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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 21.10.2016 um 19:00 Uhr

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Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bekanntgaben

    Protokoll

     

    Protokoll der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 16. September 2016
    Der Vorsitzende gibt das öffentliche Gemeinderatsprotokoll vom 16. September 2016 zur Unterschrift in Umlauf.

     

    Protokoll der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 16. September 2016

    Die Protokollführerin verliest den in der nicht öffentlichen Sitzung gefassten Beschluss.

     

     

    Kindergartenferien im Kindergartenjahr 2017/2018

    In Absprache mit der Verwaltung und den einzelnen Kindergärten in Nordheim und Nordhausen werden die Ferien im Kindergartenjahr 2017/2018 wie folgt festgelegt:

     

    Sommerferien 2017

    Montag, 7.8.2017 bis Freitag, 25.8.2017

     

    Weihnachtsferien 2017/2018

    Mittwoch, 27.12.2017 bis Freitag, 5.1.2018

     

    Über die Sommerferien soll wieder ein Ferienkindergarten eingerichtet werden.

     

     

    Trollinger Marathon

    Der Heilbronner Trollinger-Marathon läuft seit seinem Beginn im Jahr 2001 durch Nordheim und Nordhausen. Auch im kommenden Jahr führt die Laufstrecke durch beide Ortsteile. Bisher haben sich in jedem Jahr zahlreiche Helferinnen und Helfer aus Vereinen, der Kirche, der Feuerwehr und Mitarbeiter der Gemeinde im Vorfeld und am Lauftag engagiert.

    Für die Mitarbeit bei der Durchführung der Laufveranstaltung kann nach derzeitigem Stand folgendes mitgeteilt werden:

    - Die Verpflegungsstationen werden, soweit die Vereine mitmachen, über die Gemeinde organisiert.

    - Der Bauhof übernimmt wie in den Vorjahren die notwendigen Leistungen im Vorfeld und am Lauftag.

    - Die Feuerwehr Nordheim (so auch Lauffen und Brackenheim)  werden sich nicht mehr an der Laufdurchführung bei der

      Streckenabsicherung beteiligen.

    - Erforderliche Streckenposten müssen von der Lauforganisation in Heilbronn gestellt und angeleitet werden.

  • Tagesordnungspunkt 2

    Fortschreibung Flächennutzungsplan 2017;

    Einstieg ins Verfahren

    Protokoll

     

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 131/2016, ein aktueller Auszug aus dem Flächennutzungsplan und die Stellungnahme des Regionalverbandes zu gewerblichen Entwicklungsmöglichkeiten vor.

     

    BM Schiek begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Bergmann vom Ingenieurbüro IFK aus Mosbach, leitet das Thema ein und berichtet über die ausführliche Vorberatung im Technischen Ausschuss.

     

    Anhand einer Bildschirmpräsentation, stellt Herr Bergmann die Änderungsvorschläge vor.

     

    Er geht auf den Regionalplan Heilbronn-Franken 2020 ein und erläutert dessen Festsetzungen anhand dem Planauszug für Nordheim. Zwischen Nordheim und Nordhausen sowie nordwestlich des geplanten Baugebiets Weihen III, entlang der Markungsgrenze zu Heilbronn/Klingenberg ist jeweils eine regionale Grünzäsur festgesetzt. Diese Grünzäsuren sind von Siedlungstätigkeiten und anderen funktionswidrigen Nutzungen freizuhalten. Das gleiche gilt grundsätzlich zunächst auch für regionale Grünzüge, wobei hier Entwicklungen möglich sind in Absprache mit dem Regionalverband. Der Regionalplan weist aus, dass der Entwicklungsschwerpunkt auf dem Ortsteil Nordheim liegen soll.

     

    Herr Bergmann geht auf die geplanten und festgesetzten Gartenhausgebiete und ausgewiesene Flächen für Geräteschuppen ein. Diese sollen entsprechend ihrer Geltungsbereiche aktualisiert und im Großen und Ganzen unverändert übernommen werden. Die Bauerwartungsfläche für landwirtschaftliche Geräteschuppen im Gewann Rohräcker kann aufgrund eines Konfliktes mit einer regionalen Grünzäsur, wegen bestehenden Stromleitungen und der Nähe zum Naturdenkmal nicht realisiert werden und soll daher gestrichen werden.

    Die Verwaltung schlägt außerdem vor, die Grundzüge der Biotopvernetzungskonzeption als geplante Grünentwicklungsflächen im Flächennutzungsplan zu dokumentieren, mit der Absicht, in diesen Bereichen bauliche Entwicklung zu verhindern und langfristig die Ziele der Biotopvernetzungskonzeption umzusetzen.

    Entsprechend der Empfehlung des Technischen Ausschusses sollen keine weiteren Sondergebiete ausgewiesen werden.

     

    Für eine gewerbliche Nutzung sollen neue Entwicklungsflächen ausgewiesen werden. Es wurde ein Bedarf von 5 ha als Entwicklungsfläche für bestehende örtliche Betriebe für die nächsten 15 Jahre festgestellt.

    Die angedachte Fläche östlich des Kasseckert-Areals, die nördlich durch die bestehende Verbindungsstraße zwischen Nordheim und Nordhausen (L1106) und südlich durch die geplante Ortsumfahrung Nordhausen begrenzt wird, überschneidet sich im östlichen Teilbereich mit der regionalen Grünzäsur und wurde vom Regionalverband abgelehnt. Eine ausführliche Stellungnahme des Regionalverbands liegt dem Gremium vor.

     

    Als Alternative schlägt der Regionalverband eine Fläche von ca. 6,2 ha nördlich der Querspange, in unmittelbarer Nähe zum vorhandenen Gewerbegebiet Nordheim vor. Die Fläche weist eine gute logistische Anbindung zum bestehenden Gewerbegebiet auf und ist im Hinblick auf die Verkehrssituation günstig gelegen.

     

    Der Vorsitzende betont, dass der Schwerpunkt für Nordheim als Wohngemeinde nicht in der Attraktivität als Gewerbestandort liegt. Mit der Ausweisung von Gewerbeflächen soll jedoch den bereits vorhandenen örtlichen Betrieben die Möglichkeit gegeben werden, sich zu entwickeln und am Standort zu bleiben.

     

    Neben Gewerbeflächen sollen zukünftige Wohnbauflächen ausgewiesen werden. Nach der aktuellen Prognose des Statistischen Landesamts würde die Bevölkerung in Nordheim und Nordhausen bis 2030 um 904 Einwohner wachsen, woraus sich ein Flächenbedarf von ca. 22,84 ha errechnet. Abzüglich der bereits ausgewiesenen Fläche Weihen III von 10,7 ha und unter Brücksichtigung von Innenentwicklungspotential könnten entsprechend weitere Flächen ausgewiesen werden.

    Dem Regionalplan zur Folge soll die Entwicklung hauptsächlich in Nordheim stattfinden. In Nordhausen sollte die Innenentwicklung im Vordergrund stehen.

     

    Neben der Bauerwartungslandfläche für  Weihen III  soll die Fläche zwischen Querspange und Heilbronner Straße für Wohnbebauung ausgewiesen werden. Die bestehende Entwicklungsfläche für den Friedhof soll aufgegeben werden. Die östlich des Friedhofes festgelegte Ausgleichsfläche für die Querspange Nord soll erhalten bleiben und eventuell als künftige Reserve für Friedhofsfläche dienen. Die genaue Abgrenzung zum neu auszuweisenden Bauerwartungsland ist noch festzulegen.

     

    Der Gemeinderat schließt sich im Weiteren dem Beratungsergebnis des Technischen Ausschusses an, folgende Flächen als langfristige Siedlungsreserve im Flächennutzungsplan darzustellen, jedoch ausdrücklich ohne jede Absicht, diese Flächen derzeit als Bauerwartungsland in den Flächennutzungsplan aufzunehmen:

     

    • ca. 22 ha Fläche südlich der Bahnhofstraße, Gewann Rotenberg,
    • ca. 8 ha Fläche nördlich der Schwaigerner Straße, Gewann Schafacker (sog. "Sturm"),
    • Fläche nördlich der Querspange (L1106), östlich angrenzend zur Grünzäsur und westlich angrenzend zur angedachten Gewerbefläche bis zum Bruchweg,
    • eine Fläche nördlich des Baugebietes Geroldsgrund Nordhausen.

     

    Ziel dieser Darstellung ist, mögliche künftige Entwicklungen frühzeitig zu signalisieren und im Rahmen des anstehenden Verfahrens Stellungnahmen der Fachbehörden auch schon zu diesen langfristigen Reserveflächen zu erhalten.

     

     

    Nach eingehender Beratung ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Folgende Änderungen sollen bei der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft im Rahmen der Fortschreibung angemeldet werden:

    • Die Bauerwartungsfläche für landwirtschaftliche Geräteschuppen im Gewann Rohräcker wird gestrichen.
    • Die Grundzüge der Biotopvernetzungskonzeption sollen als Grünentwicklungsflächen im Flächennutzungsplan dargestellt werden mit der Absicht, in diesen Bereichen bauliche Entwicklung zu verhindern und langfristig die Ziele der Biotopvernetzungskonzeption umzusetzen. Ebenso sollen die regionalen Grünzäsuren des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 in den Flächennutzungsplan eingearbeitet werden.
    • Nördlich der Querspange, östlich anschließend an die Landesstraße L1105 sollen ca. 6,2 ha Bauerwartungsland für gewerbliche Nutzung ausgewiesen werden.
    • Die bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche zwischen Friedhof Nordheim, Baugebiet Märzenäcker, Querspange und Heilbronner Straße soll mit einer Teilfläche von ca. 4,5 ha als Bauerwartungsland für Wohnbau ausgewiesen werden. Die in diesem Bereich bisher festgesetzte Erweiterungsfläche für den Friedhof wird hierfür aufgegeben.
    • Die langfristigen Flächenreserven für Nordheim und Nordhausen sollen im Flächennutzungsplan dargestellt werden.
  • Tagesordnungspunkt 3

    Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand
    Anwendung der Übergangsvorschrift bis 31.12.2020

    Protokoll

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 132/2016 vor.

     

    AR Schmidt erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage. Er erläutert insbesondere, dass aufgrund der aktuellen Steuergesetzgebung ab 1.1.2017 grundsätzlich alle Leistungen einer Kommunalverwaltung mit der Umsatzsteuer steuerbar werden.

    Das sogenannte Optionsrecht gibt den Kommunen eine Übergangszeit bis 31.12.2020, in der sie die bisherige Regelung (keine Umsatzsteuerabführung) weiter anwenden können. Jedoch muss diese Zeit genutzt werden, um mit den Steuerberatern und dem Finanzamt klar abzugrenzen, was rein hoheitliche Tätigkeiten sind und für welche Tätigkeiten und Leistungen Umsatzsteuer fällig wird.

     

    Ohne weitere Beratung ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss :

    Die Gemeinde Nordheim macht von der Übergangsvorschrift in § 27 Abs. 22 UStG (Optionsrecht) zur Umsatzbesteuerung Gebrauch und erklärt dies schriftliche gegenüber dem Finanzamt Heilbronn bis spätestens 31.12.2016.

  • Tagesordnungspunkt 4

    Annahme von Spenden

    Protokoll

    Die Gemeinde erhielt folgende Spende:

    Von der Firma GST Brandschutz GbR, Obrigheim, 250 € für den Krippenneubau Südstraße.

     

    Es ergeht folgender einstimmiger Beschluss:

    Die Spende wird angenommen.

     

  • Tagesordnungspunkt 5

    Sonstiges und Anfragen

    Protokoll

    Sonstiges

    Plakatierung

    Der Vorsitzende erläutert die aktuellen Regelungen zur Plakatierung in Nordheim. Es dürfen nur Plakate mit Nordheimbezug und Plakate von Neckar-Zaber-Tourismus-Mitgliedern aufgehängt werden. An 10 frei gewählten Standorten darf für 2 Wochen plakatiert werden. Hierfür fallen Kosten in Höhe von 20 Euro an. 

     

    Aus der Mitte des Gemeinderates wird eine restriktive Handhabung für Plakatierungen gefordert. Die Verwaltung soll in den Nachbargemeinden abfragen, welche Regelungen dort gelten. Eine einheitliche Regelung soll angestrebt werden. 

     

    Starkregenrisikomanagement;

    Einschaltung eines Ingenieurbüros

    Die Starkregenereignisse der vergangenen Zeit machen es erforderlich, die bisher vorliegenden Ergebnisse zu überprüfen und möglicher Weise unter aktuellen Gesichtspunkten neu zu bewerten. Die Verwaltung hat aus diesem Grund ein Ingenieurbüro um Abgabe einer Honorarofferte für die Grundlagenermittlung zur Vorbereitung eines kommunales Starkregenrisikomanagements gebeten. Da diese Kosten mit bis zu 70% bezuschusst werden sollen, bittet die Verwaltung um Ermächtigung zum Abschluss eines Ingenieurvertrages. Ziel soll sein, dass eventuelle Problemstellen aufgezeigt werden, die dann priorisiert und abgearbeitet werden können.

     

    Es ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Die Verwaltung wird ermächtigt, ein Ingenieurbüro mit der Grundlagenermittlung für ein kommunales Starkregenrisikomanagement zu beauftragen. 

    Die Verwaltung beantragt mögliche Fördermittel.

     

     

    Anfragen

     

    Zaun um das Schulgelände der Kurt-von-Marval Gemeinschaftsschule

    GR Weinstok fragt an, wie die aktuelle Regelung zur Schließung des Zaunes um das Schulgelände der Kurt-von-Marval Gemeinschaftsschule ist. Er wurde darauf angesprochen, dass das Schulgelände nicht nur über Nacht, sondern auch am Wochenende abgeschlossen ist.

    Der Vorsitzende erläutert, dass das Schulgelände nur abends abgeschlossen wird, am Wochenende soll der Spielplatz zugänglich sein.

     

    Fahrradständer am Bahnhof

    GR Frey-Englisch erläutert, dass die Flächen am Bahnhof, die für die Fahrradständer vorgesehen sind, schon vor einer Weile geschottert wurden. Sie fragt nach, wann die Fahrradständer aufgestellt werden. 

    Der Vorsitzende erklärt, dass die Fahrradständer schon im Bauhof sind, es bisher aus zeitlichen Gründen aber noch nicht möglich war, diese aufzustellen.

     

    P & R-Parkplatz am Bahnhof

    GR Donnerbauer erkundigt sich nach dem aktuellen Stand bezüglich des P & R-Parkplatzes am Bahnhof. 

    Der Vorsitzende erläutert, dass der Mietvertrag für den Parkplatz von der Deutschen Bahn gekündigt wurde. Grund hierfür sind die Abspannmasten, die auf dem Parkplatz stehen. Die Deutsche Bahn bietet voraussichtlich an, dass der Parkplatz weiter gemietet werden kann, wenn die Masten versetzt werden und die Gemeinde die Kosten hierfür übernimmt. Das Versetzen eines Mastes (die Gemeinde müsste 2 Masten versetzten) kostet ca. 50.000 Euro. Aktueller Stand ist, dass die Gemeinde das Versetzen der Masten nicht für erforderlich hält. Eine Möglichkeit wäre, die Masten baulich zu schützen. Gespräche mit der DB laufen.

    Der Vorsitzende wird weiter informieren, sobald es Neues gibt.

  • Tagesordnungspunkt 6

    Bürgerfragestunde

    Protokoll

    Hochwasser nach Unwetter

    Ein Bürger spricht die Folgen des letzten Unwetters im Bereich oberhalb der Firma Schneider an. Er erklärt, dass der Durchlass bei der Firma Schneider das ankommende Wasser wieder einmal nicht fassen konnte. Er bezweifelt, dass das Rohr für HQ100 geeignet ist. Weiter geht er auf den bachbegleitenden Weg zwischen Durchlass und Kleintierzuchtgelände ein, der seiner Meinung nach gerichtet werden muss, um im Notfall Menschen retten zu können.

     

    Der Vorsitzende erläutert, dass der angesprochene Weg ein Feldweg ist, nach seiner Kenntnis in ordentlichem Zustand. Vor ca. 8 Jahren wurde mit den Anliegern über bauliche Maßnahmen an besagtem Weg gesprochen, damals bestand Uneinigkeit unter den Anliegern. Er erklärt weiter, dass der Durchlass unter besagter Brücke HQ100 fasst, zumindest wurde dies von einem Ingenieur berechnet. Dass die Situation für Anlieger, die mit solchen Risiken rechnen müssen, unbefriedigend ist, ist nachvollziehbar. Die Verwaltung wird sich auch diesen Bereich im Zuge des Starkregenrisikomanagements nochmal anschauen.

     

    Geschwindigkeitsbegrenzung in der Brackenheimer Straße

    Ein Bürger erkundigt sich nach der Möglichkeit einer Geschwindigkeitsbegrenzung in der Brackenheimer Straße. Weiter spricht er die Problematik des Schwerlastverkehrs in dieser Straßen an.

     

    Der Vorsitzende erklärt, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung schwer umzusetzen ist. Dies hängt auch mit dem Lärmaktionskonzept zusammen. Er sagt zu, nach Kontakt mit den zuständigen Fachbehörden dem Bürger Antwort geben.

     

    Feldwege

    Ein Bürger spricht verschiedene Feldwege (zwischen Feldweg "Fütterer" und Motorsportgelände sowie dem Feldweg zwischen "Schuppen Kurz" und Aussiedlerhof Betz) an, die nach Starkregen regelmäßig vom Bauhof neu geschottert werden müssen, da der Regen den Split wegschwemmt. Grund hierfür ist nach Auffassung des Bürgers, dass der Split zu fein ist. Er regt an, die Wege auszukoffern und mit gröberem Material zu rollieren.

     

    Der Vorsitzende erklärt, dass die Unterhaltungs- und Ausbaumaßnahmen der Feldwege mit den Landwirten besprochen werden. Diese können Vorschläge einbringen, welche Wege zuerst gerichtet werden sollen. Die nun genannten waren zuletzt nicht bei diesen Vorschlägen dabei. Die Verwaltung wird sich dennoch die angesprochenen Feldwege anschauen. 

     

     

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