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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 23.02.2024 um 19:00 Uhr

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Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bekanntgaben

    Protokoll

    Der Vorsitzende gibt die öffentlichen Protokolle des Gemeinderates vom 26.01.2024 und des Technischen Ausschusses vom 11.12.2023 zur Durchsicht und Unterschrift in Umlauf. BM Schiek verliest die in nichtöffentlicher Sitzung vom 11.12.2023 gefassten Beschlüsse.

     

    GR Geiger weist darauf hin, dass er zu TOP 5 der Gemeinderatssitzung am 26.01.2024 befangen war und nicht mitstimmen konnte, was jedoch beim Abstimmungsergebnis nicht berücksichtigt ist. Angesichts des offenkundigen Fehlers stellt BM Schiek mit Zustimmung des Gemeinderates fest, dass das entsprechende Protokoll berichtigt wird.

  • Tagesordnungspunkt 2

    Gebührenkalkulation Abwasser 2024

    Protokoll

    Az.: 700.31: 2024/2

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 7/2024 vor.

     

    Der Vorsitzende stellt die von der Kämmerei gemeinsam mit dem Büro Schmidt und Häuser erarbeiteten Zahlen anhand der Sitzungsvorlage vor. Zusätzlich zeigt er anhand einer Grafik die langfristige Entwicklung der Abwassergebühr auf, die im Vergleich sehr stabil und moderat ist.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

     

    1. Der Gemeinderat stimmt der ihm bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegten Gebührenkalkulation vom Februar 2024 zu.
    2. Die Gemeinde Nordheim wird weiterhin Gebühren für ihre öffentliche Einrichtung „Zentrale Abwasserbeseitigung“ erheben.
    3. Die Gemeinde Nordheim wählt als Gebührenmaßstab für die Schmutzwassergebühr die anfallende Schmutzwassermenge. Der Gebührenmaßstab für die Niederschlagswassergebühr ist die angeschlossene, bebaute und darüber hinaus befestigte Fläche (versiegelte Fläche).
    4. Der Gemeinderat stimmt den in der Gebührenkalkulation berücksichtigten Abschreibungs- und Verzinsungsmethoden sowie den Abschreibungs- und Zinssätzen zu.
    5. Der Gemeinderat stimmt den in der Gebührenkalkulation berücksichtigten Prognosen und Schätzungen zu.
    6. Wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, werden die verschiedenen Straßenentwässerungsanteile wie folgt angesetzt:
      Aus den kalkulatorischen Kosten der:
      Mischwasseranlagen 24,0%
      mod. Mischwasseranlagen 28,0%
      Regenwasseranlagen 50,0%
      Kläranlage 5,0%



      Aus den Betriebskosten der:
      Mischwasseranlagen 13,5%
      mod. Mischwasseranlagen 26,0%
      Regenwasseranlagen 27,0%
      Kläranlage 1,2%
    7. Dem vorgeschlagenen einjährigen Bemessungszeitraum für 2024 wird rückwirkend zugestimmt. Von der Möglichkeit, die Gebührenkalkulation auf einen längeren Zeitraum (bis zu 5 Jahre) abzustellen, wird kein Gebrauch gemacht.
    8. Von den ausgleichspflichtigen Kostenüberdeckungen der Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung aus dem Bemessungszeitraum 2019- 2021(entsprechend den Anlagen 9 und 10 der Abwassergebührenkalkulation) werden in der Kalkulation für das Jahr 2024 zum Ausgleich eingestellt:
      a) Schmutzwasserbeseitigung:                     100.000 EUR
      b) Niederschlagswasserbeseitigung:              41.000 EUR
    9. Auf der Grundlage dieser Gebührenkalkulation werden die Gebührensätze der zentralen Abwasserbeseitigung rückwirkend für den Zeitraum 01/2024 bis 12/2024 wie folgt festgesetzt:
      Schmutzwassergebühr:         1,65 EUR / m³ Abwasser
      Niederschlagswassergebühr: 0,37 EUR / m² versiegelter Fläche

      Bei diesen Gebührensätzen handelt es sich um auf zwei Nachkommastellen abgerundete Gebührenobergrenzen. Diese Abrundung hat eine zunächst in Kauf genommene Kostenunterdeckung zur Folge. Der Gemeinderat behält sich vor, diese Kostenunterdeckung zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb der fünfjährigen Ausgleichsfrist auszugleichen.
    10. Die als Anlage 3 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung - Abwassersatzung - wird beschlossen.

    Der Beschlussvorschlag wird mit 17 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 3

    Stellenplan - Einbringung und Vorberatung

    Protokoll

    Az.: 902.413:0003/4, 052.03:2024

    Dem Gremium liegen zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 8/2024 und eine Tischvorlage vor.

     

    Frau Berken-Mersmann stellt den Entwurf des Stellenplans 2024 vor.
    Der Vorsitzende stellt die Personalausgaben aus den Jahren 2023 und 2024 im Vergleich dar und weist darauf hin, dass der eigentliche Beschluss zum Stellenplan im Zusammenhang mit dem Haushaltsplan zu fassen ist.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

     

    Dem Stellenplan wird zugestimmt. Er wird in den Haushaltsplan 2024 aufgenommen.

     

    Der Beschlussvorschlag wird mit 17 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 4

    Bausache: Flurstück 85/2, Weinbergstraße 21;
    Anbau an bestehende Doppelhaushälfte und Umbau EG-Wohnung

    Protokoll

    Az.: 632.62:Weinbergstraße 21/0002

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 10/2024 vor.

    GA Kellert erläutert das Vorhaben anhand der Sitzungsvorlage.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 i.V.m. § 34 BauGB wird erteilt.

    Der Beschlussvorschlag wird mit 17 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 5

    Bausache: Flst. 5481/2, Nordstraße 14,
    Bauvoranfrage: Erweiterung eines Dachgeschosses für Wohn- und Büroräume

    Protokoll

    Az.: 632.62: Nordstraße 14/0006

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 9/2024 vor.

    GA Kellert erläutert das Vorhaben anhand der Sitzungsvorlage. 

     

    BM Schiek ergänzt, dass bereits im Juli 2023 ein Baugesuch für die Nordstraße 14 eingereicht wurde (damals: Erweiterung Dachgeschoss mit Wohnen und Kosmetikstudio). Hierzu wurde am 24.07.2023 vom Technischen Ausschuss das Einvernehmen versagt.  

    Entsprechend der neuen Planungsunterlagen soll durch die Dachgeschosserweiterung keine zweite Wohnung mit zweitem Betrieb mehr entstehen, sondern die bestehenden Wohn- und Betriebsräume sollen erweitert werden. Begründet wird die Dachgeschosserweiterung mit einem zusätzlichen Mitarbeitenden für das bestehende Gewerbe und Zuwachs der Familie.

    Aus Sicht der Gemeinde wird angezweifelt, ob vom Antragsteller überhaupt noch eine Gewerbetätigkeit ausgeübt wird. Die tatsächlichen Verhältnisse sind abschließend vom Landratsamt zu prüfen. 

     

    Aufgrund des Missverhältnisses zwischen Wohn- und Gewerbefläche sowie insgesamt wegen erheblicher Zweifel an der Richtigkeit der eingereichten Unterlagen empfiehlt BM Schiek - abweichend vom Beschlussvorschlag in der Sitzungsvorlage - kein Einvernehmen zu erteilen.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 i.V.m. § 31 BauGB wird nicht erteilt.

    Der Beschlussvorschlag wird mit 14 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen und 1 Nein-Stimmen angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 6

    Annahme von Spenden

    Protokoll

    Spenden für die Gemeinde Nordheim:

     

    Bei der Gemeinde sind folgende Spenden eingegangen:

     

    1. Unfall-Reparaturservice Schwarz, Nordheim: 400 EUR für die Freiwillige Jugendfeuerwehr.
    2. Anonym: 300 EUR für die Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Die Spenden werden dankend angenommen.

    Der Beschlussvorschlag wird mit 17 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

     

  • Tagesordnungspunkt 7

    Sonstiges und Anfragen

    Protokoll

    Az.: 471.695:0011/1
    Kindergarten Rappelkiste Nordhausen; Energetische Sanierung; notwendige Ausschreibung von Planungsleistungen

    AR Keller berichtet, dass sich die Sanierung des Kindergartens in Nordhausen verzögert, weil aufgrund der Baukosten bzw. der daraus resultierenden Planerkosten die Planungsleistungen europaweit ausgeschrieben werden müssen. Die Verwaltung ist hierfür in Kontakt mit einem Rechtsanwaltsbüro, welches in der Lage ist, eine solche Ausschreibung rechtssicher durchzuführen. Es muss mit einem halben Jahr Vorlauf und etwa 30.000 Euro Kosten gerechnet werden.

    Da ein Kita-Betrieb während der Sanierung nicht möglich ist, werden die Gruppen in alternative Räumlichkeiten ausgelagert. Nach Prüfung verschiedener Möglichkeiten konnte eine Unterbringung in Nordhausen leider nicht gefunden werden. Deshalb wird die Krippengruppe voraussichtlich in das evangelische Gemeindehaus nach Nordheim ziehen, die beiden Kindergartengruppen in die Vereinsräume im Kindergarten Südstraße. Die betroffenen Eltern werden nächste Woche mit einem Elternbrief informiert.

     

    Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.

     

    Az.: 815.41:0019

    Erneuerung der Wasserleitung in der Lauffener Straße, Bereich Freibad; Wasserrohrbruch

     

    AR Keller berichtet, dass sich am Donnerstag vergangener Woche ein Wasserrohrbruch in der Lauffener Straße in Höhe des Freibadparkplatzes ereignet hat. Die Leitung hatte in diesem Bereich bereits eine Reparaturmanschette und besteht noch aus Eternit. Anlässlich der Reparaturarbeiten würde sich der Austausch in eine neue PE-Leitung anbieten. Die Baugrube wurde vorsorglich noch nicht geschlossen. Die HNVG hat zwischenzeitlich eine Kostenschätzung in zwei Varianten ausgearbeitet - zum einen vom Rohrbruch bis zum Hydrantenschacht (ca. 30 m) und zum anderen vom Hydrantenschacht bis zum nächsten Hydrantenschacht (ca. 140 m). Die Angebote beinhalten den Austausch der alten Eternitwasserleitung in eine neue PE-Leitung und die Erneuerung eines undichten Schieberkreuzes. Die Leitung stellt die einzige Versorgungsmöglichkeit des Gebietes Im Auerberg/Im Schelmental dar. Zum Schutz der Bäume entlang der Straße würde die neue Leitung 2-3 m von diesen entfernt verlegt. Die Angebote belaufen sich auf rund 50.000 EUR netto (59.500 EUR brutto) für die kleine Lösung und rund 165.000 netto (196.350 EUR brutto) für die große Lösung. Die Maßnahme soll über das Wasserwerk im Haushalt 2024 finanziert werden. Gemäß der Hauptsatzung ist für die Entscheidung, ob der Auftrag erteilt werden soll, der Gemeinderat zuständig.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Die HNVG wird beauftragt, auf Grundlage ihrer Kostenschätzung für die große Lösung in Höhe von rund 165.000 EUR netto (196.350 EUR brutto) die Arbeiten für die Erneuerung der Wasserleitung in der Lauffener Straße auszuschreiben.

    Der Beschlussvorschlag wird mit 17 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

     

     

    Az.: 892.11:0040/7/2/5
    Sanierung der Weinbergmauern beim Schlössle

     

    Der Vorsitzende berichtet, dass zur Sanierung der Weinbergmauern beim Schlössle noch keine Kostenangaben möglich sind. In der kommenden Woche findet ein Termin vor Ort gemeinsam mit einem Statiker statt; anschließend erfolgt die Erarbeitung eines Vorschlags.

    Auf Anfrage von GR Krieg berichtet der Vorsitzende weiter, dass bisher keinerlei Reaktion der Bahn vorliegt.

     

    Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.

     

    Az.: 656.22:0117/003

    Senkung der Schwalbenstraße im Bereich des Abwasserkanals; Auftrag für Straßenreparatur

     

    AR Keller berichtet, dass in der Schwalbenstraße vor Gebäude 5 auf einer Länge von etwa 10 m Setzungen und Längsrisse entlang des Kanalgrabens entstanden sind. Vermutlich resultiert dies aus mangelhafter Verdichtung des damaligen Kanalgrabens. Im ganzen Bereich der Schwalbenstraße sind in der Vergangenheit bereits Setzungen im Bereich des Kanalgrabens behoben worden.

    Für die jetzt aufgetretene Setzung soll ein Angebot eingeholt werden. Nach Schätzungen der Verwaltung könnten sich die Reparaturarbeiten wohl auf rund 20.000 Euro belaufen.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Die Verwaltung wird ermächtigt, nach entsprechendem Kostenvoranschlag die notwendigen Arbeiten zu vergeben.

    Der Beschlussvorschlag wird mit 17 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

     

     

    Az.: 815.01:0005
    Wasserversorgung der Gemeinde; Rohrnetzanalyse und Löschwasserkonzept

     

    GR Stopper fragt nach, ob es schon Ergebnisse hinsichtlich der Rohrnetzanalyse und des Löschwasserkonzepts gibt. Der Vorsitzende antwortet, dass die vorbereitenden Arbeiten vergeben wurden.

     

    Az.: 656.22:0062/003
    Schlaglöcher in der Straße Im Schelmental

     

    GR Nagel teilt mit, dass in der Straße Im Schelmental zahlreiche große Schlaglöcher vorhanden sind. Der Vorsitzende antwortet, dass bereits eine Firma mit den notwendigsten Ausbesserungsarbeiten beauftragt wurde. Der geplante Neubau der Straße hat sich wegen Verzögerungen bei der Vorbereitung der im Schelmental vorgesehenen Bebauung verzögert.

  • Tagesordnungspunkt 8

    Bürgerfragestunde

    Protokoll

    Der einzige Zuhörer, Feuerwehrkommandant Siegfried Uzelmaier, dankt dem Gemeinderat für die gute Zusammenarbeit während der 15 Jahre seiner Zeit als Kommandant und weist auf die morgige Wahl eines neuen Kommandanten hin.

     

    Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 19.58 Uhr.

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