Folgende Bestattungsformen werden auf den Friedhöfen der Gemeinde Nordheim angeboten.
In Wahlgräbern können zwei Erdbestattungen bei einem einfachbreiten/doppeltiefen oder doppelbreiten/einfachtiefen Grab und bis zu vier bei einem doppelbreiten/doppeltiefen Grab beigesetzt werden. Wahlgräber werden oftmals auch als „Kaufgräber" bezeichnet. D. h. bei ersten Verstorbenen „kauft" man das Grab auf 30 Jahre (sog. Nutzungszeit), bei einer weiteren Bestattung muss nur noch evtl. eine Verlängerung bis zur Einhaltung der Ruhezeit bezahlt werden. Die Ruhezeit beträgt 20 Jahre, die Nutzungszeit 30 Jahre, eine Grabverlängerung auf Antrag nach Ablauf des Grabes ist möglich.
Die Pflege und Grabgestaltung erfolgt durch die Angehörigen bzw. Nutzungsberechtigten.
Gebühren*:
Wahlgrab einfachbreit 1.700,00 €
Wahlgrab doppelbreit 3.400,00 €
In einem Reihengrab (Einzelgrab) kann nur eine Erdbestattung erfolgen. Die Ruhe- und Nutzungszeit beträgt 20 Jahre; eine Verlängerung ist auf Antrag möglich - es werden dann anteilige Gebühren erhoben.
Die Pflege und Grabgestaltung erfolgt durch die Angehörigen bzw. Nutzungsberechtigten.
Gebühr*: 800,00 €
In diesem Grab kann nur eine Erdbestattung erfolgen. Die Ruhe- und Nutzungszeit beträgt 10 Jahre - eine Verlängerung ist auf Antrag möglich.
Die Pflege und Grabgestaltung erfolgt durch die Angehörigen bzw. Nutzungsberechtigten.
Gebühr*: 180,00 €
In einem Urnenwahlgrab können bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Die Ruhezeit beträgt 20 Jahre, die Nutzungszeit 30 Jahre - eine Verlängerung der Nutzungszeit auf Antrag nach Ablauf des Grabes ist möglich.
Die Pflege und Grabgestaltung erfolgt durch die Angehörigen bzw. Nutzungsberechtigten.
Gebühr*: 700,00 €
In einem Urnenreihengrab kann nur eine Urne für 20 Jahre (Ruhe- und Nutzungszeit) beigesetzt werden. Eine Grabverlängerung auf Antrag ist möglich.
Die Pflege und Grabgestaltung erfolgt durch die Angehörigen bzw. Nutzungsberechtigten.
Gebühr*: 350,00 €
In einem anonymen Urnengrab kann nur eine Urne für 20 Jahre (Ruhezeit) beigesetzt werden. Die Ruhezeit kann nicht verlängert werden. Eine Gestaltung der Grabstätte oder Namensnennung des Verstorbenen ist nicht möglich.
Gebühr*: 250,00 €
Hier können bis zu drei reguläre Urnen bzw. eine sog. Schmuckurne beigesetzt werden. Die Ruhe- und Nutzungszeit beträgt 20 Jahre. Eine erneute Verleihung eines Nutzungsrechts ist nur auf Antrag möglich.
Die Namensnennung der Verstorbenen erfolgt auf der Abdeckplatte auf Veranlassung durch die Angehörigen bzw. Nutzungsberechtigten. Eine Grabgestaltung ist nicht möglich - das Ablegen von Blumenschmuck auf dafür vorgesehenen Stellen schon.
Gebühr*: 700,00 €
Unter bestimmten Bäumen werden bis zu 15 Urnen beigesetzt. Die Ruhezeit bei Baumbestattungen beträgt 20 Jahre. Eine erneute Verleihung eines Nutzungsrechts ist nicht/nur auf Antrag möglich. Die Namensnennung des Verstorbenen erfolgt auf einer Hinweistafel. Eine Grabgestaltung ist nicht möglich.
Gebühr*: 300,00 €
*laut geltender Gebührensatzung seit 01.08.2009
Zusätzliche Kosten sind Grabaushub, Benutzung der Aussegnungshalle, usw. Diese werden laut geltender Gebührensatzung (01.08.2009) erhoben.