Volksbegehren
„XXL-Landtag verhindern!“
Über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes – Aufblähung des Landtags durch Reduktion der Wahlkreise und Direktmandate von 70 auf 38 vermeiden“
Derzeit läuft das Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern!“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes – Aufblähung des Landtags durch Reduktion der Wahlkreise und Direktmandate von 70 auf 38 vermeiden“ mit dem Ziel, die Anzahl der Abgeordneten im Landtag von Baden-Württemberg zu reduzieren.
Wer kann teilnehmen?
Eintragungsberechtigt ist, wer am Tag der Eintragung zum Landtag wahlberechtigt ist.
Wahlberechtigt zum Landtag sind:
- alle Deutschen im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes
die am Tag der Eintragung das 16. Lebensjahr vollendet haben - seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg Ihre Hauptwohnung haben oder sich gewöhnlich aufhalten
nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen, die ihr Wahlrecht infolge Richterspruchs verloren haben.
In welchem Zeitraum läuft das Volksbegehren und wie kann ich teilnehmen?
Freie Unterschriftensammlung
Vom 5. Mai 2025 bis 4. November 2025 findet die sog. „freie Unterschriftensammlung“ durch die Vertrauensleute des Volksbegehrens statt. Dies kann auf unterschiedlichem Weg erfolgen: durch Gespräche an der Haustür, durch Infostände oder durch das Herunterladen und Unterzeichnen eines entsprechenden Formulars auf den Internetseiten der Verantwortlichen.
Die unterschriebenen Formblätter müssen anschließend beim Einwohnermeldeamt abgegeben werden, wo das Unterschriftsrecht eines jeden Unterzeichnenden geprüft wird. Die Formblätter verbleiben beim Einwohnermeldeamt und werden nach Ende der Sammlung an die zuständige Stelle weitergeleitet.
Amtliche Unterschriftensammlung
Vom 5. Mai 2025 bis 4. August 2025 findet zusätzlich noch die sog. „amtliche Unterschriftensammlung“ statt. Hier werden bei den Gemeinden Unterschriftslisten aufgelegt, in denen interessierte Bürgerinnen und Bürger unterzeichnen können.
Für Eintragungswillige wird die Eintragungslisten in der Gemeinde Nordheim im Rathaus im Bürgerbüro, Hauptstraße 26, 74226 Nordheim, zu folgenden Öffnungszeiten bereitgehalten:
- Montag, Dienstag und Freitag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
- Donnerstag: 7.00 bis 12.00 Uhr
- Dienstag: 14.00 bis 18.30 Uhr
Der Zugang ist barrierefrei/rollstuhlgeeignet möglich.
In jedem Fall – ob Sie an der freien oder der amtlichen Unterschriftssammlung teilnehmen – wird Ihr Wahlrecht und somit Ihre Unterschriftsbefugnis überprüft. Es ist daher ratsam, wenn Sie im Rahmen der amtlichen Unterschriftssammlung Ihren Personalausweis mitbringen.
> Hier gelangen Sie zur öffentlichen Bekanntmachung
> Hier gelangen Sie zur Internetseite der Verantwortlichen. Dort erhalten Sie nähere Informationen und das Formular für die "freie Unterschriftensammlung".