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Technischer Ausschuss-Sitzung

Sitzung am 13.11.2023 um 19:00 Uhr

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Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bekanntgaben

    Protokoll

    Der Vorsitzende gab das öffentliche Protokoll des Technischen Ausschusses vom 16.10.2023 bereits zur Unterschrift in Umlauf.

  • Tagesordnungspunkt 2

    Bausache: Flurstück 975/2, Heuchelbergstraße 33;
    Neubau eines Dreifamilienhauses mit 2 Einzelgaragen und 2 PKW-Stellplätzen

    Protokoll

    Az.: 632.62:Heuchelbergstraße 33/0001


    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 96/2023 vor.

    AR Keller erläutert das Vorhaben anhand der Sitzungsvorlage. Es liegen zahlreiche Verstöße gegen den Bebauungsplan vor.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 i.V.m. § 31 BauGB wird erteilt.

    Der Beschlussvorschlag wird mit 0 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 10 Nein-Stimmen abgelehnt.

  • Tagesordnungspunkt 3

    Bausache: Flurstück 5481/1, Nordstraße 12;

    Nachtrag für geänderte Ausführung für Erweiterung einer Montagehalle, Aufstockung und Einbau von Büroräumen

    Protokoll

    Az.: 632.62:Nordstraße 12/0008

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 97/2023 vor.

    AR Keller erläutert das Vorhaben anhand der Sitzungsvorlage.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 i.V.m. § 31 BauGB wird erteilt.

    Der Beschlussvorschlag wird mit 10 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 4

    Bausache: Flst. 142/3, 180, 181, Brenngasse 1 und 3;

    Abbruch und Neubau Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage, geänderter Antrag

    Protokoll

    Az.: 632.62:Brenngasse 5/0002; 632.62:Brenngasse 1 und 3/0001; 632.62:Südstraße 18/0004


    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 98/2023 vor.

    AR Keller erläutert das Vorhaben anhand der Sitzungsvorlage. Die Verwaltung geht hierbei davon aus, dass die Abstandsflächen der Gebäude passen. Zuständig für die Prüfung ist die Untere Baurechtsbehörde beim Landratsamt.

    Vom Gremium wird nachgefragt, ob die Wohnungen gegenüber der Vorplanung nun größer sind, wenn die Gebäudekubatur bleibt und ob diese Tatsache bei der Stellplatzberechnung berücksichtigt wurde. Beides wird bestätigt.

    Weiter wird nach dem Abstand des neuen Mehrfamilienhauses zum Bestandsgebäude Brenngasse 9 gefragt und auf die bereits vormals diskutierte vermutliche Lage der Tiefgarage im Grundwasserspiegel hingewiesen. Letzteres wird dem Landratsamt nochmals weitergegeben.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    1. Das gemeindliche Einvernehmen für die Ausnahme von der Veränderungssperre wird gemäß § 36 i.V.m. § 14 BauGB erteilt.
    2. Das gemeindliche Einvernehmen für das Bauvorhaben wird gemäß § 36 i.V.m. § 34 BauGB erteilt.

    Der Beschlussvorschlag wird mit 9 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung und 0 Nein-Stimmen angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 5

    Sonstiges und Anfragen

    Protokoll

     

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