Bestattungsformen auf den Friedhöfen der Gemeinde Nordheim

Folgende Bestattungsformen werden auf den Friedhöfen der Gemeinde Nordheim angeboten.

Wahlgräber

In Wahlgräbern können zwei Erdbestattungen bei einem einfachbreiten/doppeltiefen oder doppelbreiten/einfachtiefen Grab und bis zu vier bei einem doppelbreiten/doppeltiefen Grab beigesetzt werden. Wahlgräber werden oftmals auch als „Kaufgräber" bezeichnet. D. h. bei ersten Verstorbenen „kauft" man das Grab auf 30 Jahre (sog. Nutzungszeit), bei einer weiteren Bestattung muss nur noch evtl. eine Verlängerung bis zur Einhaltung der Ruhezeit bezahlt werden. Die Ruhezeit beträgt 20 Jahre, die Nutzungszeit 30 Jahre, eine Grabverlängerung auf Antrag nach Ablauf des Grabes ist möglich.

Die Pflege und Grabgestaltung erfolgt durch die Angehörigen bzw. Nutzungsberechtigten.

Gebühren*:

Wahlgrab einfachbreit     1.700,00 €

Wahlgrab doppelbreit      3.400,00 €

Wahlgräber
Wahlgräber (zum Vergrößern bitte das Bild anklicken)

Reihengrab

In einem Reihengrab (Einzelgrab) kann nur eine Erdbestattung erfolgen. Die Ruhe- und Nutzungszeit beträgt 20 Jahre; eine Verlängerung ist auf Antrag möglich - es werden dann anteilige Gebühren erhoben.

Die Pflege und Grabgestaltung erfolgt durch die Angehörigen bzw. Nutzungsberechtigten.

Gebühr*:  800,00 €

Reihengräber
Reihengräber (zum Vergrößern bitte das Bild anklicken)

Kindergrab für Kinder unter 10 Jahre

In diesem Grab kann nur eine Erdbestattung erfolgen. Die Ruhe- und Nutzungszeit beträgt 10 Jahre - eine Verlängerung ist auf Antrag möglich.

Die Pflege und Grabgestaltung erfolgt durch die Angehörigen bzw. Nutzungsberechtigten.

Gebühr*:  180,00 €

Kindergräber
Kindergräber (zum Vergrößern bitte das Bild anklicken)

Urnenwahlgrab

In einem Urnenwahlgrab können bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Die Ruhezeit beträgt 20 Jahre, die Nutzungszeit 30 Jahre - eine Verlängerung der  Nutzungszeit  auf Antrag nach Ablauf des Grabes ist möglich.

Die Pflege und Grabgestaltung erfolgt durch die Angehörigen bzw. Nutzungsberechtigten.

Gebühr*:  700,00 €

Urnenwahlgräber
Urnenwahlgräber (zum Vergrößern bitte das Bild anklicken)

Urnenreihengrab

In einem Urnenreihengrab kann nur eine Urne für 20 Jahre (Ruhe- und Nutzungszeit) beigesetzt werden. Eine Grabverlängerung auf Antrag ist möglich.

Die Pflege und Grabgestaltung erfolgt durch die Angehörigen bzw. Nutzungsberechtigten.

Gebühr*: 350,00 €

Urnenreihengräber
Urnenreihengräber (zum Vergrößern bitte das Bild anklicken)

Anonymes Urnengrab (nur in Nordheim möglich)

In einem anonymen Urnengrab kann nur eine Urne für 20 Jahre (Ruhezeit) beigesetzt werden. Die Ruhezeit kann nicht verlängert werden. Eine Gestaltung der Grabstätte oder Namensnennung des Verstorbenen ist nicht möglich.

Gebühr*: 250,00 €

Anonymes Urnengrabfeld
Anonymes Urnengrabfeld (zum Vergrößern bitte das Bild anklicken)

Urnennische in Urnenwand (nur in Nordheim möglich)

Hier können bis zu drei reguläre Urnen bzw. eine sog. Schmuckurne beigesetzt werden. Die Ruhe- und Nutzungszeit beträgt 20 Jahre. Eine erneute Verleihung eines Nutzungsrechts ist nur auf Antrag möglich.

Die Namensnennung der Verstorbenen erfolgt auf der Abdeckplatte auf Veranlassung durch die Angehörigen bzw. Nutzungsberechtigten. Eine Grabgestaltung ist nicht möglich - das Ablegen von Blumenschmuck auf dafür vorgesehenen Stellen schon.

Gebühr*: 700,00 €

Urnenwand
Urnenwand (zum Vergrößern bitte das Bild anklicken)

Baumbestattung (nur in Nordheim möglich)

Unter bestimmten Bäumen werden bis zu 15 Urnen beigesetzt. Die Ruhezeit bei Baumbestattungen beträgt 20 Jahre. Eine erneute Verleihung eines Nutzungsrechts ist nicht/nur auf Antrag möglich. Die Namensnennung des Verstorbenen erfolgt auf einer Hinweistafel. Eine Grabgestaltung ist nicht möglich.

Gebühr*: 300,00 €

Baumbestattung
Baumbestattung (zum Vergrößern bitte das Bild anklicken)

 

*laut geltender Gebührensatzung seit 01.08.2009

 

Zusätzliche Kosten sind Grabaushub, Benutzung der Aussegnungshalle, usw. Diese werden laut geltender Gebührensatzung (01.08.2009) erhoben.