© Kuon + Reinhardt GmbH

Ratsinformationssystem Nordheim

Technischer Ausschuss-Sitzung

Sitzung am 24.01.2022 um 19:00 Uhr

zurück zur Sitzungliste

Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bekanntgaben

    Protokoll

     

    Der Vorsitzende gibt das öffentliche Protokoll des Technischen Ausschusses vom 13.12.2021 zur Unterschrift in Umlauf.

    BM Schiek verliest die in nichtöffentlicher Sitzung vom 13.12.2021 gefassten Beschlüsse.

  • Tagesordnungspunkt 2

    Bausache: Flurstück 161 und 162, Zabergäustraße 4;
    Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 6 WE und 6 Stellplätzen

    Protokoll

     

    Az.:632.62:Zabergäustraße 4/0005

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 1/2022 vor.

     

    GA Keller berichtet, dass in der Zabergäustraße 4 ein 6-Familienhaus mit 6 Stellplätzen errichtet werden soll. Das Vorhaben befindet sich in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Es ist daher darüber zu entscheiden, ob es sich in die Umgebungsbebauung einfügt.

    Das geplante Gebäude ist deutlich höher als die Umgebungsbebauung und das derzeit vorhandene Gebäude auf diesem Grundstück.

    Im Gremium herrscht geteilte Meinung. Beim Bauvorhaben gibt es positive Aspekte, wie die Gewinnung von Wohnraum oder die Drehung des Gebäudes im Vergleich zum Bestand, so dass auch dieses Vorhaben, wie die Umgebungsbebauung, giebelständig zur Zabergäustraße steht. Negativ wird jedoch insbesondere die Höhe des Vorhabens bewertet. Es werden auch die Zufahrt über den Rohrwiesenweg und die Anzahl der Stellplätze betrachtet. Letztere entspricht aber den Vorgaben der Landesbauordnung, die hier mangels Bebauungsplan anzuwenden ist. Das Gremium wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Zufahrt und die Zahl der Stellplätze für die Entscheidung keine Rolle spielen können, sondern ausschließlich das Maß der baulichen Nutzung.

    BM Schiek erklärt, dass aufgrund drohender Verfristung heute eine Entscheidung über das Einvernehmen getroffen werden sollte. Er schlägt aber vor, einen Besichtigungstermin vor Ort durchzuführen, um gegebenenfalls ein Einvernehmen nachzureichen, falls es heute abgelehnt wird.

     

    Es ergeht einstimmig folgender

    Beschluss:

    Das notwendige Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB wird nicht erteilt.

    Ein Besichtigungstermin soll kurzfristig stattfinden, um gegebenenfalls nochmals über ein Einvernehmen zu beraten.

  • Tagesordnungspunkt 3

    Bausache: Flurstück 3089, 3089/1, 3096, Im Schelmental 3-7 und Im Auerberg 2-6;
    Neubau von 55 Eigentumswohnungen mit 52 Stellplätzen in der Tiefgarage sowie 15 Stellätzen im
    Freien und 16 förderfähigen Mietwohnungen mit 8 Stellplätzen in der TG und 8 Stellplätzen im
    Freien, Neubau von 2 Doppelhäusern mit 4 Stellplätzen im Carport

    Protokoll

     

    Az.:632.62:Im Schelmental 3-7 und Im Auerberg 2-6/0001

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 2/2021 vor.

     

    GA Keller berichtet, dass auf dem ehemaligen Gelände der Fa. AS-Schneider im Schelmental 7 Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage und Stellplätzen im Freien und 2 Doppelhäuser mit Carports errichtet werden sollen. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Wohnen am Auerberg" und verstößt gegen dessen bauplanungsrechtliche Festsetzungen. An vier Gebäuden werden die Baugrenzen mit Terrassen geringfügig überschritten. Die übrigen Baugrenzenverstöße werden von einer Ausnahmeregelung im Bebauungsplan erfasst und bedürfen keiner Entscheidung des Gremiums. 

     

    Es ergeht einstimmig folgender

    Beschluss:

    Das gemeindliche Einvernehmen für die aufgeführten Verstöße wird gemäß § 36 i.V.m. § 31 BauGB erteilt.

  • Tagesordnungspunkt 4

    Bausache: Flurstück 605, Wiesenstraße 15;
    Errichtung eines Zwischenlagers für Aushubmaterial

    Protokoll

     

    Az.:632.62:Wiesenstraße 15/0004

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 3/2022 vor.

     

    GA Keller berichtet, dass auf dem Grundstück Wiesenstraße 15 ein Zwischenlager für Aushubmaterial eingerichtet werden soll. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplan "Nordhausen Ost" und entspricht dessen bauplanungsrechtlichen Festsetzungen.

     

    Der Gemeinderat hat im März vergangenen Jahres für das betreffenden Gebiet eine Veränderungssperre beschlossen, um laufende städtebauliche Konzepte nicht durch anderweitige Vorhaben zu gefährden. Daher bedarf das gewünschte Zwischenlager einer Ausnahme von dieser Veränderungssperre. Hierfür wird das Einvernehmen der Gemeinde benötigt.

    Im Gremium wird Wert darauf gelegt, das Lager nicht dauerhaft anzulegen. Es soll eine Befristung auf maximal 4 Jahre erfolgen.

     

    Es ergeht einstimmig folgender

    Beschluss:

    Das Einvernehmen für die Ausnahme von der Veränderungssperre wird nach § 14 Abs. 2 BauGB erteilt. Für das Zwischenlager soll eine Befristung auf maximal 4 Jahre erfolgen.

  • Tagesordnungspunkt 5

    Bausache: Flurstück 2322, Wartbergstraße 20;
    Neubau Zweifamilienwohnhaus mit Doppelgarage

    Protokoll

     

    Az.:632.62:Wartbergstraße 20/0001

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 4/2022 vor.

     

    GA Keller berichtet, dass in der Wartbergstraße 20 ein Zweifamilienwohnhaus mit Doppelgarage entstehen soll. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans "Geroldsgrund, 1. Änderung" und verstößt gegen dessen bauplanungsrechtliche Festsetzungen.

     

    Die Baugrenze wird im Osten mit der Garage und der Dachterrasse um ca. 2,50 m überschritten und im Westen mit der Terrasse um ca. 35 cm. Zur Dachterrasse ist zu erwähnen, dass in diesem Fall die notwendigen Abstandsflächen bis zur Hälfte auf der öffentlichen Fläche liegen darf. Diese können somit eingehalten werden.

     

    Es ergeht einstimmig folgender

    Beschluss:

    Das gemeindliche Einvernehmen für die aufgeführten Verstöße wird gemäß § 36 i.V.m. § 31 BauGB erteilt.

  • Tagesordnungspunkt 6

    Sonstiges und Anfragen

    Protokoll

     

    Az.: 785.3:0024

    Abfräsen von Randsteinen an Feldwegen in den Weinbergen

    Angrenzend an die Feldwege wurden in der Vergangenheit Betonrandsteine als Abgrenzung zwischen öffentlicher Verkehrsfläche und Weinberg gesetzt. Diese Betonrandsteine erschweren jedoch das Befahren in und aus dem Weinberg mit großen Maschinen. Von den Bewirtschaftern angrenzender Weinbergfläche wurde nun der Wunsch geäußert, diese Betonrandsteine abfräsen zu lassen. Das Bauamt hat zwischenzeitlich mit einer geeigneten Fachfirma Kontakt aufgenommen und Angebote hierfür eingeholt. Für die reinen Fräskosten veranschlagt die Fa. Drexler aus Wolfschlugen rund 9.000 EUR brutto für 2.700 m abzufräsende Länge. Je nach abgerufener Menge variiert der Preis hierbei. Nicht enthalten sind hierbei Kosten für Abtransport, Ausgleichsarbeiten zu den angrenzenden Weinbergen sowie mögliche anfallende Entsorgungskosten. An den Kosten würden sich die Landwirte in einem noch festzulegenden Umfang beteiligen. Ebenso beim Abtransport und den Ausgleichsarbeiten vor Ort.

     

    GR Langguth gibt zu Bedenken, dass es nach dem Abfräsen der Randsteine bei stärkerem Regen eventuell zu Problemen mit der Entwässerung bzw. zu Abschwemmungen kommen könnte.

    BM Schiek berichtet, dass in Kleingartach, wo solche Maßnahmen bereits durchgeführt wurden, keine derartigen Probleme bekannt sind.

     

    BM Schiek regt an, das betreffende Gebiet bei einem Ortstermin zu besichtigen und dann die Entscheidung zu treffen, ob und in welchem Umfang die Gemeinde die Arbeiten durchführen lässt. Dem Vorgehen stimmt das Gremium zu.

     

     

    Az.: 701.44:0010

    Gewässerökologische Untersuchung

    GA Keller berichtet, dass die wasserrechtlichen Erlaubnisse für die Regenüberlaufbecken in der Gemeinde im Jahr 2024 ablaufen. Für die Beantragung der Neugenehmigung wird im Vorfeld eine gewässerökologische Untersuchung der betroffenen Gewässer benötigt. Wie bereits in der letztjährigen Novembersitzung berichtet, hat die Verwaltung für diese Untersuchung Fördermittel beim Land beantragt. Der Bewilligungsbescheid wurde am 20.01.2022 ausgestellt, so dass eine Vergabe der Untersuchung stattfinden kann. Der Fördersatz beträgt 50 %, die Zuwendung bei anrechnungsfähigen Kosten in Höhe von 19.610,59 Euro (günstigstes vorliegendes Angebot für die Untersuchung), belaufen sich damit auf 9.800 Euro. Entsprechende Mittel sind im Haushaltsplan für 2022 eingestellt.

     

    Das Gremium ist auf Vorschlag des Vorsitzenden damit einverstanden, den Auftrag für die gewässerökologische Untersuchung bereits vor Genehmigung des Haushalts 2022 zu erteilen.

     

instagram