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Mitteilungsblatt Nordheim

Neues aus Nordheim und Nordhausen

Was tun, wenn ein Hochwasser oder Starkregen droht?

Erfasst von: Redaktion, Azubi | 15.05.2025

Extreme Wetterereignisse sind bundesweit und wie die Vorfälle der vergangenen Jahre immer wieder zeigen auch in unserer Region keine Seltenheit. Insbesondere Starkregenereignisse nehmen zu und können auch in Siedlungsgebieten fernab von Flüssen zu katastrophalen Überschwemmungen führen. Um sich vor diesen Ereignissen besser zu wappnen, gilt es, bereits im Vorfeld Vorkehrungen zu ergreifen. Schon mit kleinen Maßnahmen können Sie sich und Ihre Mitmenschen schützen und Schäden an Ihren Gebäuden vermeiden.

Maßnahmen für Hauseigentümer*innen und Mieter*innen:

  • Informieren Sie sich über die Gefahrensituation Ihres Hauses beziehungsweise Ihrer Wohnung anhand der Hochwassergefahrenkarten. Diese zeigt, welche Bereiche betroffen sind, wenn das Gewässer über die Ufer tritt und ist über den Umwelt-Daten und –Karten Onlinedienst UDO einsehbar: https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/.
  • Um zu prüfen, inwiefern Ihr Haus beziehungsweise Ihre Wohnung von Starkregen betroffen ist, sichten Sie die örtlichen Starkregengefahrenkarten. Sie finden diese im Internet auf der Homepage der Gemeinde Nordheim unter „Leben & Wohnen“ und dort unter der Rubrik „Hochwasser/Starkregen“ (https://www.nordheim.de/website/de/leben/hochwasserschutz).
  • Begrenzen Sie den Wasserzufluss und schaffen Sie aktiv Versickerungsmöglichkeiten (bspw. Entsiegelung und Bepflanzung von Flächen, Nutzung von Regenwasser mittels Zisternen). Bedenken Sie, dass das Wasser nicht zum Nachteil der Nachbarn ab- oder umgeleitet werden darf (§ 37 Wasserhaushaltsgesetz). Für weitere Informationen wenden Sie sich an das Bauamt.
  • Sorgen Sie vor, um den Wassereintritt zu vermeiden. Bauen Sie Rückstauklappen bzw. Hebeanlagen ein, um den Rückstau durch den Abwasserkanal ins Gebäude zu unterbinden. Informieren Sie sich hierzu bei einem zuständigen Fachbetrieb für Sanitär-Heizung-Klima-Innung.
  • Sichern Sie sich finanziell durch eine Elementarversicherung ab. Schäden durch Hochwasser und Starkregen sind nicht automatisch in Ihrer Hausrat- oder Haftpflichtversicherung inbegriffen.
  • Erstellen Sie einen privaten Alarm- und Einsatzplan. Sprechen Sie sich mit Nachbarn ab, falls Sie arbeits- oder urlaubsbedingt nicht vor Ort sind.
  • Dokumentieren Sie vorab Ihr intaktes Eigentum für die Schadensanzeige nach dem Ereignis.
  • Schalten Sie den Strom für gefährdete Gebäudeteile ab und sichern sie Chemikalien, Gifte, Ihre Heizungsanlage und Ihren Öltank.

Maßnahmen für Unternehmer*innen:

  • Informieren Sie sich über die Risiken anhand der Hochwassergefahrenkarte bzw. der Starkregengefahrenkarte. Diese zeigen, welche Bereiche betroffen sind und sind einsehbar unter: https://udo.lubw.baden- wuerttemberg.de/ bzw. https://www.nordheim.de/website/de/leben/hochwasserschutz.
  • Prüfen Sie den Schutz Ihres Betriebsgeländes und welche Gefahren für Ihren Betrieb drohen (bspw. Ausfall der Energieversorgung).
  • Richten Sie technische Schutzvorrichtungen ein, um Ihr Gebäude sowie Maschinen und Betriebsmittel zu sichern.
  • Prüfen Sie, welche Gefahren von Ihrem Betrieb ausgehen könnten (bspw. Lagerung von Chemikalien) und sprechen Sie sich evtl. mit Feuerwehr oder Dritten ab.
  • Erstellen Sie einen betriebsbezogenen Notfall- und Krisenmanagementplan und führen Sie regelmäßige Notfallübungen durch.
  • Klären Sie vorab etwaige Haftungsfragen und prüfen Sie Ihre Versicherungsverträge sowie finanzielle Rücklagen für den Schaden durch Hochwasser und Starkregen und einen etwaigen Betriebsausfall.

Quelle Textauszüge: Glems Region

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