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Schöffenwahl 2023

Die ehrenamtlichen Richter in der Strafgerichtsbarkeit führen aus traditionellen Gründen die besondere Bezeichnung "Schöffe" (§ 45a DRiG). Das Schöffenamt ist – wie alle richterlichen Ehrenämter – das wohl anspruchs- und verantwortungsvollste Amt, das der Staat den Bürgerinnen und Bürgern übertragen kann.

 

Sie greifen mit ihrer Mitwirkung und ihrer Stimme in Grundrechte anderer Menschen ein: Freiheit der Person, Eigentum und Würde.

 

Das Amt zeichnet sich durch folgende Grundsätze aus, die verdeutlichen, dass es sich nicht um ein demokratisches Mäntelchen handelt, sondern um echte Mitwirkung an den Entscheidungen der Dritten Gewalt gegenüber Angeklagten, Geschädigten und Öffentlichkeit.

ABLAUF DER WAHL

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in unserer Gemeinde insgesamt 7 Frauen und Männer, die als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Anzahl an Jugendschöffen liegt aktuell noch nicht vor.

 

Die Bewerbungen müssen bis zum 7. Mai 2023 bei der Gemeinde Nordheim eingegangen sein.

 

Der Gemeinderat und der Jugendhilfeausschuss des Landkreis Heilbronn schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden.

Die Gemeinderatssitzung findet am 26. Mai 2023 statt.

 

Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.

 

Eine genaue Übersicht zum Ablauf der Wahl finden Sie hier.

GESUCHT WERDEN

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die

  • in der Gemeinde wohnen und
  • am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden, sowie
  • die deutsche Staatsangehörige besitzen und
  • die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.

 

Nicht gewählt werden kann,

  • wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder
  • gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann,
  • wer hauptamtlich in oder für die Justiz tätig ist (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und
  • wer Religionsdiener ist.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet.

 

Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.

ANFORDERUNGEN AN SCHÖFFEN

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden.

 

Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff durch das Urteil in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat. Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt.

 

Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben. 

BEWERBUNGSUNTERLAGEN SCHÖFFEN

Sie interessieren sich für die Übernahme des Schöffenamtes?

 

Bitte füllen Sie das nachstehende Bewerbungsformular aus und senden dieses bis zum 7. Mai 2023 an die Gemeindeverwaltung Nordheim.

 

Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 26. Mai 2023 die Vorschlagslisten.

 

Bewerbungsunterlagen Schöffen

 

BEWERBUNGSUNTERLAGEN JUGENDSCHÖFFEN

Sie interessieren sich für die Übernahme des Jugendschöffen?

 

Bitte füllen Sie das nachstehende Bewerbungsformular aus und senden dieses bis zum 7. Mai 2023 an die Gemeindeverwaltung Nordheim.

 

Der Gemeinderat in seiner Sitzung am 26. Mai 2023 über die Vorschlagsliste informiert. Diese wird dann zur Beschlussfassung an den Jugendhilfeausschuss des Landratsamt Heilbronn weitergeleitet.

 

Bewerbungsunterlagen Jugendschöffen

ANSPRECHPARTNER

Sie haben noch Fragen zur Wahl der Schöffen oder Jugendschöffen?

 

Dann kommen Sie gerne auf mich zu!

 

Hanna Steinle

hanna.steinle@nordheim.de 

 

Umfangreiche Informationen zur Schöffenwahl finden Sie hier.

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