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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 19.01.2018 um 19:00 Uhr

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Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bekanntgaben

    Protokoll

     

    Protokolle der Sitzungen des Gemeinderats vom Dezember 2017
    Der Vorsitzende teilt mit, dass entsprechend bereits erfolgter Nachricht die Gemeinderatsprotokolle vom Dezember in den Februarsitzungen zur Unterschrift in Umlauf gegeben werden.

    Protokoll der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 15. Dezember 2017

    Aus der vergangenen nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats sind keine Beschlüsse bekanntzugeben.

     

      

    AZ.:691.581

    Zustand der Streckbauchquelle; Anfrage GR Michelbach vom 20.10.2017

    Vom Bauamt wurde am 09.01.18 das Grundstück besichtigt. Es waren keine Müllablagerungen vorhanden. Die Quelle liegt auf Nordheimer Markung, steht aber im Eigentum der Stadt Schwaigern. Der aufgestellte Mülleimer wird turnusmäßig von der Stadt Schwaigern entleert, bzw. das Gelände gereinigt. Auf dem westlich angrenzendem Flurstück 8530 liegt ein Regenrückhaltebecken der Gemeinde. Auch dort wurden aktuell keine Müllablagerungen festgestellt.

     

     

     

     

  • Tagesordnungspunkt 2

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Haupt- und Kelterstraße (D'r Schelm)"; Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die Form der Öffentlichkeitsbeteiligung

    Protokoll

     

    Az.: 621.410:Hauptstraße 29 Kelterstraße 30 (d'r Schelm)/2

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 9/2018 vor.

     

    Herr Holzwarth erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage.

     

    Der Vorhabenträger stellte am 04.10.2017 den Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das Bauvorhaben „D’r Schelm“ auf den Grundstücken Flurstück-Nummer 1/10 (Hauptstraße 29) und 1/11 (Kelterstraße 30).

     

    Das vom Vorhabenträger beabsichtigte Bauvorhaben entspricht nicht der aktuellen Rechtslage des § 34 BauGB. Es müssen deshalb neue bauplanungsrechtliche Zulässigkeitsvoraussetzungen durch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans geschaffen werden.

     

    Der Vorhabenträger ist bereit, für das Bauvorhaben und die erforderlichen Erschließungsmaßnahmen einen mit der Gemeinde abgestimmten Vorhaben- und Erschließungsplan auf eigene Kosten auszuarbeiten und sich zur Planung und Durchführung der Erschließungsmaßnahmen und zur Realisierung des Bauvorhabens innerhalb einer noch zu bestimmenden Frist sowie zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten in einem Durchführungsvertrag zu verpflichten.

     

    Herr Holzwarth ergänzt, dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan deshalb im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt werden soll, weil so auf die Erstellung eines hier eher überflüssigen Umweltberichtes verzichtet werden kann.

     

    Der Vorsitzende verweist auf die bereits erfolgten Vorberatungen im Gemeinderat.

    Er betont, dass das Vorhaben ein wertvoller Baustein der Innenentwicklung für Nordheim werden kann. Durch die geplante Hotellerie und Gastronomie würde das Projekt zu einer Belebung der Ortsmitte beitragen.

     

    Im Gemeinderat wird darüber diskutiert, ob der gesamte Bereich Marktplatz städteplanerisch neu überdacht werden soll. Einigkeit besteht darüber, dass bei den kommenden Planungen überlegt werden soll, ob durch ergänzende Maßnahmen der Gemeinde das Projekt unterstützt werden kann (zum Beispiel durch Überlegungen zu den Gebäuden der Gemeinde am Marktplatz oder Änderungen der Straßenführung).

     

    Der Vorsitzende erklärt abschließend, dass es im Laufe des Verfahrens noch einige offene Fragen zu klären gibt. 

     

    Es ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    1. Für den im Lageplan und Plankonzept dargestellten Bereich wird nach § 12 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird vom Vorhabenträger Zinser’s GmbH ausgearbeitet.
    2. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer Planauflage mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung durchgeführt.
    3. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird verzichtet.
  • Tagesordnungspunkt 3

    Bebauungsplan „Wohnpark Nordhausen Ost“;

    Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

    Protokoll

    Az.:621.411:wohnpark/gemeinderat

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 10/2018 vor.

    GR Perrot ist bei diesem Tagesordnungspunkt befangen und nimmt im Zuhörerraum Platz.

     

    Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt und weist insbesondere darauf hin, dass der Einstieg in ein Bebauungsplanverfahren auf der Grundlage des dem Gemeinderat vorliegenden Abgrenzungsplans als Einstieg in einen ergebnisoffenen Prozess zu sehen ist. Zwar hat der Technische Ausschuss nach sehr ausführlicher Diskussion einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss gefasst, jedoch sind noch viele Fragen offen.

     

    Gemeinderat Michelbach ist der Ansicht, dass man mit einem möglichen Bebauungsplan nicht über die bisherigen westlichen Grenzen des Kasseckert'schen Geländes hinausgehen sollte. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass entsprechend Gemeinderatsbeschluss die angrenzenden Eigentümer der Ackerflächen befragt wurden und alle interessiert bzw. mit dem üblichen Vorgehen einverstanden sind.

    Gemeinderat Donnerbauer spricht das Thema Lärm an und weist darauf hin, dass die Straße wesentlich näher an diesem Bereich liegt, als am Baugebiet Süd-West in Nordheim. Er legt Wert drauf, dass nicht etwa nachträglich ein Lärmschutzwall zu schaffen und von der Gemeinde zu bezahlen wäre.

    Hierzu teilt der Vorsitzende mit, dass auch er die Frage des Lärms als ganz zentral ansieht. Unabhängig von den wahrscheinlich großzügigeren Grenzwerten beim vorgesehenen Gebietscharakter „Urbanes Wohnen“ müssen alle Fragen hierzu geklärt werden, wobei der Ausgang der Prüfungen derzeit nicht vorhersehbar ist. Wenn aber über Lärmschutzmaßnahmen gesprochen werden muss, so zumindest die Meinung des Vorsitzenden, ist zu überlegen, ob Lärmschutz gebaut wird, oder ob man stattdessen von der Straße weiter abrückt. In jedem Fall aber sind eventuelle Lasten aus dem Neubaugebiet zu tragen. Darauf legt auch die Verwaltung Wert.

    Gemeinderat Haug schlägt vor, das Projekt zu verfolgen, da es viele Chancen bietet. Ohne viel Flächenverbrauch kann verdichtet gebaut werden und es gibt kein Ghetto. Positiv findet GR Haug auch, dass in einem abgeschlossenen Gebiet erstmals energetisch zeitgemäße Lösungen denkbar sind.

    BM Schiek stellt Entwürfe des Investors vor, welche auch schon beim Neujahrsempfang öffentlich gezeigt wurden. Er weist darauf hin, dass nach den bisher vorliegenden Informationen z.B. die Abstände zwischen den Gebäuden deutlich größer sind, als die Abstände zwischen den Mehrfamilienwohnhäusern auf der Zimmerer Höhe. Dennoch gibt es aus Sicht des Vorsitzenden noch einige offene Fragen, die im Lauf des Verfahrens kritisch diskutiert werden müssen. Nach wie vor hält er nicht für völlig ausgeschlossen, dass sich die Umwandlung der Gewerbeflächen zu Wohnbaufläche letztlich nicht realisieren lässt.

    GR Donnerbauer bezweifelt die in der Skizze des Investors aufgezeigten Bebauungsvorschläge nahe des Breibaches und regt an, diesen Bereich bei der anstehenden Gewässerschau in Augenschein zu nehmen.

    Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat ergänzend, dass entgegen bisheriger Darstellung der Gewerbebetrieb Kasseckert seinen Betrieb nicht vollständig einstellt, sondern in verringertem Umfang und an anderer, bisher nicht bekannter Stelle weiterführen will.

     

    Anschließend ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    1. Für den im beigefügten Plan ersichtlichen Bereich wird nach § 13 a BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt.
    2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer Planauflage mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung durchgeführt.
    3. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.
  • Tagesordnungspunkt 4

    Einrichtung öffentlicher Wlan-Hotspots in Nordheim EU-Förderprogramm WiFi4EU

    Protokoll

     

    Az.:048.731:0002 

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 11/2018 vor.

     

    Herr Lorandt erläutert den Sachverhalt.

    Der Vorsitzende berichtet aus der Vorbereitung im Verwaltungsausschuss und verweist auf die verschiedenen Sichtweisen zu diesem Thema. Letztlich empfiehlt der Verwaltungsausschuss jedoch einstimmig, sich um die in Aussicht stehenden EU-Zuschüsse für folgende Standorte zu bemühen: Bahnhof, Rathauspark, Festhalle und Sporthalle in Nordheim und Willy-Weidenmann-Halle in Nordhausen.

     

    Ohne weitere Diskussion ergeht einstimmig folgender Beschluss:

    Beschluss:

    Die Verwaltung wird beauftragt, sobald als möglich im Rahmen der EU-Initiative WiFi4EU Fördermittel für die Einrichtungen öffentlicher Wlan-Hotspots an folgenden Standorten zu beantragen: Bahnhofsplatz Nordheim, Rathauspark, Festhalle und Sporthalle Nordheim, Willy-Weidenmann-Halle Nordhausen

     

  • Tagesordnungspunkt 5

    Musikverein Nordheim;

    Verwendung des Gemeindewappens und Zuschuss für neue Uniformen

    Protokoll

     

    Az.:332.16

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 13/2018 vor.

     

    Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage und berichtet, dass der Verwaltungsausschuss nach ausführlicher Vorbereitung dem Gemeinderat empfiehlt, dem Musikverein einen Zuschuss von bis zu 5000 EUR zu geben, wenn dieser für seine neuen Uniform das Gemeindewappen verwendet. Der Musikverein hat bereits signalisiert, dass er dieser Anregung gerne entspricht.

     

    Auf Nachfrage aus dem Gemeinderat erläutert der Vorsitzende, dass die genannten Anschaffungskosten für 30 Garnituren gerechnet sind.

     

    Im Gremium wird darüber diskutiert, dass die Förderung von Vereinen nie komplett gerecht erfolgen kann. Berücksichtigt werden muss dabei auch, dass der Musikverein die Gemeinde bei öffentlichen Veranstaltungen vertritt. Die Förderung des Musikvereins soll auch dazu beitragen, dass keine kommerzielle Werbung auf den Uniformen des Musikvereins angebracht wird.

     

    Mit einer Gegenstimme ergeht folgender
    Beschluss:

    Dem Musikverein wird für die Anschaffung neuer Uniformen ein Zuschuss von 5000 EUR gewährt mit der Maßgabe, das Gemeindewappen zu verwenden.

     

  • Tagesordnungspunkt 6

    von Marval'sche Stiftung;

    Neubesetzung des Stiftungsrates

    Protokoll

     

    Az.:892.11:Stiftungsrat/0001

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 12/2018 vor.

     

    Ergänzend zu den Informationen der Sitzungsvorlage berichtet Bürgermeister Schiek, dass der Verwaltungsausschuss dem Gemeinderat einstimmig empfiehlt, als drittes Mitglied des Stiftungsrates neben dem Vorsitzenden und Gemeinderat Haug Herrn Manfred Baier zu bestellen.

     

    Ohne weitere Aussprache fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden

    Beschluss:

    Herr Manfred Baier wird auf die Dauer von fünf Jahren zum Stiftungsrat der von Marval'schen Stiftung bestellt.

     

  • Tagesordnungspunkt 7

    Haushaltsplan 2018 und Finanzplanung bis 2021;

    Einbringung des Entwurfs

     

    Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebs Wasserwerk Nordheim;

    Einbringung des Entwurfs

    Protokoll

     

    Az.: 902.4122

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 14/2018 vor.

     

    Bürgermeister Schiek führt wörtlich wie folgt aus: "Heute wird von der Verwaltung der Haushaltsentwurf für 2018 eingebracht. Der erste Teil davon ist die Haushaltsrede des Bürgermeisters.

    Nachdem die Besonderheit des letztjährigen Haushalts in formaler Hinsicht die war, dass es der Erste nach dem für uns neuen doppischen System gewesen ist, gibt’s auch diesmal was Besonderes.

    Vor Ihnen liegt der erste Haushaltsentwurf, den Herr Schmidt in seiner Funktion als Kämmerer zusammengestellt hat.

    Weil der Ergebnishaushalt anschließend von Herrn Schmidt genauer beleuchtet wird, gehe ich da nur auf 3 Positionen ein:

    Personalausgaben

    Die Steigerung des Gesamtaufwandes für unsere rund 190 Beschäftigten auf rund 6,7 Mio EUR beträgt ggü. 2017 mehr als 10 % und kann somit nicht ausschließlich auf erwartete tarifliche Steigerung zurückgeführt werden und auch nicht auf die Systematik im öffentlichen Dienst, in dem regelmäßig eher bescheiden angefangen wird, im Lauf der Jahre gibt es aber stufenweise Erhöhungen.

    Nein, Gründe sind auch zusätzliche Stellen.

    Die benötigen wir - wieder einmal - insb. für Bildung und Betreuung, weil wir – voraussichtlich im Frühjahr – eine weitere Kindergartengruppe brauchen. Wir haben unser Personalproblem im Freibad gelöst – zumindest hoffen wir das – und auch das schlägt sich in den Personalausgaben nieder.

    Und wir bitten Sie darum, eine im Stellenplan vorgesehene zusätzliche Stelle in der Gemeindeverwaltung zu schaffen. Der gedachte Stelleninhaber soll insbesondere die Liegenschaften der Gemeinde verwalten und möglichst viele der umfangreichen, damit zusammenhängenden Aufgaben. Wir haben vorgesehen, diese Stelle nicht – wie das eher üblich ist – mit einem Diplomverwaltungswirt zu besetzen, sondern wir setzen darauf, geeignete Bewerber aus dem mittleren Verwaltungsdienst zu finden, für welche diese Stelle eine gute Chance sein kann. Diese Stelle ist deshalb auch dringend erforderlich, weil sich zuletzt gezeigt hat, in welchem Maß diese Aufgaben insbesondere die Finanzverwaltung - und vor allem Herrn Schmidt - von seiner eigentlichen Aufgabe abgehalten haben.

    Auch mit dieser neuen Stelle liegt unser Personalschlüssel immer noch unter dem vergleichbarer Kommunen und ich sage offen, dass wir weitere Verstärkung brauchen könnten. Mit der wachsenden Gemeinde und mit vielen neuen oder aufwändigeren Aufgaben wächst eben auch der Personalbedarf.

    Schon rein platzmäßig ist aber wirklich nichts mehr möglich.

    Und eine Rolle spielt auch, dass geschaffene oder neu zu besetzende Stellen erst die passenden Inhaber finden müssen und die dann – je nach Bereich – auch eine gewisse Zeit brauchen, um voll wirken zu können.

    Nochmal meine Bitte an Sie: Stimmen Sie dieser neuen Stelle zu.

    Unterhaltungsaufwand

    Wie jeder private Haushalt muss auch die Gemeinde ihr Vermögen – und das ist nicht wenig – unterhalten. Leider war in den Vorjahren aus verschiedenen Gründen nicht möglich, die jeweils vorgesehenen Maßnahmen vollständig umzusetzen. Umso wichtiger ist, hier nicht nachzulassen. Ob wir den in 2018 noch einmal deutlich höheren Betrag überhaupt abarbeiten können, ist ungewiss, wäre aber wünschenswert. Herr Schmidt wird erläutern, weshalb wir hier von insgesamt rund 1,5 Mio EUR ausgehen.

    Der Zahlungsmittelüberschuss, das ist die frühere Zuführungsrate, der Saldo aus den laufenden Einnahmen minus den laufenden Ausgaben, das, was die Gemeinde aus eigenen Mitteln erwirtschaftet, um damit anteilig Investitionen zu finanzieren.

    Im Zahlungsmittelüberschuss sind Abschreibungen nicht berücksichtigt. Das ist leider noch nicht exakt möglich, weil die aufwändigen Vorbereitungen der Eröffnungsbilanz, insbesondere die detaillierte Vermögenserfassung und –bewertung, im Rahmen unserer personellen Ressourcen bisher nicht möglich war und auch 2018 voraussichtlich nicht möglich sein wird.

    Der Zahlungsmittelüberschuss von rund 120.000 EUR berücksichtigt deshalb keinen Werteverzehr. Berechnet man diesen ein, wären wir im roten Bereich. Das wären wir aber auch zu Zeiten der guten alten kameralistischen Buchführung oft gewesen – und stehen doch gut da. Deshalb möchte ich das nicht überbewerten.

    Natürlich wäre mir auch ein deutlich höherer Zahlungsmittelüberschuss lieber, aber diesem Ziel muss unsere ganzjährige Arbeit gelten, nicht nur die Haushaltsberatung.

    Dann zum Finanzhaushalt – früher: Vermögenshaushalt.

    Was wird investiert?

    Wie werden die Investitionen finanziert?

    Weil unser Kämmerer auch hier ins Detail geht, von mir nur das Wichtigste:

    Völlig unabweisbar, auch nicht verschiebbar, sind die beiden Großprojekte Ganztageskindergarten mit Vereinsräumen in der Südstraße und Rathausneubau.

    Insgesamt (also im Finanzplanungszeitraum über mehrere Jahre) werden diese beiden wichtigen Projekte nach heutiger Kenntnis über 12 Mio EUR kosten. Hoffen wir, dass wir wie zeitlich geplant bauen können zu - ebenso hoffentlich – marktüblichen Preisen.

    Den genannten Gesamtkosten von bisher kalkuliert über 12 Mio EUR stehen im Finanzplan gut 4,8 Mio EUR gegenüber. Davon ist ein wesentlicher Teil unsicher, denn wir wissen nicht, ob bzw. in welcher Höhe unsere Zuschussanträge bewilligt werden. Warten können wir leider nicht.

    2018 sind von den genannten Gesamtausgaben über 4 Mio EUR veranschlagt, von den Einnahmen gut 1,8 Mio EUR.

    Beim Grunderwerb steht mit 2,2 Mio EUR ein ungewöhnlich hoher Ausgabenansatz. Die Gemeinde erwirbt u.a. Wohnraum, um ihre Aufgaben (Flüchtlinge und Obdachlose unterzubringen) erfüllen zu können. Außerdem wollen wir Fläche erwerben, die für die Einrichtung einer zeitgemäßen Arztpraxis geeignet ist. Wie immer bei Grunderwerb handelt es sich hier um Vermögen, das für gemeindliche Zwecke wichtig ist, das idealer Weise mindestens seinen Wert behält, besser noch erhöht, oder das in Zukunft einen Ertrag für den Ergebnishaushalt abwerfen kann.

    Der Ansatz von 184.000 EUR für den Einstieg in die Sanierung Nordhausen ist weniger vom Betrag her bedeutsam, sondern mehr wegen dem Grundsatz. Wir wollen zunächst an den Grundlagen arbeiten, die wir für die dorfgerechte Erneuerung vom Waldenserort brauchen.

    Für Straßen und Kanäle sind insgesamt rund 900.000 EUR veranschlagt. Bevor wir aber bauen, liegt noch einiges an Arbeit und Beratung vor uns.

    Wichtig ist der Haushaltsansatz von 340.000 EUR für die Friedhöfe. Wir sollten den Wünschen nach veränderten Bestattungsformen entsprechen und müssen dazu investieren insb. für Rasengräber und Urnenbestattungen.

    Wenn sich das Haushaltsjahr 2018 planmäßig entwickelt, brauchen wir Kredite von 2,7 Mio EUR. Das schreckt mich nicht, denn wir wissen, was dieser Verschuldung an Wertzuwachs und Aufgabenerfüllung gegenüber steht.

    Dennoch werden wir natürlich dafür arbeiten, möglichst wenig fremdes Geld zu brauchen, für das wir – wenn auch wenig – Zinsen zahlen müssten. In einem Jahr wissen wir mehr.

    Der Ausblick auf den Finanzplanungszeitraum ist diesmal sehr kurz wegen einiger Unsicherheiten.

    • Wir können den Saldo im Ergebnishaushalt hoffentlich mindestens so verbessern, wie prognostiziert, lieber aber noch besser. Dafür muss viel Arbeit geleistet werden. Von nichts kommt nichts.
    • Neben den genannten Großprojekten (Ganztageskindergarten Südstraße, Rathausneubau und Sanierung Nordhausen) sind bis 2021 u.a. eine Ballsporthalle, die Sanierung der Sporthalle, Baumaßnahmen für den Schutz bei Starkregen und ein neues Feuerwehrfahrzeug finanziert.
    • Wollten wir alles machen und würde sich an den Zahlen nichts ändern, bräuchten wir ab heute bis Ende 2021 insgesamt 12,4 Mio EUR Kredite. Das ist mir zu viel und Ihnen wahrscheinlich auch. Unser gemeinsames Ziel muss sein, diesen Betrag deutlich zu reduzieren und unsere Aufgaben dennoch gut zu erfüllen.

    Wird der Haushalt in seinen wesentlichen Teilen Realität, machen wir damit gleich mehrere große Schritte in die Zukunft.

    Aber auch die längste Reise beginnt mit dem ersten Schritt. Und der erste Schritt ist die heutige Einbringung des Haushaltes, deren zweiter Teil jetzt vom Kämmerer kommt."

     

    Anschließend erläutert Kämmerer Jochen Schmidt:

     

    Ganz im Zeichen des neuen Rechnungssystems stand auch die Planung für das Haushaltsjahr 2018. Die ersten Erfahrungen aus dem Premierenjahr 2017 des doppischen System waren wichtig für die Zusammenstellung des nun vorliegenden Planwerkes.

     

    Der Ergebnis- und der Finanzhaushalt sind nun feste Begriffe und die alte Zuführungsrate muss nun endgültig Platz machen für den „Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushaltes“.

     

    Leider kommt durch das neue Rechnungssystem nicht mehr Geld in die Kasse. Aber die Verpflichtung im neuen Haushaltsrecht, die Abschreibung ihrer Vermögenswerte zu erwirtschaften, um so den Ressourcenverbrauch auszugleichen wird sich als sinnvoll und konsequent herausstellen.

     

    Was bedeutet das für Nordheim in 2018?

    Im Ergebnishaushalt, der die Einnahmen und Ausgaben erfasst, werden die Erträge und Aufwendungen der laufenden Verwaltungstätigkeit und damit auch die Abschreibungen zusammengestellt.

    Der Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushaltes beträgt 120.345 € und ist damit geringer als die Planzahl des Vorjahres mit 362.683 €. Würde man den Saldo der Abschreibungen und Zuschussauflösungen mit circa 1,6 Mio € berücksichtigen, wären wir klar negativ. Darauf gehe ich hier nicht weiter ein, sondern später.

     

    Warum dieser etwas geringere Zahlungsmittelüberschuss?

     

    Beginnen wir mit den wichtigsten Erträgen des Ergebnishaushalts, den Einnahmequellen der Gemeinde. Ganz oben steht der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer.

     

    Das voraussichtliche Gesamtsteueraufkommen des Anteils aller Gemeinden Baden-Württembergs wird für 2018 auf 6,6 Mrd. € (2017 5,9 Mrd. €) prognostiziert. Unser Anteil daraus beträgt 5.370.830 € und liegt um 749.360 € über dem Vorjahresansatz.

     

    Die zweitwichtigste Einnahmequelle der Gemeinde sind die sog.

    Als Schlüsselzuweisungen veranschlagt wurden 2.826.000 €. Dieser Betrag liegt um rd. 210.000 über dem Vorjahresansatz. Diese Finanzzuweisung hängt von 3 Faktoren ab:

     

    Höhe des Kopfbetrages, die Einwohnerzahl und die eigene Steuerkraft.

    Die Einwohnerzahlen steigen seit 2012 wieder an. Die Bebauung des Baugebietes „Zimmerer Höhe Nord II“ und seit 2016 „Südwest III“ setzt den Trend fort.

     

    Wie sieht es bei den eigenen Steuern der Gemeinde aus?

     

    Bei der Gewerbesteuer wird mit einem gegenüber dem Ansatz 2017 um 200.000°€ niedrigerem Aufkommen gerechnet, nämlich 2.400.000 €. Damit pendeln wir uns wieder auf eine, entsprechend unserer Gewerbestruktur normale Größenordnung ein.

    Bei der Grundsteuer B (für bebaubare Grundstücke) wurde der Ansatz um 20.000 € auf 1.050.000 € erhöht.

     

    Kommen wir zu den Gebühreneinnahmen der Gemeinde. Abwasser-, Bestattungsgebühren, Kindergartenbeiträge, Essengeld Mensa Das Gesamtaufkommen liegt mit 1.917.000 um 189.000 € über der Vorjahressumme. Grund sind höhere Kindergartenbeiträge wegen der weiter steigenden Belegung unserer Gruppen. Dafür sind natürlich auch die entsprechenden Ausgaben gestiegen. Sonstiges 23%: z.B. Konzessionsabgaben, Zuschüsse für den Kindergartenbetrieb, Sachkostenbeiträge für die Gemeinschaftsschule

     

    Für 2018 werden keine Gebührenerhöhungen von der Verwaltung vorgeschlagen.

     

    Nun zu den Aufwendungen des Ergebnishaushalts:

     

    Der größte Einzelposten sind zweifellos die Personalausgaben. Dafür wurde ein Gesamtbetrag von mehr als 6,7 Mio. € veranschlagt. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies eine Steigerung um rd. 750.000 €. Davon entfällt der größte Anteil auf die Aufstockung des Personals für die Betreuung der Kinder aber auch die Verwaltung steht vor enormen Aufgaben und muss sich verstärken.

     

    Bei den Grundstücks- und Gebäudeunterhaltungskosten liegen die Ausgaben mit 1.520.390 € um 380.890 € über dem entsprechenden Vorjahresbetrag. Schwerpunkte sind der Unterhaltungsbedarf bei den Straßen, aber vor allem Sanierungsarbeiten im Kanalisationsbereich und Unterhaltung auch der neu hinzugekommenen Häuser für die Unterbringung von Asylbewerbern in der Anschlussunterbringung und von Obdachlosen.

     

    Bei den Umlagebeträgen, die jede Gemeinde bezahlen muss, sieht es weniger erfreulich aus. Die steigen nämlich auch an. Die Höhe der Finanzausgleichs- und der Kreisumlage ist abhängig von der Steuerkraft einer Gemeinde. Da diese im Jahr 2016 besser als ein Jahr zuvor war, müssen in den Finanzausgleichstopf mit 2,28 Mio. € rd. 167.000 € mehr einbezahlt werden. Bei der Kreisumlage erhöht sich deshalb der Betrag ebenfalls. So beträgt die an den Landkreis zu zahlende Summe
    3,1 Mio. €. Dies sind rd. 224.000 € mehr als im Vorjahr.

     

    Vergleicht man nun das bereinigte Ergebnis des Ergebnishaushalts, nämlich den Zahlungsmittelüberschuss in Höhe von 120.345 € mit den Ergebnissen der letzten 20 Jahre, so sind zum Teil erhebliche Ausschläge nach oben und nach unten erkennbar. Die drei genannten Ausgabeblöcke, also die Personalausgaben, die Unterhaltungskosten und die hohen Umlagezahlungen sind der Grund, warum sich der Zahlungsmittelüberschuss aus der laufenden Verwaltungstätigkeit gegenüber dem Vorjahr nach unten entwickelt hat.

    Das Ziel muss langfristig zumindest ein ausgeglichener Ergebnishaushalt sein, damit auch die Abschreibungen und Kredittilgungen erwirtschaftet werden können. Dazu müsste der Zahlungsmittelüberschuss für 2018 gut 1,6 Mio. € betragen.

     

    Nun zum Finanzhaushalt, der auch die Investitionstätigkeit umfasst:

     

    Es sind folgende Investitionen vorgesehen:

     

    Erwerb von beweglichem Vermögen / Inventar

    • Rathaus - Tresore für Kämmerei und Ordnungsamt                                 5.000 €
    • Rathaus - Geschwindigkeitsanzeige                                                         4.000 €
    • Rathaus - Beschaffung einer weiteren Sirene                                        12.000 €
    • Bauhof - Beschaffung Universalspindelmäher                                       35.000 €
    • Bauhof - Beschaffung von Kleingeräten                                                   4.500 €
    • Bauhof - Beschaffung Frontmähwerk                                                     12.000 €
    • Bauhof - Beschaffung Salzstreuer für den Winterdienst                          8.000 €
    • Bauhof und Feuerwehr - Beschaffung neue Telefonanlage                    5.000 €
    • Friedhof – Beschaffung Absenkungsvorrichtung für Särge                     3.000 €
    • Begrüßungs- und Informationsschilder an den Ortseingängen             25.000 €

     

    Erwerb von Grundstücken

    • Grundstückserwerb                                                                               30.000 €
    • Gebäudeerwerb                                                                               2.200.000 €

     

    Baumaßnahmen

    • Abriss von Gebäuden                                                                           25.000 €
      vordringlich die Waldenserstraße 17 – Das Gebäude muss
      aufgegeben werden
    • Endausbau Zimmer Höhe Nord II und Nordheim Südwest III            380.000 €

     

    • Rathaus – Interimsunterbringung Alter Bauhof                                 345.000 €
    • Rathaus – Abriss Nebengebäude                                                     220.000 €
    • Rathaus – Neubau                                                                         1.300.000 €
    • Rathaus – Umbau Bestandsgebäude                                                 65.000 €
    • Kindergarten Südstraße – Abriss                                                     250.000 €
    • Kindergarten Südstraße – Neubau 6 Gruppen                             1.470.000 €
    • Kindergarten Südstraße – Neubau Vereinsräume im UG               400.000 €
    • Kinderkrippe Südstraße – Ausstattung einer weiteren Gruppe         12.000 €
    • Naturkindergarten Wurzelzwerge;
      Restzahlung Zuschuss Schutzhütte                                                  10.000 €
    • Kurt-von-Marval-Schule;
      Restfinanzierung Sanierung und Erweiterung                                  10.000 €

     

    • Obdachlosenunterkünfte;
      Beschaffung von Containern                                                            50.000 €
    • Sanierung Ortskern III;
      Allgemeine Maßnahmen                                                                  40.000 €

     

    • Sanierung Nordhausen II;
      Vorbereitung und Ordnungsmaßnahmen                                      184.000 €

     

    • Freibad – Neubeschaffung Betriebssoftware und Rechner              6.500 €

     

    • Sporthalle Nordheim – Einstieg in die Sanierungsplanung            20.000 €

     

    • Wohnumfeldverbesserungen;
      Zuschuss zu Umbaumaßnahmen für Pflegebedürftige                  10.000 €

     

    • Kläranlage Heilbronn;
      Kostenbeteiligung an verschiedenen Investitionsmaßnahmen    233.000 €

     

    • Tiefbaumaßnahmen;
      - Kanalerneuerungen                                                                   160.000 €
      - Sanierung und Ausbau von Ortsstraßen – nur im Zusammenhang
      mit Kanalerneuerungen                                                               600.000 €
      - Geh- und Radweg zwischen Nordheim und Nordhausen         126.000 €
      - Straßenbeleuchtung Geh- und Radweg zwischen
      Nordheim und Nordhausen                                                           50.000 €

      - Kinderspielplätze – Beschaffung neuer Spielgeräte                     6.000 €

      - Gewässerschutz – Planungskosten
         „Starkregenrisikomanagement“                                                  35.000 €

      - Friedhof Nordheim – Anlegung Rasengräber
        und Urnenstelen                                                                        240.000 €

      - Friedhof Nordhausen – Anlegung Rasengräber                       100.000 €

     

    Gesamtsumme der Investitionen:                                               8.691.000 €

     

    Wie sollen diese Ausgaben finanziert werden?

     

    Zunächst wird der Zahlungsmittelüberschuss aus dem laufenden Verwaltungsbetrieb in Höhe von rd. 120.345 € eingesetzt.

    Dann haben wir noch Liquidität aus den Vorjahren von 2,3 Mio €. Darüber hinaus werden die erwarteten Zuschüsse und Sanierungszuschüsse von rd. 3,45 Mio. € eingesetzt. Für die danach noch immer nicht gedeckten Ausgaben von rd. 2,7 Mio. € muss die Gemeinde einen Kredit aufnehmen.

     

    Wie sieht es dann mit den Schulden der Gemeinde Ende 2018 aus?

     

    Auf Ende 2018 wird der Schuldenstand laut Planung 3.090.000 € betragen. Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von
    375 €. Der Landesdurchschnitt lag Ende 2016 bei 360 €/EW.

     

    Nach Abwicklung der Vorhaben Rathausumbau und Neubau Kindergarten wird der Schuldenstand Ende 2021 laut Finanzplanung rd. 11,4 Mio. € betragen. Das ist für die Gemeinde nach Jahrzehnten des Schuldenabbaus und in den letzten Jahren quasi der Schuldenfreiheit eine echte Trendwende, denn die nun erforderlichen jährlichen Tilgungsleistungen und die Aufwendungen für die Zinslast, schränken die Handlungsspielräume in den folgenden Jahren ein.

     

    Jetzt noch zum Wasserwerk:

     

    2018 sind im Investitionsteil Maßnahmen in Höhe von 200.000 € eingeplant.

    Eine Kreditaufnahme ist für 2018 in Höhe von 88.000 € vorgesehen.

    Der Schuldenstand Ende 2018 wird dann voraussichtlich rd. 564.750 € betragen. Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 69 €. Der Landesdurchschnitt bei den Eigenbetrieben lag Ende 2016 bei 537 €.

     

    Abschließend noch folgende Bemerkungen:

    Die gravierendste Neuerung bei der Anwendung des neuen Haushaltsrechts ist, dass die Abschreibungen des Anlagevermögens der Gemeinde erwirtschaftet werden müssen.

    Auch dem nun 2. doppischen Haushalt liegt noch keine Bilanz mit dem erfassten Vermögen der Gemeinde zu Grunde. Die veranschlagten Abschreibungen zeigen jedoch jetzt schon, dass die Gemeinde noch nicht in der Lage ist, im Haushaltsjahr und im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum diese Abschreibungen zu erwirtschaften. Solange noch nicht alle Kommunen auf das NKHR umgestellt haben, stellt dies allerdings kein rechtliches Hindernis dar.

    Wie die Rechtsaufsichtsbehörde dann ab 2020 die Haushaltspläne beurteilt, bleibt abzuwarten.

    Die Höhe des voraussichtlichen Schuldenstands zum Schluss des Finanzplanungszeitraums ist aus Sicht der Verwaltung vertretbar, vor allem, weil damit die geplanten weiteren Großvorhaben (bis auf den restlichen Anteil für die Ballsporthalle) finanziert sind.

    Risiken des vorliegenden Planwerks liegen insbesondere in der Höhe der veranschlagten Zuschüsse zu den Investitionsmaßnahmen. Ob alle Zuschüsse in der geplanten Höhe tatsächlich bewilligt werden, bleibt abzuwarten.

     

    Ohne weitere Aussprache wird der Haushaltsentwurf zunächst zur Beratung in die Ausschüsse verwiesen.

     

  • Tagesordnungspunkt 8

    Annahme von Spenden

    Protokoll

    Bei der Gemeinde sind folgende Spenden eingegangen:

    1. Firma Schmidt und Häuser GmbH Nordheim: 250 Euro für die Klasse 7a der KvM-Schule für das Schullandheim

    2. Holzbau Stopper GmbH Nordheim: 150 Euro für die Jugendfeuerwehr

    3. Kreissparkasse Heilbronn: 150 Euro für den Kindergarten Weihen

    4. Herr Walter Kurz Nordheim: 300 Euro für die Nordheimer Kindergärten

    5. Frau Ursula Heidinger Heilbronn, vormals Nordheim: 3.643 Euro Sachspenden für die Römerstraße 19

     

    Es ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Die Spenden werden dankend angenommen.

     

     

  • Tagesordnungspunkt 9

    Sonstiges und Anfragen

    Protokoll

     

    797.36:Telekom Nordhausen
    Verbesserung der Empfangsmöglichkeiten für Mobilfunk in Nordheim und Nordhausen;
    Überlegungen der Telekom zur Aufstellung eines Sendemastes
    Sowohl in Nordhausen, als auch in Teilen des Neubaugebiets Nord West III in Nordheim liegt nach Angaben der Telekom eine schlechte Versorgung von Mobilfunkteilnehmern vor. Die Telekom beabsichtigt daher in Nordhausen eine Mobilfunkanlage mit Antennenträger auf einem Gebäude (Masthöhe ca. 2-5 m) zu errichten. Die Anlage ist verfahrensfrei zulässig.
    Die Telekom suchte den Kontakt mit der Verwaltung, um zunächst zu hinterfragen, ob seitens der Kommune ein geeignetes Gebäudedach zur Verfügung gestellt werden könne. Hierzu fand am 22.11.2017 eine Besprechung statt. Der Vertreter der Telekom erklärte, dass die Mobilfunkanlage in Form eines Antennenträgers auf Gebäuden einen zusätzlichen Aufbau von ca. 3 – 5 m bedeuten würde. Eine störungsfreie Sicht über alle Gebäude muss gewährleistet sein. Die Mietzeit würde auf jeden Fall mindestens 15 Jahre betragen. Je nach Lage und/oder Grundstück/Gebäude ist eine Miete von ca. 300 Euro/Monat realistisch (verhandelbar!). Im Mietvertrag werden u. a. die Zugangsmöglichkeiten (jederzeit), aber auch ein evtl. Untervermietungszuschlag an die Gemeinde, sofern ein weiterer Anbieter mit auf den Masten geht, geregelt.
    Die Dauer von Vertragsabschluss bis zur Inbetriebnahme zieht sich bei einem Antennenträger ca. 1 Jahr. Die reine Bauzeit beträgt hierbei 6 – 8 Wochen, die Dauer zwischen Baufertigstellung und Netzanbindung nochmals 6 – 8 Wochen. Die Sendeanlage muss dann über Glasfaser oder Richtfunk (aus Nordheim) angebunden werden.
    Aufgrund der Topographie erscheint sowohl aus Sicht der Telekom, als auch der Verwaltung, das alte Feuerwehrgerätehaus in der Heuchelbergstraße 18 als Standort geeignet.
    Die Verwaltung würde daher gerne mit der Telekom einen entsprechenden Vertrag abschließen.

     

    Der Vorsitzende ergänzt, dass eine solche Anlage verfahrensfrei ist. Die Telekom hat damit die Möglichkeit, auf jeden Grundstückseigentümer zuzugehen, um dort den Masten aufzustellen. Wenn der Masten auf einem Grundstück der Gemeinde steht, hat diese zumindest einen Einfluss darauf bzw. Kenntnis davon, was passiert.


    Der Gemeinderat ist mit dem Vorschlag der Verwaltung einhellig einverstanden.

    632.6:Waldenserstraße 17
    Vom Bezirksschornsteinfegermeister wurde die Heizung und der Kamin im Gebäude Waldenserstraße 17 beanstandet und verlangt, dass die Mängel wegen akuter Gefahren sofort behoben werden. Ansonsten müsse die Heizung stillgelegt werden. Es handelt sich um Einzelöfen und deren Verbindung zum Kamin, den Kamin selbst, einschließlich des Dachhutes. Eine Instandsetzung wäre unverhältnismäßig teuer und mit Blick auf den Gesamtzustand des Gebäudes unwirtschaftlich. Die Verwaltung hat daher die bestehende Mietnutzung gekündigt und die Obdachlosenunterbringung veranlasst. Das letzte Mietverhältnis für einen Teil der Scheune endet zum 31.07.2018. Das Gebäude sollte abgebrochen werden. Die Verwaltung bittet um Zustimmung, um den Abbruch zu beantragen und die erforderlichen Abbrucharbeiten auszuschreiben.

     

    Auf Nachfrage aus dem Gemeinderat erklärt der Vorsitzende, dass das Grundstück nicht im Besitz der Mehrer-Stiftung ist.

     

    Der Gemeinderat ist mit dem Vorschlag der Verwaltung einhellig einverstanden.

     

    Az.: 652.210:Lärm

    Lärm im Zusammenhang mit der Ortsumfahrung Nordhausen

    Der Bürgermeister berichtet, dass im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme der Ortsumfahrung Nordhausen erste Beschwerden wegen verstärkter Lärmbelastung bei der Gemeindeverwaltung eingegangen sind. Erinnert wird daran, dass sich der Gemeinderat schon im Jahre 2008 im Zusammenhang mit dem damaligen Planfeststellungsverfahren mit der Thematik befasst hat. Auf der Grundlage der klaren Aussagen der Planer, dass alle Werte bei Weitem eingehalten sind, hat das Land unmissverständlich erklärt, keine besonderen Lärmschutzmaßnahmen durchzuführen. Da man nach den vorliegenden Unterlagen weit davon entfernt ist, an Lärmschutzmaßnahmen denken zu müssen, hat sich damals auch der Gemeinderat dafür entschieden, nichts zu unternehmen. Die Verwaltung beantwortet entsprechende Anfragen mit den Verweis auf die Unterlagen der Planfeststellung, die für jedermann einsehbar im Internetauftritt der Gemeinde eingestellt sind.

     

    Der Gemeinderat nimmt

    Kenntnis.

     

    Anfragen

    Az.:632.6:Waldenserstraße 17

    Gemeinderat Michelbach erkundigt sich nochmals, warum das Gebäude Waldenserstraße 17 abgerissen werden soll. Die Verwaltung teilt mit, dass insgesamt der bauliche Zustand sehr schlecht und die Gebäude keines Falls erhaltungswürdig sind. Aktuell musste wegen des Gefährdungspotenzials das Gebäude sogar geräumt werden. Die Aussagen werden vom im Zuhörerraum sitzenden Nachbarn bestätigt. Auf Nachfrage erklärt der Vorsitzende, dass sämtliche Gebäude auf dem Grundstück abgerissen werden sollen.

     

  • Tagesordnungspunkt 10

    Bürgerfragestunde

    Protokoll

    Az.: 621.410:Hauptstraße 29 Kelterstraße 30 (d'r Schelm)/2

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Haupt- und Kelterstraße (D'r Schelm)"

    Ein Bürger bewertet das Projekt als sehr gutes Vorhaben der Familie Zinser. Er bezeichnet das Projekt als Geschenk an Nordheim; die Gemeinde kann seines Erachtens nur gewinnen.

     

     

    Az.:621.411:wohnpark/gemeinderat

    Bebauungsplan „Wohnpark Nordhausen Ost“

    Auch hierzu äußert sich der Bürger sehr positiv. Er betrachtet die skizzierten Ideen des Investors als Planung aus einem Guss. Die Häuser bekommen Licht, es sei eine wunderschöne Architektur, Freiplätze und ein Spielplatz seien sichtbar. Seines Erachtens wäre schön, wenn alles realisiert werden könne.

     

     

    Az.:656.23:Gemeinderat
    Gehweg Nordheim-Nordhausen entlang der L 1106

    Ein Bürger erkundigt sich, ob im Zusammenhang mit dem derzeit im Ausbau befindlichen Gehweg zwischen Nordheim und Nordhausen entlang der Landesstraße auch eine durchgängige Beleuchtung vorgesehen ist, die insbesondere auch den Kreuzungsbereich umfasst.

    Dies wird von der Verwaltung bestätigt.

     

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