Mitteilungsblatt Nordheim
Neues aus Nordheim und Nordhausen
Hochwassergefahren – gesetzliche Pflicht zur Eigenvorsorge Worauf Sie (k)einen Anspruch haben
Erfasst von: Redaktion, Schweiker, Beate | 16.10.2025
Zunächst ist es wichtig, sich darüber bewusst zu sein, dass Hochwasser und Hochwasser infolge von Starkregenereignissen jeden treffen können. Selbst wenn sich der Wohnsitz nicht in unmittelbarer Nähe eines Flusses befindet, besteht dennoch das Risiko, Schaden durch Folgen von Hochwasser oder Starkregen zu nehmen. Das Wasserhaushaltsgesetz (§ 5 Abs. 2 WHG) regelt daher, dass jede potentiell vom Hochwasser betroffene Person „[…] im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet [ist], geeignete Vorsorgemaßnahmen […] zu treffen […].“
Jede Bürgerin bzw. jeder Bürger sollte deshalb anhand der Hochwassergefahrenkarte sowie der Starkregengefahrenkarte prüfen, inwieweit das eigene Haus bzw. die eigene Wohnung betroffen ist. Die Hochwassergefahrenkarten können u.a. im Internet unter https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de eingesehen werden. Die Starkregengefahrenkarte für Nordheim und Nordhausen finden Sie auf unserer Homepage unter folgender URL: https://www.nordheim.de/website/de/leben/hochwasserschutz
Wer sich in Sicherheit wiegt, weil er glaubt, Hochwasserschutz sei Aufgabe der Kommune, und diese hätte schon in „ausreichendem“ Umfang Schutzmaßnahmen umgesetzt, sollte bedenken, dass ein absoluter Schutz nicht möglich ist. Extremereignisse von nicht planbaren Ausmaßen, Verstopfungen von Durchlässen und damit einhergehenden Überflutungen sind schwer planbar. Deshalb ist es ratsam zu prüfen, ob die bestehende Gebäude- oder Hausratsversicherung auch den Schutz vor Elementarschäden abdeckt. Wenn nicht, kann eine ergänzende Elementarschadensversicherung diese Lücke schließen.
Hochwasserschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe von (potentiell) Betroffenen und Kommunen. Nur so lassen sich Schäden vermeiden – oder zumindest mindern. Die Aufgabe der öffentlichen Verwaltung ist dabei, Bürger zu informieren, Gefahrenabwehr und Katastrophenschutz zur organisieren, technische Schutzmaßnahmen umzusetzen, hochwasserangepasstes Planen, Bauen und Sanieren zu steuern sowie die Bauleitplanung zu optimieren und anzupassen. Die Pflicht zur privaten Eigenvorsoge umfasst Schutzmaßnahmen an Häusern und Anlagen, Versicherungen und insbesondere korrektes Verhalten im Hochwasserfall.
Quelle Textauszüge: Glems Region
UDO Umweltdaten Online
Der interaktive Dienst UDO ermöglicht den allgemeinen Zugriff auf Hochwassergefahrenkarten. Diese Karten zeigen grafisch dargestellte Hochwasserszenarien auf sowie an welchen Orten und wie tief das Wasser stehen würde.
https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/pages/map/default/index.xhtml

Hochwasserschutz in der Bau(leit)planung – Worauf es ankommt
Das Bauen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten (ÜSG) ist nicht bzw. nur unter strengen Anforderungen möglich. Ausnahmen für Bauverbote in solchen Arealen sind Hochwasserschutzanalgen sowie Maßnahmen der Gewässerunterhaltung und des Gewässerausbaus und bedürfen der Genehmigung durch das Landratsamt Heilbronn als untere Baurechtsbehörde. Bauvorhaben in Gebieten, die erst bei einem Extremhochwasser überschwemmt werden, steht grundsätzlich nichts im Wege – es sei denn, die Regelung zur Vermeidung und Verminderung von Hochwasserschäden sowie die Sicherung von Hochwasserabfluss und –rückhaltung werden missachtet.
Mit der Bauleitplanung steuern die Kommunen die bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden. Im Flächennutzungsplan stellen sie ihre beabsichtigte städtebauliche Entwicklung dar, was schließlich mit den Bebauungsplänen konkretisiert wird. Die Gemeinde ist zusammen mit dem Landratsamt Heilbronn generell für die Prüfungen zuständig, ob hochwasserangepasstes Bauen vorliegt – der Fokus liegt hierbei u.a. auf Tiefgaragen, Kellerräumen und –fenstern, Abwasser- und Heizungsanlagen sowie Elektroinstallationen. Insbesondere durch die in jüngster Vergangenheit häufiger auftretenden lokal begrenzten Extremniederschlagsereignisse (Starkregen) liegt eine beträchtliche Gefahr der Überflutung dieser Gebäudebereiche vor. Während gute unverzügliche Schutzmaßnahmen wegen der kurzen Vorwarnzeit nur bedingt definierbar sind, lassen sich längerfristige Vorsorgemaßnahmen durchaus angehen – etwa mit Hilfe der Starkregengefahrenkarten. Im Gegensatz zu den bereits etablierten Hochwassergefahrenkarten identifizieren Starkregengefahrenkarten Stellen und Straßenzüge, in denen sich Niederschlagswasser ansammeln und ggf. nicht schnell genug abfließen kann.
Quelle Textauszüge: Glems Region

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