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Technischer Ausschuss-Sitzung

Sitzung am 05.05.2025 um 19:00 Uhr

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Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bekanntgaben

    Protokoll

    Der Vorsitzende gibt das öffentliche Protokoll des Technischen Ausschusses vom 31.03.2025 zur Durchsicht und Unterschrift in Umlauf.

    Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 31.03.2025 sind keine in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt zu geben.

  • Tagesordnungspunkt 2

    Bausache: Flurstück 4273, Hölderlinstraße 12;
    Errichtung einer Garage und Einbau einer Gaube in bestehendes Zweifamilienwohnhaus

    Protokoll

    Az.: 632.62:Hölderlinstraße 12/0002

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 31/2025 vor.

     

    GR Stopper erklärt sich für befangen und rückt vom Sitzungstisch ab.

    GA Döbler erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß § 36 i. V. m. § 34 BauGB erteilt.

     

    Der Beschlussvorschlag wird mit 8 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 3

    Bausache: Flurstück 10477, Lembergerweg 8;
    Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Stellplatz

    Protokoll

    Az.: 632.62:Lembergerweg 8/0001

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 32/2025 vor.

     

    GA Döbler erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

     

    Der Technische Ausschuss nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.

  • Tagesordnungspunkt 4

    Sanierung Nordhausen II;
    Abschluss eines Vertrages über die Durchführung von Erneuerungs-,

    Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen am Gebäude Weststraße 21

    Protokoll

    Az.: 623.224:0100/1

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 33/2025 vor.

     

    GR Weinstok erklärt sich für befangen und rückt vom Sitzungstisch ab.

    GA Döbler erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

    Sie teilt mit, dass eine Ergänzungsvereinbarung möglich ist, falls die ursprünglich angesetzte Angebotssumme – auf deren Grundlage der Zuschuss berechnet wurde – nicht eingehalten werden kann. In diesem Fall könnte der Zuschuss nochmals erhöht werden, wobei jedoch eine Höchstgrenze von insgesamt 50.000 EUR pro Gebäude gilt. Fällt die tatsächliche Rechnung am Ende niedriger aus als das Angebot, vermindert sich der Zuschuss.

    Von dem gewährten Zuschuss sind letztlich 40 % tatsächliche Kosten der Gemeinde. Die restlichen 60 % werden wieder vom Land Baden-Württemberg erstattet.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    1. Die Gemeinde beteiligt sich an den Kosten der Maßnahmen zur Sanierung des Gebäudes in der Weststraße 21 durch Gewährung eines Zuschusses. Dieser wird begrenzt auf 32.430,00 EUR. 
    2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Eigentümer eine entsprechende Modernisierungsvereinbarung abzuschließen.

     

    Der Beschlussvorschlag wird mit 8 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 5

    Sanierung Nordhausen II;
    Abschluss eines Vertrages über die Durchführung von Erneuerungs-,
    Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen am Gebäude Weststraße 13

    Protokoll

    Az.: 623.224:0100/1

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 34/2025 vor.

     

    GA Döbler erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

    Sie teilt mit, dass eine Ergänzungsvereinbarung möglich ist, falls die ursprünglich angesetzte Angebotssumme – auf deren Grundlage der Zuschuss berechnet wurde – nicht eingehalten werden kann. In diesem Fall könnte der Zuschuss nochmals erhöht werden, wobei jedoch eine Höchstgrenze von insgesamt 50.000 EUR pro Gebäude gilt. Fällt die tatsächliche Rechnung am Ende niedriger aus als das Angebot, vermindert sich der Zuschuss. Da im vorliegenden Fall der Zuschuss bereits 50.000 EUR beträgt, wird es keine Ergänzungsvereinbarung geben können.

    Von dem gewährten Zuschuss sind letztlich 40 % tatsächliche Kosten der Gemeinde. Die restlichen 60 % werden wieder vom Land Baden-Württemberg erstattet.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    1. Die Gemeinde beteiligt sich an den Kosten der Maßnahmen zur Sanierung des Gebäudes in der Weststraße 13 durch Gewährung eines Zuschusses. Dieser wird begrenzt auf 50.000,00 EUR. 
    2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Eigentümer eine entsprechende Modernisierungsvereinbarung abzuschließen.

     

    Der Beschlussvorschlag wird mit 9 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 6

    Sonstiges und Anfragen

    Protokoll

    Az.: 632.62:Hauptstraße 3/0000

    Parkplatzsperrung vor Gebäude Hauptstraße 3

     

    GA Döbler berichtet, dass der Verwaltung am 25.04.2025 gemeldet wurde, dass am 19.04.2025 Ziegel vom Dach des Gebäudes Hauptstraße 3 auf ein parkendes Auto heruntergefallen sind. Der Fall wurde mit dem Hinweis auf die Verkehrssicherungspflicht des Gebäudeeigentümers an das Landratsamt Heilbronn als untere Baurechtsbehörde weitergeleitet, durch dieses eine Baukontrolle veranlasst und die beiden Parkplätze von der Verwaltung am 25.04.2025 zur Sicherheit vorübergehend gesperrt. Weitere Infos seitens des Landratsamts liegen aktuell noch nicht vor.

     

    Der Technische Ausschuss nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.

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