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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 22.06.2018 um 19:00 Uhr

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Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bekanntgaben

    Protokoll

     

    Protokolle der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats vom 18. Mai 2018
    Der Vorsitzende gibt das öffentliche Gemeinderatsprotokoll vom 18.5.2018 zur Unterschrift in Umlauf.

    Protokoll der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 18. Mai 2018

    Aus der vergangenen nichtöffentlichen Sitzung sind keine Beschlüsse bekannt zu geben.

     

     

     

    Beantwortung von Anfragen

    Aufgrund entsprechender Anfrage aus dem Gemeinderat gibt BM Schiek bekannt, dass nun, nachdem die Bauarbeiten ringsum den Kreisverkehr auf der Zimmerer Höhe abgeschlossen sind, auch die Gestaltung der unbefestigten Flächen erfolgt. Vom Bauhof wurde bereits eine Blumenwiesenmischung eingesät; die weiteren Grün- bzw. Pflanzflächen werden nach und nach gerichtet und in der nächsten Pflanzperiode werden vor dem REWE-Markt auch wieder Bäume gepflanzt. Weiter Baumpflanzungen erfolgen z.B. im Bereich der östlichen Ortseinfahrt von Nordhausen sowie am nördlichen Ortsrand von Nordhausen, wo ein früher geplanter Kinderspielplatz entsprechend Gemeinderatsbeschluss zu Bauland umgewandelt wurde.

    Weiter gibt der Bürgermeister auf Nachfrage bekannt, dass dem Bauhof bekannt ist, dass an verschiedenen Stellen durch Raben Papierkörbe durchsucht werden, was zur Vermüllung der Umgebung führt. An besonders kritischen Stellen wurden schon andere Papierkörbe montiert, was aber auch schon dazu geführt hat, dass offenbar manche Zeitgenossen nicht im Stande sind, diesen Papierkorb dann noch zu benutzen.

     

  • Tagesordnungspunkt 2

    Friedhof Nordheim;

    Neuanlegung von Grabfeldern für Urnenerdgräber, Bestattung unter Bäumen, Rasengräber, ewiges Grab, Gemeinschaftsgrab und Schmetterlingsgräber;

    Billigung der Planung, Baubeschluss

    Protokoll

     

    Az.:751.14:0002

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 68/2018 vor.

     

    Der Vorsitzende begrüßt zu diesem TOP Planerin Birke Hörner.

     

    Diese informiert anhand eine PowerPoint-Präsentation, die bei den Sitzungsvorlagen eingestellt ist, umfassend über ihre Planungen und die Empfehlungsbeschlüsse aus den Vorberatungen des Technischen Ausschusses.

     

    GR Donnerbauer erkundigt sich bezüglich der Baumbestattungen nach den Kosten für die Platten, die entsprechend aktuellem Vorschlag von einem Steinmetz mit Namen versehen werden sollen.

    Hierzu teilt BM Schiek mit, dass diese Kosten noch nicht bekannt sind, jedoch erwartet wird, dass die nun ins Auge gefasste Natursteinlösung teurer ist die bisher verwendeten kleinen Metalltafeln. Genaues wird noch geprüft und vor endgültiger Entscheidung vorgestellt.

    Frau Hörner stellt ihre Kostenberechnungen vor und informiert über die Absicht, zunächst bei in Frage kommende Firmen zu klären, ob überhaupt Angebote abgegeben werden. Ist damit nicht zu rechnen, könnten die nicht absolut dringenden Arbeiten auf das nächste Jahr verschoben werden.

    Auf Nachfrage, mit welchen Beträgen für einen angedachten kleinen Wettbewerb zur Gestaltung von Gemeinschaftsgrab und Schmetterlingsgrab zu rechnen sei, teilt Frau Hörner mit, dass sie als Herstellungssumme beim Schmetterlingsgrab von rund 4.000 EUR ausgehe, beim Namensstein für das Gemeinschaftsgrab von etwa 7.500 EUR. Eine Summe für die Ausarbeitung je eines Vorschlages wird nicht genannt. Sie schlägt vor, drei Steinmetze anzufragen, ob sie Interesse haben einen Entwurf vorzulegen. Die Entscheidung trifft dann am Ende der Gemeinderat.

     

    Ohne weitere Aussprache fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden
    Beschluss:

    1. Die Planung zu Rasengräbern und Urnenerdgräbern wird gebilligt. Die Aufstellung von Grabmalen im Bereich der Rasengräber wird ausgeschlossen. Eine Verortung soll mittels Grabplatten im Bereich des jeweiligen Grabes erfolgen. Die Urnenerdgräber sollen in den Abmessungen 0,80 x 0,80 m, die Hauptwege zwischen den Urnengräbern mit einer Breite von 1,20 m, die Zwischenwege mit einer Breite von 0,40 m ausgeschrieben werden
    2. Mauern sollen als Krustenplatten-Mauern erstellt werden.
    3. An den Treppen ist ein einseitiger Handlauf vorzusehen.
    4. Das Gemeinschaftsgrab soll mittels eines Steines mit darunterliegendem Schachtelement vorgesehen werden.
    5. Das Schmetterlingsgrab soll im Bereich des Gemeinschaftsgrabes; das Gemeinschaftsgrab im Bereich des ewigen Grabes berücksichtigt werden.
    6. Das ewige Grab soll künftig nicht mehr berücksichtigt werden.
    7. Die Wegeführung im Bereich der Bestattung unter Bäumen wird beibehalten. Anstelle der bisherigen Namensstelen sollen jeweils im Norden und im Süden des Grabfeldes Krustenplatten mit einzulegenden Namenstafeln (jeweils für ca. 60 Urnen) sowie einer Abstellfläche für Blumen ausgeschrieben werden.
    8. Das Wegenetz soll, zusammen mit der erforderlichen Geländemodellierung, im Zusammenhang mit der Anlegung von Rasen- und Urnenerdgräbern öffentlich ausgeschrieben werden (Baubeschluss).
  • Tagesordnungspunkt 3

    Friedhof Nordhausen;

    Anlegung von Rasengräbern, Urnenerdgräbern, Beerdigung unter Bäumen und ewiges Grab, Überdachung im Bereich der bisherigen Sakristei,

    Bau einer WC-Anlage;
    Vorstellung erster Entwürfe

    Protokoll

     

    Az.:752.14:0002

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 69/2018 vor.

     

    Der Bürgermeister und Frau Hörner berichten aus der Vorberatung des Technischen Ausschusses bzw. verweisen auf die von Frau Hörner vorgestellte Präsentation, welche bei den Sitzungsvorlagen eingestellt ist.

     

    Mit Blick auf die aktuelle Situation im Friedhof Nordhausen, wo es bisher keine Rasengräber gibt, ansonsten aber alle aktuellen Bestattungsformen möglich sind, wird vorgeschlagen, zunächst möglichst zügig Rasengräber anzubieten. Dies soll entsprechend den vorgestellten Entwurf von Frau Hörner geschehen. Die Schaffung eines Gemeinschaftsgrabes und von Schmetterlingsgräbern auch in Nordhausen sowie die Frage, wie mit der künftigen Erweiterungsfläche südlich des evangelischen Gemeindehauses umgegangen wird, soll so lange vertagt werden, bis die Planung für den neuen Aussegnungsbereich steht.

     

    Ohne weitere Aussprache fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden

    Beschluss:

    1. Die erforderlichen Arbeiten zur Anlegung eines Rasengrabfeldes mit zwei Reihen Rasengräbern sollen gemeinsam mit den Arbeiten am Friedhof Nordheim ausgeschrieben werden.
    2. Für das neue Grabfeld sollen dieselben Regeln gelten wie in Nordheim.
    3. Weitere Beschlüsse werden zurückgestellt bis Klarheit über bauliche Veränderungen im Aussegnungsbereich besteht.
  • Tagesordnungspunkt 4

    Kurt-von-Marval-Schule und die Grundschule Nordhausen;
    Jahresbericht der Schulleiterinnen;
    Angebote und Projekte

    Protokoll

     

    Az.: 211.05

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 70/2018 vor.

     

    Der Vorsitzende begrüßt die Schulleiterin der Kurt-von-Marval-Schule, Frau Andrikopoulos-Feucht, die stellvertretende Schulleiterin Frau Nollenberger und Frau Kühner aus dem Team der Schulleiterinnen der Grundschule Nordhausen.

     

    Frau Kühner, die gemeinsam mit Frau Leyer ab dem kommenden Schuljahr kommissarisch die Schulleitung übernehmen wird, stellt in groben Zügen und insbesondere anhand statistischer Zahlen die Grundschule Nordhausen vor. Anschließend wird der aktuelle Imagefilm der Grundschule angeschaut, der auch auf der Homepage der Schule zu finden ist.

     

    Der Vorsitzende verweist auf die gute Entwicklung der Schule in den vergangenen Jahren und auf die besonderen Merkmale, zu denen u.a. die Ateliers gehören. Eines dieser Ateliers hat die Gemeinde in den vergangenen drei Jahren finanziert mit einem Aufwand von 4.000 EUR pro Schuljahr. Neben der Kenntnisnahme der aktuellen Schulsituation geht es vor allem auch um die Frage, ob die Finanzierung des Ateliers für einen weiteren Zeitraum übernommen wird. Der Verwaltungsausschluss schlägt dies vor.

     

    Frau Andrikopoulos-Feucht bedankt sich im Namen des gesamten Kollegiums der Kurt-von-Marval-Schule zunächst nochmals für den gesamten Umbau des Schulkomplexes, der sich nach ihren Ausführungen in allen Bereichen positiv auswirkt. Sie gibt anhand einer PowerPoint-Präsentation (vergleiche Vorlage) einen Rückblick auf das zu Ende gehende und einen Ausblick auf das kommende Schuljahr.

     

    Besonders geht Frau Andrikopoulos-Feucht auf aktuell angebotene Projekte ein, die an der Gemeinschaftsschule durchgeführt werden. Sie zeigt sowohl Probleme auf als auch Gelingensfaktoren wie Lerncoaching, Schülercoach, Gebäude und gute Ausstattung.

     

    Der Vorsitzende erinnert in groben Zügen an die Schulentwicklung der vergangenen Jahre und umreißt die Perspektiven für die Zukunft.

     

    Die Grundschule Nordhausen betreffend verweist er darauf, dass deren Zukunft vor einigen Jahren mangels Schülerzahlen gefährdet schien. Heute müssen an der Grundschule wegen begrenzter Kapazität auswärtige Schüler abgewiesen werden.

    Auf die Kurt-von-Marval-Schule bezogen erinnert BM Schiek an die Entwicklung sowohl der Grundschule über Hort- und Kernzeitbetreuung bis zur heutigen Ganztagesgrundschule, die von rund einem Drittel der Schüler genutzt wird, aber auch an die Entwicklung der früheren Hauptschule über die Werkrealschule bis zur heutigen Gemeinschaftsschule. Er stellt die bisherige Förderung der Schulen durch die Gemeinde dar und berichtet über die Vorberatung im Verwaltungsausschuss. Angesichts der Situation in der Gemeinschaftsschule steht zur Diskussion, für zunächst drei Schuljahre je 25.000 EUR zur Verfügung zu stellen, welche von der Schule für zusätzliche Förderung bzw. grundsätzlichen Ausbau der Attraktivität zu verwenden wären. Die Hälfte dieses Betrages würde die Kurt-von-Marval-Stiftung übernehmen.

     

    GR Donnerbauer äußert sich positiv über die Arbeit in beiden Schulen. Zur Gemeinschaftsschule bittet er darum, den Kopf nicht in den Sand zu stecken, sondern für wieder höhere Schülerzahlen zu arbeiten. Er kann sich vorstellen, über die Empfehlung des Verwaltungsausschusses hinaus zusätzlich zur Förderung der von Marval´schen Stiftung 16.000 EUR pro Jahr zur Verfügung zu stellen. Er verknüpft dies mit der Anregung, u.a. einen lebendigeren Flyer zu gestalten und persönlichen Kontakt in jeder Beziehung zu intensivieren. Bei Frau Andrikopoulos-Feucht bedankt sich Herr Donnerbauer für deren Arbeit.

     

    GR Michelbach bedankt sich ebenfalls bei den Schulleiterinnen beider Schulen und findet gut, dass es zwei Grundschulen mit unterschiedlichem Profil gibt. Bezüglich der Gemeinschaftsschule vermutet er, dass es künftig schwer werden könnte, auf 40 Schüler zu kommen. Die Frage ist, wie kann die Gemeinschaftsschule beworben werden.

     

    Frau Andrikopoulos-Feucht teilt mit, dass sie ggf. zur Verfügung stehende Mittel insbesondere im Bereich Schülercoach einsetzen wird, der auch nach den Ergebnissen der durchgeführten Evaluation sowohl besonders gute Wirkung zeigt als auch auf sehr positive Resonanz bei Schülern und Eltern trifft.

    Nach kurzer kontroverser Diskussion einigt man sich darauf, dass dann, wenn die der Schule entsprechend der Beschlussempfehlung des Verwaltungsausschusses zur Verfügung gestellten Mittel (jährlich 25.000 EUR) nicht ausreichen, erneut auf Grundlage eines entsprechenden Vorschlages entschieden werden soll, ob der Zuschuss erhöht wird.

     

    Nach weiterer Aussprache über die Höhe einer zusätzlichen Förderung der Gemeinschaftsschule sowie der Beantwortung von Verständnisfragen ergeht einstimmig folgender

    Beschluss:

    Die Berichte der Schulen werden zur Kenntnis genommen.

     

    Der Grundschule Nordhausen werden für weitere drei Jahre die Mittel zur Finanzierung eines Ateliers (4.000 EUR pro Schuljahr) zur Verfügung gestellt.

     

    Der Gemeinschaftsschule an der Kurt-von-Marval-Schule werden für die Dauer von drei Schuljahren jährlich 25.000 EUR (von denen die Hälfte die Kurt-von-Marval-Stiftung trägt) zur Verfügung gestellt.

     

  • Tagesordnungspunkt 5

    Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung

    Protokoll

     

    Az.: 047.01:2018

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 71/2018 vor.

     

    Frau Wolf erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage.

     

    Ohne weitere Aussprache ergeht einstimmig folgender

    Beschluss:

    Die als Anlage zur Sitzungsvorlage beigefügte „Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung vom 22.06.2018“ wird beschlossen.

     

     

  • Tagesordnungspunkt 6

    Bürgermeisterwahl 2019

    a) Festsetzung des Tages der Wahl und einer etwaigen Neuwahl

    b) Stellenausschreibung

    c) Festsetzung des Endes der Einreichungsfrist

    d) Bildung des Gemeindewahlausschusses

    e) Öffentliche Bewerbervorstellung

    Protokoll

     

    Az.: 062.35: Bürgermeisterwahl 2019

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 72/2018 vor.

     

    Der Vorsitzende ist zu diesem Tagesordnungspunkt befangen und nimmt im Zuschauerraum Platz.

     

    Die Leitung der Sitzung übernimmt GR Donnerbauer. Er verweist auf die Vorberatung im VA.

     

     

    Ohne weitere Aussprache ergeht jeweils einstimmig folgender

    Beschluss:

    zu a)

    1. Der Termin für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin wird auf Sonntag, 27. Januar 2019 festgesetzt.
    1. Der Termin für eine eventuelle Neuwahl wird auf Sonntag, 17. Februar 2019 festgesetzt.

     

    Vor Beschlussfassung weist GR Donnerbauer auf den Wortlaut in der Vorlage hin, dass die zusätzliche Veröffentlichung im Amtsblatt nicht als "kann", sondern als "wird" formuliert wird.

     

    Danach ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    zu b)

    1. Die Stellenausschreibung erfolgt am Freitag, 16. November 2018 im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg.
    1. Die Stellenausschreibung wird inhaltlich gemäß der Anlage zur Sitzungsvorlage veröffentlicht. Ob das Wappen oder die Floralia für die Stellenausschreibungen verwendet wird, wird nach der Sommerpause besprochen.

     

    Weiter ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    zu c) 

    1. Das Ende der Frist für die Einreichung von Bewerbungen wird auf Freitag, 04. Januar 2019, 18.00 Uhr festgesetzt.
    1. Im Falle einer evtl. Neuwahl wird das Ende der Frist für die Einreichung von Bewerbungen auf Mittwoch, 30. Januar 2019, 18.00 Uhr festgesetzt.

     

    zu d)

    Vorsitzender Donnerbauer fragt ins Gremium, ob jemand gegen die offene Wahl ist. Das wurde verneint. Sodann werden durch Handhebung die vorgeschlagenen Mitglieder des Gemeindewahlausschusses gewählt.

     

    Der Gemeindewahlausschuss wird wie folgt besetzt:

    Vorsitzender:                         Peter Haug

    Stellv. Vorsitzende:                Hanna Zeh

     

    Beisitzer:                               Thomas Donnerbauer

                                                  Susanne Seifert

     

     

     

    Stellv. Beisitzer in folgender Reihenfolge:

    1. Bettina Meyer
    2. Rolf Weinstok

    Ergänzend weist der Vorsitzende darauf hin, dass Schriftführer und stellvertretender Schriftführer vom Bürgermeister bestellt werden. Die Verwaltung schlägt für das Amt der Schriftführerin Frau Gabi Wolf und als stellvertretende Schriftführerin Birgit Büchele vor. Diese sind keine stimmberechtigten Mitglieder des Gemeindewahlausschusses.

     

    zu e)

    GR Willy fragt nach, wie es sich verhält, wenn es mehrere Bewerber gibt, aber nur einer zur Vorstellung kommt. Ob es dann möglich ist, die Vorstellung noch abzusagen.

    Vorsitzender Donnerbauer informiert, dass eine Absage der öffentlichen Bewerbervorstellung nicht mehr möglich ist.

     

    Entsprechend Empfehlung des Verwaltungsausschusses wird einstimmig

    beschlossen:

    Eine öffentliche Kandidatenvorstellung findet am Montag, 14. Januar 2019, 19.00 Uhr in der Festhalle statt, wenn zwei oder mehr Bewerber zugelassen werden. 

     

  • Tagesordnungspunkt 7

    Eugen-Mehrer-Stiftung;

    Jahresrechnung 2017

    Protokoll

     

    Az.:892.13:Jahresabschluss 2017

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 73/2018 vor.

     

    Der Kämmerer verweist auf die Sitzungsvorlage und die Vorberatung im Verwaltungsausschuss.

     

    Ohne weitere Aussprache ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    1. Der Ertrag 2017 der Stiftung wird auf 10.921,81 € festgestellt.

    2. a) Zuführung als freie Rücklage an das Kapitalvermögen der Stiftung           921,81 €

        b) Verwendung für den Kindergarten in Nordhausen                                     2000,00 €

        c) Verwendung für die Schule in Nordhausen                                                 2000,00 €

        d) Verwendung für die Altenbetreuung in Nordhausen                                  2000,00 €

        e) Verwendung für den TSV Nordhausen (Jugendarbeit)                             2000,00 €

        f) Verwendung für die Evang. Kirchengemeinde Nordhausen                    2000,00 €

    3. Der Stand des Sondervermögens „Eugen-Mehrer-Stiftung“ wird zum 01.01.2017 auf 280.138,02 € und zum 31.12.2017 auf 280.752,34 € festgestellt.

     

     

  • Tagesordnungspunkt 8

    von Marval´sche-Stiftung;

    Jahresrechnung 2017

    Protokoll

     

    Az.: 892.11 Jahresrechnung 2017

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 74/2018 vor.

     

    Der Kämmerer verweist auf die Sitzungsvorlage und die Vorberatung im Verwaltungsausschuss. Zur Verwendung des Ertrages aus 2017 und den weiteren bisher nicht verwendeten Erträgen erläutert er die Ergänzung der Sitzungsvorlage mit den Beschlüssen des Stiftungsrates vom 13.06.2018.

     

    Anschließend ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    1. Der Ertrag 2017 wird auf 14.546,16 € festgestellt.
    2. Die noch nicht verwendeten Erträge zum 31.12.2017 betragen 23.474,07 €
    3. Die Beschlüsse des Stiftungsrates vom 13. Juni 2018 zur Verwendung der
      Erträge werden bestätigt.
    4. Der Stand des Sondervermögens „von Marval´sche Stiftung“ wird zum

           01.01.2017 auf                                                                                       1.000.000,00 €

           und zum 31.12.2017 auf                                                                        1.000.000,00 €

     

           festgestellt.

     

     

  • Tagesordnungspunkt 9

    Bestellung einer Eheschließungsstandesbeamtin

    Protokoll

     

    Az.: 071.111:0003/WOLF

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 80/2018 vor.

     

    Die Hauptamtsleiterin erläutert, dass zu Eheschließungsstandesbeamten nach § 2 Abs. 3 Personenstandsgesetz Personen bestellt werden können, die durch Ihre Ausbildung und Persönlichkeit dazu geeignet sind.

     

    Sie erläutert weiter, dass die stellvertretende Hauptamtsleiterin, Gabi Wolf, vertretungsweise auch Eheschließungen durchführen können sollte. Hierfür ist eine Bestellung zur Eheschließungsstandesbeamten erforderlich.

     

    Ohne weitere Aussprache ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Frau Gabi Wolf wird zur Eheschließungsstandesbeamtin bestellt.

     

     

  • Tagesordnungspunkt 10

    Annahme von Spenden

    Protokoll

     

    Bei der Gemeinde sind folgende Spenden eingegangen:

    1. SV Sparkassenversicherung, Kassel: 100 Euro für die Freiwillige Feuerwehr zur Durchführung von Feuerlöschübungen für Mitarbeiter

    2. Kreissparkasse Heilbronn: 400 Euro für das Freibad für die Feierlichkeiten zum 10-jährigen Jubiläum

    3. Gebrüder Eberhard GmbH & Co. KG, Heilbronn: 2.466 Euro für die Jugendförderung

     

    Es ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Die Spenden werden dankend angenommen

     

  • Tagesordnungspunkt 11

    Sonstiges und Anfragen

    Protokoll

    Az.:130.51:0001/2017

    Kostenregelung für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr

    Änderung Anlage zu § 4 (Kostenverzeichnis)

    In der vergangenen Gemeinderatssitzung wurden die Entschädigungssätze für die Freiwillige Feuerwehr Nordheim geändert. Die erhöhten Stundensätze fließen auch in der Abrechnung der Kostenersätze ein, daher wurde die Anlage zu § 4 der Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung entsprechend angepasst.

    Über diese Änderung sind der Gemeinderat sowie der Feuerwehrausschuss zu informieren.

     

    Der Gemeinderat nimmt die Anpassung des Kostenverzeichnisses

    zur Kenntnis.

    Az.: 621.410:0087/1/Schriftverkehr
    Verkehrsgutachten für Baugebiet Weihen III

    Der Vorsitzende teilt mit, dass laut einem Schreiben des Straßenbauamtes Heilbronn außerörtliche Anbindungen von Baugebieten an Landesstraße grundsätzlich nicht in Frage kommen. Ob dies ausnahmsweise für das Baugebiet Weihen III dann in Frage kommt, wenn die Anbindung über die Hauffstraße nicht ausreichend leistungsfähig ist, müsse durch ein qualifiziertes Verkehrsgutachten geklärt werden.

     

    Der Vorsitzende teilt mit, dass die Verwaltung Angebote einholen und wieder auf den Gemeinderat zukommen wird.

     

     Az.: ohne

    Betonskulptur am Retentionsbecken in der Brenngasse

    GR Michelbach teilt mit, dass die zu Blumensommerzeiten am Retentionsbecken aufgestellte Frau aus Beton Schäden aufweist.

    Die Verwaltung sagt zu, sich zu kümmern.

     

  • Tagesordnungspunkt 12

    Bürgerfragestunde

    Protokoll

     

    Az.: ohne

    Eine Bürgerin weist darauf hin, dass die Zuhörer akustisch nicht verstehen, was die Gemeinderäte sagen.

     

    Auf Nachfrage derselben Zuhörerin, was in der Klimmerdingen Straße geschehe, verweist der Vorsitzende auf die vorangegangene Gemeinderatssitzung und die nachfolgende Berichterstattung im Blättle.

     

     

     

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