Ratsinformationssystem Nordheim
Gemeinderat-Sitzung
Sitzung am 09.05.2025 um 19:00 Uhr
Tagesordnung:
- Tagesordnungspunkt 1
Bekanntgaben
ProtokollDer Vorsitzende gibt das Protokoll des Gemeinderates vom 04.04.2025 zur Durchsicht und Unterschrift in Umlauf.
- Tagesordnungspunkt 2
Sanierung der Weinbergmauern am Schlössle;
a) Vorstellung der Planung
b) Baubeschluss Sanierung Stützmauer
c) Baubeschluss Sanierung Teilbereich Trockenmauer und AuftragsvergabeProtokollAz.: 892.11:0040/7/2/5
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 38/2025 vor.
Herr Bewer vom Ingenieurbüro Bewer erläutert den Sachverhalt ausführlich anhand der Sitzungsvorlage und einer Präsentation.
AR Keller geht kurz auf die überplanmäßige Ausgabe für die Stützmauer in Höhe von rund 100.000 EUR ein. In der Kostenschätzung sind nun auch die beiden zu sichernden noch stehenden Teilstücke der Stützmauer rechts und links des eingestürzten Bereiches enthalten.
AR Keller und GA Döbler berichten anschließend über eine mögliche Förderung des Projektes durch die Stiftung Naturschutzfonds BW. Zur Förderung ist unter anderem eine naturschutzfachliche Stellungnahme des Regierungspräsidiums notwendig. Heute kam von dort die erste Rückmeldung, dass die Stützmauer nicht als förderfähig angesehen wird, die Trockenmauer in den Weinbergen aber geprüft werden kann. Um eine Förderung erhalten zu können, muss bei einer Maßnahme der Mehrwert für die Natur (Aufwertung) im Vordergrund stehen, nicht die Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde als Eigentümerin. Nach Rücksprache mit der Stiftung Naturschutzfonds BW bestehen aber Chancen, die verbleibenden und zur späteren Sanierung vorgesehenen Trockenmauerbereiche im Weinberg durch die Stiftung Naturschutzfonds BW fördern zu lassen. Die Verwaltung wird daher nochmals Kontakt mit dem Regierungspräsidium aufnehmen und explizit die Weinberg-Trockenmauern ansprechen. Als Standortgemeinde des Eingriffs "Süddeutsche Erdgasleitung" (SEL) läge die Höhe der Zuwendungen bei 90 % der Gesamtkosten des Projekts. Ersatzzahlungen, die für das Projekt SEL angefallen sind, sollten möglichst für Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur in dieser Region eingesetzt werden. Gleichzeitig regeln das Bundes- und Landesnaturschutzgesetz die rechtlichen Vorgaben für die Verwendung von Ersatzzahlungen.
Ökopunkte könnte die Gemeinde nur erwirtschaften, wenn die Maßnahme nicht bereits durch ein anderweitiges Programm gefördert wird und eine ökologische Aufwertung gegenüber dem Ursprungszustand darstellt. Da es aber um die Sanierung von bereits vorhandenen Trockenmauern geht, kann es hier kaum zu einer Aufwertung kommen.
Der Beschlussvorschlag für die Sanierung des ersten Trockenmauerteilstücks muss aufgrund der noch laufenden Prüfung durch die Stiftung Naturschutzfonds dahingehend ergänzt werden, dass die Arbeiten erst vergeben werden, wenn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für einen vorzeitigen Baubeginn vorliegt bzw. eine Förderung hierfür abgelehnt wird.
Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
- Der Gemeinderat nimmt von der Planung zustimmend Kenntnis.
- Der Gemeinderat beschließt, die Leistungen zur Sanierung der Mauerstufe 1.1 (Stützwand im Eigentum der Gemeinde) wie beschrieben beschränkt auszuschreiben. Die Gemeindeverwaltung wird ermächtigt, die Leistungen gemäß VOB an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
- Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, die Leistungen zur Sanierung der Mauerstufe 2.2 (Trockenmauer im BA 2) gemäß Angebot vom 22.04.2025 in Höhe von 88.946,25 EUR netto (105.864,04 (brutto) an die Fa. Pfeuffer GmbH aus Grünsfeld-Zimmern zu vergeben, sobald die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stiftung Naturschutzfonds BW oder eine Ablehnung der Förderung vorliegt.
Der Beschlussvorschlag wird mit 17 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.
- Tagesordnungspunkt 3
Sanierung Nordhausen II; Neugestaltung Ortsdurchfahrt;
Vorstellung der möglichen Kanalplanung und Beschluss über die AusführungsvarianteProtokollAz.: 623.224:0100/1
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 35/2025 vor.
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.
Sodann stellen Herr Schöll und Frau Vujanovic vom Ingenieurbüro Schöll Consult anhand einer Präsentation die verschiedenen Berechnungen und Ergebnisse zu den möglichen Kanalbauvarianten in der Ortsdurchfahrt Nordhausen vor.
Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
Der Gemeinderat beschließt, die Kanalplanung der Ortsdurchfahrt Nordhausen mit einer Aufdimensionierung der Mischwasserkanalhaltungen im Platzbereich der Zabergäustraße (DN 500 auf DN 600 bzw. DN 300 auf DN 500) und in der Waldenserstraße zwischen den Einmündungen der Zabergäustraße und des Schulweges (DN 500 auf DN 800) durchzuführen. Weiter sollen Flächen am Schulweg durch Bereitstellung eines kurzen Regenwasserkanals abgekoppelt werden.
Der Beschlussvorschlag wird mit 17 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.
- Tagesordnungspunkt 4
Sanierung Nordhausen II; Neugestaltung Ortsdurchfahrt;
a) Baubeschluss Waldenser- und Zabergäustraße
b) Billigung der Planung und Baubeschluss Oststraße inkl. BushaltestellenProtokollAz.: 623.224:0100/1
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 36/2025 vor.
AR Keller erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage. Sie geht auf die Optimierung der Fördermittel aus dem Landesprogramm "Lebendige Zentren" ein, die mit dem gleichzeitigen Ausbau der Waldenser- und Zabergäustraße mit der Oststraße einhergehen. Weiter werden die Fördermöglichkeiten für die Bushaltestellen erläutert.
Anschließend stellt GA Döbler die Planung für die Oststraße anhand eines Lageplanes vor. Der Vorsitzende ergänzt, dass eine Verkehrsinsel mit Hochbord und eine Verschwenkung der Fahrbahn Richtung innerorts nicht möglich ist, weil die Anfahrbarkeit der geplanten Parkplätze entlang des vorgesehenen neuen Wohngebietes südlich der Oststraße gewahrt werden muss.
Auf Anfrage von GR Pfautsch nach der Gestaltung der Querungsstellen, erklärt GA Döbler, dass die Bordsteine jeweils abgesenkt und mit taktilen Flächen versehen werden.
GR Mayer regt an, für die Oststraße die gleichen Buswartehäuschen zu verwenden, wie für den Kelterplatz. Das einheitliche Bild soll gewahrt bleiben.
Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
- Der Gemeinderat beschließt den Ausbau der Waldenser- und Zabergäustraße gemäß der am 13.12.2024 gebilligten Planung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Arbeiten auszuschreiben, sobald die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Landes für den vorzeitigen Baubeginn für die Bushaltestellen auf dem Kelterplatz oder ein Ablehnungsbescheid hierfür vorliegt.
- Der Gemeinderat billigt die Planung für die Oststraße. Die Verwaltung wird beauftragt, die Arbeiten zur Sanierung der Oststraße inklusive der Bushaltestellen auszuschreiben, sobald die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Landes für den vorzeitigen Baubeginn für die Bushaltestellen oder ein Ablehnungsbescheid hierfür vorliegt.
Der Beschlussvorschlag wird mit 17 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.
- Tagesordnungspunkt 5
Sanierung Nordhausen II;
Neugestaltung Ortsdurchfahrt; Erneuerung der Wasserversorgungsleitung
a) Ingenieurleistungen; Vergabe
b) Rohrlegearbeiten und Materialbeschaffung; VergabeProtokollAz.: 623.224:0100/1
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 37/2025 vor.
AR Keller erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.
Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
- Der Gemeinderat beschließt, die Heilbronner Versorgungs GmbH (HNVG) mit den Ingenieurleistungen für die Neuverlegung der Wasserleitung in der Ortsdurchfahrt Nordhausen zum Angebotspreis vom 24.04.2025 in Höhe von 25.335,10 EUR (brutto) zu beauftragen.
- Der Gemeinderat beschließt, die HNVG mit der Lieferung des Materials und den Rohrlegearbeiten für die Neuverlegung der Wasserleitung in der Ortsdurchfahrt Nordhausen in Höhe der Kostenschätzung vom 24.04.2025 mit 243.950,00 EUR (brutto) zu beauftragen. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand.
Der Beschlussvorschlag wird mit 17 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.
- Tagesordnungspunkt 6
Bebauungsplan "Wohnen an den Seewiesen", Nordhausen:
Aufstellung im Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
a) Aufhebung Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Wohnpark Nordhausen Ost"
b) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB und § 13a BauGB
c) Zustimmung zum städtebaulichen Entwurfd) Zustimmung zur Verrechnung von Folgekosten mit Grundstücksfläche
ProtokollAz.: 621.411:0216/0002, 621.411:0215/0002
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 39/2025 vor.
GA Döbler erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.
GR Hachtel weist auf die im städtebaulichen Entwurf vermerkten unterschiedlichen Gebäudehöhen hin. GA Döbler erklärt, dass diese Angaben zum aktuellen Zeitpunkt nicht relevant sind. In der heutigen Sitzung geht es ausschließlich um die Abgrenzung des Plangebiets. Die Festlegung der maximalen Gebäudehöhe erfolgt im Rahmen des Vorentwurfs zum Bebauungsplan, dessen Ausarbeitung nach dem Aufstellungsbeschluss und der Zustimmung zum vorliegenden städtebaulichen Entwurf beginnt. Eine inhaltliche Diskussion hierzu kann dann zu gegebener Zeit erfolgen.
GR Weinstok erkundigt sich, ob er sich richtig erinnert, dass die erforderlichen Straßen durch den Bauträger hergestellt und nach Zahlung eines Ablösebetrags in die Unterhaltung der Gemeinde übernommen werden sollen. GA Döbler bestätigt dies.
Zudem erkundigt sich GR Weinstok, wer die im aktuellen Plan als „X-Straße“ bezeichnete Straße benennen wird. Stv. Bürgermeister Michelbach teilt mit, dass die Benennung voraussichtlich durch den Gemeinderat erfolgen wird. Zum jetzigen Zeitpunkt ist dies jedoch noch nicht Gegenstand der Beratung.
Auf Nachfrage von GR Mayer zu den Vorteilen von Privatstraßen erläutert GA Döbler, dass deren Unterhaltung – etwa Winterdienst, Reinigung oder Leitungsunterhaltung – durch die jeweiligen Eigentümer zu erfolgen hat. Im vorliegenden Fall handelt es sich quasi um Hofflächen zur Erschließung der Gebäude.
Abschließend weist GA Döbler auf die im Plangebiet vorgesehene Eidechsenfläche hin, die als Ausgleichsmaßnahme erforderlich ist. Diese Fläche muss dauerhaft als Lebensraum für Eidechsen zur Verfügung stehen und entsprechend gepflegt werden.
Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
- Der Gemeinderat beschließt, den Aufstellungsbeschluss vom 19.01.2018 für den Bebauungsplan „Wohnpark Nordhausen Ost“ aufzuheben.
- Der Bebauungsplan „Wohnen an den Seewiesen“ wird nach § 13a BauGB, jedoch im zweistufigen Verfahren, aufgestellt. Maßgeblich für den Geltungsbereich ist die Abgrenzungskarte des Büros Käser Ingenieure vom 17.04.2025.
- Dem städtebaulichen Entwurf vom 05.03.2025 wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage dieses Entwurfs einen Bebauungsplanvorentwurf zu erstellen.
- Der Gemeinderat stimmt der Möglichkeit zu, anfallende Folgekosten aus der Bauleitplanung mit der Überlassung einer Grundstücksfläche im Planungsgebiet zu verrechnen.
Der Beschlussvorschlag wird mit 17 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.
- Tagesordnungspunkt 7
A) Satzung über die Festlegung des Essensgeldes
B) Satzung für die kommunalen KindertageseinrichtungenProtokollAz.: 211.825:0004/4, 211.823:0002/3, 471.21:0012
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 40/2025 vor.
Der Vorsitzende GR Michelbach berichtet aus den Beratungen im Verwaltungsausschuss beim die Gesamtelternbeiratsvorsitzenden der Kurt-von-Marval-Schule und der Nordheimer Kindergärten anwesend waren.
Der Hauptamtsleiter erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage und führt aus, dass im Rahmen der vorgeschlagenen Erhöhung der Preise für Mensaessen die Schulkinder und die Kindergartenkinder mit Essensversorgung betroffen sind. Neben der Satzung über die Festsetzung des Essengeldes wäre auch die Satzung für die kommunalen Tageseinrichtungen für Kinder betroffen, da dort der monatlich zu zahlende Verpflegungsaufwand ausgewiesen ist.
Die Kämmerin erläutert die Einnahmen- und Ausgabensituation der Mensa in den vergangenen Jahren bezogen auf die ausgegebenen Essen und verweist auf die zumindest teilweise vergleichbaren Essengelder der Nachbargemeinden.
Der Verwaltungsausschuss hat keinen konkreten Empfehlungsbeschuss formuliert. Neben dem Erhöhungsvorschlag der Verwaltung von 4,50 EUR pro Essen wurden die Beträge 4,20 EUR und 4,00 EUR zur Diskussion gestellt. Der Erhöhungsbetrag für die sog. Frühstücks- und Nachmittagspauschale auf 0,70 EUR wurde vom Verwaltungsausschuss für gut geheißen.Während des Diskussion beantragt GR Hachtel, das Essensgeld generell auf 4,20 EUR zur erhöhen. Außerdem beantragt GR Pfautsch, jährlich die Höhe des Essensgeldes und den damit verbundenen Abmangel zu überprüfen und dem Gemeinderat gegebenenfalls eine Anpassung des Essengeldes vorzuschlagen.
Nach Abschluss der Beratung wird über folgende Beschlussvorschläge abgestimmt:
Das Essensgeld für Mensaessen an der Schule wird zum 01.09.2025 von 3,20 EUR auf 4,50 EUR erhöht.
Hierzu wird die Satzung über die Festsetzung des Essensgeldes wie in der Protokollanlage dargestellt zum 01.09.2025 beschlossen.
Der Beschlussvorschlag wird mit 8 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 9 Nein-Stimmen abgelehnt.
Das Essensgeld für Mensaessen an der Schule wird zum 01.09.2025 von 3,20 EUR auf 4,20 EUR erhöht.
Hierzu wird die Satzung über die Festsetzung des Essensgeldes wie in der Protokollanlage dargestellt zum 01.09.2025 beschlossen.
Der Beschlussvorschlag wird mit 10 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 7 Nein-Stimmen angenommen.
Die Verpflegungspauschale in den Kindergärten und Krippen wird zum 01.09.2025 von 74 EUR auf 104 EUR erhöht. Die Satzung für die kommunalen Kindertageseinrichtungen wird wie in der Protokollanlage dargestellt zum 01.09.2025 beschlossen.
Der Beschlussvorschlag wird mit 7 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung und 9 Nein-Stimmen abgelehnt.
Die Verpflegungspauschale in den Kindergärten und Krippen wird zum 01.09.2025 von 74 EUR auf 98 EUR erhöht. Die Satzung für die kommunalen Kindertageseinrichtungen wird wie in der Protokollanlage dargestellt zum 01.09.2025 beschlossen.
Der Beschlussvorschlag wird mit 10 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 7 Nein-Stimmen angenommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, jährlich rechtzeitig zu Beginn des Schul- und Kindergartenjahres die Höhe des Mensaessensgeldes und der Verpflegungspauschale an den Krippen und Kindergärten zu prüfen und dem Gemeinderat gegebenenfalls eine Anpassung der Gebühren vorzuschlagen.
Der Beschlussvorschlag wird mit 17 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.
- Tagesordnungspunkt 8
Annahme von Spenden
ProtokollAz.: 960.041:0105
Spende für die Gemeinde Nordheim
Bei der Gemeinde sind folgende Spenden im Jahr 2025 eingegangen:
Fa. Gebr. Eberhard GmbH & Co. KG, Heilbronn: 2.400 EUR für die Jugendförderung der Vereine,
Herr Mike Häffner, Nordheim: 100 EUR für die Grashüpfergruppe im Kiga Pusteblume
Anonym: 300 EUR für den Kindergarten Nordheim
Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
Die Spenden werden dankend angenommen.
Der Beschlussvorschlag wird mit 17 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.
- Tagesordnungspunkt 9
Sonstiges und Anfragen
ProtokollVom Gremium werden keine Anfragen gestellt.
- Tagesordnungspunkt 10
Bürgerfragestunde
ProtokollVon der Bürgerfragestunde wird kein Gebrauch gemacht.