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Mitteilungsblatt Nordheim

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Aufstellung des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Gewerbegebiet Breitenbaum“

Erfasst von: Redaktion, JJ | 24.11.2022 – 08.12.2022

Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Nordheim hat am 18.11.2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften „Gewerbegebiet Breitenbaum“ aufzustellen. Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Geltungsbereich ist im Lageplan mit einer gestrichelten schwarzen Linie dargestellt und umfasst die Flurstücke 4974, 4991/3, 5154/15, 5154/17, 5160, 5161, 5164, 5166, 5168, 5155, 5446, 5448, 5450, 5452, 5454, 5454/2, 5454/3, 5454/4 sowie teilweise die Flurstücke 4953, 5172, 5193, 5273 (Landesstraße L1105), 5438, 5439, 5440, 5444, 5154/16, 5454/5 und 5200.

 

Weiter hat der Gemeinderat am 18.11.2022 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

Maßgeblich ist der Vorentwurf des Büros Käser Ingenieure, Untergruppenbach, vom 03.11.2022.

 

Geltungsbereich Gewerbegebiet Breitenbaum

 

Ziele und Zwecke der Planung

Eine Abfrage bei den örtlichen Gewerbebetrieben hat für die nächsten Jahre einen gewerblichen Bauflächenbedarf ergeben, welcher mit einer Bruttogröße von 8 ha in den Flächennutzungsplan aufgenommen wurde. Auch aufgrund weiterer Interessenbekundungen besteht ein anhaltender, sogar steigender, Bedarf nach gewerblichen Bauflächen. Im Zuge der ersten Eigentümergespräche hat sich herausgestellt, dass lediglich eine Fläche von ca. 6,4 ha umgesetzt werden kann. Die Gemeinde verfügt über keine anderweitigen Gewerbegrundstücke, die zur Bedarfsdeckung eingesetzt werden könnten. Innerörtliche unbebaute Flächen sind in Privatbesitz und stehen mittel- bis langfristig nicht für diesen Zweck zur Verfügung. Der Bedarf an Gewerbeflächen kann daher durch Möglichkeiten der Innenentwicklung nicht gedeckt werden. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, die bestehende Nachfrage nach Gewerbebauflächen zu befriedigen und ein Gewerbegebiet auszuweisen, das die südlich angrenzende gewerbliche Entwicklung schlüssig fortsetzt.

 

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung werden der Vorentwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften mit Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (Habitatpotentialanalyse) in der Zeit vom 05.12.2022 bis 13.01.2023 im Rathaus der Gemeinde Nordheim, Hauptstraße 26, Bauamt, während der Dienststunden öffentlich ausgelegt.

 

Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Da das Ergebnis der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es besteht die weitere Möglichkeit der Abgabe elektronischer Erklärungen per E-Mail an bauamt@nordheim.de.

 

Es wird drauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Die Unterlagen können während des genannten Zeitraums nach § 4a (4) BauGB auch im Internet unter www.nordheim.de/website/de/bekanntmachungen oder https://kaeser-ingenieure.de/stadtplanung/aktuelle-verfahren.html abgerufen werden.

 

Nordheim, den 24.11.2022

 

gez. Schiek
Bürgermeister

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