© Kuon + Reinhardt GmbH

Ratsinformationssystem Nordheim

Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 26.07.2019 um 19:00 Uhr

zurück zur Sitzungliste

Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bekanntgaben

    Protokoll

    Vor Eintritt in die Tagesordnung teilt der Vorsitzende mit, dass die TOP'e 1 und 2 getauscht werden. Zum TOP 2 "Verpflichtung" teilt der Vorsitzende mit, dass sich GR Weinstok wegen Krankheit erneut entschuldigt hat und seine Verpflichtung dann nachgeholt wird, wenn er wieder an den Sitzungen teilnehmen kann.

     

    Protokolle der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates vom 17. Mai und vom 8. Juli 2019

    Die Protokolle gehen zur Unterschrift in Umlauf.

     


    Protokolle der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 17. Mai 2019

    In der nichtöffentlichen Sitzung vom 17.5.2019 wurde die Frist zur Bebauung eines Grundstücks verlängert, sowie dem Kauf von zwei Anwesen zugestimmt. Weiter wurde beschlossen, dass ein Geldbetrag, der der Gemeinde vererbt wurde, zunächst bei der Marval’schen Stiftung "geparkt" wird, bis eine passende Verwendung gefunden wurde. Zudem wurde eine Gewerbesteuerforderung gestundet.

     

     

     

    Az.: 095.62:0010

    Allgemeine Finanzprüfung 2012-2016 einschließlich Eigenbetrieb Wasserwerk

    Das Landratsamt Heilbronn bestätigt in seinem Schreiben vom 27.06.2019, dass die im Prüfungsbericht der GPA festgestellten Anstände erledigt sind, bzw. aufgrund der Zusagen der Verwaltung als erledigt gelten.

     

    Das Prüfungsverfahren ist damit abgeschlossen.

     

     

     

     

    Az. 211.03

    Kurt-von-Marval-Schule; Informationen zu Abschlüssen und Schülerzahlen

    Bürgermeister Schiek informiert über die Daten des aktuellen Abschlussjahrgangs der Kurt-von-Marval Gemeinschaftsschule. Er teilt mit, dass alle Schüler, welche zu den Abschlussprüfungen für Hauptschule und Realschule angetreten sind, diese geschafft haben. Unter den 28 Hauptschulabschlüssen waren solche, die aufgrund guten Notenschnitts von besser als 2,0 oder 2,5 Lob und Preis erhielten. Von 18 Realschulabschlüssen waren gleich 9 besser als 2,5 und erhielten ein Lob. Nach Auskunft der Schule ist für alle Schülerinnen und Schüler der Anschluss an die Zeit an der Kurt-von-Marval Schule klar. Einige der Schüler beginnen eine Ausbildung, einige machen ein freiwilliges soziales Jahr und einige gehen weiter auf andere Schulen, um noch höhere Abschlüsse anzustreben. Besonders erfreulich, so der Bürgermeister, ist, dass gleich mehrere der Realschulabschlüsse von Schülern abgelegt wurden, welche am Ende der Grundschulzeit eine Hauptschulempfehlung hatten. Dies kann als starkes Indiz dafür genommen werden, dass an unserer Gemeinschaftsschule durch Förderung und Begleitung eine positive Entwicklung von schulischen Laufbahnen absolut möglich ist.

     

    Vor diesem Hintergrund teilt der Vorsitzende auch die Zuversicht von Schulleitung und Lehrerschaft, was eine gute zukünftige Entwicklung der Gemeinschaftsschule in Nordheim angeht. Mit aktuell 26 angemeldeten Schülern für die kommende Klasse 5 liegt diese Zahl deutlich über der des Vorjahres. Es wird erwartet, dass wahrscheinlich schon im Laufe des Schuljahres, spätestens aber am Ende des Schuljahres der kommende Jahrgang zweizügig geführt wird. Durch die sich abzeichnende Entwicklung weiterer Rahmenbedingungen ist die optimistische Zukunftserwartung insbesondere dann gerechtfertigt, wenn der Gemeinderat auch künftig so wie bisher hinter der Gemeinschaftsschule steht.

     

     

  • Tagesordnungspunkt 2

    Verpflichtung und Ehrung von Gemeinderäten

    Protokoll

     

    Az.: 062.32:0005/0005

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 85/2019 vor.

     

    Da Gemeinderat Conte bei der konstituierenden Sitzung am 8.7.2019 nicht anwesend sein konnte, wird er nach verlesen der Verpflichtungsformel durch GR Michelbach von Bürgermeister Schiek durch Handschlag verpflichtet.

     

     

  • Tagesordnungspunkt 3

    Rathausneu und Umbau;

    Vergabe von Lieferungen und Leistungen

    Protokoll

     

    Az.: 043.1111:02

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 79/2019 und die TA-Tischvorlage vor.

     

    Bürgermeister Schiek begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Architekt Wolfgang Reinhardt und verweist auf die Sitzungsvorlage, die Tischvorlage und die Vorberatungen des Technischen Ausschusses.

    Zum Inhalt der Tischvorlage verweist der Bürgermeister darauf, dass sich beim Gewerk Fliesen leider bei den Firmennamen ein Fehler eingeschlichen hat. Irrtümlich wurden in der Tabelle die Namen der auf Platz 2 und 3 liegenden Bieter vertauscht, die Angebotsbeträge sind jedoch korrekt. Richtig müsste es daher heißen:
    Fa. Au Gerung                                           103.863,30 EUR

    Fa. Konz und Schäfer                                126.003,30 EUR

    Fa. Röhlich                                                128.048,76 EUR

    Weiter wird es Änderungen bei der Tabelle zu den Bodenbelägen geben, hierüber wird jedoch nachher bei der Vorstellung der einzelnen Gewerke berichtet.

    Beim Gewerk Außenanlagen wurde leider kein Angebot abgegeben. Die Ausschreibung ist daher aufzuheben. Der Technische Ausschuss empfiehlt im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung einen neuen Versuch mit Firmen zu starten, die auf Nachfrage der Planerin versicherten, sich an einer beschränkten Ausschreibung zu beteiligen. Im Rahmen dieser sollen die Firmen

    - Bietigheimer Gartengestaltung,

    - Roland Jung,

    - Tilo Dillmann,

    - Jörg Seidenspinner,

    - Osmanaj GmbH und

    - Schneider Bau

    zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Damit soll sichergestellt werden, dass die geplante Zeitschiene eingehalten werden kann. Eine Vergabe der Arbeiten könnte dann im September, ein Baubeginn im Oktober erfolgen. Abschluss der Arbeiten ist – entsprechende Witterung vorausgesetzt - für April – Mai 2020 geplant.

     

    Herr Reinhardt erläutert im Anschluss die einzelnen zur Vergabe heranstehenden Gewerke und verweist auch hierzu auf die Vorberatungen im Technischen Ausschuss.

    Beim Gewerk Fliesen erläutert Reinhardt, dass die Firma Au Gehrung eine Fliese anbietet, die nicht das Leitprodukt der Ausschreibung darstellt. Es war daher zu prüfen, ob das angebotene Produkt in technischer und optischer Hinsicht gleichwertig zum ausgeschriebenen Produkt ist.

    Anhand von Musterfliesen erläutert Reinhardt die optischen Unterschiede. Für ihn, so Reinhardt, sei dies der Fall. Technisch läge ebenfalls Gleichwertigkeit vor. Er empfehle daher, den Auftrag an die Firma Au Gehrung zum Angebotspreis von 103.863,30 EUR zu vergeben.

    Beim Gewerk Bodenbeläge haben die Bieter Falter und Holschbach ebenfalls Produkte angeboten, die nicht dem ausgeschriebenen Fabrikat entsprechen. Nachdem zwischenzeitlich Datenblätter und Muster eingingen kann festgestellt werden, dass die von diesen Bietern angebotenen Produkte zwar technisch gleichwertig sind, jedoch optisch so stark abweichen, dass sie nicht mehr in das Gesamtkonzept passen und die optische Gleichwertigkeit aus Sicht des Architekten abzulehnen ist. Von daher mussten diese Bieter im Vergabevorschlag des Planers aus der Wertung genommen werden, da die Anforderungen an die Ausschreibung als nicht erfüllt anzusehen sind.

     

    Günstigster Bieter ist somit die Firma Wiedmann – Zartmann mit einem Angebotspreis von 74.741,46 EUR. Reinhardt empfiehlt, die Firma Zartmann entsprechend zu beauftragen.

     

    Nach eingehender Inaugenscheinnahme der in Rede stehenden Produkte ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    1. Die Ausschreibung für das Gewerk Außenanlagen wird aufgehoben. Die Außenanlagenarbeiten werden beschränkt ausgeschrieben.
    2. Platten u. Fliesen: Die Fa. Au Gehrung aus Nürtingen wird mit den Platten- und Fliesenarbeiten zum Angebotspreis von 103.863,30 EUR beauftragt.
    3. Bodenbeläge: Die Fa. Wiedmann-Zartmann aus Offenau wird mit den Bodenbelagsarbeiten zum Angebotspreis von 74.741,46 EUR beauftragt.
    4. Malerarbeiten: Die Fa. Heinrich Schmid aus Heilbronn wird mit den Malerarbeiten zum Angebotspreis von 79.909,99 EUR beauftragt.
    5. Gebäudereinigung: Die Fa. Professional GmbH aus Bietigheim wird mit den Reinigungsarbeiten zum Angebotspreis von 8.778,81 EUR beauftragt.

     

     

     

  • Tagesordnungspunkt 4

    Rathausneu- und Umbau;

    Einrichtung einer Stromtankstelle für Elektrofahrzeuge;

    Entscheidung über das weitere Vorgehen

    Protokoll

     

    Az.: 043.1111:02

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 80/2019 vor.

     

    Der Vorsitzende verweist auf die im Technischen Ausschuss aufgetretenen Fragen. Die Verwaltung hofft, heute die entsprechenden Antworten liefern zu können, um eine Entscheidung dahingehend zu erhalten, ob die Stromtankstelle mit Zuschuss – und damit erst deutlich nach Fertigstellung der Außenanlagen – oder ohne Zuschuss beauftragt werden soll.

     

    Eines der Hauptanliegen des Technischen Ausschusses war, dass die vom Gemeinderat im letzten Jahr beschlossene Leistung der Ladesäule mit 2 x 11 KW zu gering ist. Die Ladekapazität sollte mindestens 2 x 22 KW betragen, u.U. sogar noch stärker sein, um Fahrzeuge wie den Tesla innerhalb einer halben Stunde zu laden.

    Hierbei ist zu sagen, dass nach Ansicht von Fachleuten eine Ladestation mit 2 x 22 KW für Nordheim als völlig ausreichend angesehen wird. Wichtig ist, dass nicht nur die Frage, was die Ladesäule abgeben kann, sondern auch die Frage, was die einzelnen Fahrzeuge aufnehmen können, betrachtet wird. Und hier zeigt sich, dass lediglich der Tesla derzeit über ein Lademanagement verfügt, dass bei einer 50 KW Schnellladesäule einen Ladevorgang in ca. 30 Minuten ermöglicht. Andere Fahrzeuge würden trotzdem genauso lange benötigen, wie an Ladesäulen mit 2 x 22 KW. Ihre Batterien und ihr technisches Lademanagement wären nicht geeignet, den Strom einer 50 KW Säule innerhalb einer halben Stunde aufzunehmen. Weiter sind die Kosten einer 50 KW Säule mit rund 27.000 EUR netto, gegenüber einer 2 x 22 KW Säule mit rund 6.500 EUR netto, von Bedeutung.

     

    Mit Netze BW konnte zwischenzeitlich geklärt werden, dass ein Anschluss für eine 2 x 22 KW Ladesäule von der Hauptleitung aus erfolgen könne, die im Bereich der künftig anzulegenden Parkplätze liegt. Insofern dürfte es sich lediglich um eine Leitungsstrecke von rund 6 m handeln. Anders würde es sich bei einer 50 KW Säule verhalten. Diese müsste eine eigene Zuleitung aus der Trafo-Station erhalten. Bei einer Leitungslänge von über 30 m würden hierfür deutlich höhere Kosten entstehen.

     

    Zudem wurde hinterfragt, ob angedachte Lademöglichkeiten für E-Bikes erforderlich sind. Sollten Lademöglichkeiten für E-Bikes gewünscht werden, wäre darüber nachzudenken, ob eine Beschaffung sogenannter Veloboxen in Frage kommt. Dies sind kleine abschließbare Kästen, in die der Nutzer seinen Akku einsteckt. Während des Ladevorgangs kann auch der Helm in der Box weggeschlossen werden. Diese wären auf einer ebenen Fläche oder einem kleinen Fundament aufzustellen und an das Niederspannungsnetz anzuschließen. Der Beschaffungspreis für eine solche Box liegt bei rund 4.000 EUR netto.

    Weiter wollte der Technische Ausschuss erfahren, mit wie vielen Ladevorgängen im Monat zu rechnen sei. Dies vor allem mit Blick auf das Angebot eines Bewerbers, der für den Betrieb ein Entgelt fordert, aber pro Ladevorgang eine Rückvergütung gewährt, die ab dem 25. Ladevorgang dem Betrag der monatlichen Betriebskosten entspricht.

    Um Erfahrungswerte zu erhalten, hat die Verwaltung im Rahmen einer Umfrage Kontakt zu Landkreisgemeinden aufgenommen. Die Umfrageergebnisse stellt Herr Reegen nachfolgend dar. Dabei wird klar, dass mit Ausnahme der Stadt Brackenheim in allen Kommunen Säulen mit 2 x 22 KW im Einsatz sind. Lademöglichkeiten für E-Bikes sind die Ausnahme, allerdings gibt es auch kaum Nachfragen. Zu den Nutzerzahlen liegen derzeit nur wenige Aussagen vor, jedoch erreicht keine Kommune die für eine Rückvergütung erforderlichen 25 Ladevorgängen im Monat. Alles in allem ist aber ein ansteigendes Nutzerverhalten feststellbar, sodass auch in Nordheim davon ausgegangen werden dürfte, dass nach einer Einlaufzeit steigende Ladezahlen erwartet werden können.

     

    Anschließend geht Herr Reegen nochmals auf die Fördermöglichkeiten ein. Ein Zuschussantrag kann voraussichtlich ab November 2019 gestellt werden. Dabei ist eine Förderung von bis zu 40% der Kosten, jedoch maximal in Höhe von 10.000 EUR möglich. Die Summe setzt sich zusammen aus der Förderung des Stromanschlusses und den beiden Ladepunkten der Säule. Mit Blick auf die von Herrn Herbel genannten rund 10.000 EUR Investitionskosten könnte folglich mit einer Fördersumme von rund 4.000 EUR gerechnet werden. Problematisch ist, dass selbst mit der Beantragung eines vorzeitigen Baubeginns, frühestens im März oder April 2020 erste Leistungen vergeben werden dürften. Dadurch entsteht ein größeres zeitliches Missverhältnis, da zu diesem Zeitpunkt die Außenanlagen nahezu fertiggestellt sein sollten. Aus diesem Grund könnten die Stromleitung und das Fundament bereits im Zuge der Außenanlagen ohne Zuschuss errichtet und die Ladestation nachträglich realisiert werden.

     

    Diesbezüglich wollte der Technische Ausschuss erfahren, ob die vorzeitige Errichtung des Fundaments und der Stromleitung als Baubeginn zu werten sind, da grundsätzlich vor Bewilligung der Zuwendung nicht mit der Umsetzung des Vorhabens begonnen werden darf. Nach Auskunft des Zuschussgebers ist es zulässig, eine Förderung nur für die Ladesäule zu beantragen, die an den bereits bestehenden Netzanschluss angeschlossen würde. Für den Netzanschluss könnte dann keine Förderung in Anspruch genommen werden. Bedacht werden sollte, dass die Ladesäule bei der Eröffnung des Rathauses dann noch nicht fertiggestellt wäre. Somit wäre auch zu überlegen, die komplette Säule mit Stromleitung ohne Zuschuss zu errichten.

     

    Abschließend fasst der Vorsitzende zusammen.

     

    Zunächst wäre darüber zu entscheiden, ob es dabei bleiben soll, dass eine Ladesäule mit einer Leistung von 2 x 22 KW beschafft und auf eine Lademöglichkeit für E-Bikes verzichtet werden soll. Weiter wäre zu entscheiden, ob eine Velobox beschafft werden soll.

     

    Dann wäre darüber zu entscheiden, ob

    1.) mit der Herstellung der Außenanlagen ein Leerrohr von der Hauptleitung zur geplanten E-Ladesäule verlegt werden und im November ein Förderantrag mit vorzeitigem Baubeginn gestellt werden soll. Vermutlich könnte sodann im Frühjahr ausgeschrieben werden und die Ladesäule im Laufe des Jahres 2020 errichtet werden. Ob es einen Zuschuss gibt, wird zu diesem Zeitpunkt allerdings noch nicht bekannt sein.

    2.) die Herstellung des Netzanschlusses im Zuge der Außenanlagen ohne Förderung erfolgen soll. Anschließend könnte lediglich für die Ladesäule an sich ein Förderantrag gestellt werden. Nach Bewilligung der Förderung (wenn es eine gibt) könnte die E-Ladesäule ausgeschrieben und nachgerüstet werden.

    3.) die Errichtung der Ladesäule und Herstellung des Netzanschlusses komplett ohne Förderung erfolgen soll. Dadurch wäre die Errichtung zusammen mit den Außenanlagen möglich und die komplette Anlage mit der Eröffnung des Rathaus-Neubaus fertig.

     

    GR Donnerbauer regt an, den Parkplatz vor der Ladesäule farblich zu markieren. Erfahrung anderer Gemeinden sei, dass die Ladesäulen erst so richtig wahrgenommen wurden.

     

    GR Pfautsch weist zudem darauf hin, dass bei der Ausschreibung der Ladesäule und Wahl des Betreibers berücksichtigt werden sollte, dass die Ladesäule an das Internet angeschlossen wird, per App (z.B. EnBW mobility+ App) auffindbar ist sowie ein Netzwerkanschluss an die Ladesäule gelegt wird.

     

    Anschließend ergeht folgender einstimmiger
    Beschluss:

    1. Im Zuge des Baus der Außenanlagen soll eine 2 x 22 KW Ladesäule unter Verzicht auf Lademöglichkeiten für E-Bikes beschafft werden.

    2. Die Ladesäule soll von einem Dritten betrieben werden.

    3. Die Ladesäule und die Zuleitung sollen unter Verzicht auf eine mögliche Bezuschussung beschafft werden.

    4. Die Verwaltung wird ermächtigt, entsprechende Angebote einzuholen und den annehmbarsten Bieter mit Lieferung und Betrieb zu beauftragen.

  • Tagesordnungspunkt 5

    Neubau 6-gruppiger Kindergarten Südstraße;
    Vergabe von Lieferungen und Leistungen

    Protokoll

     

    Az.:461.4142

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 78/2019 vor.

     

    Bürgermeister Schiek verweist auf die Sitzungsvorlage und die Tischvorlage.

     

    Herr Braun erläutert im Anschluss die einzelnen zur Vergabe heranstehenden Gewerke und die Vergabevorschläge. Insbesondere teilt er mit, dass laut Aussage der Architektin das Angebot der Firma BB Stuck insgesamt den Anforderungen der Ausschreibung entspreche und zu werten sei.

     

    Anschließend ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    1. Estricharbeiten: Die Fa. ASC Estrichbau GmbH aus Kirchheim wird mit den Estricharbeiten zum Angebotspreis von 95.063,15 EUR beauftragt.

     

    1. Putz, Stuck- und Wärmedämmverbundsystem-arbeiten: Die Fa. BB Stuck aus Aldingen wird mit den Putz-, Stuck- und Wärmedämmverbundsystem-arbeiten zum Angebotspreis von 169.298,99 EUR beauftragt.

     

  • Tagesordnungspunkt 6

    Freiwillige Feuerwehr Nordheim;

    Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs

    Protokoll

    Az.: 131.4:LF20

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 83/2019 vor.

    Die Hauptamtsleiterin erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage und verweist auf die Vorberatung im Verwaltungsausschuss.

    Sie ergänzt, dass der Feuerwehrausschuss darüber beraten hat, mit welchem Dienstleister die Ausschreibung erfolgen sollte. Vor allem da von Seiten der GT-Service angekündigt wurde, dass die Ausschreibung über diese voraussichtlich erst Anfang des kommenden Jahres erfolgen kann, spricht sich der Feuerwehrausschuss für die Agentur Kahle aus. Von Seiten der Verwaltung wurden bereits Referenzen eingeholt. Die Verwaltung befürwortet ebenfalls eine Zusammenarbeit mit der Firma Kahle.

    Die Kosten der GT-Service liegen bei 7.000 Euro, die Kosten der Agentur Kahle bei 6.750 Euro, jeweils zzgl. MwSt.

    Inzwischen ist bekannt, dass die Gemeinde Nordheim bei der aktuellen Mittelzuweisung keine Förderung erhält. Laut Kreisbrandmeister soll das nächste Fahrzeug, das gefördert wird, das Nordheimer Fahrzeug sein. Mit etwas Glück könnte dies bereits Ende des Jahres der Fall sein, spätestens dann aber im nächsten Jahr.

    Außerdem wurde mit dem Kreisbrandmeister besprochen, dass es für die Förderung nicht schädlich ist, wenn die Ausschreibung bereits vor Erhalt des Bewilligungsbescheides komplett vorbereitet wird. In diesem Zusammenhang spricht auch nichts dagegen, die Agentur Kahle bereits jetzt zu beauftragen, um gemeinsam die Ausschreibung vorzubereiten.

     

    Es ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    1. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Vorliegen des Bewilligungsbescheides die europaweite Ausschreibung des LF 20 durchzuführen.

    2. Die Agentur Kahle wird mit der Unterstützung beim Ausschreibungsverfahren beauftragt.

  • Tagesordnungspunkt 7

    Eugen-Mehrer-Stiftung;

    Jahresrechnung 2018

    Protokoll

     

    Az.: 892.13: Jahresabschluss 2018

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 81/2019 vor.

     

    Der Kämmerer verweist auf die Sitzungsvorlage und die Vorberatung im Verwaltungsausschuss und teilt als Antwort auf eine Frage aus den Beratungen des Verwaltungsausschusses mit, dass für die Grundstücke von gemeinnützigen Stiftungen generell keine Grundsteuer festgesetzt wird. Die Verwaltungskosten werden nach Aufwand der einzelnen beteiligten Mitarbeiter berechnet. Außerdem sind dementsprechend Sach- und Raumkosten nach einem vom Gemeindetag festgelegten Schlüssel zu berechnen.

     

    Ohne weitere Aussprache ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    1. Der Ertrag 2018 der Stiftung wird auf 8.427,83 EUR festgestellt.

    2. a) Zuführung als freie Rücklage an das Kapitalvermögen der Stiftung   427,83 EUR

        b) Verwendung für den Kindergarten in Nordhausen                           1.600,00 EUR

        c) Verwendung für die Schule in Nordhausen                                      1.600,00 EUR

        d) Verwendung für die Altenbetreuung in Nordhausen                         1.600,00 EUR

        e) Verwendung für den TSV Nordhausen (Jugendarbeit)                     1.600,00 EUR

        f) Verwendung für die Evang. Kirchengemeinde Nordhausen              1.600,00 EUR

    3. Der Stand des Sondervermögens „Eugen-Mehrer-Stiftung“ wird zum 01.01.2018 auf 280.752,31 EUR und
        zum 31.12.2018 auf 281.674,12 EUR festgestellt.

     

  • Tagesordnungspunkt 8

    von Marval´sche-Stiftung;

    Jahresrechnung 2018

    Protokoll

    Az.:892.11:0008/004

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 82/2019 vor.

     

    Der Kämmerer verweist auf die Sitzungsvorlage und die Vorberatung im Verwaltungsausschuss. Zur Verwendung des Ertrages aus 2018 und den weiteren bisher nicht verwendeten Erträgen verweist er auf die angehängte Tischvorlage mit den Beschlüssen des Stiftungsrates vom 23.05.2019.

     

    Anschließend ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    1. Der Ertrag 2018 wird auf 11.873,92 EUR festgestellt.
    2. Die noch nicht verwendeten Erträge zum 31.12.2018 betragen 31.276,60 EUR.
    3. Die Beschlüsse des Stiftungsrates vom 23. Mai 2019 zur Verwendung der
      Erträge werden bestätigt.
    4. Der Stand des Sondervermögens „von Marval´sche Stiftung“ wird zum

           01.01.2018 auf                                                                             1.000.000,00 EUR

           und zum 31.12.2018 auf                                                              1.000.000,00 EUR

     

           festgestellt.

     

  • Tagesordnungspunkt 9

    Entscheidung über die Ausübung eines Vorkaufsrechtes nach § 29 Abs. 6 Wassergesetz

    Protokoll

    Az.: 690.011:0012

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 84/2019 vor.

     

    Der Vorsitzende berichtet über eine Mehrzahl von Fällen, in welchen in den zurückliegenden Jahren die Verwaltung auf Grundlage des gemeinderätlichen Grundsatzbeschlusses Flächen in Gewässerrandstreifen durch Ausübung des Vorkaufsrechtes erworben hat. Weil sich zuletzt Unsicherheiten ergeben haben, wird die Verwaltung bis zu einer beabsichtigten Änderung der Hauptsatzung alle Vorkaufsrechtsfälle dem Gemeinderat zur Entscheidung vorlegen. Wegen dieser grundsätzlichen Bedeutung hat die Verwaltung den Sachverhalt auch nicht durch den VA entscheiden lassen, sondern auf die Tagesordnung der kommenden Gemeinderatssitzung gesetzt.

    In der konkreten Sache selbst, so der Vorsitzende, ist die Bedeutung der in Rede stehenden Teilfläche für die Entwicklung des Katzentalbaches aus Sicht der Verwaltung klar und deutlich.

    Der in der Sitzungsvorlage dargestellte Sachverhalt wird durch die Information ergänzt, dass der vertraglich vereinbarte Kaufpreis, den die Gemeinde für den Anteil des Gewässerrandstreifens zu übernehmen hat, im Rahmen liegt bzw. als günstig anzusehen ist.

     

    Nach Hinweis des Vorsitzenden auf die einstimmige Beschlussempfehlung des Verwaltungsausschusses ergeht einstimmig folgender

    Beschluss:

    Das Vorkaufsrecht der Gemeinde gemäß § 29 Abs. 6 Wassergesetz für den Gewässerrandstreifen auf Flurstück 480 wird ausgeübt.

     

  • Tagesordnungspunkt 10

    Annahmen von Spenden

    Protokoll

     -/-

     

  • Tagesordnungspunkt 11

    Sonstiges und Anfragen

    Protokoll

    562.40:0002

    Kunstrasenplatz Nordheim; eventuelles Granulat-Verbot

    Bezugnehmend auf eine Anfrage von GR Kurz im Technischen Ausschuss teilt der Vorsitzende mit, dass von einem in Rede stehenden Verbot von Kunstrasengranulat wahrscheinlich auch der Platz in Nordheim betroffen wäre. Allerdings gibt es derzeit noch nichts Definitives, weshalb aus Sicht der Verwaltung die bisherigen Verlautbarungen der Politik nicht hilfreich sind, sondern unnötiger Weise verunsichern. Einzig sinnvoll ist derzeit, die laufenden Untersuchungen abzuwarten; außerdem gemeinsam mit den kommunalen Verbänden für ein praxistaugliches Vorgehen einzutreten.

    Az.: 471.28:0025

    Aktuelle Situation in den Kindergärten und geplantes Vorgehen

    Die Hauptamtsleiterin verweist auf die Vorberatung im Verwaltungsausschuss, in der bereits über die aktuell sehr angespannte Platzsituation in den Kindergärten gesprochen wurde.

    Um allen Kindern einen Platz anbieten zu können, arbeitet die Verwaltung aktuell an einer Lösung. Geplant ist, sofern hierfür eine Betriebserlaubnis erteilt wird, 2 Kleingruppen (Gruppen mit der halben Anzahl der Kinder). einzurichten. Diese sollen nach aktuellem Plan im Januar 2020 in Betrieb gehen und dann im April in den neuen Kindergarten umziehen.

    In Bezug auf diese "Notgruppen" und auch im Hinblick auf den neuen Kindergarten Südstraße wird zusätzliches Personal erforderlich. Der Verwaltung liegen zurzeit gute Initiativbewerbungen vor. Die Verwaltung schlägt vor, dass die Erzieherinnen bereits jetzt, im Vorgriff auf den Stellenplan 2020 eingestellt werden. Aufgrund der Kündigungsfristen werden die Erzieherinnen sicher nicht alle bereits im September diesen Jahres zu uns kommen, sondern voraussichtlich nach und nach.

     

    Es ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Im Vorgriff auf den Stellenplan 2020 werden 4 neue Stellen in EG 8a TVöD-SuE geschaffen.

    Az.: 462.20:0006

    Befall durch Eichenprozessionsspinner

    Im Wald des Waldkindergarten "Wurzelzwerge" e.V. ist es leider wieder zu einem Befall durch Eichenprozessionsspinner gekommen. Deren Entfernung ist erforderlich, damit der Wald wieder vom Kindergarten genutzt werden kann.

    Der Waldkindergarten hat bereits eine Firma beauftragt, die am Montag beginnen wird.

    Der Tagessatz der Firma beträgt 1.820 Euro. Für die Absammlung der Nester wird eine Zeit von 3-6 Tagen veranschlagt.

    Der Kindergarten bittet um finanzielle Unterstützung durch die Gemeinde.

     

    In kurzem Meinungsaustausch ergibt sich, dass dem Waldkindergarten im Zusammenhang mit den aktuellen Kontakten vermittelt werden muss, dass die Unterstützung der Gemeinde aus naheliegenden Gründen nur bis zu gewissen Grenzen geleistet werden kann. Sollte sich z.B. im Hardtwald ein flächendeckender Befall ergeben, ist derzeit davon auszugehen, dass eine Bekämpfung durch Absammeln faktisch und finanziell nicht mehr möglich ist. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind andere Bekämpfungsarten nicht mehr zugelassen bzw. nicht tauglich.

    Die Verwaltung wird aus der Mitte des Gemeinderates geben, das Thema für die kommenden Jahre im Auge zu behalten.

    Unter Hinweis auf schon vor Jahren gewährte Unterstützung für denselben Zweck ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Die Gemeinde beteiligt sich mit 90 % an den Kosten für die Entfernung der Eichenprozessionsspinner.

     

    Auch in anderen Bereich der Gemeinde kam es inzwischen zum Befall durch Eichenprozessionsspinner.

    Nach Absprache mit der Forstverwaltung ist es so, dass die Gemeinde nur in öffentlichen Einrichtungen (Park, Garten eines Kindergartens,...) bzw. in stark frequentierten Bereichen die Eichenprozessionsspinner entfernen lassen muss.

     

    Verständlicherweise reagieren einige Bürger besorgt, wenn sie ein Nest in einem Baum entdecken und bitten bei der Gemeinde dieses zu entfernen. Die Entfernungsaktionen sind allerdings teuer und die Gemeinde ist hierzu in vielen Fällen nicht verpflichtet. Aktuell wird deshalb z.B. eine befallene Eiche an der Einmündung der Seestraße von der Zabergäustraße aus nicht behandelt.

     

    Az.: 574.12:0010

    Wassertemperatur im Kinderbecken des Freibades

    Als Antwort auf eine Anfrage eines Gemeinderates informiert Betriebsleiter Schmidt über den technischen Ablauf der Erwärmung des Wassers vom Kinderbecken im Freibad.

     

    Az.:047.793:0001

    Ankündigungsstelen an den Ortseingängen

    GR Michelbach erkundigt sich, ob hinsichtlich der beschlossenen Ankündigungsstelen an den Ortseingängen bereits etwas veranlasst wurde.

    Der Bürgermeister teilt mit, dass die Verwaltung selbst bedauert, dass diese Aufgabe bisher nicht bearbeitet werden konnte.

     

     

    Az.:105.16

    Klimaschutzmanagement

    GR Hachtel verweist auf Informationen zum Klimaschutzbeauftragten der Stadt Brackenheim und interessiert sich dafür, was dessen Aufgaben sind bzw. was er bisher bewirkt hat. Sie erkundigt sich, ob das auch ein Thema für Nordheim ist bzw. ob eine Informationsveranstaltung mit dem Klimaschutzbeauftragten der Nachbarstadt möglich wäre.

     

    Der Vorsitzende schlägt vor, eine solche Veranstaltung ins Auge zu fassen, zunächst aber abzuwarten, bis ab 1.9.2019 die neue Mitarbeiterin da ist, welche u.a. sich um solche Veranstaltungen kümmern soll. 

     

  • Tagesordnungspunkt 12

    Bürgerfragestunde

    Protokoll

    Az.: 656.22:0048/Zustand

    Eine Bürgerin informiert über schlechten Zustand des Gehweges zwischen der Südstraße und der Einmündung der Imenstraße in die Hausener Straße.

    Der Vorsitzende sagt Überprüfung zu.

     

     

     

     

     

instagram