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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 26.11.2021 um 19:00 Uhr

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Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bekanntgaben

    Protokoll

    Az.: 149.1:2020/002/6

    Aktuelles zu Corona

    - Impfung: es sind weitere Impfaktionen in Nordheim geplant, die jedoch von den Kapazitäten der Impfteams abhängen.

    Am Donnerstag, 16.12. findet eine Impfung mit 1 oder 2 Impfteams statt, wobei momentan noch nicht gesagt werden kann, wie viele Personen geimpft werden können. Das hängt auch von der dann zur Verfügung stehenden Impfstoffmenge ab.

    Informationen, auch zur Organisation, gibt es im kommenden Blättle.

     

    - Tests:

    aktuell wird folgendermaßen getestet:

    Schüler 3x/ Woche, bei Infektionsfall in der Klasse 5 Tage lang täglich. Nicht-immunisierte Lehrer/ Schulpersonal täglich, immunisierte Lehrer freiwillig bei Bedarf (z.B. Fall in der Klasse).

    Kindergartenkinder 2x/ Woche freiwillig. Nicht-immunisiertes Kita-Personal täglich, immunisiertes Personal aktuell freiwillig auch fast täglich.

    in Rathaus und sonstige Beschäftigte:

    nicht-immunisiertes Personal täglich, immunisiertes Personal freiwillig bei Bedarf.

     

    Dadurch werden wöchentlich für die verpflichtenden Tests ca. 2.000 Tests benötigt + die freiwilligen Tests.

    Tests erhalten wir aus Landeslieferungen für Schule und Kita (ca. 1.700 Tests pro Woche), sowie aus Eigenbeschaffung (Rest).

     

    - Situation in KiGa und Schule:

    In den Schulen wird 3x/ Woche getestet, bei jeder Testung sind positive Ergebnisse dabei, die zum Teil aber durch den PCR-Test widerlegt werden. Trotzdem sind zeitweise fast die Hälfte der Klassen betroffen und müssen damit in der Schule separiert werden (keine Mischung mit anderen Klassen, deshalb keine Teilnahme am Ganztag, kein Mittagessen, keine Schülerbetreuung möglich).

    Im Kindergarten ist die Testung bisher freiwillig. Die Eltern erhalten Tests bei den Erzieherinnen und können ihre Kinder zuhause testen. Dadurch tauchen ebenfalls vereinzelt positive Fälle bei den Kindern auf, oftmals handelt es sich um Geschwister der Schulkinder.

    Einen großen "Ausbruch" (mehrere Fälle in einer Gruppe) gab es bisher weder in den Kindergärten noch in den Schulen.

     

    Da es immer wieder zu personellen Ausfällen kommt ("normale" Krankheit, Kinderbetreuung der infizierten Kinder, Corona,...) kommt es auch jetzt wieder zu einzelnen Schließtagen oder Reduzierung der Betreuungszeiten.

     

    Az.: 021.21:0026
    Absage Neujahrsempfang 2022
    Wegen der aktuellen Corona-Lage und der unvorhersehbaren weiteren Entwicklung sieht der Vorsitzende keine andere Möglichkeit, als den für den 16.1.2022 geplanten Neujahrsempfang 2022 abzusagen. 

     

     

    Das Protokoll der nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 22.10.2021 geht zur Durchsicht und Unterschrift in Umlauf.

  • Tagesordnungspunkt 2

    Biotopvernetzungskonzeption;

    Vorstellung der Konzeption und der Vergütungssätze für kommunal geförderte Maßnahmen

    Protokoll

    Az.: 364.35:0005/2

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 132/2021 vor.

     

    Zu diesem TOP begrüßt der Vorsitzende als Gäste Herrn Strunk und Frau Haß vom Büro LarS; Frau Bastian von der unteren Naturschutzbehörde und Frau Schimmele vom Landschaftserhaltungsverband.

     

    Herr Strunk stellt dem Gemeinderat das Verfahren und die aktuellen Vorschläge zum Einstieg in die Umsetzung vor. Sowohl Herr Strunk, als auch Frau Bastian und Frau Schimmele beantworten Verständnisfragen.

     

    Auf Absprache wird einvernehmlich festgehalten, dass für Blühstreifen in Weinbergen eine Förderung von 800 EUR/ha bei Einsaat in jeder zweiten Reihe sowie in Höhe von 1.200 EUR/ha bei Einsaat in jeder Reihe gewährt werden soll.

     

    Nach Abschluss der Beratungen ergehen einstimmig folgende

    Beschlüsse:

    1. Die vorgestellte Biotopvernetzungskonzeption wird zur Kenntnis genommen.
    2. Die Vergütungssätze für kommunal geförderten Maßnahmen werden wie in der Protokollanlage "Vergütungssätze kommunal geförderter Maßnahmen" zusammengestellt, beschlossen.
    3. Für die Durchführung erster Maßnahmen im Jahr 2022 wird im Haushalt der Gemeinde ein Netto-Betrag von 15.000 EUR eingestellt.
    4. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Umsetzung von vorgeschlagenen Maßnahmen zu werben und im Rahmen zur Verfügung stehender Mittel entsprechende Vereinbarungen abzuschließen.
    5. Die Verwaltung wird beauftragt, für die weitere Begleitung und Umsetzung der oben genannten Maßnahmen einen Zuschuss zu beantragen. Vorbehaltlich der Zuschussgewährung wird der Auftrag für die weitere Begleitung und Umsetzung der Maßnahmen an das Büro LarS vergeben.
  • Tagesordnungspunkt 3

    Friedhof Nordheim Urnenstelenerweiterung; 
    Vergabe von Lieferungen und Leistungen

    Protokoll

     

    Az.: 757.35:0034

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 130/2021 vor.

     

    GA Braun verweist auf die Sitzungsvorlage und die beigefügte Wertungsmatrix.

     

    Einstimmig ergeht anschließend folgender

    Beschluss:

    1. Die Fa. Kronimus AG Betonsteinwerke aus Heilbronn wird mit der Lieferung und Montage der Urnenstelen zum Angebotspreis von 85.015,98 EUR beauftragt.
    2. Die Fa. Seubert Natursteine aus Kleinrinderfeld wird mit der Lieferung von 6 Namensstelen aus Mooser Muschelkalk zum Angebotspreis von 7.282,80 EUR beauftragt.
  • Tagesordnungspunkt 4

    Änderung der Abwassersatzung;
    Neukalkulation der Abwassergebühren 2022

    Protokoll

     

    Az.:700.31:2022

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 131/2021 vor.

     

    Der Kämmerer erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage und verweist auf die Vorberatungen im Verwaltungsausschuss.

     

    Der Gemeinderat ist sich darüber einig, über die einzelnen Beschlussvorschläge en bloc abzustimmen.

     

     

    Nach Abschluss der Beratung ergeht folgender einstimmiger
    Beschluss:

    1. Der Gemeinderat stimmt der ihm bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegten Gebührenkalkulation vom November 2021 zu.
    2. Die Gemeinde Nordheim wird weiterhin Gebühren für ihre öffentliche Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ erheben.
    3. Die Gemeinde Nordheim wählt als Gebührenmaßstab für die Schmutzwassergebühr den Frischwassermaßstab. Der Gebührenmaßstab für die Niederschlagswassergebühr ist die angeschlossene überbaute und darüber hinaus befestigte Fläche.
    4. Der Gemeinderat stimmt den in der Gebührenkalkulation berücksichtigten Abschreibungs- und Verzinsungsmethoden sowie den Abschreibungs- und Zinssätzen zu.
    5. Der Gemeinderat stimmt den in der Gebührenkalkulation berücksichtigten Prognosen und Schätzungen zu.
    6. Wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, werden die verschiedenen Straßenentwässerungsanteile wie folgt angesetzt:

      aus den kalkulatorischen Kosten der:       aus den Betriebskosten der:

      Mischwasseranlagen                 24,0%     Mischwasseranlagen           13,5%

      mod. Mischwasseranlagen       28,0%     mod. Mischwasseranlagen  26,0%

      Regenwasseranlagen                50,0%     Regenwasseranlagen          27,0%

      Kläranlage                                      5,0%      Kläranlage                              1,2%

    7. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation von 2022 wird zugestimmt.
    8. Von der Möglichkeit, die Gebührenkalkulation auf einen längeren Zeitraum (bis zu 5 Jahre) abzustellen, wird kein Gebrauch gemacht.
    9. Auf der Grundlage dieser Gebührenkalkulation werden die Abwassergebühren für den Zeitraum 01/2022 – 12/2022 wie folgt geändert:

      - Schmutzwassergebühr              1,49 EUR / m3 Frischwasser

      - Niederschlagswassergebühr    0,30 EUR / m2 überbaute und befestigte Fläche

      Bei diesen Gebührensätzen handelt es sich um auf zwei Nachkommastellen abgerundete Gebührenobergrenzen. Diese Abrundung hat eine zunächst in Kauf genommene Kostenunterdeckung zur Folge. Der Gemeinderat behält sich vor, diese Kostenunterdeckung zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb der fünfjährigen Ausgleichsfrist auszugleichen.

    10. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung – Abwassersatzung – wird, wie in der Protokollanlage "Satzung zur Änderung der Abwassersatzung" dargestellt, beschlossen.
  • Tagesordnungspunkt 5

    Kreditaufnahme entsprechend der Kreditermächtigung im Haushaltsplan 2021

    Protokoll

    Az.: 923.22:0108

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 135/2021 vor.

     

    Der Kämmerer erläutert, dass im Haushaltsjahr 2021 noch eine Kreditaufnahme erforderlich ist. Im Haushaltsplan 2021 wurde hierfür eine Kreditermächtigung in Höhe von 2.040.000 EUR festgesetzt. Nun ist lediglich ein Kreditbetrag in Höhe von 1.500.000 EUR erforderlich.

    Die Abfrage bei verschiedenen Kreditinstituten ergab, dass das Angebot der KfW-Bank für die Gemeinde am günstigsten ist.

    Hierbei würde nach tagesaktuellem Stand ein Kreditbetrag von 1.500.000 EUR über eine gesamte Tilgungs- und Zinslaufzeit von 20 Jahren mit 0,46% verzinst. Die ersten drei Jahre sind dabei tilgungsfrei.

     

    Nach Abschluss der Beratungen ergeht einstimmig folgender

    Beschluss:

    Das im Jahr 2021 erforderliche Gemeindedarlehen in Höhe von 1.500.000 EUR wird bei der KfW-Bank aufgenommen. Die Gesamtlaufzeit zur Tilgung beträgt 20 Jahre. Die Verzinsung ist dabei über 20 Jahre festgeschrieben und beträgt tagesaktuell 0,46%. Die ersten drei Jahre sind tilgungsfrei.

     

  • Tagesordnungspunkt 6

    Haushaltsplan 2022 und Finanzplanung bis 2025;
    Einbringung des Entwurfs

    Wirtschaftsplan 2022 des Eigenbetriebs Wasserwerk Nordheim;
    Einbringung des Entwurfs

    Protokoll

    Az.: 902.413:0001/1

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 136/2021 vor.

     

    Hierzu führt BM Schiek -im Wesentlichen wörtlich- wie folgt aus:

    „Die Gemeindeverwaltung legt heute den Entwurf des Haushaltes für 2022 und der Finanzplanung bis 2025 vor. Haben wir vor einem Jahr von einem Haushalt gesprochen, der uns Sorgen machte wegen Folgen der Pandemie, hat sich das Bild verändert.

    Gegenüber dem, was wir vor einem Jahr für 2022 zu prognostizieren hatten, sieht der Haushaltsentwurf im laufenden Betrieb um ca. 600.000 EUR besser aus. Wir erwirtschaften wieder einen Zahlungsmittelüberschuss in eben dieser Höhe, knapp 600.000 EUR, der für eine wenigstens anteilige Finanzierung unserer Investitionen verwendet werden kann.

    Für die Abdeckung der Abschreibungen reicht der Überschuss noch nicht, was natürlich weiter angestrebt wird.

    Im Wesentlichen ergibt sich die Verbesserung dadurch, dass der vorhergesagte Corona-Einbruch bei den Steuern so nicht eintrat und angeblich auch nicht kommen soll, was sich nicht nur auf unsere eigenen Einnahmen insb. aus der Gewerbesteuer positiv auswirkt, sondern auch auf die Zuweisungen im Rahmen des Finanzausgleichs. Es ist mehr in den Töpfen als gedacht, und wir haben unseren Anteil daran.

    Dazu kommt, dass wir bei den Unterhaltungsaufwendungen insgesamt einen realistischen und auch machbaren Betrag veranschlagen und – absolut bemerkenswert – erstmals seit Jahren keine Steigerung bei den Personalausgaben ausweisen.

    Jetzt will ich mal gar nicht so sehr in den Vordergrund stellen, dass unser Ansatz bei diesem großen Ausgabenblock von gut 9 Mio EUR sogar geringer ist als im Vorjahr. Wichtiger ist die Information, dass wir den Bestand aus dem Herbst 2021 als Grundlage für die Personalkostenhochrechnung 2022 genommen haben.

    Kommt etwas dazu, wird z.B. – bisher nicht absehbar - eine weitere Gruppe im Kindergarten erforderlich, dann werden sich die Personalkosten erhöhen. Auf vorsorgliche Veranschlagungen haben wir verzichtet. Ansonsten machen sich verschiedene Veränderungen bemerkbar und sind in EUR wirksam, u.a. auch Veränderungen innerhalb der Gemeindeverwaltung.

    Allerdings sind ganz aktuell durch nicht planbare Entwicklungen weitere Änderungen erforderlich. Wir haben deshalb den Stellenplan nochmal in die Bearbeitung genommen. Er ist im Haushaltsentwurf nicht abgedruckt, wird dem Gemeinderat aber kurzfristig, spätestens rechtzeitig zu den Beratungen im Dezember auf aktuellem Stand zur Verfügung gestellt und kann dann in dieser Form auch in den Haushaltsplan genommen werden, einschließlich ebenso aktueller Personalkostenberechnung.

    Unter dem Strich ist der Ergebnishaushalt in Ordnung; vor allem entwickelt er sich in die richtige Richtung und daran werden wir weiter arbeiten.

    Auch das Investitionsprogramm für 2022 kann sich sehen lassen und ist ambitioniert.

    - Wir wollen für über 1 Million EUR Gebäude erwerben, um unseren Aufgaben gerecht zu werden und damit auch die Basis für die künftige Gemeindeentwicklung zu stärken.

    - Unsere Feuerwehr erhält ein neues Löschgruppenfahrzeug, um weiter leistungsfähig zu sein.

    - Die Ortsbücherei erhält aus Brandschutzgründen eine Fluchttreppe und wird außen in Ordnung gebracht.

    - Im Kindergarten Nordhausen ist das Dach vermutlich komplett zu erneuern.

    - Wir haben eine viertel Million EUR eingestellt für private Sanierungsmaßnahmen in Nordhausen und die weitere Vorbereitung der gemeindlichen Sanierungsprojekte.

    - Wir haben Geld eingestellt für den Einstieg in die Entwicklung von Wohn- und Gewerbeflächen.

    - Wir werden über 300.000 EUR ausgeben für die abschließende Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED.

    - Wir planen die Verbesserung der Hochwassersituation.

    - Wir schaffen weitere Bestattungsmöglichkeiten im Friedhof Nordheim.

    - Wir wollen einen zeitgemäßen Aussegnungsraum für Nordhausen angehen.

    - Die bekannte Feldwegsanierung mit über 300.000 EUR wird erst in 2022 zu finanzieren sein.

    Das sind natürlich nur die finanziell bedeutendsten Investitionen in 2022. Und obwohl auf der Ausgabenseite die Summe mit rund 4,6 Mio EUR um rund 1,2 Mio EUR größer ist, als noch im Vorjahr geplant, sieht die Einnahmen- oder Finanzierungsseite deutlich besser aus. Im Vorjahr haben wir für 2022 noch eine Kreditaufnahme von fast 2 Mio EUR vorhersagen müssen. Nun sind es – nochmal: trotz deutlich höherer Investitionen – „nur“ 735.000 EUR. Das ist eine positive Nachricht, erst recht wenn man berücksichtigt, dass alleine die erwähnte gute Million für Grunderwerb enthalten ist.

    Noch vielversprechender zeigt sich die Perspektive im Finanzplanungszeitraum bis 2025. Hatten wir in der letztjährigen Finanzplanung für die drei dem Haushaltsjahr folgenden Jahre (= Finanzplanungszeitraum) etwa 3,3 Mio. EUR weitere Kredite ausgewiesen, ergibt sich diesmal für die 3 folgenden Jahre (also 2023 bis 2025), dass wir unter dem Strich über 1 Mio EUR an Krediten zurückzahlen könnten – oder „finanzielle Luft“ für zusätzliche Investitionen haben.

    Dieser Hinweis und die damit verbundenen Verlockungen führen zu dem mir am wichtigsten Aspekt, den ich schon im Vorjahr betont habe.

    Alles was im Haushalt steht, die laufende Arbeit ebenso wie die Investitionen, bedeutet Arbeit von Menschen, die dafür qualifiziert und motiviert sind. Solche Menschen zu gewinnen und zu halten, das ist inzwischen eine gewaltige Herausforderung und eine Leistung an sich, die weder selbstverständlich noch leicht ist.

    Deshalb nochmal zu den Personalausgaben, die im Augenblick absolut ordentlich aussehen.

    Unverändert gilt, dass ich bei unserem Personal keine wesentliche Möglichkeit der Einsparung sehe. Schon gar nicht bei den Pflichtaufgaben, und bei den freiwilligen Aufgaben würde es schmerzen, weil gleichzeitig Leistungen nicht mehr möglich wären.

    Wir tun viel dafür und wir müssen noch mehr tun, dass wir Konstanz in unsere Mitarbeiterschaft bringen. Das ist unbedingt notwendig, vor allem im Bereich der Verwaltung, wo anhaltend die Fülle der Arbeit nicht zeitnah erledigt werden kann. Wir werden die ein oder andere Maßnahme oder Aufgabe, die an uns herangetragen wird, auf die Warteliste schieben müssen. Nicht aus finanziellen Gründen, sondern weil wir sie nicht bearbeiten können. Das anzukündigen ist wenig schön, aber leider notwendig.

    Trotzdem gibt es keinen Grund, in Sack und Asche zu gehen. Im Gegenteil. Unsere Richtung stimmt. Aber da ist kein Sprung möglich, auch nicht mit mehr Personal (das es sowieso nicht gibt), sondern Schritt für Schritt muss gegangen werden und hier im Gemeinderat wird immer justiert, was Rahmen und Richtung der Gemeindeentwicklung sein soll.

    Viele spannende und herausfordernde, aber auch sehr reizvolle Projekte sind in der Pipeline für die kommenden Jahre.

    - In Nordhausen ist es vor allem die Sanierung vom Waldenserort, mit der Neugestaltung der Ortsmitte eine echte Generationenaufgabe.

    - In Nordheim arbeiten wir an gleich mehreren Vorhaben der Innenentwicklung, aber auch an einem Gewerbegebiet und sobald als möglich an einem Wohngebiet.

    - Der Ausbau des Glasfasernetzes, der hoffentlich möglich ist, wenn ausreichend viele Haushalte die Bedeutung dieser einmaligen Möglichkeit erkennen, wird uns fordern.

    - Ebenso die verstärkten Bemühungen, unseren Beitrag zum Klimaschutz und zum Naturschutz im weitesten Sinne zu leisten.

    - Dazu kommt die Vorbereitung aufs Gemeindejubiläum 1.200 Jahre Nordheim im Jahr 2023.
    Nordheim jubiliert 2023 und natürlich möchten wir mit der Bürgerschaft dieses besondere Jahr feiern, ohne aus finanziellen Gründen ein schlechtes Gewissen haben zu müssen.

    Der vor Ihnen liegende Haushalt und der Ausblick auf die Folgejahre zeigt auf, dass dies alles möglich sein sollte. Das gilt umso mehr, wenn die Arbeit hier im Gemeinderat auch künftig im gleichen sachlichen und konstruktiven Geist wie bisher geleistet wird. 

    Und wenn sich der Kämmerer und der Stellvertreter nicht verrechnet haben. Bei den kommenden Beratungen des Planentwurfes, der dann voraussichtlich im Januar beschlossen werden soll, wird sich das zeigen. Ich gehe aber davon aus, dass wie üblich alles gut vorbereitet ist und bedanke mich bei Herrn Schmidt und bei Herrn Reegen für die intensive Arbeit.“

     

    Anschließend erläutert Kämmerer Jochen Schmidt:

    „Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte, sehr geehrter Herr Bürgermeister Schiek, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer.

    Der Haushaltsplan 2022 liegt Ihnen digital vor. Ein weiteres Pandemiejahr neigt sich dem Ende entgegen und wir alle haben derzeit in dieser Hinsicht leider nur wenig Hoffnung auf eine baldige Normalisierung der Situation. Dennoch aus finanzieller Sicht gesehen, gibt es einige positive Signale. Das ablaufende Jahr in Nordheim aus finanzieller Sicht war geprägt von der Sanierung der Sporthalle und vielen kleineren aber dringend erforderlich Maßnahmen und natürlich von den Einschränkungen, zusätzlichen Aufwendungen und allen organisatorischen Notwendigkeiten mitten in der Pandemie.

    Nachdem wir im November 2020 die Eröffnungsbilanz zum 1.1.2017 vorlegen konnten, wurde das Werk im Frühjahr 2021 von der Gemeindeprüfungsanstalt geprüft. Der Prüfungsbericht liegt der Verwaltung und dem Gemeinderat vor. Nun gilt es so schnell als möglich den Bericht abzuarbeiten und Stellung zu nehmen, damit das Prüfungsverfahren im Zusammenwirken mit der Prüfungsanstalt und dem Landratsamt Heilbronn abgeschlossen werden kann. Anschließend erarbeitet die Verwaltung Zug um Zug die noch ausstehenden Jahresabschlüsse für den Zeitraum 2017 bis 2021.

    Welche Möglichkeiten und Erfordernisse in finanzieller Hinsicht ergeben sich für Nordheim in 2022 und in den kommenden Jahren?

    Im Ergebnishaushalt, vom Volumen im Planwerk her gesehen, dem größten Teil, werden die Einnahmen und Ausgaben erfasst und es werden die Erträge und Aufwendungen der laufenden Verwaltungstätigkeit zusammengestellt.

    Die Abschreibungen mit eingerechnet ergibt sich ein Defizit von immer noch gut 900.000 EUR. Dennoch ergibt sich ein Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushaltes in Höhe von 580.765 EUR. Auch in den Folgejahren verstärkt sich diese positive Entwicklung. Zwar kann die Gemeinde im kommenden Haushaltsjahr immer noch nicht die Abschreibungen erwirtschaften oder gar die Tilgungen finanzieren, dennoch ergeben sich ab 2023 positive Ergebnisse, so dass zumindest die immer wieder erwähnten Abschreibungen und ein kleiner Teil der Tilgungen erwirtschaftet werden können.

    Zur folgenden Erläuterung beginnen wir mit den wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinde. Ganz oben steht der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer.
    Das voraussichtliche Gesamtsteueraufkommen des Anteils aller Gemeinden Baden-Württembergs wird für 2022 auf 6,814 Mrd. EUR (2021 6,687 Mrd. EUR) prognostiziert. Unser Anteil daraus beträgt wieder leicht gestiegene 5,523 Mio EUR und liegt mit 103.000 EUR über dem Vorjahresansatz.

    Die zweitwichtigste Einnahmequelle der Gemeinde sind die sog. Schlüsselzuweisungen. 

    Als Schlüsselzuweisungen veranschlagt wurden 3.786.496 EUR. Dieser Betrag liegt um rd. 600.000 EUR über dem Vorjahresansatz. Diese Finanzzuweisung hängt von folgenden Faktoren ab:

    Die Höhe des Kopfbetrages, der sich neu aus der Bedarfsmesszahl A, der Einwohnerzahl und der Bedarfsmesszahl B, der Gemeindegröße, also der Fläche und der eigenen Steuerkraft zusammensetzt. Wobei sich die Einbeziehung der Gemeindegröße bisher nicht nachteilig bei den Schlüsselzuweisungen für Nordheim auswirkt.

    Wie sieht es bei den eigenen Steuern der Gemeinde aus?

    Bei der Gewerbesteuer rechnen wir einschließlich der Steuererhöhung mit einem Aufkommen von 2.300.000 EUR. Das sind 600.000 EUR mehr als noch im Vorjahr angenommen. Hier hoffen wir, dass sich das Wachstum der Wirtschaft behaupten kann.

    Bei der Grundsteuer B (für bebaubare Grundstücke) wurde der Ansatz entsprechend der Grundsteuererhöhung auf 1,17 Mio EUR angepasst.

    Kommen wir zu den Gebühreneinnahmen der Gemeinde. Das Gesamtaufkommen steigert sich hier um gut 100.000 EUR auf 2.033.050 EUR. Für 2022 werden Stand heute keine Gebührenerhöhungen von der Verwaltung vorgeschlagen.

    Nun zu den Aufwendungen des Ergebnishaushalts: Der größte Einzelposten sind die Personalausgaben. Dafür wurde ein Gesamtbetrag von 9.089.695 EUR veranschlagt. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies nach vielen Jahren der Steigerung erstmals eine Reduzierung um ca. 100.000 EUR.

    Obwohl tarifliche Lohnerhöhungen und Höhergruppierungen eingeplant sind, konnten durch verschiedene Bereinigungen im Stellenplan die Kosten reduziert werden.

    Bei den Grundstücks- und Gebäudeunterhaltungskosten liegen die Ausgaben mit
    800.862 EUR nochmal um gut 85.368 EUR unter dem entsprechenden Vorjahresbetrag. Zu nennen sind hier Erneuerungen an der Freibadtechnik und die Instandsetzung der Außenfassade an der Ortsbücherei. Gerade diesen Bereich nehmen wir in den vergangenen Jahren kritisch unter die Lupe und haben ihn weiter „abgespeckt“. Dies hat aber neben den jeweiligen Notwendigkeiten auch mit den eingeschränkten Umsetzungsmöglichkeiten aus personeller Sicht zu tun. Wir haben weiterhin bei unseren Einrichtungen einen großen Unterhaltungsbedarf und wir tun unser Möglichstes, die Substanz der Gebäude zu erhalten. Im Weiteren dürfen wir den Bereich der Straßen und der Wasserversorgungs- bzw. der Kanalisationsanlagen nicht vergessen. Hier sind die erfolgten Maßnahmen meist unter der Erde verbaut.

    Bei den Umlagebeträgen, die jede Gemeinde zu zahlen hat, muss die Gemeinde wieder etwas tiefer in die Tasche greifen. Die Höhe der Finanzausgleichs- und der Kreisumlage ist abhängig von der Steuerkraft einer Gemeinde.

    Gegenüber dem Vorjahr sind mit 2.614.656 EUR an FAG-Umlage etwa 23.487 EUR mehr zu bezahlen. Maßgebend für die Berechnung ist die Steuerkraftsumme des Jahres 2020.

    Die Kreisumlage beträgt 3.214.344 EUR. Wegen der geringfügigen Erhöhung der Steuerkraftsumme in 2020 erhöht sich der Umlagebetrag gegenüber dem Vorjahr etwas, obwohl der Hebesatz des Landkreises bei 27 Punkten geblieben ist.

    Vergleicht man nun das bereinigte Ergebnis des Ergebnishaushaltes, nämlich den schon erwähnten Zahlungsmittelüberschuss in Höhe von 580.765 EUR mit den Ergebnissen der letzten 20 Jahre, so sind zum Teil erhebliche Ausschläge nach oben und nach unten erkennbar. Hier zeigt sich die deutlich positive „Grundstimmung“ bei der Haushaltsplanung.

    Wir alle sind aber weiterhin gefordert, für unseren Haushalt stabile Verhältnisse zu schaffen, um in finanzieller Hinsicht zu agieren und nicht nur reagieren können. Ein ausgeglichener Ergebnishaushalt, der die Abschreibungen und Kredittilgungen erwirtschaften kann, muss die Regel sein. Alles andere „zehrt“ an unserer Kapitalsubstanz und schränkt unsere Möglichkeiten zum Handeln ein.

    Nun zum Finanzhaushalt, der auch die Investitionstätigkeit umfasst. Es sind folgende Investitionen vorgesehen:

    Erwerb von beweglichem Vermögen / Inventar               749.400 EUR
    Erwerb von Grundstücken und Gebäuden           1.265.000 EUR

    Maßnahmen u.a. im Hochbau

    -   Rathaus Ausstattung – Möblierung eines Zimmers                        10.000 EUR

    -   Rathaus – Beschaffung Notstromaggregat       10.000 EUR

    -   Sonstige Gebäude – Beschaffung neue Heizungsanlage ggf.     10.000 EUR

    -   Kindergarten Nordhausen – Energetische Generalsanierung     250.000 EUR

    -   Sanierung Ortskern III Nordheim – private Maßnahmen             10.000 EUR

    -   Sanierung Nordhausen II – vorbereitende Maßnahmen              247.000 EUR

    -   Baugebiet Bebauung Schelmental – Aufkaufmodell                      100.000 EUR

    -   Gewerbegebiet Breitenbaum – Aufkaufmodell 250.000 EUR

    -   KvM Schule – Klimatisierung Rektorat / Sekretariat                      22.000 EUR

    -   Ortsbücherei – Einrichtung einer Fluchttreppe                                 220.000 EUR

    -   Bushaltestellen – Barrierefreier Ausbau                                             40.000 EUR

    -   Straßenbeleuchtung – LED Umstellung                                               317.000 EUR

    -   Grünanlagen innerorts – Umsetzung eines Gewächshauses      10.000 EUR

    -   Kinderspielplätze – Einrichtung neuer Spielgeräte                          10.000 EUR

    -   Gewässerentwicklungsplan – Renaturierung Katzentalbach      120.000 EUR

    -   Friedhof Nordheim – Beschaffung weiterer Urnenstelen             150.000 EUR

    -   Friedhof Nordhausen – Neuer Aussegnungsraum                          200.000 EUR

    Summe Maßnahmen u.a. im Hochbau:                                                1.976.000 EUR

    Baumaßnahmen im Tiefbau

    -   Glasfaseranschlüsse                                                                                  17.000 EUR

    -   Abwasserbeseitigung – Anschluss Kläranlage Heilbronn             169.982 EUR

    -   Radweg Nordheim - Hausen                                                                   68.175 EUR

    -   Landwirtschaft und Feldwege – Modernisierung von Wegen    329.000 EUR

    -   Alte Kelter – Platzgestaltung Südseite                                                15.000 EUR

    Summe Tiefbau:                                                                                             599.157 EUR

    = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit                                           4.589.557 EUR

    Wie sollen diese Ausgaben einschließlich der Tilgung finanziert werden?

    Zunächst ist der Zahlungsmittelbedarf aus dem laufenden Verwaltungsbetrieb in Höhe von positiv 580.765 EUR vorhanden. Wir planen eine Liquidität in Höhe von 1,4 Mio EUR in das Jahr 2022 zu übernehmen. Darüber hinaus werden die erwarteten Zuschüsse von rd. 2,050 Mio. EUR eingesetzt. Für die danach noch immer nicht gedeckten Ausgaben von 735.100 EUR muss die Gemeinde einen Kredit aufnehmen.

    Wie sieht es dann mit den Schulden der Gemeinde Ende 2022 aus?

    Auf Ende 2022 wird der Schuldenstand laut Planung 7.290.999 EUR betragen. Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 868 EUR. Der Landesdurchschnitt lag Ende 2020 bei 475 EUR/EW.

    Nach Ende des aktuellen Finanzplanungszeitraumes wird der Schuldenstand Ende 2025 bei knapp unter 7,64 Mio. EUR und damit deutlich unter den noch letztes Jahr prognostizierten knapp 10 Mio EUR liegen.

    Künftig hat sich die Gemeinde darauf einzustellen, dass jährliche Tilgungsleistungen von um die 400.000 EUR zu leisten sind, denn die aufgenommenen Kredite müssen ja wieder abbezahlt werden.

     

    Jetzt noch zum Wasserwerk:

    Der Schwerpunkt der Investitionen der Jahre 2020 und 2021 lag bei der Sanierung der Heilbronner Straße mit rund 315.000 EUR.

    2022 sind im Investitionsteil Maßnahmen in Höhe von 180.300 EUR eingeplant. Hier geht es u.a. um die mögliche Erneuerung einer Straßenwasserleitung, dem Erwerb eines Notstromaggregates für die Wasserversorgung im Gartacher Pfad und dem Ersatz eines Fahrzeuges.

    Aktuell und auch in 2022 wird ein sog. Strukturgutachten zur Wasserversorgung für Nordheim erstellt. Hier erhofft sich die Gemeinde beispielsweise Aussagen zur Zukunftsfähigkeit der Versorgungleitung vom „Landturmbacken“ zum „Gartacher Pfad“.

    Eine Kreditaufnahme ist für 2022 in Höhe von 531.000 EUR vorgesehen.

    Der Schuldenstand Ende 2022 wird dann voraussichtlich rd. 783.750 EUR betragen. Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 93 EUR. Der Landesdurchschnitt bei den Eigenbetrieben lag Ende 2020 bei 622 EUR. Als an den Gemeindehaushalt abzuführender Gewinn sind 19.500 EUR vorgesehen.

     

    Abschließend noch folgende Bemerkungen:
    Die Haushaltsaufstellung 2022 ist nach dem pessimistischen Jahr 2021 wieder hoffnungsvoll geprägt. Insbesondere der Saldo der Steuern und Umlagen und die Entwicklung des Einkommenssteueranteils geben hierzu Anlass. Aus heutiger Sicht können die Aufwendungen im Jahr 2022 noch nicht mit den Erträgen gedeckt werden. Erfreulicherweise zeigt sich aber in den Jahren 2023 bis 2025 jeweils ein positives Ergebnis. Die gesamte Gemeinde leistet ihr Möglichstes. Die Anstrengungen in allen Bereichen zeigen erste Früchte. Die von der Rechtsaufsichtsbehörde zur Recht geforderten strukturellen Maßnahmen zur Verbesserung des Ergebnisses wurden eingeleitet. Weitere werden folgen. Dennoch sind wir mehr oder weniger an die Entwicklungen im In- und Ausland gebunden. Die Höhe des voraussichtlichen Schuldenstands zum Schluss des Finanzplanungszeitraums hat sich im Vergleich zum Vorjahr deutlich reduziert. Auch dies ist aus Sicht der Verwaltung immer noch sehr hoch aber vertretbar, vor allem deshalb, weil mit dem geliehenen Geld dauerhafte Werte geschaffen werden.

    Ich bedanke mich an dieser Stelle ganz herzlich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Kämmerei, ganz besonders bei Herrn Reegen, der mit sehr großem Engagement die Zahlen und Berechnungen für das vorliegende Planwerk zusammengetragen und zusammengefasst hat. Anschließend hat er den Haushalt in die Form gebracht, die uns nun vorliegt. Ein Dank geht auch an das Hauptamt und das Bauamt. Außerdem bedanke ich mich bei Bürgermeister Schiek für seine Unterstützung in der Haushalts- und Finanzplanung und seine so wichtige Erfahrung im „finanziellen Umfeld“, auf die trotz aller Verpflichtungen und Belastungen immer Verlass ist.

    Zum Schluss weise ich noch auf den Flyer zum Haushaltsplan 2022 hin, den Herr Reegen mit allen wichtigen Infos rund um den Nordheimer Haushalt gespickt hat. Der Stellenplan wird so schnell als möglich nachgereicht.“

     

    Der Bürgermeister weist auf den üblichen Ablauf der Beratungen hin.

    Die Stellungnahmen der Fraktionen könnten in der Januar-Sitzung erfolgen. Wenn sich kein Änderungsbedarf ergibt, könnte der Haushaltsplan in dieser Sitzung verabschiedet werden.

     

     

    Ohne Beschlussfassung wird der Haushaltsentwurf in die Fraktionen und Ausschüsse

    zur Beratung verwiesen.

  • Tagesordnungspunkt 7

    Annahme von Spenden

    Protokoll

    Leider sind derzeit keine Spenden eingegangen.

  • Tagesordnungspunkt 8

    Sonstiges und Anfragen

    Protokoll

     

    Az.: 701.44:0010

    Gewässerökologische Untersuchung;

    Antrag auf Zuwendung nach FrWw

    Der Vorsitzende berichtet, dass im Vorfeld der Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnisse für die Regenüberlaufbecken der Gemeinde im Jahr 2024 zuvor eine gewässerökologische Untersuchung notwendig ist. Für solche Untersuchungen können Zuwendungen in Höhe von 50 % nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft beantragt werden. Die Verwaltung hat nun im Vorfeld eine Förderung für die Untersuchung beantragt. Für die eigentliche Erstellung der Untersuchung und die fachplanerische Unterstützung sind Mittel für das kommende Haushaltsjahr vorgesehen.

     

    Das Gremium nimmt hiervon

    Kenntnis.

     

     

    Eine Gemeinderätin erkundigt sich nach dem Stand der Sanierungsarbeiten an der Kirchentreppe.

    Bauamtsleiter Braun teilt mit, dass sich die aufwändigen Arbeiten, zudem abhängig vom Wetter, voraussichtlich bis kurz vor Weihnachten hinziehen werden.

     

     

     

    Ein Gemeinderat bezieht sich auf die aktuellen Graffitischmierereien im Ort.

    Die Verwaltung weist darauf hin, dass ohne Beweise gegen diese unsäglichen Sachbeschädigungen nicht vorgegangen werden kann. 

  • Tagesordnungspunkt 9

    Bürgerfragestunde

    Protokoll

     

    Az.: 149.1:2020/0000/6

    Herr Uzelmaier fragt nach den örtlichen Coronazahlen. Aktuell sind 110 Fälle bekannt. Er erkundigt sich, was konkret dagegen getan wird.

    Der Vorsitzende teilt mit, dass man versucht an den direkten Einflusspunkten zu steuern, z.B. Schule, KiGa, Veranstaltungen,...

    Herr Uzelmaier fragt ergänzend nach einer örtlichen/ kommunalen Testmöglichkeit.

    Der Vorsitzende antwortet, dass der Bedarf nach Tests bisher über die vorhandene Testmöglichkeit der Apotheke gedeckt wird. Sollte diese den Bedarf nicht mehr decken können, soll wieder das DRK angesprochen und evtl. das Testzentrum im Alten Bauhof wieder reaktiviert werden.

     

     

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