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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 20.10.2017 um 19:00 Uhr

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Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bekanntgaben

    Protokoll

    Protokoll der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 18. Oktober 2017
    Das öffentliche Gemeinderatsprotokoll vom 18.10.2017 liegt noch nicht vor.


    Protokoll der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 18. Oktober 2017

    In der vergangenen nichtöffentlichen Sitzung wurden keine Beschlüsse gefasst.

     

     

    Hauptsatzung: Abschaffung der unechten Teilortswahl, Beschluss vom 2. März 2015
    Az.: 020.051 TA Hauptsatzung der Gemeinde Nordheim

    Entsprechend einer in einer vorangegangenen Sitzung aufgeworfenen Frage wird bekannt gegeben, dass mit GR-Beschluss vom 2. März 2015 die Abschaffung der unechten Teilortswahl beschlossen, die Anpassung der Hauptsatzung aber nicht  gleich vorgenommen wurde. Die Abschaffung wurde erst mit der Änderung der Hauptsatzung vom 21.07.2017 umgesetzt. Auswirkungen durch die verspätete Abschaffung sind nicht gegeben, da in diesem Zeitraum keine Kommunalwahlen stattgefunden haben.

     

     

  • Tagesordnungspunkt 2

    Bebauungsplan „Vereinsgelände RRKV“;

    Billigung des Planentwurfs und Auslegungsbeschluss

    Protokoll

     

    Az.: 621.410 TA Vereinsgelände RRKV

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 138/2017 vor, auf die ausdrücklich verwiesen wird.

     

    Der Vorsitzende begrüßt Herrn Heuckeroth vom Ingenieurbüro Rauschmaier zu diesem Tagesordnungspunkt. Herr Heuckeroth stellt den Entwurf des Bebauungsplanes vor und erläutert diesen nochmals kurz, ebenso das weitere Verfahren.

     

    Gemäß dem einstimmigen Empfehlungsbeschluss des Technischen Ausschusses schlägt der Vorsitzende vor, den Beschluss entsprechend des Beschlussvorschlages der Sitzungsvorlage zu fassen.

     

    Ohne weitere Aussprache ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss :

    1. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Anregungen werden entsprechend der Abwägungsvorschläge, wie sie in der Begründung zum Bebauungplan unter Ziffer 10 aufgeführt sind, nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander abgewogen und beschlossen.
    2. Der Entwurf des Bebauungsplans "Vereinsgelände RRKV" in der Fassung vom 13.09.2017 sowie der Entwurf der mit dem Bebauungsplan aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 13.09.2017 werden gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt und die Unterlagen im Internet eingestellt (§ 4a Abs. 4 BauGB).

     

  • Tagesordnungspunkt 3

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Brackenheimer Straße (Betreutes Wohnen)" gemäß § 12 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB;

    Behandlung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss     

    Protokoll

     

    Az.: 621.410 TA Brackenheimer Straße/Gemeinderat

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 139/2017 vor, auf die ausdrücklich hingewiesen wird.

    GR Willy ist bei diesem TOP befangen und nimmt im Zuschauerraum Platz.

     

    Herr Schiek erläutert kurz, welche Verfahrensschritte bereits erledigt wurden und wie es nun weiter geht und bittet dann Herrn Heuckeroth um Sachvortrag.

     

    Herr Heuckeroth zeigt sich erfreut, dass sein Bebauungsplanentwurf so genau gelesen wird und er ein so ausführliches Feedback bekommt. Er erläutert die wesentlichen Punkte des Bebauungsplans, insbesondere geht er auf die wesentlichen Festsetzungen, das Bauvolumen, die Grundflächenzahl und die Stellplätze ein.

     

    Weiter geht er auf die einzelnen Stellungnahmen und seine Abwägungsvorschläge ein, auch auf die Themen Entwässerung und Ökologie (Naturschutz/Artenschutz).

     

    Herr Schiek verweist auf die ausführliche Vorlage, in der alle eingegangenen Stellungnahmen vollständig enthalten sind.

    Auf Nachfrage von BM Schiek erläutert Herr Heuckeroth, dass die Stellplätze nicht zwingend so breit geplant werden müssen, wie dies im vorliegenden Bauantrag geschehen ist. Es so zu machen, sei aber durchaus sinnvoll.

     

    BM Schiek verweist auf die Stellungnahmen zum Thema Architektur. Er führt aus, dass es bei diesem Thema regelmäßig verschiedene Meinungen und Geschmäcker gibt.

    Er informiert weiter über ausführliche Diskussion zu den einzelnen Abwägungsvorschlägen, die Herr Heuckeroth in der Sitzung des Technischen Ausschusses vorgestellt hat. Er geht davon aus, dass die einzelnen Punkte auch in den Fraktionen diskutiert wurden und fragt ob es noch Unklarheiten gibt.

     

    GR Weinstok weist darauf hin, dass es seines Erachtens in den Plänen des Baugesuchs kleine Unschärfen gibt. Außerdem seien ihm die Gebäude zu groß und insgesamt das Grundstück bzw. die Planung zu verdichtet. Bei eigenen Projekten der Gemeinde, so GR Weinstok, wird sehr viel Wert auf Qualität gelegt, daher sollte auch hier nicht nur auf Wohnquantität, sondern auch auf Wohnqualität geachtet werden.

    Da außerdem nach seiner Zählung nur 17 von 44 Wohnungen den Blick in den Park haben, wird er dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen.

     

    GR Donnerbauer erinnert daran, dass alle Fraktionen fordern, dass weniger Bauland ausgewiesen wird, stattdessen verdichtet gebaut werden soll. Außerdem gibt es wenige Möglichkeiten für Betreutes Wohnen, es wurde schon lange gesucht. Er, so GR Donnerbauer, ist dankbar, dass dieses wenn auch große Vorhaben auf dem Tisch liegt. Es ist nicht höher wie das, was im ersten Plan vorgelegt wurde.

     

    GR Haug signalisiert weitgehende Zustimmung. Seiner Meinung nach wird sich das Gebäude einfügen, wenn es auch mächtig ist. Einwände aus der Bürgerschaft und Nachbarschaft werden erst genommen. Bedenken äußert GR Haug in Bezug auf die Zahl der Stellplätze; er glaubt, dass die Bevölkerung länger mobil sein wird und dazu auch Stellplätze braucht. Er wäre dafür, die Stellplatzzahl um das Gebäude herum zu erhöhen und bittet darum, dass sich der Investor hierüber nochmal Gedanken machen soll. In Bezug auf die Bedenken von Nachbarn weist GR Haug darauf hin, dass die LBO eingehalten werden muss.

     

    GR Frey-Englisch informiert darüber, dass ihre Fraktion eigentlich den Antrag stellen wollte, die Grundflächenzahl auf 0,4 zu reduzieren. Nach Beratung in TA wurde klar, dass hierfür keine Mehrheit zustande käme. Den Bedarf an Wohnungen bestätigt Frau Frey-Englisch, sieht aber die Masse des Bauvorhabens kritisch.

     

    BM Schiek erläutert den Ablauf des Planungsprozesses, der seit 2014 läuft. Er betont, dass alle Entscheidungen eine Abwägung bedeuten zwischen den Gemein- und den Gemeindeinteressen und den Privatinteressen.

     

    Da im Technischen Ausschuss für alle aufgeführten Abwägungsvorschläge mehrheitlich der Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat ging, diese gemäß Punkt 10 der Begründung zu beschließen, schlägt der Vorsitzende vor, den Bebauungsplan entsprechend Beschlussvorschlag der Sitzungsvorlage zu beschließen.

     

    Sodann wird mit 3 Gegenstimmen und 1 Enthaltung folgender

    Beschluss gefasst:

    1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander wird zu den einzelnen Stellungnahmen beschlossen, wie in den Abwägungsvorschlägen unter Ziffer 10 der Begründung zum Bebauungsplan aufgeführt.
    2. Der Bebauungsplan „Brackenheimer Straße 21“ in der Fassung vom 21.06.2017 wird nach § 10 BauGB in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung als Satzung beschlossen.
    3. Die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 21.06.2017 werden nach § 10 BauGB in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung beschlossen.

     

     

  • Tagesordnungspunkt 4

    Abbruch und Neubau Kindergarten Südstraße;

    Billigung der Entwurfsplanung des Neubaus

    Protokoll

    Az.: 461.4142

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 140/2017 sowie die Tischvorlage vor.

     

    Der Vorsitzende und Frau Liedtke erläutern die Pläne der Tischvorlage. Beim Untergeschoss geht Frau Liedtke insbesondere auf die Aufteilung und Nutzungsmöglichkeiten der Vereinsräume ein. Sie erklärt weiter, dass es keinen Zugang zu den Kellerräumen des Kindergartens gibt, da dieser Teil des Kellers eine andere Fußbodenhöhe hat. Da der Kellerteil des Kindergartens dennoch eine Raumhöhe von ca. 2,7 m aufweist und ein Zugang des Kellers über den Aufzug des Kindergartens möglich ist, wird eine Angleichung als nicht nötig erachtet.

    Zum Kindergarten selbst gehen BM Schiek und Frau Liedtke vor allem auf die Küchenplanung ein. Die Planung von Herrn Palinkasch hat ergeben, dass es möglich ist, eine Regenerationsküche einzubauen. Welche Teile außer der Spülküche sofort mit dem Neubau kommen, muss noch geklärt werden.

    Anschließend stellt Herr Schiek die Außenfassade vor und verweist darauf, dass hier noch überlegt werden kann, anstatt mit Holz mit einer witterungsfesten Fassadenverkleidung zu arbeiten. BM Schiek weist darauf hin, dass die vorgestellten Ansichten erste Entwürfe sind, die noch angepasst werden können.

     

    Abschließend stellt der Vorsitzende die aktualisierte Kostenschätzung vor, die sich auf rund 5,77 Mio. € beläuft. Er betont, dass Überraschungen, was die Kosten angehen, nicht ausgeschlossen werden können.

    Von der Verwaltung müssen nun noch die Zuschussfragen geklärt werden, derzeit muss auf die noch ausstehende Verwaltungsvorschrift für die Kindergartenfinanzierung gewartet werden.

    GR Donnerbauer bittet darum, im Bezug auf Materialien und Ausstattung (Verdunklung, Rollladen, Kühlzelle) noch Einfluss auf Kosten ausüben zu können. Weiter spricht er die Tür im UG an; diese wird auch von älteren Menschen und Menschen mit Behinderung genutzt werden. Hier sollte ggfs. eine Automatiktüre eingeplant werden. Insgesamt ist von ihm detaillierte Mitsprache gewünscht.

    GR Haug sieht den Stand der Planung so, dass man nun zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen hat. Mit dem Ausbau des Untergeschosses und den dort geplanten Vereinsräumen werden Möglichkeiten geschaffen, die an anderer Stelle verloren gehen. Bezüglich der ersten Entwürfe der Fassade teilt GR Haug mit, dass ihm wichtiger ist, wie der Kindergarten von innen aussieht, als von außen. Er fragt die Verwaltung, ob mit Blick auf die inzwischen absehbaren Kosten das Projekt bezahlt werden kann. Hierzu antwortet der Bürgermeister, dass das voraussichtlich nur mit Hilfe der Banken, also mit Krediten möglich sei. Allerdings, so der Bürgermeister, gehören der Kindergarten ebenso wie das Rathaus und alle weiteren aktuellen Investitionen zusammen und alle sind langfristig sinnvoll. Zur Außengestaltung ergänzt GR Haug, dass ihm eine langlebige und damit wirtschaftliche Ausführung wichtig ist.

    GR Weinstok erkundigt sich nach dem weiteren zeitlichen Ablauf und danach, ob der noch stehende Altbau in der Südstraße im Winter abgerissen werden soll. Bauamtsleiter Langer weist darauf hin, dass zunächst noch das Baugesuch und die Baugenehmigung abzuwarten sind. Dann kommen Ausschreibung und Vergabe. Voraussichtlich wird erst im Frühjahr abgerissen, was aber sinnvoll ist, weil auch die Baugrube nicht lange offenstehen soll.

    BM Schiek erinnert daran, dass sich gegenüber der ursprünglichen Zeitplanung auch deshalb Verzögerungen ergeben haben, weil im Gemeinderat öfter und vertiefter beraten wurde, als ursprünglich vorgesehen. Das allerdings sei notwendig und letztlich auch hilfreich gewesen, nun müsse man eben mit den Auswirkungen leben. Die Architektin, so der Bürgermeister, signalisiert, dass sie sich mit den weiteren Arbeitsschritten am bekannten Sitzungsplan orientieren wird. Am Rande weist der Bürgermeister darauf hin, dass in Nachbargemeinden Ausschreibungsergebnisse von Baukosten derzeit bis zum doppelten über Zahlen von Kostenberechnungen liegen.

     

    Ohne weitere Aussprache ergeht folgender einstimmiger

    Beschuss:

    Die Entwurfsplanung wird gebilligt.

  • Tagesordnungspunkt 5

    Annahme von Spenden

    Protokoll

    Die Gemeinde erhielt folgende Spenden:

    1. Frau Hildegard Greiner, Nordheim: 50 € für die Jugendfeuerwehr

    2. Frau Gerda Breckner, Nordheim: 100 € für die Parkpflege

     

    Es ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Die Spenden werden angenommen.

     

  • Tagesordnungspunkt 6

    Bürgerfragestunde

    Protokoll

     

    Az.: 112.28 TA Brackenheimer Straße

    Ein in der Brackenheimer Straße wohnender Bürger bittet darum, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit dort insgesamt möglichst auf 30 km/h zu reduzieren. Der Bürgermeister teilt dazu mit, dass bereits Kontakt mit den Verkehrsbehörden aufgenommen wurde, dass aber derzeit noch auf Antwort gewartet wird. Es ist noch nicht klar, ob es der Gemeinde erlaubt wird, die Geschwindigkeit auf der durch den Ort führenden Landesstraße entlang einer so langen Strecke zu reduzieren. Sobald eine Antwort vorliegt, wird die Situation im Gemeinderat angesprochen.

     

    Der Bürger weist weiter darauf hin, dass sich im Bereich des Grundstückes der früheren Weingärtnergenossenschaft durch dort ausgewiesene Stellplätze wiederholt schwierige Situationen ergeben und insbesondere das Abbiegen von Bussen Probleme verursacht.

    Der Bürgermeister weist darauf hin, dass die Ausweisung dieser Parkplätze seinerzeit ausführlich diskutiert und letztlich deshalb beschlossen wurde, weil man sich davon eine Reduzierung der Geschwindigkeit versprochen hat, die es wohl auch gibt; er kündigt aber an, dass man sich mit der Situation nochmal befassen wird.

     

     

  • Tagesordnungspunkt 7

    Sonstiges und Anfragen

    Protokoll

     

    Park & Ride-Anlage beim Bahnhof Nordheim

    Az.: 797.770

    Der Vorsitzende teilt mit, dass betreffend der weiteren Nutzung des Park & Ride-Platzes mit der deutschen Bahn AG nun ein Einvernehmen erzielt werden konnte. Die bahneigene Fläche, auf welcher die Parkplätze angelegt sind, wird auch künftig zum bisherigen Preis an die Gemeinde verpachtet. Aufgabe der Gemeinde ist allerdings, zum Schutz der auf der Parkplatzfläche stehenden Oberleitungsmasten zwei Einfahrtstore als Höhenbegrenzung aufzustellen. Die Kosten hierfür werden sich auf voraussichtlich rund 8.000 Euro belaufen. 

     

    Verpflichtende Impfberatung in Kindertageseinrichtungen
    Az.: 460.31
    In der vergangenen öffentlichen Gemeinderatssitzung am 18.10.2017 wurde eine Anfrage in Bezug auf das Thema „verpflichtender Impfschutz der Kinder in den Kindergärten“ gestellt.
    Diesen Sommer hat die Bundesregierung in diesem Zusammenhang einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der zum Ziel hatte Impflücken in Kindertageseinrichtungen zu schließen. Inhalt dieses Gesetzes, das eine Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes zur Folge hatte, ist, dass die Eltern vor der Aufnahme des Kindes in einen Kindergarten einen schriftlichen Nachweis erbringen müssen, der eine vorgenommene ärztliche Beratung in Bezug auf einen vollständigen, altersgemäßen, ausreichenden Impfschutz des Kindes belegt. Sollte der schriftliche Nachweis fehlen, muss dies von Seiten des Kindergartenträgers beim Gesundheitsamt gemeldet werden.

    Zu beachten ist allerdings, dass in Deutschland keine Impfpflicht besteht und die Eltern nicht zur Impfung ihres Kindes verpflichtet werden können.

    Die Verwaltung ist derzeit im Gespräch mit den Kindergartenleitungen, wie diese Verpflichtung mit möglichst geringem Aufwand in der Praxis umgesetzt werden kann. Impfungen wie Tetanus wurden schon vor dem neuen Gesetz abgefragt.

     

    Anfragen

    Az.: 112.28 TA Brackenheimer Straße

    GR Haug stellt -ausdrücklich nicht im Namen der Fraktion, sondern im eigenen Namen- den Antrag, die bisher unterbrochene Mittellinie der Brackenheimer Straße zwischen Kreisverkehr und Einmündung der Südstraße als durchgehende Linie festzulegen mit dem Ziel, dass der ortsauswärtsfahrende Verkehrsteilnehmer nicht mehr links in die Elbinger Straße oder in die Tankstelle einfahren kann. Auf Nachfrage des Bürgermeisters, ob dies wirklich so massiv gewünscht wird, wie es beispielsweise in Lauffen im Bereich der Eisenbahnbrücke geregelt ist, wird dies grundsätzlich bejaht, weil man ansonsten zu wenig Beachtung befürchtet. Hilfsweise wird gefordert, entlang dem nordwestlichen Gehweg sogenannte Leitboys zu installieren, um ein Ausweichen und Überfahren des Gehweges nach Möglichkeit zu verhindern.

     

    Az.: 112.28 TA Klimmerdingenstraße

    Weiter stellt GR Haug den Antrag, die Klimmerdingenstraße von der Hauptstraße bis zur Einmündung des Birkenweges als Einbahnstraße in südliche Richtung auszuweisen. Grund hierfür ist insbesondere, dass die Straße zunehmend als Abkürzungsstrecke für den Verkehr zwischen Lauffen und Leingarten genutzt wird. Der Bürgermeister weist zu den zwei genannten Anträgen darauf hin, dass für Verkehrsangelegenheiten in jedem Fall die Verkehrsschau zuständig und einzubeziehen ist. In welcher Reihenfolge sich die Verkehrsschau und der Gemeinderat mit den Themen befassen, wird die Verwaltung klären bzw. festlegen.

    GR Donnerbauer schlägt vor, im Zusammenhang mit den Vorbereitungen aktuelle Fahrzeugzahlen in der Klimmerdingenstraße zu erheben.

     

    Az.: 112.28 TA Brackenheimer Straße

    GR Donnerbauer spricht die bereits in der Bürgerfragestunde erwähnten Parkplätze in der Brackenheimer Straße vor der Weingärtnergenossenschaft an. Er bestätigt Sichtschwierigkeiten bei Ausfahrt aus der Südstraße. Eventuell, so GR Donnerbauer, sollten diese Parkplätze entfernt werden. Um die Situation auf dem Gehweg gegenüber den Parkplätzen zu verbessern schlägt GR Donnerbauer vor, die Installation von Leitboys zu prüfen.

     

    Az.: 764.61 TA Vereinsschaukasten Nordheim

    GR Donnerbauer spricht im Zusammenhang mit dem Neubau des Rathauses und der Gestaltung der Außenanlagen an, die notwendigen Kapazitäten des Vereinsschaukastens zu überprüfen. Gegebenenfalls sollen die Aushangmöglichkeiten ausgebaut werden. Da aus der Mitte des Gemeinderates auch für denkbar gehalten wird, dass Vereine auf derzeit vorhandene Möglichkeiten verzichten würden, wird von der Verwaltung Klärung mit allen Vereinen zugesagt.

    In diesem Zusammenhang wird von GR Haug als Alternative die Idee skizziert, im Eingangsbereich des neuen Rathauses z.B. per Monitor aktuelle Informationen auch von den Vereinen zur Verfügung zu stellen.

     

    Az.: 108.80

    GR Pfautsch erkundigt sich, ob der Verwaltung inzwischen weitere Informationen zu der bisherigen Vermutung vorliegen, dass im Bereich Zimmerer Höhe Giftköder ausgelegt wurden.

    Der Bürgermeister teilt mit, dass keine weiteren Informationen vorliegen, dass sich aber der Verdacht nach Rücksprache mit den Bauhofmitarbeitern erhärtet hat.

    Die Verwaltung hat die Polizei eingeschaltet und wird dies, wenn weitere verdächtige Funde gemacht werden, auch künftig tun.

     

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