© Kuon + Reinhardt GmbH

Ratsinformationssystem Nordheim

Technischer Ausschuss-Sitzung

Sitzung am 15.01.2018 um 19:00 Uhr

zurück zur Sitzungliste

Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bekanntgaben

    Protokoll

    Bekanntgaben

    Aufgrund urlaubsbedingter Abwesenheit während der Weihnachts- und Neujahrszeit konnte das Protokoll der letzten Sitzung vorab nicht an die Gemeinderäte ausgegeben werden. Daher wird das Protokoll erst in der GR-Sitzung am 19.01.2018 in Umlauf gegeben.

     

    Aus dem Protokoll der nicht öffentlichen Sitzung vom 6. Dezember 2017:
    Frau Liedtke verliest die in nicht öffentlicher Sitzung vom 6. Dezember 2017 gefassten Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 4.

  • Tagesordnungspunkt 2

    Bausache: Flurstücke 1281/1, 1286/2, 1283/3, Südstraße 60;

    Teilabbruch des bestehenden Kindergartens und Neubau eines 6 gruppigen Kindergartens

    Protokoll

     

    Az.: 632.6:Südstraße 60/02

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 1/2018 vor.

     

    Frau Liedtke erläutert das Vorhaben anhand der Vorlage.

     

    Ohne weitere Beratung ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    1. Der Teilabbruch des Kindergartens in der Südstraße 60 wird zur Kenntnis genommen.

    2. Die sanierungsrechtliche Genehmigung für den Abbruch nach § 144 BauGB wird erteilt.

    3. Das Einvernehmen zum Neubau nach § 36 i. V. m. § 34 BauGB wird erteilt.
     
     

     

  • Tagesordnungspunkt 3

    Bausache: Flurstück 216, Südstraße 38;

    Stellung eines Carports mit Abstellraum

    Protokoll

     

    Az.: 632.6:Südstraße 38/02

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 2/2018 vor.

     

    Frau Liedtke erläutert das Vorhaben anhand der Vorlage.

     

    Ohne weitere Beratung ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Das Einvernehmen nach § 36 i.V. mit § 34 BauGB wird erteilt.

     

  • Tagesordnungspunkt 4

    Bausache: Flurstück 456, Seestraße 16;

    Umbau Hobbyraum in Wohnraum

    Protokoll

     

    Az.: 632.631:Seestraße 16/03

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 3/2018 vor.

     

    Zu diesem Tagesordnungspunkt ist GR Conte befangen und nimmt im Zuschauerraum platz.

     

    Frau Liedtke erläutert das Vorhaben anhand der Vorlage.

     

    Ohne weitere Beratung ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Das Einvernehmen nach § 36 i. V. m. § 35 BauGB wird unter der Bedingung erteilt, dass das Landratsamt die Ausnahme nach § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB bestätigt.

     

     

  • Tagesordnungspunkt 5

    Bausache: Flurstück 10465, 10465/1, Zimmerer Höhe 15 und 17;

    Neubau eines Doppelhauses

    Protokoll

     

    Az.: 632.6:Zimmerer Höhe 15 und 17/01/B

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 4/2018 vor.

     

    Frau Liedtke erläutert das Vorhaben anhand der Vorlage.

     

    Ohne weitere Beratung ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Das Einvernehmen zu einer Befreiung wird nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB erteilt.

     

     

     

  • Tagesordnungspunkt 6

    Bausache: Flurstück 236/1, Hauptstraße 24;

    Abbruch und Neubau Rathausnebengebäude

    Protokoll

     

    Az.: 632.6:Hauptstraße 24/01, 632.6:Hauptstraße 24/02

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 5/2018 vor.

     

    Herr Holzwarth erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage.

     

    Er weist darauf hin, dass neben den Beschlussvorschlägen in der Vorlage auch die sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 144 BauGB erteilt werden sollte, da sich das Vorhaben im Sanierungsgebiet befindet.

     

    Es ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    1. Der Abbruch des bestehenden Rathausnebengebäudes Hauptstraße 24 wird zur Kenntnis genommen.
    2. Das Einvernehmen nach § 36 i. V. m. § 34 BauGB wird erteilt.
    3. Die sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 144 BauGB wird erteilt.

     

  • Tagesordnungspunkt 7

    Bausache: Flurstück 10496, Trollingerweg 6;

    Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage

    Protokoll

     

    Az.: 632.6:Trollingerweg 6/Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 6/2018 vor.

     

    Herr Holzwarth erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage und verweist auf den Verstoß hinsichtlich der Bebauung über das Baufenster.

     

    Es ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Das Einvernehmen nach § 36 i. V. m. § 31 BauGB wird erteilt.

  • Tagesordnungspunkt 8

    Bausache: Flurstück 10343, Lange Hälden 94/2;

    Neubau Doppelhaushälfte mit Carport

    Protokoll

     

    Az.: 632.6:Lange Hälden 94/-2/01

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 7/2018 vor.

     

    Frau Liedtke erläutert das Vorhaben anhand der Vorlage.

     

    Ohne weitere Beratung ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

     

    Das Einvernehmen für die Überschreitungen wird nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB erteilt.

     

  • Tagesordnungspunkt 9

    Bausache: Flurstück 10343, Lange Hälden 94/3;

    Neubau Doppelhaushälfte mit zwei Wohnungen und Carport

    Protokoll

     

    Az.: 632.6:Lange Hälden 94/-3/01

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 8/2018 vor.

     

    Frau Liedtke erläutert das Vorhaben anhand der Vorlage.

     

    Ohne weitere Beratung ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Das Einvernehmen für die Überschreitungen wird nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB erteilt.

     

  • Tagesordnungspunkt 10

    Sonstiges und Anfragen

    Protokoll

     

    794.02:Energiemanagement/allgemein/Kommunalrichtlinie

    Investive Klimaschutzmaßnahmen werden im Rahmen der Kommunalrichtlinie gefördert

     

    Bauamtsleiter Langer informiert, dass vom 1. Januar bis 31. März 2018 Kommunen im Rahmen der Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums (BMUB) wieder Fördergelder für die Umsetzung von Klimaschutzprojekten beantragen können.

     

    Unterstützt werden unter anderem:
    - Einstiegsberatungen,
    - die Erstellung von Klimaschutzkonzepten
    - die Einstellung eines Klimaschutzmanagers,
    - die Umrüstung von Straßen- oder Sporthallenbeleuchtung auf LED,
    - Maßnahmen im Bereich nachhaltiger Mobilität,
    - der Austausch ineffizienter Elektrogeräte in Kita-, Schul- und Lehrküchen.

     

    Für Nordheim könnte durchaus interessant sein:
    der Einbau hocheffizienter LED-Beleuchtung. Die Förderung liegt bei 20 - 30%.

     

     

    Mit 30% - 40% gefördert wird
    der Einbau hocheffizienter LED-Hallenbeleuchtung in Verbindung mit einer nutzungsgerechten Steuer- und Regelungstechnik.

     

    Der Austausch alter Pumpen durch Hocheffizienzpumpen (bei Heizungs- und Warmwasserzirkulation) inklusive der Durchführung des hydraulischen Abgleichs,
    die Dämmung von Heizkörpernischen,
    der Ersatz ineffizienter zentraler Warmwasserbereitungsanlagen gegen effiziente Warmwasserbereitung,
    der Einbau einer Gebäudeleittechnik sowie Gebäudeautomation,
    der Einbau von Verschattungsvorrichtungen mit Tageslichtnutzung (nur wenn eine aktive Kühlung bereits vorhanden ist oder ein nachweislich notwendiger Einbau einer aktiven Kühlung vermieden werden kann),
    der Austausch von ineffizienten Elektrogeräten in Schul- und Lehrküchen sowie in Kindertagesstätten gegen Geräte der höchsten Effizienzklasse.


    Eine Antragsstellung ist jeweils in den Zeitfenstern
    01.01. – 31.03.
    und
    01.07. – 30.09.
    möglich. Haushaltsmittel sind für dieses Jahr keine eingestellt, zumal aufgrund der Aufgabenfülle nicht klar ist, ob solche Projekte in der nächsten Zeit angegangen werden können. Ggf. könnten solche Projekte im Nachtragshaushalt aufgenommen werden, sofern es die Aufgabenfülle zulässt.

     

    Der Vorsitzende verweist in diesem Zusammenhang auf das von Brackenheim praktizierte sog. „Contracting“. Hierbei wird durch einen Investor die Straßenbeleuchtung auf LED-Technik kostenlos umgestellt; die Einsparungen durch die Umstellung werden aber an ihn bezahlt. Die aus Sicht der Verwaltung bessere Lösung ist die eigene Umstellung mit der Förderung durch Zuschüsse.

     

     

    461.4142
    Straßensperrungen im Zusammenhang mit dem Abbruch und Neubau des Kindergartens Südstraße

    Der Bauamtsleiter informiert, dass für die in diesem Jahr beginnenden Bauarbeiten im Bereich des Altbaus Straßensperrungen erforderlich werden. Mit der Verkehrsbehörde wurden die Maßnahmen bereits vorab besprochen. So ist geplant, die Baustellenzufahrt nördlich der Bestandsgebäude zu führen. Hierzu muss die neu gebaute Verbindungsstraße zwischen Süd- und Karl-Heinrich-Straße gesperrt werden. Das von der Südstraße abgehende Teilstück bis zum Seiteneingang des Kindergartens wird als Sackgasse über die Bauphase für die Andienung noch zur Verfügung stehen. Von der Karl-Heinrich-Straße aus wird das Teilstück gesperrt und als Baustellenzufahrt genutzt. Die dortigen Parkplätze können in dieser Zeit leider nicht genutzt werden. Nicht auszuschließen ist dabei, dass LKW-Züge von der Südstraße her in die Sackgasse einfahren, um dann über ein Tor im Bauzaun weiter auf die Baustellenzufahrt zu gelangen. Ebenso gesperrt wird die Fußwegverbindung zwischen Süd- und Karl-Heinrichstraße östlich des Altbaus. Die Zufahrt für die Anlieger von der Karl-Heinrich-Straße aus bleibt selbstverständlich bestehen.
    Die Versorgung der Baustelle mit Wasser wird über einen Hydranten in der Karl-Heinrich-Straße und mittels überfahrbarer Schlauchbrücken erfolgen.

     

    043.1121:Gemeinderat, 043.23:002

    Vorübergehender Standort für den Schaukasten

    Herr Holzwarth berichtet darüber, dass der Schaukasten vor dem Nebengebäude aufgrund vorbereitender Maßnahmen und auch aufgrund des Abbruchs selbst abgebaut werden muss. Die Verwaltung ist derzeit noch auf der Suche nach einem geeigneten Standort. Infrage kommen könnte, so der Vorsitzende, ein Standort entlang der Hauptstraße an der Stützmauer der Kirche.

    Aus der Mitte des Gemeinderates kommt der Vorschlag der westlichen Seite der Ortsbücherei.

     

     

    632.6:Waldenserstraße 17
    Bauamtsleiter Langer berichtet, dass vom Bezirksschornsteinfegermeister die Heizung und der Kamin im Gebäude Waldenserstraße 17 beanstandet wurden. Dieser verlangt, dass die Mängel wegen akuter Gefahren sofort behoben werden. Ansonsten müsse die Heizung stillgelegt werden. Es handelt sich um Einzelöfen und deren Verbindung zum Kamin, den Kamin selbst, einschließlich des Dachhutes. Eine Instandsetzung wäre unverhältnismäßig teuer und mit Blick auf den Gesamtzustand des Gebäudes unwirtschaftlich. Die Verwaltung hat daher die bestehende Mietnutzung gekündigt und die Obdachlosenunterbringung in das Haus Umbach veranlasst. Das letzte Garagenmietverhältnis endet zum 31.07.2018. Das Gebäude einschl. Scheune sollte abgebrochen werden.

    Die Verwaltung bittet um Zustimmung, um den Abbruch zu beantragen und die erforderlichen Abbrucharbeiten auszuschreiben.

    Das Büro Kuon & Reinhardt wird hierfür das Leistungsverzeichnis anlegen; ein Abbruch ist ab August geplant.


    Der Technische Ausschuss nimmt hiervon zustimmend

    Kenntnis.

     

     

    Az.: 134.02:in Nordheim/GR
    Starkregen und Hochwasser, Sachstand
    Der Bauamtsleiter erläutert, dass in Sachen Starkregen im Dezember ein geänderter Zuschussantrag über das Landratsamt an das Regierungspräsidium geschickt wurde. Nachdem es nicht absehbar war, wann die LUBW dem Büro Schöll bestätigt, dass der Nachweis für ein Testgebiet erbracht wurde, hat Schöll Consult nun ein weiteres Büro hinzugezogen, das bereits über eine solche Qualifikation verfügt.
    Die daraufhin übersandten Unterlagen wurden bereits und werden derzeit beim RP geprüft. Dabei stellte sich heraus, dass hinsichtlich der zur überprüfenden Fläche Uneinigkeit zwischen Planer und RP besteht. Während das RP davon ausgeht, dass eine kleinere Fläche ausreichend wäre, hält der neue Planer die bisherige Fläche für zwingend erforderlich, was aber vom RP Stuttgart noch abgelehnt wird. Zwischenzeitlich wurde deshalb vom RP Stuttgart auch das RP Tübingen eingeschalten, ggfs. wird von dort sogar das Umweltministerium hinzugezogen. Derzeit wird an einer Klärung gearbeitet.

     

    Parallel hierzu wurde die Gemeinde durch das Landratsamt aufgefordert, die Maßnahmen, die dem Hochwasserschutz bzw. einer Vorflutbeschaffung im Sinne der Starkregenkonzeption dienen, bis 15.01.2018 zu benennen und mit Kosten zu hinterlegen. Dabei sind nur Maßnahmen von Interesse, mit denen noch 2018 begonnen werden soll.
    Für die Verwaltung stellt sich das Problem, dass wir noch gar nicht wissen, was sich aus der Starkregenkonzeption für Rückschlüsse ergeben. Selbst wenn als Hochwasserschutzmaßnahmen die Brücke „Schwab“ und die Öffnung der Verdolung bei der Firma Schneider in Betracht kämen, könnten diese Verfahren mangels Vorverfahren bzw. Grunderwerb keinesfalls in 2018 begonnen werden.
    Insofern wird für diese Maßnahmen kein Mittelbedarf für 2018 angemeldet.


    Der Technische Ausschuss nimmt hiervon zustimmend

    Kenntnis.

     

     

     

     

     

     

     

     

instagram