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Technischer Ausschuss-Sitzung

Sitzung am 17.07.2019 um 19:00 Uhr

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Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bekanntgaben

    Protokoll

     Der Vorsitzende gibt das öffentliche Protokoll des Technischen Ausschusses vom 24.06.19 in Umlauf.

     

     

  • Tagesordnungspunkt 2

    Bausache: Flurstück 605, Wiesenstraße 15;
    Errichtung eines Zwischenlagers für Aushubmaterial

    Protokoll

     

    Az.: 632.6:Wiesenstraße 15/0003

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 75/2019 vor.

     

    Der Bauherr beantragt die Errichtung eines Zwischenlagers für Aushubmaterial. Herr Luft führt aus, dass das Vorhaben im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes "Nordhausen Ost" liegt.

     

    Herr Luft führt dazu aus, dass das Vorhaben zwar teilweise gegen die Festsetzungen des Bebauungsplanes verstößt (liegt zum Teil außerhalb des Baufensters), laut der zuständigen Baurechtsbehörde ein Einvernehmen der Gemeinde hierzu jedoch nicht notwendig sei, da es sich um eine Lagerfläche handelt.

     

    Auf Nachfragen aus der Mitte des Technischen Ausschusses führen der Vorsitzende und Herr Luft aus, dass es sich beim Aushubmaterial überwiegend um den Aushub einer Baustelle aus einer anderen Gemeinde handelt, welches auf dem Grundstück für ein Jahr zwischengelagert wird. Der Bauherr hat ein entsprechendes Gutachten über die Zusammensetzung des Aushubmaterials vorgelegt.

     

    Auf die Frage, wie gewährleistet werden soll, dass im Starkregenfall nichts in die gemeindliche Kanalisation abgespült wird, führt Herr Luft aus, dass die zuständige untere Wasserbehörde informiert wurde und bei Bedarf entsprechende Auflagen erlassen wird.

     

    Der Technische Ausschuss nimmt vom Vorhaben

    Kenntnis.

  • Tagesordnungspunkt 3

    Bausache: Flurstück 4075, Friedhofstraße 10;

    Abbruch bestehendes Wohnhaus und Neubau Einfamilienwohnhaus mit Einliegerwohnung, Doppelgarage und Carport

    Protokoll

     

    Az.: 632.6:Friedhofstraße 10/0002
    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 76/2019 vor.
     

    Zu diesem Tagesordnungspunkt ist GR Kurz befangen und nimmt im Zuschauerbereich Platz.

     

    Herr Braun führt aus, dass das Vorhaben in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil liegt und nach § 34 BauGB zu beurteilen ist. Es liegt ein Baulinienplan aus dem Jahre 1926 vor. Die Baulinie wird eingehalten. Es fällt auf, dass die Dachneigung mit 25° flach ist und von der Umgebungsbebauung abweicht. Im Vergleich zur Umgebungsbebauung fällt auf, dass das Vorhaben nicht von der Baulinie abgerückt ist. Die Traufhöhe ist um 2,46 m gegenüber dem Bestandsgebäude überschritten. Die Firsthöhe ist um 1 m gegenüber dem Bestand herabgesetzt. Der Carport ist mit seinem Dach 0,5 m und mit den südlichen Stützen um 1,0 m von der Verkehrsfläche abzurücken. 
     
    Nach kurzer Diskussion ergeht folgender einstimmiger
    Beschluss:
    Die Gemeinde erteilt das nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB erforderliche gemeindliche Einvernehmen unter der Bedingung, dass der geplante Carport mit dem Dach 0,5 m und den südlichen Stützen um 1,0 m von der öffentlichen Verkehrsfläche abgerückt wird.

     

  • Tagesordnungspunkt 4

    Bausache: Flurstück 4280, Panoramastraße 6;

    Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung

    Protokoll

     

    Az.: 632.6:Panoramastraße 6
    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 77/2019 vor.
     
    Herr Braun führt aus, dass das Vorhaben in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil liegt und nach § 34 BauGB zu beurteilen ist. Es liegt ein Baulinienplan aus dem Jahre 1936 vor. Die Baulinie wird durch einen Balkon an der Südseite geringfügig überschritten. Es fällt auf, dass als Dachform ein Flachdach gewählt wurde. Das Bestandsgebäude soll abgerissen werden.

     

    GR Seifert sieht ein Einfügen in die Umgebungsbebauung als nicht gegeben an. Das Flachdach würde nicht in die gewachsenen Strukturen passen.

    Der Vorsitzende erläutert, dass die Dachform kein Kriterium bei der Beurteilung des Einfügens in die Umgebungsbebauung darstelle.

    Nach kurzer Diskussion ergeht folgender einstimmiger
    Beschluss:
    Die Gemeinde erteilt das nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB erforderliche gemeindliche Einvernehmen und stimmt einer Befreiung zu einer geringfügigen Überschreitung der Baulinie durch den Balkon an der Südseite zu.

     

  • Tagesordnungspunkt 5

    Sonstiges und Anfragen

    Protokoll

     

    Az.:659.27:0004

    Hundekotbeutelstationen Fahrradweg

    GR Kurz erkundigt sich, ob eine Hundekotbeutelstation auf dem Radweg Richtung Nordhausen angebracht werden kann.

     

    Der Vorsitzende sichert eine Prüfung zu.

     

    Az.:112.28:Schulweg; 112.28:Rohrwiesenweg
    Einfahrt über Schulweg

    GR Conte erkundigt sich, ob eine Einfahrt in der Verlängerung des Schulwegs in Richtung Sportplatz einer Genehmigung bedarf.

     

    Der Vorsitzende sagt Prüfung zu. Der Schulweg ist seines Erachtens generell keine Erschließungsstraße.

     

     

     

    Az.:757.35:0019/04
    Wegführung zu Urnengräber

    GR Krieg erkundigt sich, ob eine barrierefreie Erschließung der neu angelegten Urnengräber angedacht ist. Bisher würde man nur über Stufen zu den Gräbern gelangen.

    Herr Krauß entgegnet, dass ein Zugang über das Kriegerdenkmal möglich sei.

     

    Der Vorsitzende sagt Prüfung zu.

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