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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 18.05.2018 um 19:00 Uhr

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Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bekanntgaben

    Protokoll

    Vor Eintritt in die Tagesordnung setzt der Vorsitzende den Tagesordnungspunkt 13a) ab. Er teilt mit, dass durch notarielle Aufhebung des Kaufvertrags, welcher Anlass für die Aufnahme auf die Tagesordnung war, die Grundlage hierfür entfallen ist. 

     

     

    Protokolle der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats vom 13. April 2018 und 25. April 2018.
    Der Vorsitzende gibt die öffentlichen Gemeinderatsprotokolle vom 13.4.2018 und 25.4.2018 zur Unterschrift in Umlauf.

    Protokoll der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 25. April 2018

    Aus der vergangenen nichtöffentlichen Sitzung sind keine Beschlüsse bekanntzugeben.

     

    AZ: 623.222:Ortskern III/Gemeinderat
    Sanierung Ortskern III;
    Land bewilligt weitere 1,835 Mio. € Finanzhilfe für die städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Ortskern III“

     

    Einer Pressemitteilung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau ist zu entnehmen, dass das Ministerium bei der Ausschüttung von Sanierungsmitteln auch die Gemeinde Nordheim bedacht hat.
    1.385.000 € an Finanzhilfe fließen in das Einzelvorhaben Neubau Kindergarten Südstraße mit Vereinsräumen.
    Mit weiteren 450.000 € wird die laufende Erneuerungsmaßnahme Ortskern III bedacht. Im Rahmen dieser Sanierungsmaßnahme wird zurzeit das Rathaus erweitert.

    In diesem Jahr nicht zum Zuge gekommen ist der Antrag auf Aufnahme des Ortsteils Nordhausen. Hier wird die Gemeinde im Herbst einen erneuten Antrag für das Jahr 2019 stellen.

     

    Az.: ohne

    Projektabschluss "Demografische Allianz Heilbronn-Franken"

    Der Vorsitzende erinnert den Gemeinderat an das von der Bürgerinitiative Pro Region Heilbronn-Franken begleitete Projekt, an dem auch Nordheim teilgenommen hat. Nun steht der offizielle Projektabschluss an, der für die ganze Region Heilbronn-Franken bei der Firma Würth in Künzelsau stattfindet. Teilnehmen wird u.a. auch Sozialminister Lucha, der zum Thema sprechen wird. Da die Einladung von Pro Region sich ausdrücklich auch an die Mitglieder des Gemeinderates richtet, bittet der Bürgermeister, ihm eventuelle Teilnahmeabsichten bis spätestens 25.5.2018 mitzuteilen, damit er eine Sammelanmeldung zum Veranstalter schicken kann.

     

     

     

  • Tagesordnungspunkt 2

    Verkehrsangelegenheiten

    a)  Entscheidung über Antrag dauerhafte Ausweisung der Talstraße als Einbahnstraße

    b)  Entscheidung über Antrag auf Ausweisung der Klimmerdingenstraße als Einbahnstraße

    Protokoll

    Az.: 112.211; 112.28:KLIMMERDINGENSTRAßE/0002; 112.28:TALSTRAßE/0002

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 52/2018 vor.

     

    Der Vorsitzende und Frau Görz informieren über den Sachverhalt sowie den Verlauf und das Ergebnis der Vorberatung im Verwaltungsausschuss.

     

    Es wird daran erinnert, dass die Gemeindeverwaltung nicht die Ausweisung einer Einbahnstraße beschließen kann, sondern eine solche Regelung bei der Straßenverkehrsbehörde beantragen muss.

     

    Zu a)

    Frau Görz teilt mit, dass der Gemeindeverwaltung nur positive Rückmeldungen hinsichtlich der seit einiger Zeit provisorischen Einbahnstraßenregelung bekannt sind.

     

    Entsprechend der auch im Verwaltungsausschuss einstimmigen Empfehlung fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden

    Beschluss:

    Bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde soll die dauerhafte Ausweisung der Talstraße als Einbahnstraße beantragt werden.

     

    zu b)

    Frau Görz und der Vorsitzende erinnern daran, dass es in den vergangenen Jahren immer wieder Hinweise und Beschwerden über die Verkehrssituation in der Klimmerdingenstraße gab. Ursache ist möglicherweise auch, dass die Klimmerdingenstraße zuvor einige Zeit komplett gesperrt war und der nach Öffnung der Straße dann wiedereinsetzende Verkehr umso störender empfunden wurde und wird.

     

    Dem Gemeinderat wurde aus der Vorberatung im Verwaltungsausschuss berichtet, wo Herr Volz, der Leiter der für uns zuständigen Straßenverkehrsbehörde bei der Stadt Lauffen, über mögliche Auswirkungen einer Einbahnstraße informiert hat (tendenziell höhere Geschwindigkeit, Verlagerung des Verkehrs in andere Straßen usw.).

     

    Der einstimmige Empfehlungsbeschluss des Verwaltungsausschusses lautet deshalb, keinen Antrag auf Ausweisung der Klimmerdingenstraße als Einbahnstraße zu stellen.

     

    GR Donnerbauer hält den gegebenenfalls entstehenden Mehrverkehr, der auch die Ortsmitte belasten würde, für unzumutbar.

     

    GR Haug erinnert daran, dass der befürchtete Mehrverkehr in der Lerchenstraße zu Zeiten der Sperrung der Klimmerdingenstraße schon bestand und problemlos verkraftet wurde, obwohl die Lerchenstraße damals noch nicht ausgebaut war. Er hält die Situation für vielleicht besser, wenn sich der Verkehr besser verteilt. Derzeit werden von ihm oft gefährliche Situationen an der Kreuzung Klimmerdingenstraße/Lerchenstraße festgestellt.

     

    GR Frey-Englisch legt Wert darauf, dass im Falle eines Antrags auf Ausweisung der Klimmerdingenstraße als Einbahnstraße zunächst eine öffentliche Anhörung stattfinden sollte, wie dies bei der Talstraßenregelung auch der Fall war.

     

    Der vom Bürgermeister formulierte Beschlussvorschlag, die Ausweisung der Klimmerdingenstraße als Einbahnstraße zu beantragen, wird anschließend mit einer Ja-Stimme, ohne Enthaltung und mit 16 Nein-Stimmen

    abgelehnt.

     

     

  • Tagesordnungspunkt 3

    Neubau 6-gruppiger Kindergarten Südstraße
    a) Fortschreibung der Kostenberechnung für die geplanten Küchen
    b) Vergabe von Planungsleistungen für die Küchenplanung

    Protokoll

    Az.:464.4142

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 48/2018 vor.

    Bauamtsleiter Langer verweist auf die Vorlage sowie die Beratungen vom Oktober 2017 und die dortige Tischvorlage, in der die Kostenentwicklung bereits aufgezeigt wurde. Entgegen der ursprünglichen Planung als herkömmliche Ausgabeküche soll mittlerweile eine Regenerationsküche berücksichtigt werden. Diese unterscheidet sich von herkömmlichen Küchen durch aufwändigere Verkabelung aber auch durch den erforderlichen Einbau von Profi-Küchengeräten. Die beiden Küchen sind von den Standards und daraus folgend auch vom Preis nicht vergleichbar. Verdeutlicht wurde nochmals, dass keine unnötige Ausstattung gewählt wird, sondern das, was die Nutzer im Endeffekt auch benötigen. Dem schloss sich der Technischen Ausschuss in seiner Vorberatung einhellig an.

    Im Anschluss erläutert der Bauamtsleiter das Angebot des Küchenplaners.

     

    Auf Nachfrage aus dem Gremium wird bestätigt, dass zunächst kein Kombidämpfer beschafft wird, der in den verwendeten Summen noch enthalten ist. Die Kostenberechnungen werden entsprechend aktualisiert.


    Es ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    zu a) Die fortgeschriebene Kostenberechnung zu den Küchen wird genehmigt.

    zu b) Das Büro p2raumdesign wird aufgrund seines Angebots mit den Planungsleistungen für die Regenerationsküche beauftragt.

  • Tagesordnungspunkt 4

    Kindergarten Südstraße;

    Verzögerungen bei der Baugenehmigung;

    weiteres Vorgehen

    Protokoll

    Az.:461.4142

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 49/2018 vor.

    Der Bauamtsleiter erläutert, dass, wie in der Vorlage dargestellt, die Verwaltung beim Regierungspräsidium um Stellungnahme gebeten habe. Von dort ist in der letzten Woche auch bereits ein Fragenkatalog an das Landratsamt versandt worden. Aufgrund der Anfrage des RP hat die Baurechtsbehörde vorgeschlagen, eine Entscheidung über die Baugenehmigung so lange ruhen zu lassen, bis vom RP eine Antwort zu den von uns gestellten Fragen vorliegt. Dem hat die Verwaltung entsprochen. Insofern bleibt zunächst abzuwarten, wie sich die Dinge entwickeln. Von Seiten des LRA wurde eine zügige Bearbeitung des Genehmigungsantrags nach Eingang der Stellungnahme des RP zugesichert.
    Auf Nachfrage ergänzt der Vorsitzende, dass im Falle einer kostspieligen Bauverzögerung gegenüber dem Landratsamt Schadensersatzansprüche geprüft würden. Insbesondere spielt hierbei auch die längere Mietzeit des Container-Kindergartens eine Rolle (ca. 9.000 Euro/Monat).

     

    Der Gemeinderat nimmt die Informationen zur

    Kenntnis.

     

    Ergänzend führt  der Bauamtsleiter aus:

    Genehmigung von Mehrkosten durch kontaminiertes Material

    Die Abbrucharbeiten am alten Kindergartengebäude sind zu einem Stillstand gekommen, da die Baufirma die anfallenden Materialien zurzeit nicht entsorgen kann. Die Deponie verlangt weitere Beprobungen, da die Materialien belastet sind.
    So wurden unter der Bodenplatte Schlacken gefunden, die zum Teil als mehrere Zentimeter dicke Schicht eingebracht waren (aber nur in Teilen des Gebäudes), zum Teil aber auch untrennbar mit der Bodenplatte verbunden sind.
    Auch die Putze an den Wänden sind mit Sulfat belastet, was dazu führt, dass der anfallende Bauschutt als kontaminiert gilt.

    Im Leistungsverzeichnis sind entsprechende Zuschläge bei auftretenden Belastungen ausgewiesen. Diese werden nun greifen und zu Mehrkosten von rund 35.000 € führen. Genaue Zahlen ergeben sich erst aufgrund der Wiegescheine der Deponie.

     

    Ohne weitere Aussprache fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden

    Beschluss:

    Die Mehrkosten werden genehmigt.

     

     

     

     

  • Tagesordnungspunkt 5

    Rathausneu- und Umbau;

    Vergabe von Lieferungen und Leistungen

    Protokoll

     

    Az.: 043.1111:02, 043.1112:320, 043.1112:330, 043.1112:340, 043.1112:350, 043.1112:392, 043.1112:461

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 50/2018 vor.

     

    Der Bauamtsleiter verweist auf die Vorlage. Erfreulicherweise wurden die Kostenberechnungen bei den drei Vergaben in Summe um rund 196.000 € unterschritten.

     

    GR Donnerbauer bittet darum, nach Möglichkeit schon in den Sitzungsvorlagen darüber zu informieren, wie sich Ausschreibungsergebnisse zu Kostenberechnungen verhalten.

     

    Ohne weitere Beratung ergeht folgender

    Beschluss:

    1. Die Firma Dittus Gerüstbau GmbH wird aufgrund ihres Angebotes vom 26.04.2018 mit den Gerüstbauarbeiten beauftragt.
    2. Die Firma C. Haushahn GmbH & Co. KG wird aufgrund ihres Angebotes vom 18.04.2018 mit der Aufzugsanlage beauftragt.
    3. Die Firma Albert Amos GmbH & Co. KG wird aufgrund ihres Angebotes vom 26.04.2018 mit den Rohbauarbeiten und der Pfahlgründung beauftragt.
  • Tagesordnungspunkt 6

    Neufassung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr (Feuerwehr-Entschädigungssatzung)

    Protokoll

     

    Az.: 131.240:0004

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 53/2018 vor.

     

    Frau Görz und der Vorsitzende erläutern den Sachverhalt. Sie berichten insbesondere von einer ausführlichen Vorberatung im Verwaltungsausschuss, bei welcher auch der Feuerwehrkommandant anwesend war.

     

    Die vorgeschlagenen neuen Entschädigungssätze sollen rückwirkend ab 1.1.2018 gelten. Hingewiesen wurde darauf, dass die Satzung voraussichtlich erneut zur Debatte steht, wenn eine schon vor längerer Zeit angekündigte Mustersatzung des Gemeindetages endlich veröffentlicht wird.

     

    Ohne weitere Aussprache fasst der Gemeinderat bei einer Enthaltung folgenden einstimmigen

    Beschluss:

    Die „Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr“ wird wie in der Anlage dargestellt beschlossen.

     

  • Tagesordnungspunkt 7

    Neufassung der Feuerwehrsatzung

    Protokoll

     

    Az.: 131.01:0003

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 54/2018 vor.

     

    Frau Görz erläutert den Sachverhalt.

     

    Ohne weitere Aussprache ergeht einstimmig folgender

    Beschluss:

    Die Satzung für die Freiwillige Feuerwehr Nordheim wird wie in der Anlage „Satzung für die Freiwillige Feuerwehr Nordheim“ dargestellt beschlossen.

     

  • Tagesordnungspunkt 8

    Feuerwehrbedarfsplan 2018

    Protokoll

     

    Az.: 131.10:0003

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 55/2018 vor.

     

    Frau Görz erläutert den Sachverhalt und den wesentlichen Inhalt des Bedarfsplans.

    Der Vorsitzende informiert über umfassende Vorberatungen im Feuerwehrausschuss und im Verwaltungsausschuss, bei denen jeweils Kommandant Uzelmaier den Feuerwehrbedarfsplan ausführlich vorgestellt hat.

     

    Zusammenfassend hält der Vorsitzende die wichtigsten Aspekte des Bedarfsplans fest. Er sieht die gute Arbeit der Feuerwehr in den vergangenen Jahren bestätigt. Das Feuerwehrhaus reicht noch aus, stößt aber inzwischen an seine Grenzen. Der dringenden Empfehlung des Kreisbrandmeisters folgend schlägt der Vorsitzende dem Gemeinderat vor, den Zuschussantrag für die Ersatzbeschaffung eines LF oder HLF für das alte TLF im nächsten Jahr zu stellen.

    Nach Abfrage hält der Vorsitzende fest, dass der Gemeinderat diesem Vorschlag einstimmig zustimmt.

     

    Im Übrigen ergeht ohne weitere Aussprache einstimmig folgender

    Beschluss:

    Dem Feuerwehrbedarfsplan 2018 wird wie in der Anlage "Feuerwehrbedarfsplan 2018" dargestellt zugestimmt.

     

  • Tagesordnungspunkt 9

    Schöffenwahl

    a) Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen/innen für die Geschäftsjahre 2019-2023

    b) Vorschlag von Jugendschöffen/innen

    Protokoll

     

    Az.: 082.42:2019-2023

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 56/2018 vor.

     

    Die Hauptamtsleiterin erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage.

    Sie verweist darauf, dass der Verwaltungsausschuss empfiehlt, alle in der Sitzung aufgeführten Bewerber für das Amt der Schöffen bzw. des Schöffen auf die Vorschlagsliste zu wählen.

     

    Ergänzend zu den auf der Sitzungsvorlage aufgeführten Bewerbern für das Amt der Jugendschöffen kam heute noch eine Bewerbung von Johannes Steigmann.

     

    Die Hauptamtsleiterin betont, dass vor der Wahl noch die Möglichkeit besteht, Personen für das Amt der Schöffen vorzuschlagen.

    Es werden keine weiteren Personen vorgeschlagen.

     

    Es wird erläutert, dass die Wahl grundsätzlich geheim erfolgt. Sollte es keine Widersprüche von Seiten des Gemeinderates geben, kann diese aber auch offen erfolgen.

    Keiner der anwesenden Gemeinderäte erhebt Widerspruch gegen eine offene Wahl

     

    In Abwesenheit von GR Donnerbauer werden einstimmig alle auf der Sitzungsvorlage aufgeführten Bewerberinnen und Bewerber für das Amt der Schöffen bzw. des Schöffen auf die Vorschlagsliste

    gewählt.

     

    Die aufgestellte Vorschlagliste wird am Dienstag, den 24. Mai 2018, an diesem Tag wird der entsprechende Hinweis im Mitteilungsblatt veröffentlicht, für eine Woche öffentlich aufgelegt.

     

    Die in der Sitzungsvorlage aufgeführten Bewerber für das Amt der Jugendschöffen, ergänzt um Johannes Steigmann, werden

    zur Kenntnis genommen.

     

  • Tagesordnungspunkt 10

    Mensa an der Kurt-von-Marval Grund- und Gemeinschaftsschule;
    Vergabe von Lieferungen und Leistungen;

    Essenslieferung

    Protokoll

     

    Az.: 211.821:2018 Ausschreibung Essenslieferung für SJ 18-19

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 57/2018 sowie die Tischvorlage 57/2018 vor.

     

    Die Hauptamtsleiterin erläutert, dass zur Einführung der neuen Mensa an der Kurt-von-Marval Gemeinschaftsschule zunächst die Essenslieferung für 1 Jahr mit der einseitigen Option der Gemeinde, um ein weiteres Jahr zu verlängern, ausgeschrieben wurde.

    Diese Option wurde genutzt. Der aktuelle Rahmenvertrag läuft zum Ende des Schuljahres aus, weshalb wieder öffentlich ausgeschrieben werden musste.

     

    Zum Zeitpunkt der Submission lag ein Angebot vor, das in der Tischvorlage aufgeführt ist. Apetito beliefert die Mensa auch derzeit schon.

     

    Der Verwaltungsausschuss empfiehlt wie in der Tischvorlage dargestellt zu vergeben.

     

    Es ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Der Rahmenvertrag zur Lieferung von tiefgekühlten Speisekomponenten wird zum Angebotspreis von 73.463,74 Euro mit der Firma Apetito AG abgeschlossen.

     

  • Tagesordnungspunkt 11

    Neuvermietung der Räumlichkeiten im Sportzentrum zum Betrieb einer Kegelbahnanlage

    Protokoll

    Az.: 880.29:Kegelbahn

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 51/2018 vor.

     

    Der Vorsitzende berichtet von den Vorberatungen im Verwaltungsausschuss und dessen einstimmiger Empfehlung, den Mietvertrag entsprechend dem vorliegendem Entwurf abzuschließen.

     

    GR Weinstok macht darauf aufmerksam, dass die Vertreter des SKV in der Sitzung des Verwaltungsausschusses darauf hingewiesen wurden, dass die Nutzung der Umkleiden in der Sporthalle nicht zwangsläufig unproblematisch sein wird. Die Nutzungsdichte ist schon bisher recht hoch. Die Verwaltung bestätigt, dass der Sachverhalt dem SKV auch schon von den Vorgesprächen bekannt ist.

     

    Der Vorsitzende betrachtet den vorgeschlagenen Beschluss als Angebot an den Verein, welches dieser annehmen kann. Offenbar sei dies gewollt; nach Aussage der Vereinsvertreter ist alles gut überlegt und mit den Mitgliedern abgestimmt.

     

    Auf die Frage von GR Frey-Englisch an die anwesenden Vereinsvertreter, ob der Vereinsname SKV Brackenheim bleiben soll, wird dies bestätigt.

     

    Ohne weitere Aussprache ergeht einstimmig folgender

    Beschluss:

    Nach der fristgerechten Kündigung des bisherigen Mitvertrages über die Räumlichkeiten der Kegelbahn im Untergeschoss der Nordheimer Sporthalle schließt die Gemeinde Nordheim mit dem Sportkeglerverein Brackenheim e.V., wie in der Anlage zum Protokoll "Mietvertrag mit dem Sportkeglerverein Brackenheim e.V." dargestellt, einen neuen Mietvertrag ab.

     
  • Tagesordnungspunkt 12

    Vergnügungssteuer;

    Neufassung der Vergnügungssteuersatzung

    Protokoll

    Az.:968.42:0004  - Satzung 2018

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 58/2018 vor.

     

    Kämmerer Schmidt erläutert den Sachverhalt und berichtet von den Vorberatungen im Verwaltungsausschuss, wo noch Fragen offengeblieben sind.

    Er teilt mit, dass nach Aussage des Gemeindetages kein Höchstsatz für die Vergnügungssteuer definiert ist. Mit Blick auf ein denkbares Erdrosselungsverbot müsste ein Automatenaufsteller vor Gericht gehen, wenn ihm ein beschlossener Satz zu hoch ist. Die höchsten bekannten Sätze habe Stuttgart mit 25 % und Mengen mit 26%.

    Bezüglich der Frage, ob Gewinnmöglichkeiten für Spieler von Seiten der Automatenaufsteller eingeschränkt werden können, erläutert Schmidt, dass die Abläufe in den Automaten genauen Regelungen unterliegen.

     

    Bezogen auf die Vorberatungen im Verwaltungsausschuss und die Aussage von Fraktionen, dass in diesem Jahr keine Steuern erhöht werden, bewertet der Vorsitzende diese Aussagen so, dass damit die typischen Steuern wie Grund- und Gewerbesteuer gemeint waren. Von der Vergnügungssteuer war zu diesem Zeitpunkt nicht die Rede. Wenn sich jedoch die Fraktionen eng an diese Aussage gebunden fühlen, was zu einem Scheitern des ersten Beschlussvorschlages führen könnte, dann wird die Verwaltung unmittelbar anschließend einen Beschlussvorschlag zur Abstimmung stellen, der eine Änderung zum 1.1.2019 vorsieht.

     

    Ohne weitere Aussprache ergeht anschließend mit 2 Gegenstimmen mehrheitlich folgender

    Beschluss:

    Die Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer wird mit einem Besteuerungssatz von 22 % und mit Wirkung zum 1.6.2018, ansonsten wie in Anlage „Satzung zur Erhebung von Vergnügungssteuer“ dargestellt, beschlossen.

  • Tagesordnungspunkt 13

    Vorkaufsrecht Gewässerrandstreifen;

    Ausübung des Vorkaufsrechtes nach § 29 Absatz 6 Wassergesetz

    a) Flurstück 671, Ruchenwiesen, Landwirtschaftsfläche 797 m² (Fläche Gewässerrandstreifen 412 m²)

    b) Flurstück 155, Holzwiesen, Landwirtschaftsfläche, 507 m² (Fläche Gewässerrandstreifen 49 m²)

    Protokoll

    Az.:690.011:0009, 690.011:0010

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 59/2018 vor.

     

    a) Flurstück 671, Ruchenwiesen, Landwirtschaftsfläche 797 m² (Fläche Gewässerrandstreifen 412 m²)

    Dieser Tagesordnungspunkt wurde vor Eintritt in die Beratungen abgesetzt.

     

    b) Flurstück 155, Holzwiesen, Landwirtschaftsfläche, 507 m² (Fläche Gewässerrandstreifen 49 m²)

    Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt und berichtet von der einstimmigen Empfehlung des Verwaltungsausschusses, das Vorkaufsrecht auszuüben.

     

    Ausdrücklich weist der Vorsitzende darauf hin, dass es sich nur um den hälftigen Mieteigentumsanteil am betreffenden Flurstück handelt, der verkauft wird und für den die Gemeinde damit auch nur das Vorkaufsrecht ausüben kann. Diese erklärt auch den vereinbarten Kaufpreis, zu dem die Gemeinde in den Kaufvertrag einsteigen wird.

     

    Ohne weitere Aussprache ergeht einstimmig folgender

    Beschluss:

    Das Vorkaufsrecht wird ausgeübt.

     

     

  • Tagesordnungspunkt 14

    Annahme von Spenden

    Protokoll

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  • Tagesordnungspunkt 15

    Sonstiges und Anfragen

    Protokoll

     

     

    Az.: 109.2

    Sicherheitsanalyse

    Die Hauptamtsleiterin erläutert, dass die Verwaltung diese Woche die Sicherheitsanalyse des Polizeirevier Lauffen für das Jahr 2017 für die Gemeinde Nordheim erhalten hat.

    Aufgeführt ist in der Statistik beispielsweise die Verteilung der Straftaten auf Deliktsbereiche, die Aufklärungsquote und auch eine Übersicht über die Verkehrsunfälle, die sich ereigneten.

     

    Die Statistik wird in der Materialsammlung Ratsinformationssystem unter 1 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung und im Internet unter Virtuelles Rathaus - Zahlen/Daten/Fakten eingestellt und kann dort gerne eingesehen werden.

     

     

     

    Az.: 574.30:2018

    10-jähriges des Nordheimer Freibades nach der Sanierung

    Nachdem die Freibadsaison 2018 mit neuer personeller Besetzung gut angelaufen ist, wird derzeit bereits das 10-jährige Jubiläum des Nordheimer Freibades nach der Sanierung im Jahr 2008 geplant.

    Vorgesehen ist Samstag, 21.7.2018 als Veranstaltungstag.

     

    An diesem Tag sollen verschiedene sportliche Wettbewerbe, Aktionen im Wasser und vieles mehr stattfinden.

    Genauere Informationen folgen.

     

     

    Az.: 048.731:0002

    Öffentliches WLAN

    Die Europäische Union hat in Förderprogramm Einrichtung von WLAN-Hotspots aufgelegt. Vergeben werden Gutscheine in Höhe von 15.000 Euro, mit denen die Geräte- und Installationskosten für die Hotspots finanziert werden sollen.

    Am 15. Mai 2018 wurde um 13.00 Uhr das Portal zur Anforderung der Gutscheine freigeschalten. Die Verwaltung hat pünktlich um 13.00 Uhr einen Gutschein angefordert und wartet nun auf Rückmeldung.

     

  • Tagesordnungspunkt 16

    Bürgerfragestunde

    Protokoll

     

    Az.: ohne

    Klimmerdingenstraße

    Mehrere Bürger stellen Fragen im Zusammenhang mit der Verkehrsbelastung der Klimmerdingenstraße. Insbesondere in den Zeiten von 6 – 9 Uhr und von 15 – 19 Uhr sei die Klimmerdingenstraße eine Rennstrecke, weshalb Messungen gefordert werden. Es wird nach Verkehrszahlen bzw. der Verkehrsbelastung in der Klimmerdingenstraße gefragt und darauf hingewiesen, dass der Gehweg im oberen Bereich der Klimmerdingenstraße oft zugeparkt sei, was speziell für Personen mit Rollator Probleme bringe.

     

    Der Bürgermeister sagt zu, den Hinweisen nachzugehen, auch in der Klimmerdingenstraße – wie in allen Straßen – weiter Messungen durchzuführen und die Zahlen zu veröffentlichen.

     

     

     

     

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