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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 17.11.2017 um 19:00 Uhr

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Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bekanntgaben

    Protokoll

     

    Vor Eintritt in die Tagesordnung gibt der BM bekannt, dass der TOP 2  abgesetzt und voraussichtlich auf eine Sitzung im nächsten Jahr verschoben wird.

     

    Protokolle der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats vom 18. Oktober und 20. Oktober 2017
    Der Vorsitzende gibt die öffentlichen Gemeinderatsprotokolle vom 18.10.2017 und 20.10.2017 zur Unterschrift in Umlauf.

    Protokoll der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 20. Oktober 2017

    In der vergangenen nichtöffentlichen Sitzung wurde beschlossen, den Erbbaurechtsvertrag mit der Schützengilde Nordheim um weitere 30 Jahre zu verlängern.

  • Tagesordnungspunkt 2

    Schulsozialarbeit an der Kurt-von-Marval-Schule Nordheim, an der
    Grundschule Nordhausen und am Jugendhaus;

    Tätigkeitsbericht für das Schuljahr 2016 / 2017 - Ausblick

    Protokoll

     

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 151/2017 vor.

     

    Der Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt; siehe oben unter Bekanntgaben.

     

  • Tagesordnungspunkt 3

    Kindergartenangelegenheiten;

    Sachstandsbericht und künftige Entwicklung

    Protokoll

     

    Az.: 460.02

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 152/2017 vor.

     

    Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt die Kindergartengesamtleiterinnen Erika Heichel-Ott und Jasmin Dusel.

     

    Die Hauptamtsleiterin erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage und verweist auf die sehr ausführliche Vorberatung im Verwaltungsausschuss.

    Sie verweist unter anderem drauf, dass noch nicht sicher ist, ob die vorgeschlagene neue Krippengruppe in den geplanten Räumen genehmigt wird. Hier sind noch Abstimmungen mit dem Gesundheitsamt wie auch dem KVJS erforderlich.

    Sie erklärt, dass der Kindergartenneubau, der derzeit geplant wird, auf keinen Fall überdimensioniert ist.

     

    Die Hauptamtsleiterin geht weiter darauf ein, dass derzeit die Bewerbungsgespräche für das Anerkennungspraktikum (4. Jahr der klassischen Erzieherinnenausbildung) und die praxisintegrierte Ausbildung zur Erzieherin laufen. Die Anerkennungspraktikantinnen werden als volle Stelle auf den Stellenplan angerechnet.

     

    Auch wenn derzeit stellenmäßig nur "Platz" für eine Anerkennungspraktikantin ist, schlägt die Verwaltung vor 2 Anerkennungspraktikantinnen einzustellen. Die zweite Anerkennungspraktikantin würde die nächste frei werdende Erzieherinnenstelle übernehmen. Neben dem finanziellen Vorteil von Anerkennungspraktikantinnen, liegt der Vorteil vor allem darin, dass eigene Nachwuchskräfte ausgebildet werden können.

     

    Die Anerkennungspraktikantinnen beginnen immer im September. Die Verwaltung geht davon aus, dass sich bis dahin eine Stelle für die zweite Anerkennungspraktikantin ergeben wird.

     

    GR Frey-Englisch regt an, für Tagesmütter zu werben, auch um Druck vom Zustrom in die Krippenbetreuung zu nehmen. Die Frage von Frau Frey-Englisch, ob der Verwaltung bekannt ist, wie viele Kinder in gar keinem Kindergarten sind, bejaht der BM grundsätzlich. Wegen der aktuellen Zahlen muss jedoch nachgefragt werden.

     

    GR Haug spricht den Einstieg in die neue U3 Gruppe an und die langsame Eingewöhnung. Es ist ihm zu wenig, dass am Anfang nur 1 Kind pro Erzieherin aufgenommen wird. Er möchte gerne schon am Anfang 2 Kinder pro Erzieherin, also mit 4 Kindern beginnen.

     

    Jasmin Dusel weist darauf hin, dass Eltern und Kinder Zuspruch brauchen und dass eine Gruppe von Anfang an richtig laufen muss. 

     

    GR Donnerbauer spricht sich dafür aus, am Anfang 2 Kinder pro Erzieherin aufzunehmen, nach 2 Wochen die nächsten Kinder.

     

    GR Frey-Englisch spricht sich für eine lieber richtige Eingewöhnung aus, dann funktioniert es. 

     

    GR Willy bringt vor, dass auch dann, wenn es momentan entspannter ist, trotzdem das Vorgehen festgelegt werden sollte. Wenn es dann zu dieser Situation kommt, muss diese geregelt sein.

     

    GR Weinstok berichtet von persönlichen Erfahrungen aus einer Krippe in Mannheim und spricht sich für die Sicht der Erzieherinnen aus. Er hält die diskutierte Vorgehensweise auch für kein Luxusproblem von Nordheim, sondern sieht das überall gleich.

     

    Jasmin Dusel beschreibt die bewährte Vorgehensweise der Eingewöhnung als ausgeklügeltes System und weist darauf hin, dass viele Umstände berücksichtigt und eingeplant werden müssen. Gerade die Eingewöhnung vom jeweils 8. oder 9. Kind in der Gruppe funktioniert laut Frau Dusel nur dann gut, wenn die anderen Kinder schon gut eingewöhnt sind. Sie hinterfragt, ob wirklich gewollt ist, etwas übers Knie zu brechen.

     

    GR Haug betont den Willen, dass kein Kind Schaden nimmt.

     

    GR Donnerbauer beantragt, dass nur 2 Wochen Eingewöhnungszeit je Kind festgelegt werden. Wenn zum Zeitpunkt der Eröffnung 4 Kinder gleichzeitig kommen wollen, sollen diese gleichzeitig genommen werden.

     

    Der BM sieht die Änderung der bisherigen Handhabung als gewissen Eingriff in die Arbeit der Erzieherinnen. Man muss die Situation in der Krippe sehen, um deren Vorgehen nachvollziehen können. Er sieht die bisherige Eingewöhnungspraxis im Interesse der Kinder. 

     

    GR Perrot vertritt die Meinung, dass alle Kinder unterschiedliche Eingewöhnungsphasen haben. Am Anfang sind die Eltern noch dabei. 

     

    Entsprechend dem Antrag von GR Donnerbauer wird anschließend mit 9 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen folgender

    Beschluss gefasst:

    Wenn die neue Krippengruppe in Betrieb geht und gleichzeitig 4 Kinder Bedarf haben, sollen alle gleichzeitig aufgenommen werden. Alle 2 Wochen soll jeweils das nächste Kind je Erzieherin aufgenommen werden.

     

    GR Donnerbauer spricht an, dass schon 5 Gruppen der 6 Gruppen belegt sind, bis der neu geplante Kindergarten Südstraße in Betrieb geht, obwohl noch nicht alle Baugebiete voll belegt sind. Er bittet darum, frühzeitig von einem Architekten prüfen zu lassen, ob der Kiga Weihen um einen Gruppenraum erweitert werden kann.

     

    Zu den Vorschlägen der Sitzungsvorlage ergeht ohne weitere Diskussion folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Zu 1.) Es wird eine neue Krippengruppe mit zusammenhängenden Öffnungszeiten eröffnet. Der genaue Zeitpunkt der Eröffnung wird von der Verwaltung festgelegt (je nach Erfolg bei der Personalgewinnung und orientiert an den Zeitpunkten, zu denen Kinder aufgenommen werden). Das Personal im Bereich Krippe wird bereits für eine Krippengruppe mit ganztägigen Öffnungszeiten im Stellenplan 2018 eingeplant (300% in EG 8a TVöD-SuE). Besetzt werden zunächst nur die Stellen für die Gruppe mit zusammenhängenden Öffnungszeiten.
     
    Zu 2.) Kenntnisnahme
     
    Zu 3.) Im Stellenplan 2018 wird für die Sprachförderung eine zusätzliche Stelle in EG 8a TVöD-SuE mit einem Beschäftigungsumfang von 50% geschaffen.
     
    Zu 4.) Im Stellenplan 2018 wird eine weitere 100% Stelle in EG 8a TVöD-SuE geschaffen, die mit mehreren Springkräften besetzt wird.

     

    Ab September 2018 wird eine Anerkennungspraktikantin eingestellt, für die derzeit noch keine Stelle frei ist. Sie soll die nächste frei werdende Erzieherinnenstelle übernehmen.

     

  • Tagesordnungspunkt 4

    Rathausausbau, Abriss und Neubau Nebengebäude;
    Präsentation der überarbeiteten Entwurfsplanung

    Protokoll

     

    Az.: 043.1121:Gemeinderat, 043.1122:730 Architekten- und Ingenieurleistungen/Architekt

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 146/2017 vor.

     

    Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt den Architekten Wolfgang Reinhardt, der die überarbeiteten Planungen vorstellt. Insbesondere geht dieser auf die Fassaden-, Dach- und Eingangsgestaltung ein.

    Herr Reinhardt teilt mit, dass nach Besprechung zum Brandschutz die Treppe etwas nach hinten verschoben wurde. Damit kann u.a. auf mehrere Brandschutztüren verzichtet werden. Allerdings werden auch die Toiletten etwas kleiner.

    Der BM erinnert daran, dass ursprünglich zwischen EG und OG geplante Toiletten aus dem ersten Entwurf des Architekten gestrichen wurden. Nach jetzigem Stand sollte man sich das noch einmal überlegen, vor allem mit Blick auf die mögliche Zahl der Arbeitsplätze, aber auch der Besucher, Besprechungsteilnehmer usw.

     

    Auf die Frage von GR Haug, warum die vorgeschlagenen Kuben sich nicht auch über die 1. Etage erstrecken, antwortet Herr Reinhardt damit, dass die aktuelle Variante die gefälligste ist.

     

    BM informiert über ausführliche Diskussionen im TA. Wegen dessen unterschiedlicher Meinungen zur Glasfassade und der bodentiefen Verglasung wurde Abfrage unter den Mitarbeitern durchgeführt, über deren wesentliche Aussage der Vorsitzende informiert.

     

    Zur Frage nach dem Material der Fassade und der Dachfarbe teilt Herr Reinhard mit, dass für die von ihm vorgeschlagene Klinkerfassade der Farbton noch offen ist, er jedoch einen Grauton ähnlich dem der vorgestellten 3D-Zeichnung präferiere. Klinker ist in sehr vielen Farben möglich. Sein Vorschlag wäre, später im Vergleich zum bestehenden Sandsteingebäude zu bemustern und sich dann festzulegen. Für das Dach des neuen Gebäudes schlägt er dunklere Ziegel vor, von denen sich auch die vorgesehene Photovoltaik-Anlage nicht so stark abhebt. Für die Dachkuben sieht Herr Reinhard wieder ein anderes Material und eine andere Farbe vor, jedoch immer zusammenpassend.

     

    Auf die Frage des Bürgermeisters, ob die beiden Gebäudeteile sich angleichen oder sich voneinander abheben sollen, erwidert Herr Reinhard, dass die Farben insgesamt stimmig sein sollten, dass man aber ablesen können sollte, was das neue Gebäude ist.

    GR Haug teilt mit, dass ihm die bodentiefen Fenster grundsätzlich gefallen. Mögliche Probleme und geringe Flexibilität könnten bei der Elektrifizierung auftreten. Zum relativ stark verglasten Raum in der Nord-Ost-Ecke des neuen Gebäudes befürchtet er eingeschränkte Nutzbarkeit. Besprechungen hält Herr Haug dort nicht für möglich und befürchtet, dass nicht nur Mitarbeiter, sondern auch Bürger sich wie auf dem Präsentierteller fühlen könnten. Er würde es gerne anders machen, denn seines Erachtens liegt das neue Gebäude deutlich näher an Straße bzw. Gehweg als in umliegenden Gemeinden.

     

     BM Schiek weist darauf hin, dass letztlich unabhängig von der Größe der Fenster wie bisher auch sowohl Sonnenschutz als auch Blendschutz benötigt wird. Die großen Fenster machen das Gebäude insgesamt gefällig.

     

    GR Frey-Englisch verweist auf die überwiegende Meinung der Mitarbeiter und glaubt, dass nur am Anfang interessant ist, in das Gebäude hineinzuschauen. Ihre Frage; ob eine Klimaanlage vorgesehen ist, bejaht Herr Reinhard ebenso wie die Frage nach einem außenliegenden Sonnenschutz. Über die Ausführung der Klimaanlage muss zu gegebener Zeit noch diskutiert werden.

    GR Donnerbauer findet die großzügige Verglasung auf der Ostseite in Ordnung. Auf der Westseite würde er sie eher nicht bevorzugen, weil dort dann auch diskretere Gespräche möglich sind.

     

    BM Schiek findet die vom Architekten schräg geplante Stütze als „unnötigen Hingucker“ und damit letztlich als falsche Betonung für das insgesamt gut gelungene Rathaus.

     

    GR Michelbach sieht ebenfalls die schrägen Kanten der Stütze als störend an gegenüber den ansonsten klaren Strukturen des Rathauses.

     

    Auf Nachfrage des Bürgermeisters wird anschließend einstimmig folgender

    Beschluss gefasst:

    Der Ausbau des Daches soll in der vom Architekten vorgeschlagenen Variante mit je zwei Kuben auf der Ost- und Westseite erfolgen.

     

     

    Zur Außengestaltung insgesamt weißt der Bürgermeister darauf hin, dass sich noch geringfügige Verschiebungen ergeben können z.B. wegen noch notwendiger Abstimmung mit dem Denkmalamt, wegen eventueller Auswirkungen durch die noch fehlende Einrichtungsplanung oder in Folge weiterer Abklärung von Erfordernissen des Brandschutzes mit der Baurechtsbehörde.

     

    Nach einer kurzen Diskussion darüber, ob die Fensterfront auf der Ostseite bodentief verglast oder ob dort eine Brüstung mit etwa 20 cm Höhe gebaut wird, die zur Aufnahme von Kabelkanälen verwendet werden könnte, wird einstimmig folgender

    Beschluss gefasst:

    Die Fenster sollen bodentief verglast bleiben.

     

    Nach einer kurzen Diskussion über die Ausführung des neuen Gebäudes mit oder ohne Stütze an der Nord-Ost-Ecke wird mit 3 Nein-Stimmen und 13 Ja-Stimmen folgender

    Beschluss gefasst:

    Das Gebäude soll mit Stütze gebaut werden.

     

    Nach Diskussion darüber, ob die Ausführung der Stützen wie vom Architekten vorgeschlagen schräg erfolgen soll, sprechen sich 7 Gemeinderäte für eine schräge Ausführung und 7 für eine gerade aus, 2 Gemeinderäte enthalten sich.

     

    In einer nachfolgenden Abstimmung über die Frage, ob sowohl die Stütze an der Nord-Ost-Ecke als auch die Mauerkante auf der Nordseite schräg ausgeführt werden sollen, wird mit 9 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen folgender

    Beschluss gefasst:

    Die beiden Mauerkanten sollen schräg ausgeführt werden.

     

    Zur Frage einer Toilette zwischen Erdgeschoss und Obergeschoss wird mit 1 Enthaltung folgender einstimmiger

    Beschluss gefasst:

    Die Toilette soll gebaut werden.

     

    Zur Frage der Fassadengestaltung wird einstimmig folgender

    Beschluss gefasst:

    Der Architekt soll die weitere Ausführung mit einer Klinker-Fassade planen.

     

    Zur Gestaltung des Eingangsbereiches, der vom Architekten als schräge Tür und ohne Windfang vorgesehen ist, wird mit 1 Gegenstimme, ohne Enthaltung und damit mehrheitlich folgender

    Beschluss gefasst:

    Der Eingangsbereich soll wie vom Architekten vorgeschlagen umgesetzt werden.

     

     

    Zur im Verlauf der Diskussion angesprochenen Klimaanlage wird einmütig festgehalten, dass eine solche in öffentlichen Gebäuden in heutiger Zeit vorzusehen ist, in welcher Form auch immer. Weiteres ist zu gegebener Zeit mit den Fachingenieuren zu klären.

    Auf die Frage von GR Frey-Englisch, ob die Fenster öffenbar sind, teilt Herr Reinhard mit, dass die in der vorliegenden Planung mit Absturzsicherung versehenen Fenster als Ganzes geöffnet werden können.

    GR Haug weist darauf hin, dass dadurch Fläche verloren geht. GR Willy teilt mit, dass im Brackenheimer Rathaus die Schreibtische trotz bodentiefen Fenstern so stehen, dass die Fenster nur minimal aufgemacht werden können. Der Architekt weist darauf hin, dass diese Fragen noch nicht abschließend beantwortet und auch im Zusammenhang mit der Einrichtungsplanung nochmals diskutiert werden können.

    Die Frage von GR Gillmann, ob die kontrovers diskutierte Stütze an der Nord-Ost-Ecke des Gebäudes eventuell auch nachträglich noch eingebaut werden kann, bleibt unbeantwortet.

     

    Bauamtsleiter Peter Langer führt aus, dass auf dem Dach des Rathauses eine Photovoltaik-Anlage zur Eigenenergienutzung geplant ist. Innerhalb des ersten Jahres wird sich lt. Auskunft des Ingenieurbüros zeigen, ob eine Batterie zur Speicherung der überschüssigen Energie rentabel erscheint.

    Des Weiteren wurde im Vorfeld geprüft, ob eine Einspeisung der überschüssigen Energie eines Blockheizkraftwerkes in das Straßenbeleuchtungsnetz möglich ist. Die Prüfung der Fachingenieure ergab, dass dies grundsätzlich möglich sei, jedoch müsse die Versorgung der Straßenbeleuchtung über den Hausanschluss des neuen Rathauses erfolgen.

    Eine andere Lösung wäre eine sog. "Parallelmessung", bei der der erzeugte und verbrauchte Strom gegeneinander aufgerechnet werden. Diese Lösung wird von den Fachingenieuren derzeit in Zusammenarbeit mit der Firma SÜWAG näher untersucht.

     

    Der Bürgermeister weist darauf hin, dass zu gegebener Zeit auch noch darüber zu entscheiden ist, ob die vorgesehene Photovoltaikanlage, so sie realisiert wird, von der Gemeinde selbst oder von der BürgerEngergie Zabergäu betrieben wird.

     

    Ohne weitere Aussprache ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Die Planungen werden gebilligt und zur Erstellung des Baugesuchs freigegeben.

  • Tagesordnungspunkt 5

    Rathausausbau, Abriss und Neubau Nebengebäude;
    Präsentation der Entwurfsplanung der Außenanlagen

    Protokoll

     

    Az.: 043.1121:Gemeinderat; 043.1122:730 Architekten- und Ingenieurleistungen/Außenanlagen

    Dem Gremium liegen zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 147/2017 und die Tischvorlage vor.

     

    Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Landschaftsarchitektin Cornelia Biegert, die ihre Planungen des Rathausumfelds vorstellt und näher erläutert. Speziell der südliche Teil der Außenanlagen wird für die Beschlussgrundlage nochmals ohne Ausstattungselemente vorgestellt. Im Fokus steht vor allem das Grundsätzliche wie Pflasterflächen, Höhenversatz, Stützmauer, Treppenanlagen und Rampen. Über Ausstattungselemente soll zu einem späteren Zeitpunkt beschlossen werden; Vorschläge wie Holzterrasse, Bäume und Sonnenschirme stellt Frau Biegert aber bereits vor.

     

    Der BM erläutert, dass der jetzt schon vorhandene Notausgang im Bestandsgebäude erhalten werden muss, insbesondere auch als Notausgang für den Rathauskeller.

    Auf die Frage von GR Weinstok, ob die Grünflächen vor dem Rathaus als Stellplatz genutzt werden können, wird darauf hingewiesen, dass dann die dort stehenden Großbäume entfernt werden müssten.

    Frau Biegert weist außerdem darauf hin, dass wegen des Höhenunterschiedes zur Straße eine aufwendige Gestaltung erforderlich sei und die Parkplätze dennoch nur schwierig zu realisieren wären.

    Auf die Nachfrage von GR Frey-Englisch zum ihres Erachtens eng und dunkel wirkenden Durchgang zwischen Bestandsgebäude und neuem Rathaus teilt Frau Biegert mit, dass die nun vorgestellte Variante die gefälligste ist. Alle anderen Varianten waren sehr verzwungen. Frau Biegert weist außerdem darauf hin, dass diese Ecke in der Realität nicht so dunkel aussehen wird, wie in der 3-D-Skizze dargestellt.

    GR Pfautsch weist darauf hin, dass die auf der Südseite vorgesehene Rampe mit 15 % Steigung nicht barrierefrei sei. Frau Biegert teilt mit, dass eine barrierefreie Steigung von maximal 6 % nach DIN aufgrund der Höhenverhältnisse nicht ohne weiteres möglich ist. Nach Bestätigung aus dem Gemeinderat, dass auch eine Kurve innerhalb der Rampe für möglich gehalten wird, nimmt Frau Biegert die Anregungen zu dieser Frage nochmals mit und sagt zu, eine barrierefreie, mindestens aber barrierearme Gestaltung intensiv zu prüfen.

    GR Donnerbauer schlägt vor, nordwestlich des neuen Rathauses zwei weitere Parkplätze zu schaffen. Frau Biegert wird dies prüfen; es wird aber darauf hingewiesen, dass dort die Zufahrt relativ schmal und die Höhenverhältnisse schwierig sind.

    Auf entsprechende Frage von GR Frey-Englisch wird mitgeteilt, dass zwei Behindertenstellplätze vorgesehen sind.

    Frau Biegert informiert anschließend über die intensive Diskussion in der vorberatenden Sitzung des Technischen Ausschusses zur Gestaltung der Südseite. Insbesondere über zusätzliche Bäume, Sonnenschirme und ein vorgeschlagenes Holzdeck wurde diskutiert. Nach Ansicht von Frau Biegert könnte auch bei der Variante mit Bäumen das bisherige Blumensommerzelt gestellt werden.

    Auf Frage von GR Donnerbauer, welches Material Frau Biegert für die Oberflächen vorsieht, teilt diese mit, dass es dazu noch keine Vorschläge gibt.

    GR Haug bittet darum, rechtzeitig vor den Bauarbeiten mögliche Ergänzungen der schon jetzt guten Infrastruktur für Feste rund ums Rathaus zu klären.

     Auf Nachfrage von GR Frey-Englisch bestätigt Frau Biegert, dass zu den in der Tischvorlage dargestellten Baukosten noch das Planerhonorar kommt.

     

    Anschließend ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Die Planungen werden gebilligt und zur weiteren Bearbeitung freigegeben.

  • Tagesordnungspunkt 6

    Abbruch und Neubau Kindergarten Südstraße;

    Ausbaustufe der Küche

    Protokoll

     

    Az.: 461.4142

    Dem Gremium liegen zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 148/2017 und die Tischvorlage vor.

     

    Frau Liedtke informiert über den aktuellen Sachstand anhand den Vorlagen.

    Sie ergänzt, dass sich nach Rücksprache mit den Planern nochmals zwei Kosten geändert haben. Für die Herstellung der Kühlzelle ohne Kältegerät würden lediglich 10.000 € anfallen. Wird anstatt der Kühlzelle ein Lager gebaut, kostet das einschließlich späterem Rückbau 7.000 €. 

     

    BM Schiek informiert den Gemeinderat in diesem Zusammenhang darüber, dass Investitionen für eine Küche und deren Ausstattung dann pro Gruppe mit je 4.000 € gefördert werden können, wenn die angebotene Mittagsverpflegung sich an den Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung orientiert. Davon geht der BM derzeit aus. Sollten für die Erreichung diesen Standards Ausgaben notwendig sein, die ansonsten nicht vorgesehen oder notwendig sind, betrachtet die Verwaltung diese bis zum Zuschussbetrag als genehmigt.

     

    Der BM berichtet weiter über die aktuellen Prüfungen, ob durch die Nähe von Musikvereinsräumen zu den anderen Räumen Probleme entstehen können. Was ggf. Konsequenzen sein könnten, ist derzeit nicht absehbar.

     

    GR Donnerbauer spricht sich dafür aus, auf jeden Fall beheiz- und regulierbare Transportboxen für das Essen anzuschaffen, unabhängig davon, ob ein Kombidämpfer beschafft wird oder nicht.

     

    Die zu diesem Tagesordnungspunkt zugezogene Einrichtungsleiterin, Frau Heichel-Ott, teilt mit, dass z.B. auch Weihnachtsplätzchen oder Kuchen gebacken werden sollen. Auch für Elternaktionen wäre eine entsprechende Möglichkeit interessant. Sie fände es schade, wenn die Küche für nichts genutzt werden könne, außer zur Essensverteilung.

     

    Entsprechend einer Frage von GR Haug, ob statt eines Kombidämpfers entsprechend der Schilderung von Frau Heichel-Ott für den Kindergarten nicht zwei Backöfen wertvoller wären, wird dies von Frau Heichel-Ott bestätigt. Die Anschlüsse für einen später eventuell erforderlichen Kombidämpfer müssen natürlich dennoch vorgesehen werden.

     

    Frau Liedtke erläutert anschließend, dass nach Aussage der befragten Fachingenieure die Tiefkühlzelle komplett realisiert werden sollte. Bei späterer Stellung der Zelle nicht auf "eigenen", sondern auf einen lediglich isolierten Boden, könnten u.a. Tauwasserschäden entstehen.

     

    GR Haug hinterfragt die Luftqualität in einer Tiefkühlzelle ohne Kühlung. Die damit zusammenhängenden Fragen sind noch zu klären.

     

    Auf die Frage von GR Willy, wie wahrscheinlich es ist, dass die Verteilerküche in eine Regenerationsküche umgewandelt werden muss, erwidert BM Schiek, dass dies derzeit nicht absehbar ist. Im Augenblick funktioniert das System mit Transport und Verteilung. Allerdings wird mit zunehmender Zahl der essenden Kinder und mit steigenden Transportaufwand irgend wann eine Grenze erreicht.

     

    Ohne weitere Aussprache ergeht anschließend folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Die Küche wird wie vorgeschlagen komplett als Gastroküche ausgebaut, jedoch ohne Kombidämpfer, für den aber die Anschlüsse sowie die Abzugshaube vorgesehen werden. Der Kindergarten erhält zwei Backöfen. Die Tiefkühlzelle wird eingebaut, jedoch ohne Kühlaggregat.

     

     

  • Tagesordnungspunkt 7

    Änderungen der allgemeinen Bestimmungen über die Stellplatzablösung

    vom 07.03.1988, geändert am 23.04.1990 und 19.10.2001

    Protokoll

     

    Az.: 630.552:Stellplatzablösung/2017

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 150/2017 vor.

     

    Der Bauamtsleiter erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage. Die Stellplatzablösung hat, seit es keine Ablösemöglichkeit mehr für neu geschaffene Wohnungen gibt, nahezu komplett an Bedeutung verloren. Trotzdem sollten die Ablösebeträge angepasst werden, da sie bei weitem nicht mehr kostendeckend sind. Wie in der Vorlage dargestellt, belaufen sich die reinen Herstellungskosten bereits auf knapp 4.000 €. Hinzu kommt der Bodenwert, der für die Anlegung von Stellplätzen mit rund 3.900 € zu Buche schlägt. Streng genommen müssten noch Vermessungskosten in Höhe von 2.000 € einkalkuliert werden, da die Stellplätze aber oft nicht als eigenes Grundstück herausgemessen werden, sondern Bestandteil der Straße bleiben, könnte hierauf verzichtet werden.
    Die Verwaltung schlägt aufgrund der ermittelten Kosten vor, den Ablösebetrag auf 8.000 € festzusetzten. Dabei bewegt sich Nordheim dann zwar im oberen Teil der Ablösebeträge im Landkreis. Die Umfrage aus dem Jahr 20125 ergibt aber, dass die meisten Kommunen die Ablösebeträge seit sehr vielen Jahren nicht mehr neu kalkuliert haben. Daran hat sich nach Einschätzung der Verwaltung bis heute nichts geändert. Technischer Ausschuss und Verwaltungsausschuss teilen diese Meinung
    Der Bauamtsleiter beantwortet Verständnisfragen aus der Mitte des Technischen Ausschusses.

     

    GR Haug vertritt die Ansicht, dass die vorgeschlagenen Ablösebeträge Hindernisse insbesondere für kleinere und mittlere Gewerbebetriebe sein können. Auf die Frage von GR Donnerbauer, ob die angegebenen Kosten ausreichen, um einen Stellplatz herzustellen, verweist der BM auf die vorliegende Kalkulation des Bauamtsleiters.

     

    Ohne weitere Beratung ergeht mit einer Gegenstimme und einer Enthaltung folgender

    Beschluss:
    Der Ablösebetrag für einen Stellplatz wird auf 8.000 € / Stellplatz festgesetzt. 2. Nachfolgende Änderung der allgemeinen Bestimmungen über die Stellplatzablösung wird beschlossen:

    Gemeinde Nordheim Landkreis Heilbronn
    Änderung der allgemeinen Bestimmungen über die Stellplatzablösung vom 17.11.2017

    Entsprechend des Beschlusses des Gemeinderats der Gemeinde Nordheim vom 17.11.2017 werden die allgemeinen Bestimmungen der Gemeinde Nordheim über die Stellplatzablösung vom 07.03.1988, zuletzt geändert am 23.04.1990 wie folgt geändert:
    § 1
    § 2 der allgemeinen Bestimmungen der Gemeinde Nordheim über die Stellplatzablösung vom 07.03.1988, geändert durch Änderung der allgemeinen Bestimmungen über die Stellplatzablösung vom 23.04.1990 erhält folgende Fassung:
    „Ablösungsverträge
    Je Stellplatz, der abgelöst wird, ist ein Betrag in Höhe von 8.000 € zu zahlen.“
    § 2
    Diese Änderung tritt am 01.01.2018 in Kraft.

     

  • Tagesordnungspunkt 8

    Annahme von Spenden

    Protokoll

     

    Die Gemeinde erhielt folgende Spenden:

    1. Bürgerstiftung Nordheim: 200 Euro für den Vorlesetag der Ortsbücherei

    2. Frau Elfriede Fuggerer, Nordhausen: 50 Euro für die Seniorenarbeit der Gemeinde

    3. Eine anonyme Spende über 250 Euro für die Feuerwehr

     

    Es ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Die Spenden werden angenommen.

     

  • Tagesordnungspunkt 9

    Sonstiges und Anfragen

    Protokoll

     

    Az.: 461.35

    Kindergarten "Auf dem Weihen" - Änderung der Öffnungszeiten

    Auf Wunsch der Eltern sollen in der Kindergartengruppe mit Regelöffnungszeiten im Kindergarten "Auf dem Weihen" die Öffnungszeiten geändert werden. Diese sind derzeit Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr, sowie dienstags und donnerstags von 13.45 Uhr bis 16.15 Uhr.

    Die Betreuung an den Nachmittagen soll eine viertel Stunde verschoben werden, auf 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr.

     

    Az.:112.28/Wartbergstraße 

    Parken auf Grünanlagen in Wendeplätzen (hier: Wartbergstraße)

    BM Schiek berichtet von einer Bürgeranfrage, ob das Parken auf Grünanlagen innerhalb eines Wendehammers in der Wartbergstraße gestattet wird. Klar ist, so der BM, dass es sich hier um eine Grundsatzfrage handelt, die ggf. übertragbar ist. Anhand von Bildern werden mehrere Situationen in der Gemeinde gezeigt, für die der Sachverhalt zutreffen könnte.

     

    GR Haug teilt mit, dass es seines Wissens in einem Eppinger Stadtteil eine solche Möglichkeit gäbe. Wenn hoher Parkdruck bestehe und keine Schäden zu befürchten seien, hält er das für denkbar.

     

    GR Donnerbauer weist darauf hin, dass bei schlechter Witterung die unbefestigten Flächen sicher Schaden nehmen. Er fragt nach der Haftung der Gemeinde auch bezüglich den Randsteinen, die eventuell abgesenkt werden müssten.

    BM Schiek teilt mit, dass je nach Situation für eine Befestigung Eingriffe ins Wurzelwerk erforderlich wären und in letzter Konsequenz ein Baum vielleicht auch entfallen müsste.

    Ohne weiter Diskussion spricht sich auf Nachfrage niemand im Gemeinderat dafür aus, dem Antrag auf Parken in den Grünanlagen stattzugeben.

     

    BM Schiek informiert in diesem Zusammenhang darüber, dass der Verwaltung eine Beschwerde zuging, weil die privaten Parkplätze beim Gemeindebauhof in der Elbinger Straße entsprechend beschildert wurden.

     

     

    Az.:112.28/Brackenheimer Straße 

    Verkehrssituation Brackenheimer Straße im Bereich Einmündung Elbinger Straße/Shell-Tankstelle

    BM Schiek erinnert an eine Anfrage aus der letzten Sitzung. Er verweist zum angesprochenen Sachverhalt auf eine Verkehrsschau vom Mai 2005, die sich schon mit der Sache befasst hat. Dem Verbot des Linksabbiegens wurde damals nicht zugestimmt, es wurde aber vorgeschlagen, auf dem Gehweg entlang der Brackenheimer Straße Pfosten anzubringen, damit nicht auf den Gehweg ausgewichen wird. Um das Einbiegen in die Elbinger Straße zu erleichtern, wurde dort in einem Teilbereich das Parken verboten.

    Die schon seinerzeit vorgeschlagenen Pfosten wurden bisher nicht angebracht. Sie sind aber inzwischen bestellt und werden aufgestellt, sobald sie geliefert sind.

     

     

    Az.:112.28/Klimmerdingenstraße 

    Soll die Klimmerdingenstraße Einbahnstraße werden?

    Der Vorsitzende erinnert an einen Antrag von GR Haug aus der letzten Gemeinderatssitzung und informiert darüber, dass ihm GR Haug bestätigt hat, dass insgesamt 3 Gemeinderäte die Behandlung dieses Themas wünschen. Der Vorsitzende teilt mit, dass derzeit mit dem Verkehrszählgerät der Gemeinde aktuelle Daten erhoben werden und dass bei der unteren Straßenverkehrsbehörde um Stellungnahme gebeten wurde. Sobald alles vorliegt, wahrscheinlich erst im nächsten Jahr, wird das Thema auf die Tagesordnung einer Sitzung gesetzt.

     

    GR Donnerbauer bittet darum, für die Diskussion auch Zahlen der Lerchenstraße insbesondere in deren östlichen Teil zu erheben.

     

     

    Anfragen

     

    Az.:112.28/Südstraße 

    Verkehrszahlen Südstraße

    Die in diesem Zusammenhang von GR Frey-Englisch geäußerte Bitte, auch für die Südstraße Verkehrszahlen zu erheben, weil diese als Abkürzungsstrecke nach Lauffen genutzt wird, macht aus Sicht des Bürgermeisters erst dann Sinn, wenn die derzeitigen Auswirkungen der Ampeln im Zusammenhang mit dem Bau der Ortsumfahrung Nordhausen entfallen.

     

    Az.:112.28/Hausener Straße 

    Geschwindigkeit von Fahrzeugen in der Hausener Straße

    GR Frey-Englisch spricht die Hausener Straße an, von der ihr berichtet wurde, dass dort gerast wird.

    BM Schiek teilt mit, dass bisherige Messungen der Gemeinde und der örtlichen Straßenverkehrsbehörde Lauffen das nicht bestätigen.

    Die Hausener Straße ist eine innerörtliche Haupterschließungsstraße, sie ist aber keine Durchfahrtsstraße für überörtlichen Verkehr. Nach der Verwaltung vorliegenden Informationen sei angeblich wieder einmal eine Initiative geplant, die Hausener Straße zur Spielstraße zu entwickeln. Dafür, so der Bürgermeister, seien jedoch bauliche Maßnahmen notwendig. Auch in der Hausener Straße wird wieder einmal aktuell gemessen bzw. gezählt, wobei derzeit nur ein Verkehrszählgerät vorhanden ist.

     

    Az.:112.055/2018 

    Erwerb Verkehrszählgerät

    GR Donnerbauer erinnert daran, dass es einen Beschluss gibt, ein Verkehrszählgerät mit Anzeigetafel zu beschaffen.

     

     

    Az.:652.219/L1106 N-K

    In diesem Zusammenhang spricht GR Haug die permanent problematische Zufahrt nach Heilbronn an und fragt an die Kreisräte, ob diese sich hier für Verbesserungen einsetzten könnten.

    BM Schiek erwidert, dass dies Angelegenheit ausschließlich der Stadt Heilbronn sei, deren frühere Planungen hinsichtlich verlängerter Saarlandstraße und Ostumfahrung Leingarten bzw. Sperrung der L1106 nach Klingenberg dem Gemeinderat bekannt sind.

     

  • Tagesordnungspunkt 10

    Bürgerfragestunde

    Protokoll

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