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Technischer Ausschuss-Sitzung

Sitzung am 14.12.2020 um 19:00 Uhr

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Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bekanntgaben

    Protokoll

     

    Der Vorsitzende gibt das öffentliche Protokoll des Technischen Ausschusses vom 17.11.2020 zur Unterschrift in Umlauf.

    BM Schiek verliest die in nichtöffentlicher Sitzung vom 17.11.2020 gefassten Beschlüsse.

      

  • Tagesordnungspunkt 2

    Bausache: Flurstück 401/2 und 401/3, Kreuzstraße 14; 

    Abbruch Wohnhaus mit Garage & Neubau Einfamilienhaus Bauvoranfrage

    Protokoll

     

    Az.: 632.62:Kreuzstraße 14/3

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 108/2020 vor.

     

    GR Langguth ist zu diesem TOP befangen und rückt vom Sitzungstisch ab.

     

    GI Sager berichtet, dass sich das Vorhaben im Geltungsbereich des nicht qualifizierten Baulinienplans "Klausenstraße" aus dem Jahr 1952 befindet. Die vorgegebene Baulinie entlang der Kreuzstraße soll nicht eingehalten werden. Hierfür müsste eine Befreiung erteilt werden. Im Übrigen ist das Vorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen. Es ist daher darüber zu entscheiden, ob sich das Vorhaben in die Umgebungsbebauung einfügt.

     

    Das Bauvorhaben liegt etwa zur Hälfte "hinter" der HQ100-Linie. Die Karten stehen für die Gemeinde nicht hochauflösend zur Verfügung.

     

    Einstimmig ergeht folgender

    Beschluss:

    Das gemeindliche Einvernehmen bzw. die erforderliche Befreiung nach § 36 i. V. mit § 34 BauGB wird erteilt.

    Sollte das Vorhaben nach genauer Prüfung durch die Wasserrechtsbehörde die HQ100-Linie betreffen, muss das Bauvorhaben den Anforderungen an einen Hochwasserschutz entsprechend der ausgewiesenen Überflutungsflächen gerecht werden.

     

  • Tagesordnungspunkt 3

    Bausache: Flurstück 400, Brackenheimer Straße 8; 

    Anbau an Vorhandenes Wohnhaus 

    Protokoll

     

    Az.: 632.62:Brackenheimer Straße 8/0005

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 109/2020 vor.

     

    GR Langguth ist zu diesem TOP befangen und rückt vom Sitzungstisch ab.

     

    GI Sager berichtet, dass sich das Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile befindet und nach § 34 BauGB zu beurteilen ist. Es gilt der Baulinienplan "Klausenstraße". Es ist daher darüber zu entscheiden, ob es sich in die Umgebungsbebauung einfügt.

     

    Einstimmig ergeht folgender

    Beschluss:

    Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB wird erteilt.

     

  • Tagesordnungspunkt 4

    Bausache: Flurstück 9918, Lerchenstraße 39; 

    Neubau Lagerhalle und Büros und Betriebswohnung

    Protokoll

     

    Az.: 632.62:Lerchenstraße 39/0002

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 110/2020 vor.

     

    GR Langguth und GR Stopper sind zu diesem TOP befangen und rücken vom Sitzungstisch ab.

     

    GOI Braun berichtet, dass sich das Vorhaben im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans "Hofstatt, 2. Änderung" befindet und gegen dessen bauplanungsrechtliche Festsetzungen verstößt. Die Baugrenze wird im Norden und Osten mit insgesamt 15 Pkw-Stellplätzen und einem Lkw-Stellplatz zur Hälfte überschritten.

     

    Einstimmig ergeht folgender

    Beschluss:

    Das Gremium erteilt das Einvernehmen zur Überschreitung der Baugrenze mit den Stellplätzen gemäß § 36 i.V.m. § 31 BauGB.

  • Tagesordnungspunkt 5

    Bausache: Flurstück 9910, Ringstraße 9; 

    Anbau eines Wintergartens

    Protokoll

     

    Az.: 632.62:Ringstraße 9/5

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 111/2020 vor.

     

    GR Langguth ist zu diesem TOP befangen und rückt vom Sitzungstisch ab.

     

    GI Sager berichtet, dass sich das Vorhaben im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Hofstatt, 2. Änderung“ befindet und dessen bauplanungsrechtlichen Festsetzungen entspricht.

     

    Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt

    Kenntnis.

  • Tagesordnungspunkt 6

    Bausache: Flurstück 2948/4, Im Geißbühl 70; 

    Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage im UG;

    Geänderte Planunterlagen

    Protokoll

     

    Az.: 632.62:Im Geißbühl 70/0001

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 112/2020 vor.

     

    GI Sager berichtet, dass sich das Vorhaben im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans "Geißbühl" befindet und dessen bauplanungsrechtlichen Festsetzungen entspricht.

     

    Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt

    Kenntnis.

  • Tagesordnungspunkt 7

    Bausache: Flurstück 121/1, Hauptstraße 30; 

    Brandschutzmaßnahmen und Anbau von Fluchttreppen

    Protokoll

     

    Az.: 632.62:Hauptstraße 30/0003

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 113/2020 vor.

     

    GOI Braun berichtet, dass sich das Vorhaben in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil befindet. Es ist darüber zu entscheiden, ob es sich in die Umgebungsbebauung einfügt. Auf der Südseite des Gebäudes soll eine Fluchttreppenanlage auf öffentlicher Verkehrsfläche errichtet werden. Die Beurteilung der Abstandsfläche obliegt dem Landratsamt Heilbronn. Zusätzlich werden zwei Fluchtausgänge in der Südfassade integriert. Auf der Westseite wird das Rundbogenfenster im Erdgeschoss als Fluchtweg mit barrierefreier Rampe erstellt. Auf der Dachfläche Richtung Norden wird ein bestehendes Dachfenster verschlossen und ein Neues als Rauchabzug eingebaut. Die restlichen Brandschutzmaßnahmen werden im Innenraum realisiert. Die frühzeitige Abstimmung mit der unteren Denkmalbehörde ist bereits erfolgt.

     

    Einstimmig ergeht folgender

    Beschluss:

    Das Einvernehmen nach § 36 i.V. mit § 34 BauGB wird erteilt. 

  • Tagesordnungspunkt 8

    Flurstück 165 und 163, Zabergäustraße 6; 

    Befreiung von Verboten im Gewässerrandstreifen

    Protokoll

     

    Az.: 690.44:0003, 632.62:Zabergäustraße 6/0006

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 114/2020 vor.

     

    GA Keller berichtet, dass sich auf dem Grundstück Zabergäustraße 6 eine baufällige Garage befindet, die an gleicher Stelle und in gleicher Größe ersetzt werden soll. Das Vorhaben befindet sich im nicht beplanten Innenbereich und ist baurechtlich verfahrensfrei.

    Jedoch befindet sich die Garage im 5 m breiten Gewässerrandstreifen, in dem bauliche Anlagen verboten sind. Mit einem Komplettabbruch entfällt der Bestandsschutz für die Anlage. Für die Wiedererrichtung wird daher eine Befreiung von den Verboten im Gewässerrandstreifen benötigt. Für solche Befreiungen ist im Innenbereich die Gemeinde im Einvernehmen mit der Wasserbehörde zuständig.

    Die Untere Wasserbehörde beim Landratsamt wurde hierzu um eine fachtechnische Stellungnahme gebeten. Diese liegt zwar noch nicht schriftlich vor, es wurde aber bereits in Aussicht gestellt, hier wegen unbilliger Härte eine Befreiung zu empfehlen. Ein Verschieben der Garage vom Gewässer weg ist nicht möglich, weil sonst keine Zufahrt an die rückwärtigen Gebäude auf dem Grundstück mehr möglich ist.

     

    Es ergeht einstimmig folgender

    Beschluss:

    Die Befreiung von den Verboten im Gewässerrandstreifen für die Errichtung einer Garage als standort- und größengleicher Ersatz der vorhandenen baufälligen Garage wird gemäß § 38 (5) WHG i.V.m. § 29 (4) WG im Einvernehmen mit der Wasserbehörde erteilt.

  • Tagesordnungspunkt 9

    Sonstiges und Anfragen

    Protokoll

     

    Az.:080.13:0005

    Baum im Alten Friedhof an der Grenze zum Anwesen Heilbronner Straße 2/1 der Familie Eckebrecht

    Der Vorsitzende berichtet von seit einiger Zeit bekannten Problemen am Privatgebäude Heilbronner Straße 2/1, die ganz offenkundig von einem Baum der Gemeinde verursacht werden, welcher am Zugang zum Alten Friedhof praktisch direkt auf der Grenze zum Privatgrundstück steht. Nachdem schon seit längere Zeit nach einer Lösung gesucht wird, die einen Erhalt des Baumes ermöglicht, sich bisher aber kein Ergebnis abzeichnet, hat sich nun der Vorsitzende selbst die Situation vor Ort angeschaut. Dabei hat sich gezeigt, dass keine andere Ursache als der Baum für die Risse in der Garage des privaten Anwesens, aber auch für die Risse die schon im Keller des Hauses zu sehen sind, als Ursache denkbar scheint. Es bleibt der Gemeinde nichts anderes übrig, als den Baum zu fällen, oder für alle künftig und voraussichtlich immer wieder entstehenden Schäden aufzukommen. Die Versicherung der Gemeinde hat bereits mitgeteilt, dass sie künftige Schäden nicht übernehmen wird.

     

    Vor diesem Hintergrund, so der Vorsitzende, kann es nur eine Entscheidung geben: Der Baum wird demnächst gefällt.

     

    Der Technische Ausschuss nimmt vom Sachverhalt

    Kenntnis.

     

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