FUNDTIERE - Was tun?
Neues aus Nordheim und Nordhausen | 30.04.2025
Bei Katzen, Hunden, Schildkröten oder anderen Tieren, die Grundstückseigentümern quasi „über Nacht“ zulaufen, handelt es sich im rechtlichen Sinne zumeist um Fundsachen, über die während der üblichen Sprechzeiten …