Az.: 632.62:Klausenstraße 7/0004
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 56/2024 vor.
GA Kellert erläutert das Vorhaben anhand der Sitzungsvorlage.
GR Hachtel erwähnt, dass schon einmal im Gespräch war, dem Antragsteller die nördlichen Grundstücke (Flst. 1263 und 1264/2), die sich aktuell im Eigentum der Gemeinde befinden, anzubieten.
GR Michelbach berichtet, dass der Antragsteller direkten Kontakt mit ihm aufgenommen habe. Der Antragsteller habe den Bauantrag eingereicht, in der Hoffnung, dass bei der zweiten oder dritten Umplanung das erforderliche Einvernehmen durch den Technischen Ausschuss erteilt wird. GR Michelbach findet es grundsätzlich sinnvoll, wenn die Grundstücke in einer Hand liegen würden, da so eine bessere Nutzbarkeit der Gesamtfläche möglich wäre. Wer passender Eigentümer wäre, bleibt offen.
Der Vorsitzende erläutert, dass die Verwaltung bei einem persönlichen Gespräch mit dem Antragsteller den Verkauf der gemeindeeigenen Grundstücke (Flst. 1263 und 1264/2) bereits thematisiert hat. Grundsätzlich sei dies vorstellbar, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Gemeinde Mitspracherecht bei der weiteren Planung hat.
Der Vorsitzende weist daraufhin, dass es beim aktuellen Tagesordnungspunkt ausschließlich um die Beurteilung des vorliegenden Bauantrags geht. Hier müsse beurteilt werden, ob sich das Bauvorhaben in die Umgebungsbebauung einfügt. Bei der vorliegenden Planung mit den aktuellen Dimensionen kann davon nicht die Rede sein. Neben der geplanten überbauten Grundstücksfläche, die doppelt so groß ausfällt wie bei den umliegenden Grundstücken, überschreiten u.a. auch die Abstandsflächen in der aktuellen Planung an drei Stellen die Mitte des nördlich gelegenen öffentlichen Weges. Folglich müsste die Gemeinde als Eigentümer der nördlich angrenzenden Grundstücke zusätzlich eine Baulast zu Gunsten des Antragstellers eingehen, um die Einhaltung der Abstandsflächen sicherzustellen.
Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 i.V.m. § 34 BauGB wird erteilt.
Der Beschlussvorschlag wird mit 0 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 10 Nein-Stimmen abgelehnt.