis das Ergebnis zur möglichen Förderung vorliegt. Eine akute Gefährdungssituation ist derzeit nicht erkennbar.
Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis und stimmt dem Vorgehen zu.
Az.: 815.41:0020
Wasserversorgung; Rohrbruch im Breibachweg; Vergabe der Leitungssanierung
AR Keller berichtet, dass im Breibachweg in Höhe des Gebäudes 4 Wasser aus der Straße drückt und zeigt den Leitungsverlauf anhand eines Lageplans. Die dort vorhandene Graugussleitung stammt mindestens aus dem Jahr 1953 (erster nachvollziehbarer Hausanschluss). Es ist davon auszugehen, dass die Leitung in ihrem Verlauf nicht mehr in bestem Zustand ist. Es wird Rohrfraß vermutet. Die Verwaltung hat daher eine Angebot für den Austausch der Gussleitung in eine Kunststoffleitung eingeholt. Die Maßnahme beläuft sich demnach auf rund 74.400 EUR brutto (Ingenieurleistungen HNVG, Material und Rohrlegearbeiten HNVG und Tiefbau Michel + Partner). Das Angebot ist als angemessen zu werten. Die Leitung soll bei der Maßnahme gleich aufdimensioniert werden, um im Bedarfsfall auch die gegenüberliegenden Gebäude mit anzuschließen, wenn die dortige Leitung Schäden bekommt. Der Austausch der gesamten Leitung im Stichweg wird angesichts des Alters der Leitung empfohlen. Im Vergleich würden für die Reparatur der jetzigen Schadstelle etwa 8.000 - 12.000 EUR anfallen.
Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
Die schadhafte Wasserleitung im Breibachweg soll auf der gesamten Länge des Stichweges ausgetauscht werden. Die HNVG erhält den Auftrag für die Ingenieurleistungen in Höhe von rund 5.700 EUR brutto und für die Materialbeschaffung und Rohrlegearbeiten in Höhe von rund 41.600 EUR. Den Auftrag für die Tiefbauarbeiten in Höhe von rund 27.100 EUR erhält die Fa. Michel und Partner aus Nordheim.
Der Beschlussvorschlag wird mit 17 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.
Az.: 032.12:0005/3
Terminankündigung VVG-Sitzung
Der Vorsitzende kündigt an, dass am 17.09.2025 voraussichtlich in Lauffen die nächste VVG-Sitzung stattfindet. Er bittet die Ausschussmitglieder, sich diesen Termin vorzumerken.
Az.: 361.5:004 325 Jahre Nordhausen
Der Vorsitzende erinnert an das gelungene Jubiläumsfest Ende Mai 2025, das von den Vereinen und Organisationen im Ortsteil Nordhausen mit Unterstützung der Gemeinde geplant und durchgeführt wurde. In diesem Zusammenhang dankt der Vorsitzende insbesondere den zahlreichen Aktiven, die teils ganz herausragende Beiträge geleistet haben.
Inzwischen liegt die vorläufige Abrechnung des Jubiläumsfestes vor.
Die Gemeinde hat rund 5.000 EUR ausgegeben für verschiedene Leistungen im Rahmen der Vorbereitungen; insbesondere für Werbung, Zeitungsanzeige, Toilettenanhänger, Sanitätsdienst und Veranstaltungstechnik. Auf etwa weitere 5.000 EUR summieren sich die erbrachten Leistungen von Bauhof und Hausmeistern sowie die Verrechnung der Hallengebühren der Willy-Weidenmann-Halle. Die Verwaltungsleistungen werden nicht berücksichtigt bzw. verrechnet.
Der Vorsitzende schlägt vor, die genannten Ausgaben bzw. Leistungen als Gemeindebeitrag zum Jubiläumsfest in Nordhausen zu sehen. Der beim Jubiläumsfest erzielte Erlös soll den Vereinen und Organisationen in Nordhausen überlassen werden, die zu gg. Zeit eine Entscheidung über die Verwendung des Erlöses treffen werden.
Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
Die von der Gemeinde erbrachten Ausgaben und Leistungen im Zusammenhang mit dem Jubiläum 325 Jahre Nordhausen werden im Haushalt 2025 finanziert.
Der Beschlussvorschlag wird mit 17 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.
Az.: 815.61:0005
Hauffstraße; Einbruch der StraßendeckeGR Stopper weist auf den kürzlich entstandenen Einbruch der Straßendecke in der Hauffstraße hin und fragt nach, ob man weiß, was die Ursache hierfür war.
AR Keller antwortet, es wurden sowohl Kanal als auch Straßeneinlauf untersucht. Beides war in Ordnung. Darüber hinaus wurden Datenlogger an der Wasserleitung angebracht. Auch hier konnte kein Schaden festgestellt werden. Deshalb geht die Verwaltung davon aus, dass es sich um ein alte Unterspülung handelte, die noch aus dem vorigen größeren Rohrbruch herrührt.
- Tagesordnungspunkt 12
Bürgerfragestunde
ProtokollEin Bürger erkundigt sich, weshalb manche Bauminseln nicht mit Bäumen wiederbepflanzt werden. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass dies verschiedene Gründe haben kann. Konflikte mit Leitungen in der Straße; zu geringer Wurzelraum; Beschädigungen angrenzender Gebäude und einiges mehr können die Ursache sein.