Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern
Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen und Seen untersagt
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen Niedrigwasserlage hat das Landratsamt Heilbronn am 25.06.2026 eine Allgemeinverfügung erlassen. Zum Schutz der Gewässer ist die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern für Zwecke der Bewässerung und Beregnung ab sofort untersagt.
Betroffen sind alle oberirdischen Gewässer wie Bäche, Flüsse und Seen im Landkreis Heilbronn. Das Verbot gilt unabhängig davon, ob das Wasser mittels Pumpen, Schläuchen oder anderen technischen Einrichtungen entnommen wird. Vom Verbot ausgenommen bleibt das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen, beispielsweise mit einer Gießkanne oder einem Eimer.
Die Allgemeinverfügung gilt vom 26.06.2026 bis zum 30.09.2026.
Die Gemeindeverwaltung bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und um einen verantwortungsvollen Umgang mit der Ressource Wasser. Weitere Informationen sowie die vollständige Allgemeinverfügung finden Sie auf der Internetseite des Landratsamtes Heilbronn.
Allgemeinverfügung des Landratsamtes Heilbronn:
Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern im Landkreis Heilbronn




