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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 24.06.2022 um 19:00 Uhr

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Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bekanntgaben

    Protokoll

     

    Das Protokoll der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 20.05.2022 geht zur Unterschrift in Umlauf.

     

     

    Az.: ohne

    Sitzungstermin der VVG

    Der Vorsitzende gibt bekannt, dass die nächste Sitzung des gemeinsamen Ausschusses der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lauffen-Nordheim-Neckarwestheim für den 25.10.2022 um 18 Uhr in Lauffen angekündigt ist. Er bittet die Mitglieder des gemeinsamen Ausschusses bzw. deren Vertreter, sich den Termin vorzumerken.

     

  • Tagesordnungspunkt 2

    Schülerbetreuung an den Grundschulen;
    A) Gebührenerhöhung und Satzungsänderung im FLIBS+ Nordheim 
    B) Gebührenerhöhung und Satzungsänderung in der Kernzeitbetreuung Nordhausen

    Protokoll

     

    Az.: 211.7:0002/2/2022; 212.5:0005/2/1; 212.5:0001/2/2022

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 63/2022 vor.

     

    Frau Rieger erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

     

    Neben der Gebührenerhöhung erläutert Frau Rieger die weiteren Satzungsänderungen:

    Da die Ferienbetreuung im FLIBS inzwischen bis 13.30 Uhr oder bis 15 Uhr gebucht werden kann, wurden die verschiedenen Beiträge hierfür in die Satzung aufgenommen. Die Mindesteilnehmerzahl für die grundsätzliche Durchführung der Ferienbetreuung (mind. bis 13.30 Uhr) liegt bei 8 Kindern, für die Betreuung bis 15 Uhr bei 5 Kindern. Grund für die verschiedenen Zeiten und Mindestanmeldezahl ist die Planung des Personaleinsatzes. Inwieweit diese Option bestehen bleibt, wird in den nächsten Ferien evaluiert und ggf. angepasst.

    Außerdem wurde in der Satzung aufgenommen, dass auch Personalmangel ein Grund für die Schließung der Einrichtung aus besonderem Anlass ist.

    In die Satzung der Kernzeitbetreuung Nordhausen wurde der zusätzliche Betreuungstag am Donnerstag aufgenommen (Beschluss Sitzung am 20.05.2022) sowie ebenfalls der Personalmangel als Grund für die Schließung der Einrichtung.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    A) Die Satzung der Gemeinde Nordheim für die Schülerbetreuung außerhalb des Unterrichts (FLIBS+) an der Kurt-von-Marval Schule wird entsprechend der neuen Gebühren angepasst.

    B) Die Gebühr in Höhe von 5 Euro/Tag für die Schülerbetreuung in Nordhausen wird beibehalten.
    Die Satzung der Gemeinde Nordheim für die Kernzeitbetreuung an der Grundschule Nordhausen wird entsprechend angepasst

     

    Der Beschlussvorschlag wird mit 15 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 3

    Kindergartenangelegenheiten;
    A) Gebührenerhöhungen
    B) Satzungsänderung

    Protokoll

     

    Az.: 471.42:2022, 471.21:0009

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 64/2022 vor.

     

    Frau Rieger erläutert den Sachverhalt und die Gebührenkalkulation anhand der Sitzungsvorlage.

     

    Die Kostendeckung durch Elternbeiträge liegt bei ca. 14%. Von den Landesverbänden wird ein Kostendeckungsgrad von 20% angestrebt.

    Der Anteil an einkommensschwachen Familien (überwiegend unterste EK-Gruppe) liegt bei knapp 10 %. Die Beiträge werden in diesen Fällen vom Landratsamt / JobCenter bezahlt.

     

    GR Hommel fragt, ob es Auswertungen zur familiären Situation der Ganztag-Kinder gibt, z.B. besonders viele Alleinerziehende, die auf die ganztägige Betreuung angewiesen sind. Der Vorsitzende erklärt, dass dies nicht bekannt ist oder gesondert erfasst wurde, in Zukunft aber ggf. berücksichtigt werden kann.

     

    Neben der Gebührenerhöhung erläutert Frau Rieger die weiteren Satzungsänderungen:

    Da sich aufgrund der Aufnahmeregelung (Aufnahme nach Anmeldedatum) im Waldkindergarten oft größere Lücken ergeben, soll diese Regelung nun entsprechend den anderen zÖ-Kindergärten (Öffnungszeit bis 13.30 Uhr) angepasst werden. Somit ist nicht mehr das Anmeldedatum, sondern das Alter der Kinder ausschlaggebend.

    Diese Regelung soll für Neuanmeldungen ab 01.09.2022 gelten. Bisher angemeldete Kinder, die bereits eine Zusage erhalten haben, werden noch nach der alten Regelung behandelt.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    A) Die Gebühren für Kindergärten und Krippen werden ab 01.09.2022 entsprechend der Empfehlung erhöht.
    Die Beiträge für den Ferienkindergarten werden ab 2023 auf 45 € bzw. 50 € erhöht.

    B) Die Satzung der Gemeinde Nordheim für die Kindertageseinrichtungen wird entsprechend angepasst.

     

    Der Beschlussvorschlag wird mit 12 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung und 2 Nein-Stimmen angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 4

    Kindergartenangelegenheiten;
    Sachstandsbericht und Bedarfsplanung 2022

    Protokoll

     

    Az.:471.28:0006

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 65/2022 vor.

     

    Frau Rieger erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

     

    Sie erklärt zuerst die Grundlagen für die kommunale Bedarfsplanung und geht dann auf die konkreten Zahlen mit Stand Anfang Juni für Nordheim ein.

     

    Bei der Krippenbelegung zeigt sich, dass sich die niedrigen Belegungszahlen der letzten Monate wieder ausgeglichen haben:
    Oktober 2021 36 Plätze belegt, März 2022 44 Plätze belegt, aktuell 49 Plätze belegt.

    Hierbei sind in jeder Gruppe schon beide vorhandenen Platzsharing-Plätze belegt.

     

    Bei den Kindergartenplätzen zeigt sich, dass bereits seit einigen Jahren alle Gruppen maximal belegt und kaum freie Plätze vorhanden sind. Vor allem im Ganztagbereich sind alle Plätze in diesem Kindergartenjahr belegt. Hierbei wurden die Kinder, die im Mai / Juni 3 Jahre alt werden und somit einen KiGa-Platz bekommen würden, bereits auf das neue KiGa-Jahr ab September verschoben.

    Auch in den Planungen für das nächste Kindergartenjahr stellt sich ein ähnliches Bild dar. Im September sind durch die Schulabgänger einige Plätze frei, die sich aber im Laufe der folgenden Wochen schnell füllen. Im Kindergarten finden Anfang des neuen Kindergartenjahrs wöchentlich Eingewöhnungen statt, um alle Kinder zeitnah aufnehmen zu können.

    Vor allem im Kinderhaus Pusteblume fehlen bereits Ende des nächstes KiGa-Jahres 2022/23 3-5 Plätze. Auch in den anderen Kindergärten sind nur noch wenige oder keine Plätze mehr frei.

    Die noch verfügbaren 11 Plätze sind angesichts der ebenfalls zur berücksichtigenden Punkte (Zuzüge, Flüchtlinge, Rückstellungen, Eingliederungshilfen,...) sehr knapp bemessen für ein ganzes Kindergartenjahr. Eingeplant wurden hier nur die bereits vorliegenden Anmeldungen. Die fehlenden Anmeldungen entsprechend der Geburtenliste (ca. 15 weitere Kinder) sowie Zuzüge (erfahrungsgemäß ca. 10-12 Kinder, für September - Dezember 2022 bereits 8 zugezogene Kinder angemeldet)

     

    Die Verwaltung arbeitet daran, eine neue Gruppe im Kinderhaus "Pusteblume" zu eröffnen und informiert den GR zu gg. Zeit vor allem über die konkrete, derzeit noch nicht definitiv festgelegte Gruppenform (GT/zÖ-gemischt oder GT-Kleingruppe), die finanziellen Auswirkungen und den notwendigen Personalbedarf, welcher in den Stellenplan 2023 einfließen wird.

    Eine Eröffnung auf spätestens 01.01.2023 wird angestrebt, soweit die Kinderzahlen dies dann notwendig machen. 

    Der notwendige Personalbedarf für eine GT-Gruppe liegt bei 3,19 Personen, für eine Kleingruppe ggf. etwas weniger, da da am Nachmittag oder in den Randzeiten die Gruppe auch mit anderen Ganztag-Gruppen zusammengelegt werden kann.

     

    Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.

  • Tagesordnungspunkt 5

    Mensa an der Kurt-von-Marval-Gemeinschaftsschule; 
    Vergabe von Lieferungen und Leistungen; 
    Essenslieferung

    Protokoll

     

    Az.: 211.821:0003/2022

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 66/2022 vor.

     

    Dieser Punkt wurde vor Eintritt in die Tagesordnung abgesetzt, da bisher keine Angebote auf die öffentliche Ausschreibung eingegangen sind.

  • Tagesordnungspunkt 6

    Kurt-von-Marval-Gemeinschaftsschule; 
    Vergabe der Ausstattung mit Anzeigegeräten im Rahmen des Digitalpakts

    Protokoll

     

    Az.: 211.92:0004/2

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 67/2022 vor.

     

    Frau Rieger erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

     

    Die Beschaffung erfolgt im Rahmen des DigitalPakts, somit sind die Bildschirme zu 80% förderfähig.

     

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Der ausgeschriebene Liefervertrag über die Ausstattung der Kurt-von-Marval-Schule mit Anzeigegeräten wird mit der Firma VisuNext GmbH, Emsdetten geschlossen.

     

    Der Beschlussvorschlag wird mit 15 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

     

  • Tagesordnungspunkt 7

    Abschluss eines Gaslieferungsvertrages mit HNVG für das Jahr 2023

    Protokoll

     

    Az.: 813.22:0003

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 68/2022 vor.

     

    Der Kämmerer erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage und berichte von den Verhandlungen im Verwaltungsausschuss.

    Zum vorliegenden Gaslieferungsvertrag für das Jahr 2023 mit der HNVG schlägt die Verwaltung vor, diesen abzuschließen. Vor der Teilnahme an Bündelausschreibungen ab dem Jahr 2024 sichtet die Verwaltung die Ergebnisse der vergangenen Bündelausschreibung zum Gasbezug und nimmt Kontakt mit der HNVG als bisherigem Gaslieferanten auf.


    Die Verwaltung wird beauftragt, die Teilnahme an künftigen Bündelausschreibungen des Gemeindetages für den Bezug von Gas abzuwägen und gegebenenfalls vorzubereiten.
    Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.

     

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    1. Die Gemeinde schließt mit der HNVG den Gaslieferungsvertrag für 2023 wie in Anlage 2 zur Sitzungsvorlage dargestellt, ab.
    2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Teilnahme an künftigen Bündelausschreibungen des Gemeindetages für den Bezug von Gas abzuwägen und gegebenenfalls vorzubereiten.

     

    Der Beschlussvorschlag wird einstimmig abgenommen.

  • Tagesordnungspunkt 8

    Annahme von Spenden

    Protokoll

    Az.: ohne

    Leider keine Spenden

     

  • Tagesordnungspunkt 9

    Sonstiges und Anfragen

    Protokoll

     

    Az.: 211.7:0004/1

    Projekt S-B-M an der Kurt-von-Marval-Schule

    Bereits seit einigen Jahren läuft an der Kurt-von-Marval-Schule im Rahmen der Ganztagsgrundschule das Projekt „Singen-Bewegen-Musizieren“ (S-B-M) in Kooperation mit der Musikschule Lauffen. Durchgeführt wird das Projekt in 6 Gruppen mit einer wöchentlichen Unterrichtszeit von 45 Minuten pro Gruppe.

    Die Kosten betragen 2.400 EUR pro Gruppe. 2 Gruppen werden durch die Monetarisierung von Lehrerwochenstunden abgedeckt, die Kosten der restlichen 4 Gruppen werden von der Gemeinde Nordheim bezahlt.

     

    Das Projekt soll auch im nächsten Schuljahr fortgeführt werden.

     

    Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

     

     

     

    Az.: 472.21:0001

    Kindergartenferien 2023

    In Absprache mit dem Gesamtelternbeirat wurden folgende Ferien- und Schließzeiten für das Jahr 2023 festgelegt:

    • Freitag, 09.06.2023 (Brückentag Fronleichnahm)
    • Sommerferien 2023: Montag, 07.08.2023 bis Freitag, 25.08.2023
    • Weihnachtsferien 2023/2024: Mittwoch, 27.12.2023 bis Freitag, 05.01.2024
    • Zusätzlich wird ggf. ein weiterer Schließtag am Montag, 02.10.2023 (Brückentag Tag der deutschen Einheit) eingeplant.

    Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

     

     

    Az.:337.55:0002/6 Sunstorm Festival 2022

    Die Organisatoren des Sunstorm Festivals haben dem BMA ein Konzept für den Immissionsschutz mit der Bitte um Genehmigung gesendet. In diesem Konzept wird angegeben, dass die Musik bis 01:00 Uhr gespielt wird. Somit entsteht eine mögliche Belästigung der Anwohner durch diesen Musiklärm.

    Aus den Akten ist ersichtlich, dass in den vergangenen Jahren die Toleranz des Musiklärms seitens der Gemeinde bis 00:00 Uhr war. So wurde dies auch beispielsweise 2018 an das Polizeirevier Lauffen kommuniziert. In einem internen Aktenvermerk aus dem Jahr 2019 wurde dies ebenfalls niedergeschrieben.

    Die Organisatoren sind jedoch anderer Meinung und beharren auf eine Genehmigung bis 01:00 Uhr, da das Musikprogramm bereits festgelegt und fertiggestellt ist. Es gab zu keinem Zeitpunkt eine vorherige Absprache mit dem Ordnungsamt.

     

    Nach Rücksprache mit dem LRA ist 01:00 Uhr ziemlich lang. Aus der Freizeitlärmrichtlinie, die Anwendung findet, ist herauszulesen, dass die Gemeinde Sonderreglungen für Veranstaltungen mit besonderem Charakter treffen kann. Diese sind unter Ziff. 4.4.1 geregelt. Dies bedeutet, sofern eine hohe Standortgebundenheit oder die soziale Adäquanz und Akzeptanz vorliegt, dass die Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes ausgelegt werden können.

    Die Nachtruhe beginnt bereits um 22 Uhr. Eine Verlängerung der Spielzeit bis 00:00 Uhr wäre bereits ein Entgegenkommen der Gemeinde gegenüber dem Veranstalter.

    Das LRA ist der Meinung, dass 00:00 Uhr ausreichend ist. Eine Erweiterung der Spielzeiten bis 01:00 Uhr sieht es als schwierig an, da Argumente gefunden werden können, die dieser Erweiterung entgegenstehen, da die höchste Dezibelstärke in einer Stunde als Richtwert gemessen wird. Nach Aussagen der Veranstalter gibt es solche Messungen. Je nach Wind ist die Musik im naheliegenden Wohngebiet extrem hörbar. Auch in den vergangenen Jahren gab es von Anwohnern Beschwerden. Diese waren jedoch verhältnismäßig wenig. (Aussage des zuständigen Polizeireviers Lauffen).

     

    Das Polizeirevier Lauffen hat auf eine schriftliche Anfrage der Gemeinde durch den ersten Polizeihauptkommissar mitteilen lassen, dass keine Kenntnis vom Vorhaben vorgetragen wurde. Bezüglich der Uhrzeit wurde Herrn Eismann mündlich mitgeteilt, dass 00:00 Uhr bereits verhältnismäßig lang wäre.

     

    Der Vorsitzende sprach sich für die Veranstaltung aus, und sieht dieses Event als Bereicherung. Dennoch muss eine Abwägung der Interessen aller Bürger getroffen werden. Diese Ansicht haben die Gemeinderäte ebenfalls vertreten. 

     

    Beiträge aus der Mitte des Gemeinderates verdeutlichen, dass auch der Gemeinderat sowohl das Festival als Bereicherung des Gemeindeleben sieht, bringen aber auch zum Ausdruck, dass auf die Meinungen und das Recht der Bürger, die mit dem Festival nichts anfangen können, Rücksicht zu nehmen ist. Von daher wird die Absicht der Verwaltung, Musik bis 0 Uhr zu dulden, ganz offensichtlich auch vom Gemeinderat mitgetragen.

     

    Nach Abschluss der Beratung nimmt der Gemeinderat vom Sachverhalt Kenntnis. 

     

     

     

     

    Az.:797.34:0036/9 Glasfaserausbau

    Der Glasfaserausbau in Nordheim/Nordhausen schreitet voran. Hierzu gab es auch diese Woche ein Blättlesbeitrag.

    In den letzten Wochen konnten Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit allen Beteiligten gesammelt werden. Derzeit Arbeiten zwei Kolonnen in Nordhausen am Glasfaserausbau. Eine weitere soll noch hinzukommen.

     

    In den kommenden Wochen muss immer wieder mit Einschränkungen wie beispielsweise Parkplatzsperrungen oder zum Teil auch Vollsperrungen in den "kleinen" Straßen gerechnet werden. Es wird versucht soweit möglich nur halbseitige Sperrungen vorzunehmen.

     

    Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

     

     

     

    Az.:103.56:0002 Ukraine

    Aufgrund der Verzögerungen der Renovierungen konnten verschiedene Häuser nicht besetzt werden. Diese Arbeiten sind nun abgeschlossen.

     

    Am 23.06.2022 hat das LRA informiert, dass die Quoten angepasst wurden.

     

    Das bedeutet: Um in der vorläufigen Unterbringung (LRA) handlungsfähig zu bleiben, muss bis auf Weiteres jede Gemeinde pro Zuweisungsintervall mindestens die Hälfte ihrer jeweiligen Aufnahmequote (s. Anlage) erfüllen.

     

    Zuweisungsintervall = monatlich

     

    Derzeit aufgenommen: 34 Personen.

    Neue Quote Stand 23.06.2022 = SOLL 71

    Aufzunehmen sind insgesamt derzeit 42 Personen.

    Davon müssen nach neuem Konzept im Juli 50% aufgenommen werden => 21 Personen

     

    Die Quotenberechnung erfolgt sehr dynamisch und stellt die Verwaltung vor große Herausforderungen.

    Diese "Quote" ist keine Endgültige Quote für das Jahr 2022, sondern nur eine Festlegung der Abnahmeverpflichtung der einzelnen Gemeinden benennen zu können.

     

    Kommender Zuweisungsintervall = 07.07.2022

     

    Somit versuchen wir in den kommenden zwei Wochen, diese 50% zu erfüllen. Wie es danach weitergehen wird und welche weiteren Maßnahmen getroffen werden bleibt zum jetzigen Zeitpunkt offen.

     

    Derzeit haben wir noch Kapazitäten in unseren Gemeinschaftsunterkünften in der Kirchstr. 4 und der Lauffener Str. 8.

    Kurzfristige Auszüge oder Änderungen der Zuweisungen durch das LRA erschweren den Prozess der Zuweisungen und laufenden Planungen.

    Ebenfalls sind bereits Konflikte in den einzelnen Unterkünften aufgetreten. Diese Anliegen werden im Ordnungsamt und bei der Integration angesprochen. Eine Schlichtung ist kaum möglich und zeitlich nicht leistbar.

     

    Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

  • Tagesordnungspunkt 10

    Bürgerfragestunde

    Protokoll

    Von der Möglichkeit der Bürgerfragestunde wird kein Gebrauch gemacht.

     

     

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