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Haushalt & Finanzen

Zu den wichtigsten Aufgaben einer Kommune gehören die Aufstellung und Umsetzung des Haushaltsplans. Die Gemeindeordnung des Landes Baden-Württemberg definiert die gesetzlichen Grundlagen der kommunalen Haushaltswirtschaft. Nach jedem Haushaltsjahr ist zudem ein Jahresabschluss zu erstellen.

 

Die zur formalen Richtigkeit erforderliche Bekanntmachung der Satzungen und Abschlüsse erfolgt separat unter den Amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Nordheim.

Haushaltsplan

Der Haushaltsplan als gemeindliches Planungswerk ist die Grundlage für die Bewirtschaftung der finanziellen Mittel. Er benennt, wie viel die Gemeinde im Jahr wofür und in welcher Höhe voraussichtlich einnimmt und gibt vor, für welche Zwecke und in welcher Höhe Gelder ausgegeben werden können. So kann man dem Haushaltsplan beispielsweise entnehmen, was sich die Gemeinde Kinderbetreuung, Bildung, kulturelle Angebote, aber auch Anschaffungen und Baumaßnahmen kosten lässt. Darüber hinaus werden die Handlungsschwerpunkte für die nächsten Jahre festgelegt. Die baden‐württembergische Gemeindeordnung regelt, dass die Kommunen für jedes Jahr einen Haushaltsplan aufstellen müssen. Gemeinderat und Verwaltung müssen sich an diese Planung halten.

 

Der vom Gemeinderat verabschiedete Haushalt ermächtigt die Verwaltung zur Bewirtschaftung der vorgesehenen Finanzmittel. Diese finanzielle Eigenverantwortung gehört zum Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltung und ermöglicht der Kommune, ihre Angelegenheiten vor Ort selbstständig zu erledigen. Das Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung ist im deutschen Grundgesetz und in der Landesverfassung Baden‐Württemberg verankert.

 

Allerdings gibt es Aufgaben, die über die reine Selbstverwaltung einer Gemeinde hinausgehen. So sind bestimmte Aufgaben durch Bund oder Land per Gesetz vorgeschrieben, die die Gemeinde Nordheim als sogenannte Pflichtaufgaben zu erfüllen hat. Zu diesen Aufgaben gehören zum Beispiel die öffentliche Ordnung und Sicherheit, die Abfallbeseitigung, das Melde‐ und Personenstandswesen oder der Bau und Unterhalt von Kindergärten und Schulen. Bund und Land weisen diese Aufgaben zu und entscheiden, welche Finanzmittel hierfür benötigt werden, teilen aber auch mit, in welcher Höhe eine finanzielle Entschädigung zu erwarten ist. Die Finanzierung ist im Haushaltsplan entsprechend berücksichtigt. Bei den freiwilligen Aufgaben kann die Gemeinde hingegen selbstständig entscheiden. Zu diesen freiwilligen Aufgaben gehören vor allem Kultur, Sport, Wirtschaft und Tourismus oder die Natur- und Landschaftspflege. In diesen Bereichen entscheidet die Gemeinde allein nach ihrem ureigenen Bedarf, ob und wie sie diese Aufgaben erfüllt. Zum Beispiel in welchem Umfang sie das Freibad betreibt, einen neuen Spielplatz baut, die Ortsbücherei ausstattet, aber auch Grünflächen anlegt oder Vereine für Sport und Kultur mit Zuschüssen unterstützt. Die Pflichtaufgaben haben Vorrang vor freiwilligen Aufgaben. Ob und welche freiwilligen Aufgaben erfüllt werden, entscheidet grundsätzlich der Gemeinderat.

 

Der Haushaltsplan ist aufgeteilt in den Ergebnishaushalt – dieser enthält die laufenden Erträge und Aufwendungen für alle kommunalen Aufgaben im Haushaltsjahr – und den Finanzhaushalt – mit allen Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, Investitions-​ und Finanzierungstätigkeit.

 

Dem Haushaltsplan sind eine ganze Reihe von Anlagen beigefügt. Dazu gehören unter anderem der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserwerk, eine Übersicht über den Schuldenstand oder auch der Stellenplan. Dieser weist aus, wie viele Personalstellen in welchen Bereichen der Verwaltung notwendig sind, um die Aufgaben der Gemeinde zu erfüllen.

Aufbau des Haushaltsplans

Der Haushaltsplan ist in Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt gegliedert und unterteilt sich in sogenannte Teilhaushalte.

 

Dabei stellt der Ergebnishaushalt den Ressourcenverbrauch der Gemeinde dar und enthält all ihre Erträge und Aufwendungen. Im Ergebnishaushalt sollen die Aufwendungen durch Erträge ausgeglichen sein. Dadurch wird sichergestellt, dass die verbrauchten Ressourcen in gleicher Höhe wieder erwirtschaftet werden und keine Generation für die Schulden der vorherigen aufkommen muss.

 

Zu den Erträgen zählen beispielsweise Steuern, Gebühren, Zuweisungen, Mieten und Pachten sowie Bußgelder. Aufwendungen sind unter anderem die Gehälter für das Personal, Bauunterhaltungen, Abschreibungen und soziale Leistungen. Die tatsächlich stattfindenden Geldflüsse werden hier nicht abgebildet. Für diese Berechnung gibt es den Finanzhaushalt. Die wichtigsten Erträge der Gemeinde sind die Steuern und allgemeine Finanzzuweisungen – insbesondere Zuweisungen nach dem sogenannten Finanzausgleichsgesetz (FAG) –, die das Land Baden‐Württemberg an die Gemeinde bezahlt.

 

Der Finanzhaushalt bildet den tatsächlichen Geldfluss ab. Er listet alle Ein‐ und Auszahlungen des städtischen Haushaltes auf. Dadurch kann die Gemeinde planen, ob sie genügend finanzielle Mittel hat, um alle notwendigen Auszahlungen zu tätigen. Es gibt drei Ein‐ und Auszahlungsblöcke:

  1. Ein‐ und Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit: Diese ergeben sich aus den Erträgen und Aufwendungen des Ergebnishaushalts.
  2. Ein‐ und Auszahlungen für Investitionen: Auszahlungen sind hier unter anderem Ausgaben für Baumaßnahmen, den Kauf von Fahrzeugen oder den Erwerb von Grundstücken. Einzahlungen ergeben sich aus dem Verkauf von gemeindlichem Vermögen oder durch Zuschüsse von Bund, Land oder Dritten, etwa für den Bau von Straßen und Radwegen sowie für die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf klimafreundliche LED-Technik.

  3. Ein‐ und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit: Eine Einzahlung wäre eine Kreditaufnahme, während Tilgungen die Auszahlungen darstellen. Kredite dürfen allerdings nur aufgenommen werden, wenn es keine andere Möglichkeit der Finanzierung gibt. Sie müssen vom Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt werden.

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023

In der Gemeinderatssitzung am 27.01.2023 wurde der Haushaltsplan 2023 eingebracht. Dieser wurde dann in den Ausschüssen und Fraktionen beraten. In der Gemeinderatssitzung am 03.03.2023 hat der Gemeinderat der Gemeinde Nordheim den Haushalt einstimmig beschlossen. Dazu wurden von den Fraktionen die Haushaltsreden vorgetragen. Die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan wurde vom Landratsamt Heilbronn am 29.03.2023 genehmigt.

Nachfolgend finden Sie den Haushaltsplan 2023 und die Kurzinformationen der Gemeinde Nordheim.

 

Haushaltsplan 2023

Kurzinformation zum Haushaltsplan 2023

 

 

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2022

In der Gemeinderatssitzung am 26.11.2021 wurde der Haushaltsplan 2022 eingebracht. Dieser wurde dann in den Ausschüssen und Fraktionen beraten. In der Gemeinderatssitzung am 28.01.2022 hat der Gemeinderat der Gemeinde Nordheim den Haushalt einstimmig beschlossen. Dazu wurden von den Fraktionen die Haushaltsreden vorgetragen. Die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan wurde vom Landratsamt Heilbronn am 23.02.2022 genehmigt.

 

Nachfolgend finden Sie den Haushaltsplan 2022 und die Kurzinformationen der Gemeinde Nordheim.

 

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2021

In der Gemeinderatssitzung am 18.12.2020 wurde der Haushaltsplan 2021 eingebracht. Dieser wurde dann in den Ausschüssen und Fraktionen beraten. In der Gemeinderatssitzung am 22.01.2021 hat der Gemeinderat der Gemeinde Nordheim den Haushalt einstimmig beschlossen. Dazu wurden von den Fraktionen die Haushaltsreden vorgetragen. Die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan wurde vom Landratsamt Heilbronn am 08.03.2021 genehmigt.

 

Nachfolgend finden Sie den Haushaltsplan 2021 und die Kurzinformationen der Gemeinde Nordheim.

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2020

In der Gemeinderatssitzung am 13.12.2019 wurde der Haushaltsplan 2020 eingebracht. Dieser wurde dann in den Ausschüssen und Fraktionen beraten. In der Gemeinderatssitzung am 21.02.2020 hat der Gemeinderat der Gemeinde Nordheim den Haushalt einstimmig beschlossen. Dazu wurden von den Fraktionen die Haushaltsreden vorgetragen. Die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan wurde vom Landratsamt Heilbronn am 30.03.2020 genehmigt.

Nachfolgend finden Sie den aushaltsplan 2020 der Gemeinde Nordheim.

Eröffnungsbilanz

Das bisherige kamerale Rechnungswesen hat ausschließlich die Einnahmen und Ausgaben eines Haushaltsjahrs gegenübergestellt. Damit fehlen wichtige Informationen für die Steuerung einer modernen Kommune: Welches Vermögen besitzt die Gemeinde? Wie verändert sich es? Wie viel kosten die gemeindlichen Dienstleistungen? Diese und weitere Fragen beantwortet das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR), das vom Land Baden-Württemberg bis zum Jahr 2020 verpflichtend einzuführen war.

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.04.2014 den Grundsatzbeschluss gefasst, die vollständige Umstellung des Haushalts- und Rechnungswesens auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen zum Stichtag 01.01.2017 durchzuführen. Hierfür war die Erfassung und Bewertung des gesamten Vermögens der Gemeinde zu diesem Stichtag ein wichtiger Meilenstein bei der Umstellung auf das neue System.

 

Die Erfassung und Bewertung des Vermögens erfolgte während eines mehrjährigen Zeitraums entsprechend den Regelungen des § 62 GemHVO, des „Leitfadens zur Bilanzierung in Baden-Württemberg“ sowie der Bewertungsrichtlinie der Gemeinde Nordheim vom 28.05.2018.

 

Um das „Vermögen“ der Gemeinde auf der einen Seite und die Finanzierung desselben auf der anderen Seite darstellen zum können, war nach der Bewertung zunächst die Erstellung einer Eröffnungsbilanz notwendig. In dieser Eröffnungsbilanz wird die Vermögens- und Verschuldungssituation der Gemeinde Nordheim zum Stichtag 01.01.2017 dargestellt.

 

Die Eröffnungsbilanz ergab zum Stichtag 01.01.2017 eine Bilanzsumme von gut 66 Millionen Euro. Auf der Aktivseite stellt das Sachvermögen mit einem Vermögenswert von rund 60,1 Mio. Euro den Löwenanteil dar. Davon entfallen rund 33,4 Mio. Euro auf bebaute Grundstücke und deren Aufbauten (z.B. Rathaus, Schule, Kindergärten) sowie 19,8 Mio. auf das Infrastrukturvermögen (z.B. Straßen, Wege, Straßenbeleuchtung). Der Wert des Finanzvermögens betrug zum Stichtag 6,1 Mio. Euro.

 

Der wesentliche Posten auf der Passivseite ist das Eigenkapital der Gemeinde Nordheim von rund 46,4 Mio. Euro. Weitere Positionen sind u.a. Sonderposten in Höhe von 18,9 Mio. Euro sowie Verbindlichkeiten von 0,5 Mio. Euro.

 

Das Umstellungsprojekt fand mit der Erstellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2017 seinen offiziellen Abschluss. Diese wurde dem Gemeinderat in der Sitzung vom 20.11.2020 vorgestellt. Das Gremium hat die Eröffnungsbilanz sodann festgestellt und die Bewertungsrichtlinie der Gemeinde Nordheim zur Kenntnis genommen. Eröffnungsbilanz sowie Feststellungsbeschluss über die Eröffnungsbilanz wurden anschließend öffentlich bekanntgegeben. Aktuell liegt diese dem Landratsamt Heilbronn als Rechtsaufsichtsbehörde und der Gemeindeprüfungsanstalt als überörtlicher Prüfungsbehörde jeweils zur Prüfung vor.

Abschlüsse

Nach jedem Haushaltsjahr wird ein Jahresabschluss erstellt, um die Haushaltsführung abzubilden. Die Abschlüsse der vergangenen Jahre im NKHR sind für die Bürgerinnen und Bürger öffentlich einsehbar und werden nach Fertigstellung und Beschluss durch den Gemeinderat an dieser Stelle einsehbar sein.

Schulden

Trotz sorgfältiger Planung und verantwortungsvoller Haushaltsführung ist es manchmal erforderlich, Kredite aufzunehmen und dadurch Schulden zu machen. Das kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn wichtige Investitionen anstehen. Allerdings schränken Schulden die Leistungsfähigkeit einer Kommune ein und sollten daher möglichst wenig in Anspruch genommen werden.

Nachdem die Generalsanierung der Schule sowie der Neubau des Krippenhauses noch ohne Kreditinanspruchnahme realisiert werden konnten, mussten zwischen 2019 und 2021 für den Neubau des sechsgruppigen Kindergartens in der Südstraße sowie für die Realisierung von Modernisierung und Erweiterung des Rathauses erstmals seit Jahren Kredite in Anspruch genommen werden.

 

Eigenbetrieb Wasserwerk

Seit 1983 betreibt die Gemeinde Nordheim die Wasserversorgung als eine öffentliche Einrichtung in Form eines Eigenbetriebes. Für das kommunale Unternehmen als Sondervermögen der Gemeinde Nordheim gilt eine eigene Wirtschaftsführung.

 

Anstatt eines Haushaltsplans hat der Eigenbetrieb einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Dieser gliedert sich in einen Erfolgsplan, einen Finanz- oder Vermögensplan und eine Stellenübersicht sowie Anlagen. Im Erfolgsplan werden die Erträge und Aufwendungen gegenübergestellt, die für das folgende Wirtschaftsjahr geplant sind. Im Finanz- oder Vermögensplan werden die Herkunft der Mittel und die Verwendung der Mittel dokumentiert. Der Wirtschaftsplan des Wasserwerks ist Teil des gemeindlichen Haushaltsplans und in diesem auf den hinteren Seiten abgedruckt.

 

Der Vollzug des Wirtschaftsplans wird mittels eines Jahresabschlusses samt Anhang und Lageplan dokumentiert.

 

Die Technische Betriebsführung wurde mit Wirkung zum 01.01.2013 der Heilbronner Versorgungs GmbH (HNVG) übertragen – das Wasserwerk selbst verfügt über kein eigenes Personal. Die nach Eigenbetriebsgesetz der Betriebsleitung obliegenden Aufgaben werden vom Bürgermeister der Gemeinde Nordheim wahrgenommen.

 

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