Mitteilungsblatt Nordheim
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Hochwassergefahren – gesetzliche Pflicht zur Eigenvorsorge
Erfasst von: Redaktion, Aslan, Selin | 08.07.2025 – 29.07.2025
Worauf Sie (k)einen Anspruch haben
Zunächst ist es wichtig, sich darüber bewusst zu sein, dass Hochwasser und Hochwasser infolge von Starkregenereignissen jeden treffen können. Selbst wenn sich der Wohnsitz nicht in unmittelbarer Nähe eines Flusses befindet, besteht dennoch das Risiko, Schaden durch Folgen von Hochwasser oder Starkregen zu nehmen. Das Wasserhaushaltsgesetz (§ 5 Abs. 2 WHG) regelt daher, dass jede potentiell vom Hochwasser betroffene Person „[…] im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet [ist], geeignete Vorsorgemaßnahmen […] zu treffen […].“
Jede Bürgerin bzw. jeder Bürger sollte deshalb anhand der Hochwassergefahrenkarte sowie der Starkregengefahrenkarte prüfen, inwieweit das eigene Haus bzw. die eigene Wohnung betroffen ist. Die Hochwassergefahrenkarten können u.a. im Internet unter https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de eingesehen werden. Die Starkregengefahrenkarte für Nordheim und Nordhausen finden Sie auf unserer Homepage unter folgender URL: https://www.nordheim.de/website/de/leben/hochwasserschutz
Wer sich in Sicherheit wiegt, weil er glaubt, Hochwasserschutz sei Aufgabe der Kommune, und diese hätte schon in „ausreichendem“ Umfang Schutzmaßnahmen umgesetzt, sollte bedenken, dass ein absoluter Schutz nicht möglich ist. Extremereignisse von nicht planbaren Ausmaßen, Verstopfungen von Durchlässen und damit einhergehenden Überflutungen sind schwer planbar. Deshalb ist es ratsam zu prüfen, ob die bestehende Gebäude- oder Hausratsversicherung auch den Schutz vor Elementarschäden abdeckt. Wenn nicht, kann eine ergänzende Elementarschadensversicherung diese Lücke schließen.
Hochwasserschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe von (potentiell) Betroffenen und Kommunen. Nur so lassen sich Schäden vermeiden – oder zumindest mindern. Die Aufgabe der öffentlichen Verwaltung ist dabei, Bürger zu informieren, Gefahrenabwehr und Katastrophenschutz zur organisieren, technische Schutzmaßnahmen umzusetzen, hochwasserangepasstes Planen, Bauen und Sanieren zu steuern sowie die Bauleitplanung zu optimieren und anzupassen. Die Pflicht zur privaten Eigenvorsoge umfasst Schutzmaßnahmen an Häusern und Anlagen, Versicherungen und insbesondere korrektes Verhalten im Hochwasserfall.
Quelle Textauszüge: Glems Region
UDO Umweltdaten Online
Der interaktive Dienst UDO ermöglicht den allgemeinen Zugriff auf Hochwassergefahrenkarten. Diese Karten zeigen grafisch dargestellte Hochwasserszenarien auf sowie an welchen Orten und wie tief das Wasser stehen würde.
https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/pages/map/default/index.xhtml
