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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 15.12.2023 um 19:00 Uhr

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Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bekanntgaben

    Protokoll

    Vor Eintritt in die Tagesordnung setzt der Vorsitzende den TOP 5 "Jugendhaus Nordheim; Jahresbericht 2023 und Ausblick" wegen Krankheit des Jugendhausleiters, der den Bericht vortragen wollte, von der Tagesordnung ab.

     

    Das Protokoll der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 15.11.2023 geht zur Unterschrift in Umlauf.

     

    Az.: 892.11:0007/2023

    Zuschuss der von Marval´schen Stiftung für die Jubiläumsfeierlichkeiten 1.200 Jahre Nordheim

    Nachdem das Nordheimer Jubiläumsjahr 2023 kurz vor seinem Ende steht, hat die von Marval´sche Stiftung einen finanziellen Beitrag in Höhe von 26.000 EUR an die Gemeinde überwiesen.
    Die Gemeinde freut sich über die großzügige Förderung.

     

    Az.: 109.21:0004

    Sicherheitsstatistik 2022 des Polizeireviers

    Die Sicherheitsstatistik des Polizeireviers für das Jahr 2022 ist dem Gemeinderat in der Materialsammlung zur Verfügung gestellt. Eine Beratung dazu ist aus Sicht der Verwaltung aktuell nicht angezeigt, soll aber nach der Gemeinderatswahl 2024 wieder einmal mit der Leitung des Polizeireviers stattfinden.

     

    Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.

  • Tagesordnungspunkt 2

    Gebührenkalkulation Abwasser 2023 und 2024

    Protokoll

    Az.: 700.31:2023/2

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 106/2023 vor.

     

    Der Vorsitzende und der Kämmerer berichten aus der Sitzung des Verwaltungsausschusses, in der Herr Häuser von der Firma Schmidt und Häuser des Sachverhalt ausführlich erläutert hat.

    Nachdem die Gebührenkalkulation Abwasser für die Jahre 2023 und 2024 einschließlich der Nachkalkulation für 2018 erstellt wurden, ergibt die Kalkulation 2023 eine Reduzierung der Abwassergebühr von 1,49 EUR / m³ auf 1,35 EUR / m³.
    Für die entworfene Kalkulation 2024 konnten bisher noch keine Nachkalkulationen ab 2019 berücksichtigt werden (wahrscheinlich jeweils mit Überschüssen, die zu verrechnen sind). 

    Ohne solche Verrechnungen beträgt die Abwassergebühr für 2024 1,92 EUR / m³. Um diesen großen Erhöhungssprung zu vermeiden, gibt es die Möglichkeit, zunächst die Wassergebühren für 2024 nicht zu beschließen. Dann müssten zeitnah im kommenden Jahr die erforderlichen Nachkalkulationen (wahrscheinlich mit Überschüssen) erstellt werden, um dann rückwirkend zum 1.1.2024 die Abwassergebühren festzusetzen.

    Hierzu wäre ein sog. Bevorratungsbeschluss mit der Nennung einer Gebührenobergrenze und dem Hinweis, dass es zu Gebührensteigerungen kommen könnte, erforderlich.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird auf ausdrückliche Nachfrage des Vorsitzenden aus der Mitte des Gemeinderates bestätigt, dass sich alle Gemeinderäte so umfassend informiert sehen, dass über die zu fassenden Beschlüsse en bloc abgestimmt werden soll.

     

    Anschließend wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    1. Der Gemeinderat stimmt der ihm bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegten Gebührenkalkulation vom November 2023 zu.


    2. Die Gemeinde Nordheim wird weiterhin Gebühren für ihre öffentliche Einrichtung „Zentrale Abwasserbeseitigung „erheben“.


    3. Die Gemeinde Nordheim wählt als Gebührenmaßstab für die Schmutzwassergebühr die anfallende Schmutzwassermenge. Der Gebührenmaßstab für die Niederschlagswassergebühr ist die angeschlossene, bebaute und darüber hinaus befestige Fläche (versiegelte Fläche).


    4. Der Gemeinderat stimmt den, in der Gebührenkalkulation berücksichtigten, Abschreibungs- und Verzinsungsmethoden sowie den Abschreibungs- und Zinssätzen zu.


    5. Der Gemeinderat stimmt den, in der Gebührenkalkulation berücksichtigten Prognosen und Schätzungen zu.


    6. Wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, werden die verschiedenen Straßenentwässerungsanteile wie folgt angesetzt:

    aus den kalkulatorischen Kosten der:
    Mischwasseranlagen 24,0%
    mod. Mischwasseranlagen 28,0%
    Regenwasseranlagen 50,0%
    Kläranlage 5,0%

     

    aus den Betriebskosten der:

    Mischwasseranlagen 13,5%

    mod. Mischwasseranlagen 26,0%

    Regenwasseranlagen 27,0%

    Kläranlage 1,2%


    7. Dem vorgeschlagenen, jeweils einjährigen Bemessungszeitraum für 2023 (rückwirkend) wird zugestimmt. Von der Möglichkeit, die Gebührenkalkulation auf einen längeren Zeitraum (bis zu 5 Jahre) abzustellen, wird kein Gebrauch gemacht.


    8. Die ausgleichspflichtigen Kostenüberdeckungen der Schmutzwasserbeseitigung (+158.137 EUR)
    und der Niederschlagswasserbeseitigung (+66.718 EUR) aus dem Bemessungszeitraum 2017-2018 (entsprechend den Anlagen 9 und 10 der Abwassergebührenkalkulation) werden in die Kalkulation für das Jahr 2023 zum Ausgleich eingestellt.


    9. Auf der Grundlage dieser Gebührenkalkulation werden die Gebührensätze der zentralen Abwasserbeseitigung wie folgt festgesetzt:

    Schmutzwassergebühr:
    rückwirkend für den Zeitraum 01/2023 – 12/2023 1,35 EUR / m³ Abwasser.


    Niederschlagswassergebühr:
    rückwirkend für den Zeitraum 01/2023 – 12/2023 0,31 EUR / m² versiegelter Fläche.

     

    Bei diesen Gebührensätzen handelt es sich um auf zwei Nachkommastellen abgerundete Gebührenobergrenzen. Diese Abrundung hat eine zunächst in Kauf genommene Kostenunterdeckung zur Folge. Der Gemeinderat behält sich vor, diese Kostenunterdeckung zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb der fünfjährigen Ausgleichsfrist auszugleichen.


    10. Die als Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung - Abwassersatzung - wird ohne die Gebührenfestsetzungen für 2024 beschlossen.

     

    11. Bevorratungsbeschluss zur Festsetzung der Abwassergebühren 2024

    Die Gebührenkalkulation für die Abwasserbeseitigung mit Wirkung zum 1.1.2024 kann im aktuellen Jahr 2023 nicht durchgeführt werden. Grund ist, dass die Jahresrechnung 2019 noch nicht vorliegt. Diese soll im Jahr 2024 erstellt werden, so dass der Gemeinderat beraten und entsprechend beschließen kann. Die Verwaltung weißt vorsorglich darauf hin, dass sich aus der Gebührenkalkulation Erhöhungen der Gebührensätze ergeben können. Diese wären für ab dem 1.1.2024 in Anspruch genommene Leistungen gültig. Vorsorglich wird bezüglich der Schmutzwassergebühr eine Gebührenobergrenze von 1,65 EUR / m³ Abwasser und für die Niederschlagswassergebühr eine Gebührenobergrenze von 0,45 EUR / m² versiegelter Fläche festgelegt.

    Die Gebührenzahler werden im Rahmen einer öffentlichen Bekanntmachung über den Sachverhalt informiert.

     

    Der Beschlussvorschlag wird mit 16 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 1 Nein-Stimme angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 3

    Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften
    - Änderung der Abrechnungsvariante
    - Neukalkulation der Gebührenhöhe
    - Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften

    Protokoll

    Az.: 108.50:0004/0006

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 107/2023 vor.

     

    Der Vorsitzende und Herr Schmidt erläutern den Sachverhalt anhand der Vorlage und verweisen auf die Vorberatung im Verwaltungsausschuss.

     

    Wegen seit der letzten Kalkulation eingetretener Veränderungen im Gebäudebestand und der Belegung, aber auch wegen der erheblich gestiegenen Bewirtschaftungskosten, wurde neu kalkuliert mit deutlichen Auswirkungen. Die Verwaltung schlägt neben der Neufestsetzung der Gebühr vor, anstatt eines bisher flächenbezogenen Gebührenmaßstabs (12,26 EUR pro m²) künftig einen personenbezogenen Gebührenmaßstab (315 EUR pro Person) festzulegen. 

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

     

    1. Der Gemeinderat stimmt der ihm vorgelegten Gebührenkalkulation vom Dezember 2023, wie sie der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt ist, zu.


    2. Die Gemeinde Nordheim wird weiterhin Gebühren für die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften erheben.


    3. Die Gemeinde Nordheim wählt als Gebührenmaßstab für die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften künftig eine personenbezogene Gebühr einschließlich Betriebskosten.


    4. Der Gemeinderat stimmt den in der Gebührenkalkulation berücksichtigten Abschreibungs- und Verzinsungsmethoden sowie den Abschreibungs- und Zinssätzen zu.


    5. Der Gemeinderat stimmt den in der Gebührenkalkulation berücksichtigten Prognosen und Schätzungen zu.

     

    6. Auf der Grundlage der Gebührenkalkulation werden als Gebührensatz 315,00 EUR pro Peron und Monat festgesetzt.

     

    7. Der Gemeinderat behält sich vor, Kostenunterdeckungen zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb der fünfjährigen Ausgleichsfrist auszugleichen.


    8. Die als Anlage beigefügte Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften wird beschlossen.

     

    Der Beschlussvorschlag wird mit 17 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 4

    von Marval´sche Stiftung - Bestellung der Mitglieder des Stiftungsrates

    Protokoll

    Az.: 892.11:0010/0001

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 108/2023 vor.

    Der Kämmerer erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Herr Manfred Baier wird zum 1. Januar 2024 für 5 Jahre in den Stiftungsrat der von Marval´schen Stiftung bestellt.

    Der Beschlussvorschlag wird mit 17 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

     

  • Tagesordnungspunkt 5

    Jugendhaus Nordheim;
    Jahresbericht 2023 und Ausblick

    Protokoll

    Az.: 464.4:0002

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 110/2023 vor.

     

    Der Tagesordnungspunkt entfällt krankheitsbedingt. Der Bericht erfolgt in einer der kommenden Sitzungen.

     

     

  • Tagesordnungspunkt 6

    Schulsozialarbeit an der Kurt-von-Marval-Gemeinschaftsschule und der Grundschule Nordhausen;
    Bericht 2023 und Ausblick

    Protokoll

    Az.: 210.64:0002/2

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 111/2023 vor.

     

    Der Vorsitzende begrüßt die Schulsozialarbeiterin Paula Friederich.

     

    Frau Friederich berichtet anhand der Präsentation, die dem Protokoll als Tischvorlage beigefügt ist, über die Schulsozialarbeit an der Kurt-von-Marval-Schule und der Grundschule Nordhausen. 

     

    Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.

  • Tagesordnungspunkt 7

    Aktuelle Flüchtlingssituation in Nordheim und kommunale Erwartungen an den Bund

    Protokoll

    Az.: 036.16:0002

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 112/2023 vor.

     

    Der Vorsitzende bezieht sich in einem Kurzbericht zur aktuellen Flüchtlingssituation in Nordheim auf die Sitzungsvorlage.

     

    Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.

     

  • Tagesordnungspunkt 8

    Bericht der Integrationsbeauftragen Sara Raoufi

    Protokoll

    Az.: 103.55:0007/3

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 113/2023 vor.

     

    Der Vorsitzende begrüßt die Integrationsbeauftragte Frau Sara Raoufi.

     

    Frau Raoufi berichtet anhand einer Präsentation, die dem Protokoll als Tischvorlage beigefügt ist, über die Integrationsarbeit im vergangenen Jahr und gibt einen Ausblick auf zukünftige Entwicklungen im Bereich Integration.

     

    Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.

  • Tagesordnungspunkt 9

    Projekt Wurzeln schlagen - Bericht und weitere Entwicklung 2024 bis 2026 am Standort Bahnhofsplatz 6

    Protokoll

    Az.: 103.55:0008/2/1

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 114/2023 vor.

    Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Gemeindediakon Bernd Maier und erinnert daran, dass die bürgerliche Gemeinde seit drei Jahren der Evangelischen Kirchengemeinde als Trägerin des Integrationsprojekts "Wurzeln schlagen" die ehemaligen Gasträume der Bahnhofswirtschaft zur Verfügung stellt.

    Herr Maier berichtet anschließend anhand einer Präsentation, die dem Protokoll als Tischvorlage beigefügt ist, über die vielfältigen Aspekte und die Entwicklung des Projektes.

     

    Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.

  • Tagesordnungspunkt 10

    Sitzungsvorlage Zabergäubahn

    Protokoll

    Az.: 797.752:0006

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 109/2023 vor.

     

    Der Vorsitzende erläutert der Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

     

    Weil Nordheim weder an der neu zu bauenden Strecke zwischen Lauffen und Zaberfeld liegt, noch eine neue oder zusätzliche Station benötigt, wird in der aktuellen Kostenverteilung für Nordheim kein Betrag ausgewiesen. Dennoch ist nun auch Nordheim gefragt, ob es eine grundsätzliche Zustimmung zur Zabergäubahn gibt.

    Mit Blick auf die einhellige Zustimmung aller anderen Kommunen, auf die schon jetzt teilweise hohe Kosten für die nächste Planungsstufe zukommen, ist dem Gemeinderat wichtig, diese klare Interessenlage zu berücksichtigen.

    Gleichzeitig aber wird von den Fraktionsvorsitzenden gleichermaßen auf die besondere Situation unserer Gemeinde hingewiesen. Durch die abseitige („dezentrale“) Lage des Nordheimer Bahnhaltepunktes ist dessen Nutzung und Attraktivität deutlich eingeschränkt.

    Ein besonders wichtiger Aspekt einer möglichen Reaktivierung der Zabergäubahn sind deshalb deren Auswirkungen auf den Busverkehr. Dieser ist heute für unsere Gemeinde ebenso wie für das ganze Zabergäu anerkannt gut. Grundlage dieses Aspektes der Diskussion ist das für den Fall einer Realisierung der Zabergäubahn entworfene Buskonzept. Demnach sollen – mit Ausnahme des entfallenden Schnellbusses - die Busverbindungen nach Brackenheim und Heilbronn in vergleichbarer Form wie heute erhalten bleiben. Zusätzlich soll eine Linie zwischen Dürrenzimmern und dem Nordheimer Bahnhof eingerichtet werden.

    Auch über „spätere“ Kosten der Zabergäubahn wird diskutiert. Fährt sie nach Realisierung im Halbstundentakt, der laut Machbarkeitsstudie den besten Nutzen bringt, ist nach heutigem Stand offen, ob die Betriebskosten vollständig durch das Land übernommen werden oder ob die Gemeinden einen Beitrag leisten müssen. Dies bleibt künftigen landespolitischen Entscheidungen vorbehalten.

    Wird "begleitende Infrastruktur" erforderlich, wie zum Beispiel Parkplätze, Haltestellen für Busse usw., ist dies grundsätzlich Angelegenheit der jeweiligen Gemeinde. Auch für solche Maßnahmen sind Zuschüsse denkbar, allerdings nicht in der Höhe wie für den Bau von Bahnstrecken.

    An diesen Kosten hat sich je nach Entwicklung und auf Grundlage der im Landkreis geltenden Verteilungsmodi dann auch Nordheim zu beteiligen.

    In den Beiträgen der Gemeinderäte kommt klar zum Ausdruck, dass man den offenbar einmütigen Wunsch der Zabergäukommunen nach Reaktivierung der Bahn nicht im Wege stehen möchte. Die für unsere Gemeinde wichtigen Belange müssen dabei jedoch gewahrt bleiben.

    Die Beiträge der Fraktionsvorsitzenden Seifert und Geiger entsprechen dem von GR Michelbach, der nachfolgend vollständig eingefügt wird.

    "Zabergäubahn

    Seit vielen Jahren wird drüber gesprochen, kontrovers diskutiert , berechnet und jetzt scheint die Zabergäubahn vielleicht wirklich aufs Gleis gesetzt zu werden.

    Und dann die vorweihnachtlich frohe Kunde: Nordheim kostet das Ganze nichts. Also: Jauchzet und frohlocket, da kann Nordheim doch nur fröhlich JA sagen. Und schließlich wäre es ja auch höchst unsolidarisch, wenn wir, nachdem alle anderen Kommunen an der Strecke schon den Planungen zugestimmt haben, jetzt nicht mitmachen würden. 

    Aber das wäre nur die Kurzvariante dieses Weihnachtsoratoriums. (dramatisch und mehrteilig)

    Denn einige Fragen bleiben für Nordheim offen, oder anders formuliert: Wenn wir nachher zumindest mehrheitlich vermutlich mit JA stimmen, dann muss meiner Meinung nach dieses JA an Bedingungen geknüpft sein. 

    Wir müssen uns drauf verlassen können, 

    -         1. Dass Nordheim sich auch bei über die 120 Mio.€ gehenden Investitionskosten  nicht an der Finanzierung  beteiligen muss. Um wie viel teurer als geplant solche Projekte werden können, sieht man ja allenthalben. Aber es bleibt ja auch dabei: Nordheim bekommt keine neue Bahnstrecke. Deshalb beteiligen wir uns auch nicht an den Kosten dafür. 

    -         2. Wir müssen uns darauf verlassen können, dass die Beteiligung an den Betriebskosten nicht auf unsere Gemeinde abgewälzt werden. Klar: Parkplätze, Bushaltestelle… sowas bleibt wohl auch an uns hängen. Wir gehen aber davon aus, dass sich weder das Land Baden-Württemberg, noch die Deutsche Bahn da aus der Verantwortung stehlen.

    -         3. Die Taktung für den Busverkehr von und nach Heilbronn darf nicht unter der Zabergäubahn leiden. Unser Bahnhof ist kein Bahnhof, an dem die Zabergäubürger einsteigen, um mit dem Zug nach Heilbronn zu fahren, sondern allenfalls nach Stuttgart. Wer schon mal aus dem Zabergäu kommend im Bus Richtung Heilbronn sitzt, bleibt da auch sitzen. Es kann nicht sein, dass sich die Nordheimer Busverbindungen nach Heilbronn verschlechtern. 

    -         Nochmals Bus: Unser Bahnhof liegt dezentral und auch für Schüler – egal, ob sie nach Lauffen fahren oder aus Lauffen kommen, ungeschickt. Zugesagt wurde uns, an diesen Schulverbindungen wird nicht gerüttelt. Wir verlassen uns drauf, dass da Wort gehalten wird. 

    Dann, ja, dann stimme ich zu und bin gespannt, ob das Ganze wirklich Fahrt aufnimmt."

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Die Gemeinde Nordheim stimmt der Reaktivierung der Zabergäubahn grundsätzlich zu, davon ausgehend, dass

    a) die Betriebskosten für den angestrebten Halbstundentakt den politischen Erklärungen zufolge nicht von den Kommunen zu tragen sind,

    b) das Buskonzept den Grundzügen des vorgelegten Entwurfes mit mindestens einem Halbstundentakt zu den Zielen Brackenheim und Heilbronn entspricht und

    c) dass der Schülerverkehr nach Brackenheim und Lauffen weiterhin vollständig mit dem Bus durchgeführt wird.

    Der Beschlussvorschlag wird mit 17 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

     

  • Tagesordnungspunkt 11

    Annahme von Spenden

    Protokoll

     

    -/-

  • Tagesordnungspunkt 12

    Sonstiges und Anfragen

    Protokoll

    Anfragen

     

    Az.: 757.35:0019/04

    Friedhof Nordheim; Rasengräber in Abteilung 8

    GR Hachtel weist darauf hin, dass die Zugänglichkeit von Rasengräbern auf dem Nordheimer Friedhof eingeschränkt bzw. je nach Situation nicht möglich ist.

    Der Vorsitzende erinnert daran, dass beim aktuellen Rasengrabfeld die beschlossene Planung keinen Weg zu allen Gräbern vorsieht. Eine nachträgliche Herstellung eines Weges ist nicht möglich.

     

     

    ohne Aktenzeichen

    GR Kurz teilt mit, dass es in der Festhalle Nordheim offenbar seit längerer Zeit Probleme mit den Duschen gibt. Die Verwaltung sagt Überprüfung zu.

     

     

     

     

     

  • Tagesordnungspunkt 13

    Bürgerfragestunde

    Protokoll

    Az.: 364.012:0001

    Sogenannte "Schottergärten"

    Ein Bürger weist auf die gesetzlichen Bestimmungen hin, nach denen sogenannte Schottergärten verboten sind. Der Bürgermeister teilt mit, dass die Verwaltung bei Bekanntwerden von Verstößen dies dem Landratsamt als zuständige Baurechtsbehörde meldet.

     

    581:0003

    Straßenbäume

    Ein Bürger weist auf die Bedeutung von Straßenbäumen hin und schlägt vor, z.B. in der Hauffstraße oder im Geißbühl angesichts der dort breiten Straßen Bäume zu pflanzen. Auf ausdrückliche Nachfrage des Bürgermeisters antwortet der Vorsitzende, dass die Gemeinde bereit ist Bäume zu pflanzen und dies auch regelmäßig macht, allerdings nur dort, wo es Sinn macht. 

     

    ohne Aktenzeichen

    Gemeinsam vertreten ein Bürger und eine Bürgerin die Meinung, dass größere Bemühungen in Sachen Klimaschutz notwendig sind. Der Vorsitzende verweist in seiner Antwort auf die bereits laufenden Bemühungen der Gemeinde und darauf, dass man immer mehr machen kann – sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind.

     

     

     

    Am Ende der letzten öffentlichen Sitzung dankt der Vorsitzende dem Gemeinderat für engagierte und konstruktive Arbeit, aber auch für außergewöhnlich starken zusätzlichen Einsatz für den Jubiläumssommer. Er wünscht dem Gemeinderat und allen Anwesenden ein frohes Weihnachtsfest.

    GR Krieg dankt für den Gemeinderat den Mitarbeitern der Gemeinde für deren Beitrag zum Jubiläumssommer und für die Arbeit im zu Ende gehenden Jahr.

     

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