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Mitteilungsblatt Nordheim

Neues aus Nordheim und Nordhausen

Wie werden Starkregengefahrenkarten gelesen?

Erfasst von: Redaktion, Schweiker, Beate | 15.01.2026

Starkregengefahrenkarten zeigen den Weg des Wassers vom Ort des Niederschlags bis hin zum nächst größeren Gewässer auf. Mit Hilfe dieser Informationen können Sie abwägen, inwiefern Ihre Wohnung oder Ihr Haus von Starkregenszenarien betroffen ist.

Die Starkregengefahrenkarte für Nordheim und Nordhausen finden Sie im Internet unter folgender URL: https://www.nordheim.de/website/de/leben/hochwasserschutz

Den maximal während eines Starkregens zu erwartenden Wassertiefen sind verschiedene Blautöne zugewiesen: Dunkles Blau steht für Bereiche, die während des Starkregenabflusses besonders tief überschwemmt werden, und helle Färbungen für geringere Tiefen. In violett sind flächige Überflutungen bei geringer Tiefe dargestellt.

Den Hintergrund der Karte bilden in der Internetversion entweder eine klassische Straßenkarte oder ein Satelliten- bzw. Luftbild mit Informationen u.a. zu Gebäuden und Straßen. Bitte beachten Sie, dass die Kartengrundlagen nicht immer die gleiche Aktualität haben wie andere Kartendienste – dementsprechend sind etwa Daten zu neuen Baugebieten nicht immer im Kartenhintergrund enthalten.

Bei der Interpretation der Überflutungsflächen ist es wichtig zu wissen, dass kein reales Ereignis dargestellt wird, sondern die Karteninhalte Szenarien abbilden, also eine Überlagerung vieler einzelner Möglichkeiten. Die verursachenden Gewitterzellen haben einen Durchmesser von bis zu 5 Kilometern. Daher ist bei realen Ereignissen nur ein entsprechend großer Ausschnitt – anhängig von der Zugbahn – auf einmal betroffen.

Quelle Textauszüge: Glems Region

Hochwasserbw.de – Starkregen

Infos, Broschüren und Tipps rund zum Thema Starkregen

https://www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de/starkregen

Welche Aufgaben hat die Feuerwehr bei Hochwasser und Starkregen?

Tritt ein Hochwasser- oder Starkregenereignis ein, kann die Feuerwehr nicht überall gleichzeitig sein. Die Priorität der Aufgaben ist klar geregelt: Die Rettung von Menschen und Tieren hat Vorrang vor dem Schutz des Ortes und der Sicherung kritischer Infrastrukturen. Erst danach folgen der Objektschutz sowie technische Hilfeleistungen, wobei der Schutz besonders gefährdeter Objekte wie Schulen, Kindergärten oder Pflegeheime Priorität gegenüber dem Schutz des privaten Eigenheims haben.

Sofern also keine Menschen oder Tiere in Gefahr sind, dient die Feuerwehr in erster Linie der allgemeinen Gefahrenabwehr. Zu den Aufgaben der Wehren gehören beispielsweise die Warnung der Bevölkerung, der Aufbau des technischen Hochwasserschutzes, der Stegebau, die Sandsackbefüllung, die Abwehr von wassergefährdenden Stoffen und der Brandschutz. Nicht zuständig ist sie dagegen für allgemeine Bootsdienste oder das Auspumpen von Kellern.

Vor einem Anruf bei der Feuerwehr empfiehlt es sich für Betroffene, abzuwägen, ob sich ihr Problem nicht auch mit der Unterstützung von Nachbarn oder Freunden lösen ließe. Abhilfe kann in solchen Fällen ein privater Notfallplan leisten, in dem schon vorab festgelegt ist, wer im Ernstfall für was zuständig ist. Weitere Informationen zu einem privaten Notfallplan finden Sie unter https://www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de/buergerinnen-und-buerger-vor-dem-hochwasser.

Hintergrund: Seit 2009 regelt das Wasserhaushaltsgesetz (§ 5 Abs. 2 WHG), dass jede potenziell betroffene Person „[…] im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet [ist], geeignete Vorsorgemaßnahmen […] zu treffen […].“

Quelle Textauszüge: Glems Region

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