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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 23.10.2020 um 19:00 Uhr

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Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bekanntgaben

    Protokoll

     

    Das Protokoll der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 25.09.2020 geht zur Unterschrift in Umlauf.

    Aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 25.09.2020 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben.

     

    ohne Az.:

    Sitzungstermin VVG

    Dem Gemeinderat wird mitgeteilt, dass die nächste Sitzung des gemeinsamen Ausschusses der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft voraussichtlich am 01.12.2020 stattfindet.

  • Tagesordnungspunkt 2

    Barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen;
    Vorstellung der Planung

    Protokoll

     

    Az.:658.2:006

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 90/2020 vor.

     

    Herr Martin vom Ingenieurbüro Ippich führt kurz in die Thematik ein und teilt mit, dass eine vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV bis zum 1. Januar 2022 gesetzlich gefordert ist. Der Gesetzgeber hat in diesem Zuge auch ein Förderprogramm auf den Weg gebracht. Für die Aufnahme in dieses Programm muss sich die Gemeinde Nordheim bewerben. Eine Antragstellung nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) muss bis zum 31.10.2020 erfolgen.

    Der Vorsitzende erklärt, dass der Baubeschluss erst dann zur Beratung auf der Tagesordnung stehen wird, wenn die Gemeinde einen positiven Zuschussbescheid erhalten hat. Entsprechend aktuellen Informationen zum zeitlichen Ablauf aus dem Regierungspräsidium werden in 2021 keine Mittel zur Umsetzung der Barrierefreiheit in den Haushaltsplan eingestellt.

    Herr Martin erläutert die baulichen Anforderungen an eine barrierefreie Bushaltestelle und stellt dann die Planungen zum barrierefreien Ausbau der einzelnen Bushaltestellen vor. Hierbei sollen die Bushaltestellen in Nordhausen aufgrund der geplanten Sanierung des Ortskerns zurückgestellt werden. Zudem können die beiden Bushaltestellen an der Ecke Südstraße - Lauffener Straße sowie die Bushaltestelle an der Kurt-von-Marval Schule an ihrem aktuellen Standort nicht barrierefrei umgebaut werden. Bei der Bushaltestelle an der Kurt-von-Marval Schule kann sich Herr Martin vorstellen, diese gegenüber ihrem jetzigen Standort zu verlegen, sodass der Bus die Haltestelle dann über den Verkehrsübungsplatz anfährt.

     

    Für den Antrag zur Aufnahme in das Förderprogramm ist eine Priorisierung der in Rede stehenden Bushaltestellen notwendig. Das Gremium legt folgende Prioritäten fest:

    1. Haltestellen Hauptstraße:

        Rathaus

        Kindergarten

    2. Haltestellen Brackenheimer Straße:

        Zimmerer Höhe

    3. Haltestellen Heilbronner Straße:

        Auf dem Weihen

    4. Haltestelle Hauptstraße:

        Obere Gasse

    5. Haltestellen Südstraße:

        Kindergarten

     

    Es ergeht einstimmig folgender

    Beschluss:

    Der Gemeinderat nimmt die Planung zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, den entsprechenden Antrag zur Aufnahme in das Förderprogramm zu stellen.

  • Tagesordnungspunkt 3

    Bericht der Integrationsbeauftragten

    Protokoll

     

    Az.: 052.00:0007

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 92/2020 vor.

     

    Melanie Spenrath, die Integrationsbeauftragte der Gemeinde, berichtet dem Gemeinderat anhand einer Präsentation über ihre Arbeit. Die Präsentation wird dem Protokoll beigefügt.

     

    Der Gemeinderat nimmt vom Bericht

    Kenntnis.

  • Tagesordnungspunkt 4

    Schulsozialarbeit an der Kurt-von-Marval-Schule Nordheim und der Grundschule Nordhausen und 
    Jugendhaus;
    Jahresberichte und Ausblick

    Protokoll

     

    Az.: 210.4:0006

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 93/2020 vor.

     

    Der Tagesordnungspunkt wurde wegen Krankheit der Schulsozialarbeiterin vor Eintritt in die Tagesordnung abgesetzt.

  • Tagesordnungspunkt 5

    Änderung der Wasserversorgungs- und Abwassersatzung;

    Neukalkulation der Wasserverbrauchsgebühr und Zählergrundgebühren 

    2021 - 2023 

    Protokoll

    Az.: 815.12

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage und die Tischvorlagen 94/2020 vor.

     

    GOI Reegen verweist auf die ausführlichen Vorberatungen im Verwaltungsausschuss und erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage.

     

    Dabei geht er auf die Entwicklungen der vergangenen Jahre beim Wasserwerk Nordheim ein und erläutert die Faktoren, die bei der Neukalkulation der Gebühren zu berücksichtigen sind. Nach Betrachtung der bei der Neukalkulation ermittelten Wasserpreise und Zählergrundgebühren informiert er über die zu beschließenden Änderungssatzungen für die Wasserversorgung und das Abwasser.

     

    Nach Einigung darüber, dass über die Höhe der Grundgebühr für Zwischenzähler separat abgestimmt werden soll, ergeht zunächst einstimmig folgender

    Beschluss:

    1. Der Gemeinderat stimmt der ihm bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegten Gebührenkalkulation vom Oktober 2020 zu.

    2. Die Gemeinde Nordheim wird weiterhin Gebühren für ihre öffentliche Einrichtung „Wasserversorgung" erheben.

    3. Die Gemeinde Nordheim wählt als Gebührenmaßstab für die Wasserverbrauchsgebühr weiterhin den Frischwassermaßstab. Die Zählergrundgebühren werden gestaffelt nach der Zählergröße (Dauerdurchfluss Q3) erhoben.

    4. Der Gemeinderat stimmt den in der Gebührenkalkulation berücksichtigten Abschreibungs- und Verzinsungsmethoden sowie den Abschreibungs- und Zinssätzen zu.

    5. Der Gemeinderat stimmt den in der Gebührenkalkulation berücksichtigten Prognosen und Schätzungen zu.

    6. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum für 2021 - 2023 (dreijährig) wird zugestimmt. Von der Möglichkeit, die Gebührenkalkulation auf einen längeren Zeitraum (bis zu fünf Jahre) abzustellen, wird kein Gebrauch gemacht.

    7. Der Gemeinderat stimmt der Möglichkeit zu, die Belieferung der gemeindeeigenen Grundstücke nach den Regelungen der Erlaubnis des § 13 der Eigenbetriebsverordnung (EigBVO) mit einem Preisnachlass von 10 % zu versehen.

    8. Die Erwirtschaftung einer Konzessionsabgabe sowie der für die Anerkennung der Konzessionsabgabe erforderliche Mindesthandelsbilanzgewinn sowie die Mindestertragssteuern werden eingeplant.

    9. Auf der Grundlage dieser Gebührenkalkulation werden die Wasserverbrauchsgebühr sowie die Zählergrundgebühren für den Zeitraum 01/2021 - 12/2023 wie folgt geändert:

    Wasserverbrauchsgebühr:                         1,97 EUR/m³ Frischwasser
    Zählergrundgebühren:
    Größe Q3 4 (1,5 und 2,5 Qn)                             2,10 EUR/Monat
    Größe Q3 10 (3,5 und 5(6) Qn)                          4,50 EUR/Monat
    Größe Q3 16 (10 Qn)                                          7,20 EUR/Monat
    Größe Q3 25 (15 Qn)                                        15,40 EUR/Monat
    Größe Q3 63 (40 Qn)                                        30,10 EUR/Monat
    Größe Q3 100 (60 Qn)                                      51,80 EUR/Monat
    10. Die als Anlage 2 beigefügte Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung wird beschlossen.

    11. Die als Anlage 3 beigefügte Satzung zur Änderung der Abwassersatzung wird beschlossen.

     

    Über den Beschlussvorschlag, die Zählergebühr für Zwischenzähler wie bisher auch künftig in Höhe der doppelten Grundgebühr für Zähler der Größe Q3 festzusetzen, wird separat abgestimmt.

     

     

    Mit 12 Ja- und 6 Nein-Stimmen ergeht dazu folgender

    Beschluss:

    Die Zählergebühr für Zwischenzähler wird auf 4,20 EUR/Monat festgesetzt.

  • Tagesordnungspunkt 6

    Personalangelegenheiten;
    Stellenplan 2021

    Protokoll

     

    Az.: 052.03:2021

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 95/2020 vor.

     

    In Abwesenheit der kurzfristig erkrankten Hauptamtsleiterin berichtet der Vorsitzende von den Änderungen, welche der Stellenplan im kommenden Haushaltsplan 2021 gegenüber dem Stellenplan 2020 beinhalten soll. Er weist darauf hin, dass einige der Änderungen vom Gemeinderat bereits beschlossen wurden und es sich insofern um eine reine Umsetzung von Beschlüssen handelt. Andere Änderungen dagegen sind bisher nicht beschlossen, weil aber Entscheidungen notwendiger Weise anstehen, bittet die Verwaltung den Gemeinderat um Beschluss, damit entsprechend gehandelt werden kann.

     

    Im Bereich Bildung und Betreuung werden die gesetzlich vorgeschriebenen Leitungsfreistellungen entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss vom 24.04.2020 eingeführt. 25 % der insgesamt 180 % betragenden Leitungsfreistellung werden der Kindergartengesamtleitung für den Bereich Krippe zugeschlagen.

     

    Weiter werden die Höhergruppierungen der Einrichtungsleitungen umgesetzt, welche der Gemeinderat am 24.07.2020 beschlossen hat.

     

    Der in der zurückliegenden Sitzung des Verwaltungsausschusses diskutierte Vorschlag zur Schaffung einer zusätzlichen Stelle für eine Heilpädagogin wird von der Verwaltung zurückgezogen. Wegen mangelnder Vergleichbarkeit des bisherigen Verfahrens der Eingliederungshilfe mit dem künftigen Vorgehen lassen sich Sinnhaftigkeit und wirtschaftliche Vertretbarkeit dieser zunächst beabsichtigten Maßnahme nicht wirklich abschätzen. In Absprache mit den Gesamtleitungen ist nun vorgesehen, zunächst Erfahrungen zu sammeln und dann dem Gemeinderat zu berichten. Vorgeschlagen bleibt jedoch die Schaffung einer zusätzlichen Stelle für eine ergänzende Hilfskraft, die im Bereich der Eingliederungshilfe eingesetzt werden soll. Dabei soll diese Hilfskraft nur dann befristet eingestellt werden, wenn vom Landratsamt entsprechende Stunden bewilligt werden. Außerdem soll für den Einsatz im Bereich der Eingliederungshilfe eine zusätzliche FSJ-Stelle geschaffen werden.

     

    Für das Jugendhaus wird entsprechend einer Empfehlung der Kreisjugendpflege des Landratsamtes vorgeschlagen, die derzeit in Entgeltgruppe S8b TVÖD/SuE eingruppierte Stelle des Leiters (derzeit Erzieher) in S11b TVÖD/SUE einzugruppieren. Die Entgeltordnung zum TVÖD sieht diese Eingruppierung für Sozialarbeiter und Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung vor und eine solche Besetzung ist dringend empfohlen.

     

    Für den Bereich der Verwaltung ist entsprechend der aktuellen Personalsituation sowie mit Blick auf Aufgabenanfall bzw. Aufgabenstau die Schaffung einer zusätzlichen Stelle für einen Tiefbautechniker oder einen Bauingenieur in Entgeltgruppe 9b TVÖD vorgeschlagen.

     

    Für die Kämmerei ist eine zusätzliche Stelle "Sachbearbeitung Kämmerei" in A10 oder vergleichbarer Entgeltgruppe TVÖD vorgeschlagen.

    Hierzu informiert der Vorsitzende darüber, dass der Versuch, die wegen Elternzeit derzeit vakante Position von Frau Holoubek befristet zu besetzen, auf keine Resonanz stieß. Angesichts der Aufgabenfülle und der Perspektive mit mehreren jungen Frauen in der Verwaltung schlägt die Verwaltung nun vor, eine unbefristete Stelle zu schaffen und diese baldmöglichst zu besetzen.

     

    Ähnliches gilt für den Bereich Hauptamt, wo die derzeitige Hauptamtsleiterin Anfang 2021 in Elternzeit gehen wird. Die Verwaltung schlägt vor, anstatt des Versuchs einer gleichwertigen befristeten Besetzung in A13 eine zusätzliche Stelle "Sachgebietsleitung Personal, Orga, IT" in Besoldungsgruppe A11 zu schaffen. Dieser Vorschlag beruht auch darauf, dass die derzeitige Hauptamtsleiterin angekündigt hat, nach ihrer Elternzeit vorerst nicht mehr Vollzeit zu arbeiten.

     

    Der Vorsitzende teilt mit, dass eine im Verwaltungsausschuss noch beantragte Höhergruppierung "Sachbearbeitung Bildung und Betreuung" von Entgeltgruppe 6 in Entgeltgruppe 7 zunächst nicht weiter verfolgt wird. Hier sind zunächst noch Fragen bei der betroffenen Stelle und bei weiteren Stellen zu beantworten, die derzeit in Entgeltgruppe 6 bewertet sind.

     

    Eine weitere Änderung ist vorgeschlagen für die Stelle des Gemeindevollzugsdienstes, die künftig in Vollzeit und Entgeltgruppe 9a ausgewiesen sein soll. Dem Gemeinderat ist diese Änderung bereits bekannt.

     

    Für das Freibad ist vorgesehen, die Stelle des Freibadleiters, der den Meister für Bäderbetriebe hat, künftig in Entgeltgruppe 9b statt bisher Entgeltgruppe 9a einzugruppieren.

     

    Für die Ortsbücherei werden Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung vom 22.11.2019 umgesetzt. Demnach wird der Beschäftigungsumfang in dieser Einrichtung auf insgesamt 250 % erhöht. In diesem Rahmen wird die Stelle einer Fachkraft mit einem Beschäftigungsumfang von 50 % ausgeschrieben.

     

    Ergänzend teilt der Vorsitzende mit, dass Stellen in der Ortsbücherei, der Ordnungsverwaltung und der Gebäudereinigung zunächst erhalten werden müssen, aber nicht besetzt sein werden. Die Stelleninhaber befinden sich noch in der Passivphase der Altersteilzeit.

     

    Insbesondere bezogen auf die vorgeschlagenen Stellenschaffungen in der Verwaltung erkundigt sich Frau Wehler, ob sich die Gemeinde diese Stellen leisten kann.

    Der Vorsitzende bejaht diese Frage und begründet dies mit dem Hinweis darauf, dass die derzeitige Aufgabensituation bei gleichzeitig entstandenem Rückstand und einigen seit längerem unbesetzten Stellen zu den Vorschlägen geführt haben. Als Alternative kommt der Verzicht auf Leistungen bzw. Aufgaben in Betracht, die es dann aber auch tatsächlich nicht mehr geben kann. Der Vorsitzende erinnert an verschiedene Umstände, die zu der aktuell herausfordernden Situation beigetragen haben und bittet den Gemeinderat, den Vorschlägen des Stellenplans insgesamt zuzustimmen.

     

    Er weist darauf hin, dass der eigentliche Beschluss zum Stellenplan im Zusammenhang mit dem Haushaltsplan zu fassen ist.

     

    Auf Nachfrage signalisiert der Gemeinderat einstimmig seine Zustimmung zu den gemachten Vorschlägen.

  • Tagesordnungspunkt 7

    Annahme von Spenden

    Protokoll

    Bei der Gemeinde ist folgende Spende eingegangen:

    Anonyme Spende für die Kindergartenarbeit allgemein in Höhe von 30 EUR.

     

    Einstimmig ergeht folgender

    Beschluss:

    Die Spende wird dankend angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 8

    Sonstiges und Anfragen

    Protokoll

     

    Az.: 621.310:2017/02

    Laufendes Verfahren zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes

    Im Zusammenhang mit dem laufenden Flächennutzungsplanverfahren informiert der Vorsitzende über den aktuellen Kenntnisstand der Verwaltung betreffend das Kasseckert-Gelände in Nordhausen. Inzwischen ist davon auszugehen, dass die Entwicklung des Geländes zu Wohnbaufläche in bisher diskutierter Form nicht stattfinden wird.

     

    Dennoch gibt es nach aktuellem Kenntnisstand des Vorsitzenden weiterhin Interesse daran, das Gelände für Wohnbau nutzbar zu machen bzw. die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine solche Entwicklung zu schaffen. Weil sich dafür die bisher angedachte Umwandlung in Mischbaufläche, resultierend aus der Nutzungsart "urbanes Wohnen" nicht eignet und weil vor allem die Erweiterung um bisher unbebaute landwirtschaftliche Fläche auf Bedenken der Behörden stößt, schlägt die Verwaltung in Absprache mit dem den Flächennutzungsplan betreuenden Ingenieurbüro vor, die bisher angemeldete Umwandlung und Vergrößerung von Gewerbefläche zu Mischbaufläche aus dem laufenden Flächennutzungsplanverfahren ersatzlos heraus zu nehmen.

     

    Je nach weiterer Entwicklung soll dann künftig – wenn Eigentümerabsichten und kommunalpolitischer Wille des Gemeinderates zusammenpassen – parallel zu einem Bebauungsplanverfahren eine Flächennutzungsplanänderung durchgeführt werden. Nach Aussage des Planungsbüros ist dies übliche und nicht seltene Praxis, nach Aussage des Bauamtes der Stadt Lauffen kein Problem.

     

    Es ergeht folgender einstimmiger Beschluss:

    Die Gewerbefläche Nordhausen-Ost soll bis auf Weiteres als solche im Flächennutzungsplan bestehen bleiben; die bisher vorgesehene Änderung bzw. Erweiterung entfällt.

     

     

     

    Az.: 727.32:1
    Wertstoff-Sammelbehälter in Nordheim und Nordhausen

    Weil in jüngster Vergangenheit wiederholt Thema, informiert der Vorsitzende über Grundlagen zu den Wertstoff-Sammelbehältern, welche in den Gemeinden des Landkreises aufgestellt sind. Der Landkreis Heilbronn hat das so geregelt, dass die Kommunen je 750 Einwohner einen Standort bereitstellen müssen. Eine Abweichung von 30 % ist zulässig. Bei unseren aktuellen Einwohnerzahlen (8.402) ergibt sich eine Untergrenze von derzeit 7,84 Standorten. Wir haben momentan 8 Standorte, davon 2 Doppelstandorte. Pläne mit den eingezeichneten Standorten werden an die Wand geworfen, außerdem wird der Gemeinderat über die aktuellen Entschädigungssätze informiert, welche die Kommunen für die Aufgaben der Abfallbeseitigung erhalten.

    Die Wertstoff-Sammelcontainer sind nach Meinung des Vorsitzenden im Grunde eine gute Sache, werden aber dadurch zum Problem, dass sich einige Zeitgenossen einfach nicht an die Regeln halten. Dem beizukommen ist schwierig, es gibt keine wirklich gute Lösung.

     

     

     

    Az.: 815.41:0012

    Erfolgter Förderantrag für zweite Versorgungsleitung Landturmbacken

    GOI Reegen informiert über ein Konjunkturpaket der Bundesregierung zu Maßnahmen im Bereich der Wassersicherstellung mit der Chance, Fördermittel des Bundes für die zweite Leitung vom Landturmbacken zu erhalten. Das UM BW hat für 2020 und 2021 jeweils Mittel in Höhe von 5,85 Mio. EUR zur Verfügung gestellt. Ein Förderantrag beim LRA wurde umgehend nach Bekanntgabe gestellt (Windhundprinzip). Das LRA teilt die Meinung, dass die Maßnahme erforderlich ist, damit die Gemeinde im Schadensfall nicht nur von der einen, jetzt bestehenden Leitung, abhängt. Aus fachtechnischer Sicht gibt es keine Bedenken gegen das Vorhaben.

    Der Antrag ist nun zur Prüfung beim RPS und geht anschließend ans BBK (Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe). Das Projekt ist im Investitionsprogramm beim Wasserwerk für 2021 und 2022 eingeplant. Auch die Neukalkulation der Wassergebühr berücksichtigt bereits die Maßnahme und die entstehenden Abschreibungen.

     

     

    Az.: 574.12:0006

    Lagerfläche für das Freibad

    Bereits in der Gemeinderatssitzung am 24.07.2020 wurde zusätzlicher Bedarf an Lagerfläche für das Freibad vorgestellt. Zur Auswahl standen damals zwei Flächen. Zum einen der Bereich im Wirtschaftshof, bei dem jedoch geringfügig in den Hang eingegriffen werden müsste, samt Maßnahmen zur Hangsicherung. Zum anderen die nordwestliche Ecke im Freibad, also der Bereich bei der Tischtennisplatte / Trafohaus. Nach Rücksprache mit dem Freibadpersonal kommt für einen reibungslosen Betriebsablauf nur die Fläche im Wirtschaftshof in Betracht. Der Lagerflächenbedarf wurde mit einem 8x2,2m Container angegeben. Dieser sollte nach Möglichkeit geteilt in 3x2,2m und 5x2,2m erstellt werden.

     

    Zwischenzeitlich wurden 2 Angebote eingeholt. Folgende Kosten würden für die Herstellung der Aufstellfläche entstehen:

     

    1. Fa Baric, Nordheim: 7.458,80 EUR

    2. Fa. Flora, Nordheim: 7.395,46 EUR

     

    Lagerraum in Form von Doppelflügeltür-Lagercontainer:

    1x 3x2,2m Container: 1.590,00 EUR + 189,00 EUR Versandkosten

    1x 5x2,2m Container: 2.290,00 EUR + 189,00 EUR Versandkosten

     

    In Summe ergeben sich Kosten in Höhe von 11.653,46 EUR.

    Das Landratsamt sieht das Vorhaben grundsätzlich als baugenehmigungspflichtig an, da das Freibad rechtlich im Außenbereich liegt. Ebenso macht das Landratsamt darauf aufmerksam, dass sich auf dem Grundstück ein Biotop befindet. Die Verwaltung sieht ein Biotop im geplanten Baubereich als nicht gegeben an. Dieses beginnt erst mit der Hangkante. Im Falle eines Bauantrags kann mit einer baurechtlichen Entscheidung erst im Februar gerechnet werden

     

    Nach kurzer Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden

    Beschluss:

    Die Fa. Flora aus Nordheim wird mit der Ausführung der Außenanlagenarbeiten für die Lagerfläche zum Angebotspreis von 7.395,46 EUR beauftragt. Die beiden Container sollen zu den angegebenen Preisen beschafft werden.

     

     

    Az.: 785.02:0004

    Beprobung der Feldwege

    Der Vorsitzende berichtet, dass im Vorfeld der Planung für die Feldwegsanierung Probefräsungen an den in Rede stehenden Feldwegen durchgeführt wurden. BM Schiek erteilt hierzu Herrn Martin vom Ingenieurbüro Ippich das Wort. Herr Martin erläutert, dass das Ergebnis der Beprobung sowie eine Kostenschätzung in ca. 2 Wochen vorliegen wird. Was man zum jetzigen Zeitpunkt allerdings bereits sagen kann, ist, dass das Material des Betonwegs in Nordhausen wiederverwendet werden kann. Bei der Probefräsung wurde zudem festgestellt, dass sich beim Feldweg im Denzler unter der Asphaltschicht noch eine Betonschicht befindet, die sehr brüchig ist. Diese kann jedoch auch wiederverwendet werden.

     

    Die Verwaltung wird nun die entsprechenden Förderanträge und die Beratungen des Gemeinderates vorbereiten.

     

     

     

    Az: 364.012

    Verbot von Schottergärten

    GR Michelbach weist darauf hin, dass die Neuanlage von Schottergärten nach einer Gesetzesänderung in Baden-Württemberg verboten ist. In diesem Zusammenhang regt er an, dies schnellstmöglich auch im Amtsblatt der Gemeinde Nordheim bekanntzugeben. Der Vorsitzende sichert dies zu.

     

     

    Az.: 727.32:1

    Wertstoff-Sammelbehälter

    GR Hachtel regt an, an in Frage kommenden Standorten der Wertstoff-Sammelbehälter anstatt einer Mehrzahl von Papierbehältern jeweils einen Behälter für Kartons vorzusehen. Der Vorsitzende sagt Prüfung und ggf. Erledigung zu.

     

     

    Az: 361.5:0003

    1200 Jahre Nordheim im Jahr 2023

    GR Hachtel erkundigt sich nach dem Stand der Vorbereitungen. Der Vorsitzende teilt mit, dass die ersten Überlegungen derzeit von den Auswirkungen der Corona-Pandemie belastet sind, die Prognosen sehr schwer machen. Dennoch sammelt die Verwaltung Material, gute Beispiele usw. Vorgesehen ist, im nächsten Jahr sowohl den Gemeinderat als auch die Bürgerschaft zu informieren und in die Vorbereitungen einzubinden.

     

     

    Az: 364.37:0005

    Baumpflanzungen für Neugeborene

    GR Hachtel regt unter Bezug auf Beispiele in anderen Gemeinden an, für Neugeborene die Pflanzung von Bäumen anzubieten. Der Vorsitzende verweist darauf, dass dieser schon in früheren Jahren gemachte Vorschlag bisher aus verschiedenen Gründen nicht verfolgt wurde. Zum einen sind der Verwaltung keine geeigneten bzw. ausreichenden Flächen bekannt, zum anderen wird bei solchen Vorschlägen regelmäßig außen vorgelassen, dass eine intakte Landschaft eben nicht nur aus Baumbeständen, sondern auch aus Freiflächen besteht. Der Vorsitzende schlägt vor, das Ergebnis bzw. die Erarbeitung der Biotopvernetzungskonzeption abzuwarten und das Thema dort einzuspeisen.

     

     

  • Tagesordnungspunkt 9

    Bürgerfragestunde

    Protokoll

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