© Kuon + Reinhardt GmbH

Ratsinformationssystem Nordheim

Technischer Ausschuss-Sitzung

Sitzung am 17.10.2022 um 19:00 Uhr

zurück zur Sitzungliste

Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bekanntgaben

    Protokoll

     

     

    Der Vorsitzende gibt das öffentliche Protokoll des Technischen Ausschusses vom 19.09.2022 zur Unterschrift in Umlauf.

    BM Schiek verliest die in nichtöffentlicher Sitzung vom 19.09.2022 gefassten Beschlüsse.

     

  • Tagesordnungspunkt 2

    Flurstück 1701, Gewann Obere Landwehr; 
    Antrag auf Erdauffüllung/Erdaufschüttung Teil 1 

    Protokoll

     

    Az.: 364.412:0022/08

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 99/2022 vor.

     

    GA Vogl berichtet, dass das Vorhaben bereits ausgeführt wurde und es sich um eine nachträgliche Genehmigung handelt. Der Antragsteller beabsichtigt, auf dem Flurstück 1701 im Gewann „Obere Landwehr“ zu Zwecken der Bewirtschaftungserleichterung eine Erdauffüllung vorzunehmen. Insgesamt sollen ca. 18,69 Ar mit 373,71 m³ aufgefüllt werden. Die maximale Auffüllhöhe beträgt 20 cm. Das Erdmaterial stammt von dem Flurstück 3391/1, Herzog-Magnus-Straße in Untereisesheim. Für die nachträgliche Genehmigung der Erdauffüllung ist das Einvernehmen der Gemeinde erforderlich. Bilder der erfolgten Erdauffüllung liegen vor und aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen eine nachträgliche Genehmigung der beantragten Auffüllung.

     

    GR Michelbach fragt nach, ob er richtig verstanden habe, dass das Vorhaben bereits ausgeführt wurde und dennoch über das gemeindlichen Einvernehmen zu entscheiden sei.

    GA Vogl bestätigt dies. Der Antrag wurde direkt beim Landratsamt Heilbronn eingereicht. Auf Google Earth Bildern ist die ausgeführte Erdauffüllung ersichtlich. GA Vogl ergänzt, weil sich um eine nachträglich beantragte Erdauffüllung handelt, kann das Landratsamt Heilbronn als entscheidende Behörde die doppelte Bearbeitungsgebühr nach gültiger Satzung verlangen.

    GR Conte fragt nach, ob eine solche Gebühr ebenfalls bei den gemeindlichen Sondersatzungsgebühren Gebühren berücksichtigt wird.

    Der Vorsitzende erklärt, dass die gemeindliche Satzung hierzu noch überprüft werden müsse und möglicherweise nachträglich abgeändert werden kann.

    GAR Braun ergänzt, dass die nicht genehmigte Erdauffüllung von Seiten der Gemeinde an das Landratsamt Heilbronn gemeldet worden sei und aus diesem Grund 2 Anträge zur Entscheidung vorliegen.

    GR Conte äußert sich verärgert darüber.

    GR Kurz führt aus, dass die gemeindliche Satzung aktuell beschlossen vorliegt.

    GR Weinstok weist darauf hin, dass bei einer nachträglichen Antragsstellung vorliegende Schäden leider nicht mehr nachvollziehbar oder erkennbar sind.

    GR Michelbach äußert seinen Unmut über das Vorgehen.

    Der Vorsitzende führt aus, dass über ein gemeindliches Einvernehmen auch bei nachträglich beantragten Erdauffüllungsanträgen zu entscheiden ist.

    GAR Braun weist darauf hin, dass selbst bei einem Versagen des gemeindlichen Einvernehmen dieses durch die übergeordnete Behörde ersetzt werden kann.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Die Gemeinde erteilt gemäß § 36 BauGB das Einvernehmen zur geplanten Erdauffüllung.

     

    Der Beschlussvorschlag wird mit 2 Ja-Stimme/n, 2 Enthaltung/en und 5 Nein-Stimme/n abgelehnt.

  • Tagesordnungspunkt 3

    Flurstück 1701, Gewann Obere Landwehr;
    Antrag auf Erdauffüllung/Erdaufschüttung Teil 2

    Protokoll

     

    Az.: 364.412:0022/07

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 100/2022 vor.

     

    GA Vogl informiert, dass in Ergänzung an den vorherigen TOP der Antragsteller beabsichtigt, auf dem Flurstück 1701 im Gewann „Obere Landwehr“ zu Zwecken der Bewirtschaftungserleichterung eine Erdauffüllung vorzunehmen. Insgesamt sollen ca. 15,59 Ar mit 354,85 m³ aufgefüllt werden. Die maximale Auffüllhöhe beträgt 25 cm. Das Erdmaterial stammt von dem Flurstück 159/4, Erwin-Habold-Straße 10 in Horkheim. Für die geplante Erdauffüllung ist das Einvernehmen der Gemeinde erforderlich. Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen die geplante Auffüllung.

    Auf Nachfrage des Vorsitzenden ergänzt GA Vogl, dass es sich um den im Lageplan hell gekennzeichneten mittleren Bereich handelt.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Die Gemeinde erteilt gemäß § 36 BauGB das Einvernehmen zur geplanten Erdauffüllung.

     

    Der Beschlussvorschlag wird mit 9 Ja-Stimmen und 0 Enthaltung angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 4

    Bausache: Flurstück 10494, Hausener Straße 77-1; 

    Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage

    Protokoll

     

    Az.: 632.62:Hausener Straße 77-1/0001

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 101/2022 vor.

     

    GA Vogl informiert, dass sich das Vorhaben im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Nordheim Süd- West III“ befindet und dessen bauplanungsrechtlichen Festsetzungen entspricht.

     

    Der Technische Ausschuss nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.

  • Tagesordnungspunkt 5

    Bausache: Flurstück 5481/1, 5481/3, Nordstraße 12; 
    Nutzungsänderung, Änderung der Betriebszeiten, Änderung einer Teilfläche von Montage auf Produktion

    Protokoll

     

    Az.: 632.62:Nordstraße 12/0007

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 102/2022 vor.

     

    GA Vogl berichtet, dass der Antragssteller im Rahmen einer Nutzungsänderung die Betriebszeiten für die Beschäftigten anpassen und aufgrund einer Produktionsumstellung im bestehenden Gebäude eine Teilfläche der Halle von Montage auf Produktion umstellen wird.

    Da sich das Vorhaben im qualifizierten Bebauungsplan „Kelteräcker III“ befindet und dessen bauplanungsrechtlichen Festsetzungen entspricht wird es dem Gremium zur Kenntnis gegeben.

     

    Der Technische Ausschuss nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.

  • Tagesordnungspunkt 6

    Sonstiges und Anfragen

    Protokoll

     

    -/-

     

     

     

     

     

instagram