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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 25.04.2018 um 19:00 Uhr

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Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bekanntgaben

    Protokoll

     

    Protokoll der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 13. April 2018

    In der vergangenen nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats wurden keine Beschlüsse gefasst. 

     

    Az.:556.32:2018

    Challenge Heilbronn 2018 (früher City Triathlon)

    Der BM informiert über die von den Veranstaltern geplante Änderung der Radstrecken, die sich im Ergebnis deshalb positiv auf Nordheim auswirkt, weil die Straßensperrungen nicht mehr so lange dauern.

     

    Az.: 556.30:TLM 2018

    Die Hauptamtsleiterin informiert darüber, dass es durch einige Sperrungen bedingt durch den Trollinger Marathon 2018 am Sonntag, den 6. Mai 2018 zu Einschränkungen des Verkehrs kommen wird.

     

     

  • Tagesordnungspunkt 2

    Rohrnetzberechnung der Wasserversorgung;
    Vorstellung durch die HVG

    Protokoll

    Az.: 815.67

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 38/2018 vor.

     

    Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Haas vom Büro H2O und Herr Kemmer von der HVG.

     

    Herr Kemmer, der bei der HVG für Nordheim zuständige Rohrnetzingenieur, und Herr Haas vom Büro Haas2O stellen dem Gemeinderat anhand einer Präsentation die aktuelle Situation des Wasserversorgungsnetzes vor. Die Präsentation wird als Ergänzung zu der Sitzungsvorlage genommen.

    Herr Haas erläutert ergänzend, dass die durchschnittliche Abnahme zwar 11,5 Liter/Sek. betrage, es jedoch heute schon durchaus zu Spitzen von 45 Liter/Sek. komme. Eine ganz entscheidende Größe bei den notwendigen Berechnungen ist laut Herrn Haas der Reibungsbeiwert, der von verschiedenen Faktoren beeinflusst wird.

     

    Eine an die Präsentation anschließende Diskussion dreht sich im Wesentlichen um die Anregung der beiden Fachleute, über eine zweite Leitung vom Hochbehälter Landturmbacken zum Nordheimer Ortsnetz nachzudenken. Dies wird von einzelnen Gemeinderäten kritisch bewertet mit Blick darauf, dass es bisher auch mit einer Zuleitung funktioniert hat. Herr Haas erläutert die Abhängigkeit von der ca. 1,6 km langen Zuleitung und informiert über Auswirkungen im Schadensfall.

     

    GR Donnerbauer verweist darauf, dass Feuerwehr und THW Hilfe leisten und Ersatzleitungen verlegen können.

    Herr Haas teilt dazu mit, dass grundsätzlich Material für solche Leitungen zur Verfügung steht, in unserem Fall in einem Lager in Ottmarsheim, dass jedoch der Aufbau über eine solche Länge so aufwendig ist, dass auf jeden Fall zunächst Beeinträchtigungen unvermeidbar sind und anschließend mit nicht unerheblichem Aufwand wieder alles in Ordnung zu bringen ist.

     

    Da auch nach Nordhausen keine Absicherung durch eine zweite Leitung besteht, antwortet Herr Haas auf entsprechende Frage, dass wegen der Kürze der Entfernung hier eine provisorische Lösung wesentlich einfacher ist.

     

    Auf Nachfrage zu den Kosten nennt Herr Haas als groben Schätzbetrag für eine zweite Leitung vom Landturmbacken ins Nordheimer Versorgungsnetz eine Summe 1 Mill. EUR (netto).

     

    Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt zur

    Kenntnis.

     

  • Tagesordnungspunkt 3

    Verein "Befreit Lernen e.V.";
    Vorstellung der Gründungsinitiative für eine "Freie Naturschule für Mehr…"

    Protokoll

    Az.:283.9

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 39/2018 vor.

     

    Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Rücker (Vorsitzender sowohl des Vereins "Befreit Lernen e.V." als auch des Naturkindergartens Wurzelzwerge in Nordhausen) und Frau Lauppe, ebenfalls Mitglied im Verein "Befreit Lernen e.V.".

     

    Frau Lauppe teilt mit, dass es die Gründungsinitiative für die Freie Schule seit ca. 3 Jahren gibt. Die beiden Gäste erläutern anhand einer PowerPoint-Präsentation (die Präsentation wird als Ergänzung zu der Sitzungsvorlage genommen), ihre Vorstellungen und Grundzüge des Schulkonzeptes. Sie informieren u.a. darüber, dass es bisher lediglich eine Naturschule im Land Baden-Württemberg gibt, und zwar in Ettenheim. Langfristig ist eine durchschnittliche Zahl von 50 Schülern und ein Schüler-Lehrer-Verhältnis 1:7 bis 1:9 angestrebt. Die Schule erhält in den ersten drei Jahren keine Landeszuschüsse, später werden ca. 80 % der für eine vergleichbare Regelschule anfallenden Kosten ersetzt.

    Der Antrag auf Genehmigung der Schule ist beim Regierungspräsidium eingereicht. Als wichtige Voraussetzungen für einen Start bzw. eine Genehmigung fehlen derzeit u.a. noch Lehrer (mindestens zwei sind erforderlich) sowie ein Standort.

     

    Schulleiterin Walter-Glück von der Grundschule Nordhausen, welche als fachkundige Einwohner einbezogen wird, beziffert die Überschneidung des Konzeptes mit der Grundschule Nordhausen auf rund 80 %.

     

    GR Haug zeigt sich zunächst eher kritisch gegenüber einer Freien Schule eingestellt und fände es besser, wenn sich die Gründungsinitiative politisch und für alle Schüler um Verbesserung bemühe, und nicht nur für wenige ausgewählte Kinder in Nordhausen.

     

    GR Donnerbauer erkundigt sich u.a. nach der beabsichtigten Notengebung, nach einer möglichen Konkurrenzsituation zur Grundschule Nordhausen und danach, wie es nach der Grundschule weitergehen soll.

    GR Willy stellt die Frage, ob es mehr Unterschiede gibt, als „nur mehr Natur“.

    GR Kurz fragt nach konkreten Vorstellungen hinsichtlich gewünschter Unterstützung des Vereines.

    GR Pfautsch spricht Finanzierungsfragen an und fragt auf Grund eines Beispieles einer anderen Schule, wo das Schulgeld 220 EUR/Monat beträgt, ob eine Eliteschule beabsichtigt sei.

     

    Herr Rückert teilt mit, dass die Anzahl der Lehrer letztlich egal sei; das Land ersetze 80 % der Kosten. Schon heute gibt es nach Sicht des Vereins viele unterschiedliche Schulen und auch bei der Notengebung wird uneinheitlich verfahren. Eine über die örtlichen Aktivitäten hinausgehende Bemühung ist von den handelten Personen laut Herrn Rücker nicht zu stemmen. Bezüglich Schulgeld teilt Herr Rücker mit, dass die Beiträge sozial gehalten werden sollen, zumal das Regierungspräsidium einen Durchschnitt von maximal 160 EUR pro Kind und Monat vorgibt. Frau Lauppe berichtet darüber, dass mindestens zwei Lehrer für den Start erforderlich sind. Die Hälfte des gedachten Personals könne allerdings nach den Vorstellungen des Vereins ohne Lehramtsstudium mitmachen. Zur Notengebung berichtet Herr Rücker, dass diese grundsätzlich ohne Noten in Zahlen erfolgen solle. Eine Beurteilung oder Einschätzung in Form eines Kompetenzrasters wird angestrebt. Der Aufenthalt in der Natur wird seines Erachtens ab etwa dem zwölften Lebensjahr weniger interessant, dann wollen die Schüler von sich aus eher in Gebäude und Räume, was z.B. für Fächer wie Physik und Chemie auch notwendig ist. Nach einem Hinweis auf gute Konzeptionen auch an staatlichen Schulen bezeichnet Herr Rücker Papier als geduldig. Die Praxis zeigt seines Erachtens andere Erfahrungen. Ziel der Freien Schule sei letztlich, die Kinder zu mündigen Bürgern und Problemlösern zu erziehen. Der Verein wünscht sich keinerlei finanzielle Unterstützung einer Kommune. Dort, wo er letztlich landet, wird aber eine kooperative Zusammenarbeit und grundsätzliche Akzeptanz für notwendig gehalten.

     

    Die Frage von GR Weinstok nach Kontinuität in der Vereinsführung beantworten Herr Rücker und Frau Lauppe zum einen mit den Erfahrungen im Naturkindergarten Wurzelzwerge, die positiv sind, zum anderen mit der Aussage, dass bei der Schule von 10 und mehr Jahren entsprechend der Schulzeit der Kinder ausgegangen werden kann.

     

    Auf Frage von GR Willy, ob es schon Kontakt mit Regelschulen gab, berichtet Herr Rücker, dass der einzige Kontakt in Schwaigern letztlich auf kein Interesse stieß. Der Ansatz, dass sich die Gründungsinitiative umfassend in eine Regelschule einbringe, sei bisher jedoch nicht weitergedacht.

     

    Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt zur

    Kenntnis.

     

     

  • Tagesordnungspunkt 4

    Schulsozialarbeit an der Kurt-von-Marval-Schule Nordheim und der Grundschule Nordhausen;
    Jugendhaus Nordheim;

    Tätigkeitsberichte und Ausblick

    Protokoll

    Az.:

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 40/2018 vor.

     

    Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt den Jugendhausleiter Herrn Frei und die Schulsozialarbeitern Frau Marquetant.

     

    Frau Marquetant und Herr Frei berichten dem Gemeinderat anhand einer PowerPoint-Präsentation, die Präsentation wird als Ergänzung zu der Sitzungsvorlage genommen.

     

    Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt zur

    Kenntnis.

     

  • Tagesordnungspunkt 5

    Annahme von Spenden

    Protokoll

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  • Tagesordnungspunkt 6

    Sonstiges und Anfragen

    Protokoll

     

    043.1111:02, 043.1112:730/731

    Rathausneu- und Umbau

     

    a) Schräge Stützwand und Briefkastenanlage

    Herr Holzwarth erklärt, dass Verwaltung und Architekt sich mit dem Standort einer Briefkastenanlage und auch in diesem Zusammenhang nochmals mit der Ausführung der Stützwand an der Nordostecke des Neubaus befasst haben.

     

    Die möglichen Briefkastenstandorte "hinter" dem Rathauseingang sind nicht nur schwerer zu finden und schlechter zu erkennen, sondern sie stören insbesondere auch im Foyer.

     

    Deshalb wurde als Standort auch die Stützwand im nordöstlichen Bereich des Neubaus in Betracht gezogen. Allerdings passt die Briefkastenanlage bei schräger Ausführung dieser Stütze nicht. Diese schräge Ausführung wiederum fiel auch der Unfallkasse ins Auge, die auf dadurch entstehende Gefahren hinwies.

     

    Auch der Architekt spricht sich inzwischen für eine gerade Ausführung der Stütze aus.

     

    Aus der Mitte des Gemeinderates wird der Vortrag von Herrn Holzwarth als Versuch der Verwaltung kritisiert, durch die „Hintertür“ die schräge Stütze wegzubekommen. Auch die Einschätzung der Unfallkasse wird kritisch betrachtet.

    Einhellig ist der Gemeinderat der Auffassung, dass der Briefkasten zur Eingangstüre gehört.

     

    Es ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Der Briefkasten wird nahe der Eingangstüre vorgesehen.

     

     

    b) Warmwasser an Handwaschbecken in Toiletten

    Herr Holzwarth erläutert, dass seitens der Rathausmitarbeiter angeregt wurde, auf den Toiletten an den Handwaschbecken Warmwasser zu installieren. Daraufhin teilte uns Herr Auderer mit, dass seitens Heizung-Lüftung-Sanitär mit Mehrkosten von ca. 275 Euro je Waschtisch (im gesamten etwa 3.600 Euro brutto) anfallen würden. Da das Warmwasser dezentral elektrisch erzeugt wird, haben wir hier auch keine Probleme mit Legionellen. Geringe Mehrkosten würden bei der Elektroplanung für den Anschluss der Warmwassererzeuger hinzukommen.

     

    Nach kurzem Meinungsaustausch wird der Beschlussvorschlag, die Waschtische für die Mitarbeiter-Toiletten im Rathaus Neu- und Altbau mit Warmwasserbereitern auszustatten, mit 4 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen sowie 10 Nein-Stimmen mehrheitlich

    abgelehnt.

     

     

    632.6:Brackenheimer Straße 21/14

    Betreutes Wohnen

    Der Vorsitzende erläutert, dass dem Landratsamt zur Fertigstellung der Baugenehmigung noch Beschlüsse des Technischen Ausschusses bzw. des Gemeinderates fehlen:

    Im östlichen Bereich des Gebäudes wird gegen die Bauweise verstoßen, da die maximal zulässige Länge der im Bebauungsplan festgelegten offenen Bauweise um 8m überschritten wird (zulässig sind lt. BauNVO maximal 50 m). Die Längenüberschreitung ergibt sich aus der Verbindung der Gebäude 1 und 2, aus der als Innenhof genutzten Garagendecke sowie aufgrund der bis in das 2. OG angeordneten Laubengänge.

    Der Vorsitzende weist darauf hin, dass hier nicht die Planung nachträglich geändert wurde, sondern dass bei der Aufstellung des Bebauungsplanes versäumt wurde, auf die Festlegung der offenen Bauweise zu verzichten. Da dem Bauvorhaben im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan zugestimmt wurde, schlägt er vor, nun auch das aus formalen Gründen erforderliche Einvernehmen zu erteilen.

     

    Es ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Das Einvernehmen zu einer Befreiung nach § 31 BauGB aufgrund der Überschreitung der maximal zulässigen Gebäudelänge wird erteilt.

     

     

     

    632.6:Brackenheimer Straße 21/14

    Betreutes Wohnen

    Der Vorsitzende erläutert, dass das Landratsamt weiter eine widerrufliche Befreiung für die Errichtung des nördlichen Stellplatzes (siehe Plan) im Gewässerrandstreifen für das Vorhaben benötigt, da bauliche und sonstige Anlagen im Gewässerrandstreifen grundsätzlich verboten sind. Die untere Wasserbehörde, so das LRA, sehe im vorliegenden Fall keinerlei Probleme. Die Fläche, auf der der Stellplatz angelegt ist, ist auch heute schon befestigt. Der Stellplatz wurde so in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufgenommen.

     

    Auch hier weist der Vorsitzende darauf hin, dass der Stellplatz, um den es geht, bereits im ursprünglichen Bauplan enthalten und dem Gemeinderat bekannt ist. Zusätzlich zur Zustimmung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist nun jedoch noch die spezielle Zustimmung im Rahmen des Wassergesetzes erforderlich.

     

    Es ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Das Einvernehmen nach § 38 Abs. 5 WHG zu einer widerruflichen Befreiung für die Errichtung des Stellplatzes auf dem Gewässerrandstreifen wird erteilt.

     

     

     

    Az.: 652.01:0002

    Umstufung/Umwidmung der bisherigen OD Nordhausen im Zuge der L 1106

    BM Schiek informiert den Gemeinderat darüber, dass im Staatsanzeiger bereits die Verfügung veröffentlicht wurde, mit welcher die bisherige Ortsdurchfahrt Nordhausen künftig in Eigentum- und Unterhaltslast der Gemeinde übergehen soll. Dies soll schon mit Wirkung vom 1.6.2018 geschehen. Das Regierungspräsidium war in diesem Fall so schnell, dass noch nicht einmal die erforderliche Vereinbarung mit der Gemeinde abgeschlossen ist. Der Entwurf liegt der Gemeinde vor. Wesentlicher Inhalt ist, dass die Gemeinde Eigentümer der bisherigen Straßenflächen wird, dass sie als Pauschale für die Versetzung der Straße in einen verkehrssicheren Zustand rund 126.000 EUR erhält und dass das Land sich verpflichtet, innerhalb eines Zeitraums von sieben Jahren Mehrkosten in dem Fall zu übernehmen, wenn sich bei einem Ausbau der Straße deshalb unerwartete Kosten ergeben, weil Material nicht auf die Deponie gebracht werden kann (insb. denkbar durch Teer).

    Die Verwaltung schlägt vor, der Vereinbarung zuzustimmen. Die pauschale Entschädigung wird entsprechend der Zahlungsfälligkeit in den Haushaltsplan 2019 als Einnahme eingestellt.

     

    Ohne weitere Aussprache fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden

    Beschluss:

    Dem Entwurf der Vereinbarung zwischen Land und Gemeinde zur Umstufung der bisherigen Ortsdurchfahrt Nordhausen wird zugestimmt.

     

  • Tagesordnungspunkt 7

    Bürgerfragestunde

    Protokoll

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