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Technischer Ausschuss-Sitzung

Sitzung am 22.11.2021 um 19:00 Uhr

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Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bekanntgaben

    Protokoll

     

    Der Vorsitzende gibt das öffentliche Protokoll des Technischen Ausschusses vom 18.10.2021 zur Unterschrift in Umlauf.

    BM Schiek verliest die in nichtöffentlicher Sitzung vom 18.10.2021 gefassten Beschlüsse.

  • Tagesordnungspunkt 2

    Bausache: Flurstück 5492/2, Schafhohle 26;
    Umnutzung der ehem. Kelterei zu einem Tank- und Flaschenlager

    Protokoll

     

    Az.: 632.62:Schafhohle 26/0009

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 125/2021 vor.

     

    GA Keller berichtet, dass sich das Vorhaben im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans "Schafhohle" befindet und dessen bauplanungsrechtlichen Festsetzungen entspricht.

     

    Der Technische Ausschuss nimmt vom Vorhaben

    Kenntnis.

  • Tagesordnungspunkt 3

    Bausache: Flurstück: 412/8, Bachstraße 14;

    Neubau Dreifamilienhaus mit Doppelgarage und einem Stellplatz 

    Protokoll

     

    Az.: 632.62:Bachstraße 14/0002

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 126/2021 vor.

     

    GA Keller berichtet, dass sich das Vorhaben im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans "Vorderes Katzental, 1. Änderung" befindet und gegen dessen bauplanungsrechtliche Festsetzungen verstößt. Die Baugrenze wird im Süden mit der Garage um ca. 21 m² und mit dem Balkon und der Terrasse je um ca. 8,13 m² überschritten. Der Bebauungsplan fordert für Garagen, die außerhalb der Baugrenze zugelassen werde, einen Abstand von 1,0 m von der öffentlichen Verkehrsfläche. Dies wird hier eingehalten.

     

    Einstimmig ergeht folgender

    Beschluss:

    Das gemeindliche Einvernehmen für die Überschreitung der Baugrenze mit der Garage und dem Balkon bzw. der Terrasse wird gemäß § 36 i.V.m. § 31 BauGB erteilt.

  • Tagesordnungspunkt 4

    Bausache: Flurstück 767/1, Schwalbenstraße 3; 
    Anbau eines Eingangs

    Protokoll

     

    Az.: 632.62:Schwalbenstraße 3/0003

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 127/2021 vor.

     

    GA Keller berichtet, dass sich das Vorhaben im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans "Au dessus le village" befindet und gegen dessen bauplanungsrechtliche Festsetzungen verstößt. Die vorgegebene Baulinie entlang der Schwalbenstraße wird nicht eingehalten. Das Vorhaben ist verfahrensfrei und bedarf lediglich einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans. Bei einer festgesetzten Baulinie kann ein Vor- oder Zurücktreten von Gebäudeteilen in geringfügigem Ausmaß zugelassen werden.

     

    Einstimmig ergeht folgender

    Beschluss:

    Das gemeindliche Einvernehmen zur Überschreitung der Baulinie mit dem Anbau wird gemäß § 36 i.V.m. § 31 BauGB erteilt.

  • Tagesordnungspunkt 5

    Bausache: Flurstück 2451, Falkenstraße 7;
    Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport und Abstellraum

    Protokoll

     

    Az.: 632.62:Falkenstraße 7/0001

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 128/2021 vor.

     

    GA Keller berichtet, dass sich das Vorhaben im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans "Geroldsgrund II, 3. Änderung" befindet und gegen dessen bauplanungsrechtliche Festsetzungen verstößt.

    Folgende Verstöße liegen vor:

    • Überschreitung der Baugrenze im Norden mit einem Teil des Carports und dem Abstellraum um ca. 11 m², mit dem Stellplatz um ca. 1 m² sowie der Luft-Wärme-Pumpe
    • Überschreitung der maximalen einzelnen Dachgaubenlänge auf der Südseite um 35 cm
    • Der obere Anschluss der Dachfläche einer Dachgaube an das Hauptdach muss mindestens 1,0 m (vertikal gemessen) unterhalb des Firstes des Hauptdaches liegen. In diesem Fall beträgt der Abstand nur 90 cm.

     

    Einstimmig ergeht folgender

    Beschluss:

    Das gemeindliche Einvernehmen für die aufgeführten Verstöße wird gemäß § 36 i.V.m. § 31 BauGB erteilt.

  • Tagesordnungspunkt 6

    Bausache: Flurstück 2839, Gewann Wannenberg; 
    Antrag auf Erdauffüllung / Erdaufschüttung

    Protokoll

     

    Az.: 364.412:0021/0010

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 129/2021 vor.

     

    GA Keller berichtet, dass der Antragsteller beabsichtigt, auf dem Flurstück 2839 im Gewann „Wannenberg“ zu Zwecken der Bewirtschaftungserleichterung und Bodenverbesserung eine Erdauffüllung vorzunehmen. Insgesamt sollen ca. 80 Ar mit 7.250 m³ aufgefüllt werden. Die maximale Auffüllhöhe beträgt 195 cm. Das Erdmaterial stammt von einem Flurstück im Gewann Lüssen in Güglingen. Für die geplante Erdauffüllung ist das Einvernehmen der Gemeinde erforderlich.

     

    Mit 9 Gegenstimmen und 1 Enthaltung ergeht folgender

    Beschluss:

    Die Gemeinde erteilt das Einvernehmen zur geplanten Erdauffüllung wegen Bedenken bezüglich einer negativen Auswirkung auf das Landschaftsbild nicht.

  • Tagesordnungspunkt 7

    Sonstiges und Anfragen

    Protokoll

     

    Az.: 632.64:Außenbereich 9331/0001
    Errichtung einer verfahrensfreien Feldscheune im Gewann Entenpfuhl

    GA Braun erläutert, dass derzeit eine Feldscheune im Gewann Entenpfuhl errichtet wird. Gemäß Anhang zu § 50 LBO dürfen Landwirte Schuppen oder Lagerhallen bis zu 100 qm Grundfläche und 5 m Höhe verfahrensfrei errichten, sofern eine Privilegierung vom Landwirtschaftsamt ausgesprochen wird und das Gebäude betriebsdienlich ist. Die Lagerhalle ist baurechtlich als verfahrensfrei einzustufen und wurde vorab mit dem Landratsamt abgestimmt.

     

    Der Technische Ausschuss nimmt hiervon

    Kenntnis.

     

     

    Az.: 701.32:0012/1
    Kanalsanierung Sportgelände Breibach, Mehrkosten

    GA Braun berichtet von den Vorbereitungen zur anstehenden Kanalsanierung im Sportgelände Breibach. In drei Kanalhaltungen wurden neue Schäden angetroffen. Es handelt sich hierbei um starke Wurzeleinwüchse und insbesondere um Ablösungen von älteren partiellen Inlinern. Diese Schadensbilder waren in den der Ausschreibung zugrundeliegenden Befahrungen noch nicht vorhanden. Die betroffenen Kanalhaltungen sollen daher gemeinsam mit den bereits beauftragten Arbeiten mittels Inliner saniert werden.

    Dadurch ergeben sich Mehrkosten in Höhe von 15.340,00 EUR. Die Kostenberechnung für die Gesamtmaßnahme lag bei 114.588,79 EUR. Mit Gemeinderatsbeschluss von Juli wurden die Arbeiten zum Angebotspreis von 77.253,13 EUR an die Fa. Boger Kanalsanierung GmbH aus Wurmberg vergeben.

     

    Der Technische Ausschuss nimmt hiervon

    Kenntnis.

     

     

    Az.: 797.34:0036/1
    Glasfaserausbau der Deutsche GigaNetz GmbH in Nordheim

    Der Vorsitzende berichtet von der aktuellen Vermarktungsquote für das Glasfasernetz in Nordheim. Derzeit liegt diese bei 17,8 % (Stand 22.11.2021). Die Verwaltung wird in Zusammenarbeit mit der Deutsche GigaNetz GmbH nochmals umfassend zu diesem Thema informieren und versuchen, die Vermarktungsquote auf die erforderlichen 35 % zu steigern. Ebenfalls sollen die einzelnen Anschlusspunkte einer genauen Prüfung unterzogen werden. Die Zahl der angenommenen Haushalte hält die Verwaltung für fraglich, weil es mit z.B. mit Südwest III ein Gebiete gibt, das schon flächendeckend mit Glasfaser ausgebaut ist.

     

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