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Technischer Ausschuss-Sitzung

Sitzung am 24.07.2023 um 19:00 Uhr

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Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bekanntgaben

    Protokoll

    Der Vorsitzende gibt das öffentliche Protokoll des Technischen Ausschusses vom 26.06.2023 zur Unterschrift in Umlauf.
    BM Schiek verliest die in nichtöffentlicher Sitzung vom 26.06.2023 gefassten Beschlüsse.

     

  • Tagesordnungspunkt 2

    Bausache: Flurstück 180, 181 und 142/3, Brenngasse 5 und Südstraße 18, künftig Brenngasse 1 und 3;
    Abbruch und Neubau Mehrfamilienwohnhaus mit Tiefgarage

    Protokoll

    Az.: 632.62:Südstraße 18/0004, 632.62:Brenngasse 5/0002, 632.62:Brenngasse 1 und 3/0001

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 65/2023 vor.

    GA Keller erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

     

    BM Schiek rät angesichts der angespannten Parkierungssituation dazu, hier das Schwert der Veränderungssperre zu ziehen. Es sollte durch einen Bebauungsplan ein Zufahrtsverbot entlang der Südstraße festgelegt werden.

     

    GR Krieg und GR Conte bestätigen, dass die öffentlichen Stellplätze an dieser Stelle erhalten werden müssen und Vorrang haben.

     

    GR Kurz weist darauf hin, dass die Tiefgarage des Vorhabens tiefer liegt als der Bach. Es ist damit zu rechnen, dass Grundwasser eintritt. BM Schiek erklärt, dass hierzu ein Hinweis an die Wasserbehörde erfolgt.

     

    GR Michelbach erklärt, dass das Vorhaben nicht komplett abgelehnt wird. Lediglich die Stellplatzproblematik muss durch eine Wohnung weniger o.ä. geklärt werden. Der Hinweis auf möglichen Grundwassereintritt ist wichtig.

     

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    1. Das gemeindliche Einvernehmen für die Ausnahme von der Veränderungssperre wird gemäß § 36 i.V.m. § 14 Abs. 2 BauGB erteilt.
    2. Das gemeindliche Einvernehmen für das Bauvorhaben wird gemäß § 36 i.V.m. § 34 BauGB erteilt.

    Der Beschlussvorschlag wird mit 0 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 9 Nein-Stimmen abgelehnt.

  • Tagesordnungspunkt 3

    Bausache: Flurstück 10175, Meimsheimer Weg 13;
    Errichtung einer Luftwärmepumpe auf der Garage

    Protokoll

    Az.: 632.62:Meimsheimer Weg 13/0002

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 66/2023 vor.

    GA Keller erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

     

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 i.V.m. § 31 BauGB wird erteilt.

    Der Beschlussvorschlag wird mit 9 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 4

    Bausache: Flurstück 5481/2, Nordstraße 14;
    Erweiterung Dachgeschoss mit Wohnen und Kosmetikstudio

    Protokoll

    Az.: 632.62:Nordstraße 14/0005

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 67/2023 vor.

    GA Keller erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

    Mittlerweile sind, abweichend zur Sitzungsvorlage, Zweifel an der Zulässigkeit der zweiten Wohnung im Dachgeschoss des Gebäudes entstanden. Im Gewerbegebiet sind Wohnungen nur ausnahmsweise und nur für Betriebsinhaber, Aufsichtspersonen o.ä. zulässig, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet sind. Diese müssen außerdem dem Gewerbe gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sein. Für den zweiten Betrieb und die dazugehörende Wohnung ist dies nicht der Fall, so dass dies dem Gebietscharakter eines Gewerbegebiets widerspricht.

     

    BM Schiek berichtet, dass das Landratsamt in diesem Gebiet bereits auf Fehlentwicklungen hingewiesen hat. Der Charakter eines Gewerbegebiets darf hier nicht verloren gehen. Ein Abdriften in Richtung Mischgebiet hätte gewaltige Auswirkungen auf die bestehenden Gewerbebetriebe. Im vorliegenden Fall ist der Gewerbeanteil im Dachgeschoss deutlich kleiner als der Wohnanteil. Die Wohnfläche müsste aber untergeordnet sein. Daher empfiehlt er, hier kein Einvernehmen zu erteilen.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 i.V.m. § 31 BauGB wird erteilt.

    Der Beschlussvorschlag wird mit 0 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 9 Nein-Stimmen abgelehnt.

  • Tagesordnungspunkt 5

    Bausache: Flurstück 9949, Im Lerchenrain 33;
    Partielle Dachanhebung zur Schaffung eines zusätzlichen Kinderzimmers

    Protokoll

    Az.: 632.62:Im Lerchenrain 33/0002

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 68/2023 vor.

    GA Keller erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

     

     

    Der Technische Ausschuss nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.

  • Tagesordnungspunkt 6

    Bausache: Flurstück 201/4 und 201/5, Strombergstraße 7;
    Errichtung 6-Familienhaus mit Gewerbeeinheit im UG und 14 Stellplätzen

    Protokoll

    Az.: 632.62:Strombergstraße 7/0001

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 69/2023 vor.

    GA Keller erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage. Die Zugänglichkeit der drei Stellplätze im Südosten des Grundstückes vom Gebäude aus wird anhand eines Deckblattes zum UG-Grundriss aufgezeigt.

     

    BM Schiek äußert Bedenken wegen der Zufahrt zu den drei direkt an der Straße liegenden südöstlichen Stellplätzen. Diese befinden sich außerhalb der Ortslage. Hierzu sollte das Straßenbauamt bzw. die Straßenverkehrsbehörde gehört werden. Er hinterfragt weiter, welchen Einfluss das Vorhaben auf den im dortigen Bereich verlaufenden öffentlichen Wassergraben hat.

     

    GR Conte weist darauf hin, dass es in der Strombergstraße keine Gehwege gibt. Er geht davon aus, dass die Fahrzeuge nicht so parken werden wie geplant und spricht sich gegen das Vorhaben aus. Er verweist auf den benachbarten Fall, in dem das Verhältnis von Wohnen und Gewerbe nicht passte und das Vorhaben abgelehnt wurde.

     

    GR Weinstok lehnt das Vorhaben ebenfalls ab, weil man extra einen Bebauungsplan aufgestellt hat, um Gewerbefläche zu bekommen und das Erste, was gebaut werden soll, ist ein 6-Familienhaus.

     

    BM Schiek fasst zusammen, dass eine Baugrenzenüberschreitung hätte vermieden werden können, nachdem die Baugrenze in der letzten Bebauungsplanänderung erweitert worden war, das Verhältnis zwischen Wohn- und Gewerbeanteil geprüft werden muss und die Anfahrbarkeit der direkt an der Straße außerorts liegenden Stellplätze angezweifelt wird.

     

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 i.V.m. § 31 BauGB wird erteilt.

    Der Beschlussvorschlag wird mit 0 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 9 Nein-Stimmen abgelehnt.

  • Tagesordnungspunkt 7

    Bausache: Flurstück 17 und 17/1, Waldenserstraße 9;

    Abbruch und Neubau Sakristei mit WC und Aussegnungsraum

    Protokoll

    Az.: 632.62:Waldenserstraße 9/0003

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 70/2023 vor.

    GA Keller erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

     

    GR Conte fragt, ob das Nachbargebäude mit diesem Bauvorhaben gleich mit abgebrochen wird. GA Keller berichtet, dass für das Abbruchsbaugesuch im Kenntnisgabeverfahren zwingend alle Angaben gleich bei Einreichung des Antrags vorliegen müssen. Für das notwendige Abbruchsgesuch fehlt noch die Angabe eines Abbruchunternehmers und eine artenschutzrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung. Für die Abbrucharbeiten wird eine beschränkte Ausschreibung für mehrere Gebäude durchgeführt.

     

    Auf die Frage von GR Krieg, ob die Lage der Türen in der Sakristei mit der Kirche abgestimmt wurde, antwortet GAR Braun, dass das Baugesuch eingereicht wurde, wie es vom Gremium verabschiedet wurde. BM Schiek ergänzt, die Türe befindet sich im Zwischengang.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 i.V.m. § 31 BauGB wird erteilt.

    Der Beschlussvorschlag wird mit 9 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 8

    Sonstiges und Anfragen

    Protokoll

     

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