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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 29.05.2020 um 19:00 Uhr

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Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bekanntgaben

    Protokoll

     

    Das Protokoll der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 24. April 2020 geht zur Unterschrift in Umlauf.

    Aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 24. April 2020 sind keine Beschlüsse bekanntzugeben.

     

     

    Az.: 564.22:0013/0006

    Zuschüsse für die Sanierung der Sporthalle Nordheim

    Zur teilweisen Finanzierung der Sporthallensanierung wurde im Dezember 2019 beim Regierungspräsidium Stuttgart ein Antrag auf Förderung des kommunalen Sportstättenbaus gestellt. Vom Verteilerausschuss wurde kürzlich entschieden, der Gemeinde Nordheim für die Sanierung einen Landeszuschuss in Höhe von 235.000 EUR zu gewähren.

    Außerdem wurde vom Bund bereits signalisiert, dass mit einer zeitnahen Bewilligung des zweiten Zuschussantrags über die Kommunalrichtlinie für die Sanierung der LED Beleuchtung in der Sporthalle mit Foyer gerechnet werden darf.

     

     

    Az.: 106.30:0003/1

    Lärmaktionsplan; Überarbeitung

    Im September 2014 wurde vom Gemeinderat der derzeit gültige Lärmaktionsplan für die Gemeinde Nordheim beschlossen. Entsprechend dem Bundes-Immissionsschutzgesetz müssen Lärmaktionspläne überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet werden bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Aufstellung.

    Mit der Verkehrsüberlassung der Ortsumfahrung Nordhausen waren gleich beide Voraussetzungen für eine Überarbeitung des Lärmaktionsplans erfüllt.

    Der Auftrag zur Überarbeitung des Lärmaktionsplans der Gemeinde Nordheim wurde dem Büro BS INGENIEURE aus Ludwigsburg schon erteilt.

    Alle Verfahrensschritte (auch die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden, ebenso die Behandlung im Gemeinderat) bauen auf den Verkehrserhebungen. Wann mit diesen Verkehrserhebungen begonnen werden kann, ist wegen Corona ungewiss; auch während Ferienzeiten finden Verkehrserhebungen nicht statt.

    Bezüglich der Pflicht der Gemeinde zur Datenberichterstattung gegenüber dem Umweltbundesamt bzw. der EU-Kommission wurde nach Rücksprache mit dem Projektverantwortlichen von BS INGENIEURE dem Verkehrsministerium auf Anfrage als voraussichtlicher Fertigstellungszeitpunkt der 30. Juni 2021 gemeldet.

     

     

    Az.: 366.61:Parkfest 2020/0000

    Parkfest 2020

    Im Wissen um die sich ständig ändernden Vorgaben der Corona-Verordnungen wurden die üblicherweise am Parkfest teilnehmenden Vereine befragt, wie sie zur Ausrichtung des diesjährigen Parkfestes stehen. 9 Vereine (darunter insbesondere auch „die Großen“) stimmen für sofortige Absage; 4 Vereine haben sich nicht zurückgemeldet.

    Inzwischen sind in der aktuellen Corona-Verordnung vom 26.5. nun auch Großveranstaltungen definiert: Das sind Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmern und solche sind bis zum 31. August 2020 untersagt.

     

    Ergebnis: das vom 15. bis 17. August 2020 vorgesehene Parkfest kann nicht stattfinden.

     

     

    Az.:574.30:0003; 574.30:0016/1

    Freibad; gibt es eine Badesaison 2020?

    Am 29.5.2020 steht in der Heilbronner Stimme zu lesen, dass angeblich ab 6. Juni Schwimmbäder öffnen dürfen. Das ist insofern überraschend, als in der ab 2.6.2020 gültigen CoronaVO ausdrücklich steht, dass Schwimmbäder wie das Nordheimer Freibad vor dem 14.6.2020 für den allgemeinen Badebetrieb nicht geöffnet bzw. betrieben werden.

    Da gültigen Rechtsvorschriften mehr Gewicht zugemessen wird, als Pressemeldungen, ist demnach bisher nicht bekannt, ob, unter welchen Umständen und wann unser Freibad geöffnet werden darf.

    Diskutiert wird offenbar, dass ein deutlich eingeschränkter Betrieb unter strikter Beachtung des Infektionsschutzes ermöglicht werden soll. Erwartet wird z.B. eine Begrenzung der Zahl der Badegäste – abhängig von der Größe der Liege- und/oder der Wasserfläche, was dann bedeutet, dass – eine denkbare Größenordnung für unser Bad – nicht mehr als 100 - 120 Personen gleichzeitig im Wasser sein dürfen, bei gleichzeitiger Beachtung der Abstandsregeln.

    Notwendig sind ein Hygiene- und ein Betriebskonzept, in dem u.a. auch festzulegen ist, wie Abstände beim Warten eingehalten bzw. verhindert werden können. Die Nutzung von Sanitärräumen und Umkleiden ist unter Corona-Gesichtspunkten zu regeln. Die Personaldaten der Besucher werden voraussichtlich festzuhalten sein.
    Die Verantwortung dafür, dass alles eingehalten wird, liegt beim Betreiber des jeweiligen Bades, in unserem Fall also bei der Gemeinde.

    Wenn überhaupt ein massiv eingeschränkter Betrieb denkbar wird, dann muss klar sein, dass es ggü. einem normalen Betrieb alleine schon durch erhöhten Personalaufwand höhere Kosten geben wird, gleichzeitig aber wegen Zugangsbegrenzung nur einen Teil der üblichen Einnahmen, also ein noch größeres Defizit als ohnehin.

     

    Trotz Skepsis, ob die erwarteten Anforderungen erfüllbar sind und dann geöffnet werden kann, ist dies das Ziel: das Freibad soll nach Möglichkeit geöffnet und betrieben werden. In Abstimmung mit den benachbarten Schwimmbad-Kommunen wird versucht, die geforderten Konzepte zu erarbeiten und dann die Öffnung des Freibads vorzuschlagen.

     

    In diesem Zusammenhang werden Gemeinderatsbeschlüsse gefragt sein, z.B. zu veränderten Eintrittspreisen, zu bestimmten Regelungen wie z.B. der Beschränkung des zeitlichen Aufenthalts, aber auch zu Mehrausgaben gegenüber den Planungen.

    Die sich zunehmend selbst überholenden, nicht selten auch sich widersprechenden Meldungen aus Stuttgart nur noch als bedauerlich oder ärgerlich abzutun, fällt schwer. Ganz offensichtlich ist es so, das war auch in der Zeitung nachzulesen, dass die Corona-Pandemie nicht mehr als gefährliche Krankheit verstanden wird, vor der man die Bürger schützen muss, sondern vorrangig als Chance für politische Auseinandersetzung und Landgewinn. Dass dies auf dem Rücken der Bevölkerung und der Kommunen ausgetragen wird, ist dabei anscheinend egal. Die Klagen über Politik- und Parteienverdruss sind vor diesem Hintergrund im besten Falle noch als Sonntagsreden zu sehen.

  • Tagesordnungspunkt 2

    Belagserneuerung der Landesstraße L 1105 durch das Land im Bereich der Hauptstraße und der Heilbronner Straße;

    damit zusammenhängende Maßnahmen der Gemeinde:

    Kanalsanierungen, Straßenbauarbeiten, Leerrohrverlegungen, Bushaltestellen

    Protokoll

    Az.: 652.31:08

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 37/2020 vor.

     

    GI Sager berichtet, dass der Gemeindeverwaltung kurzfristig mitgeteilt wurde, dass vom Land die erkennbar mangelhafte Fahrbahn der L 1105 im Bereich der Ortsdurchfahrt teilweise erneuert werden soll. Betroffen ist die Strecke vom Kreuzungsbereich Haupt-/Lauffener Straße bis zur Einmündung der Heilbronner Straße in die Landesstraße L 1106 Auf dem Weihen.

     

    Im Zuge dieser Landesbaumaßnahme bietet es sich an bzw. ist es teilweise erforderlich, Maßnahmen zu realisieren, die in die Zuständigkeit der Gemeinde fallen. Teilweise werden diese Arbeiten derzeit schon ausgeführt.

     

    Berührt sind die Abwasserbeseitigung, die Wasserversorgung, nachrangig die angrenzenden Gemeindestraßen und insbesondere auch die an der genannten Strecke liegenden Bushaltestellen. Dies vor dem Hintergrund, dass die barrierefreie Gestaltung des ÖPNV nicht nur wünschenswert, sondern erklärtes politisches Ziel ist.

     

    Herr Martin vom Ingenieurbüro Ippich stellt dem Technischen Ausschuss die Planung der HNVG bezüglich Gas- und Wasserversorgung, die geplante Kanalsanierung, die geplanten Straßenbauarbeiten und Lehrrohrverlegung sowie den geplanten Umbau der Bushaltestellen im betroffenen Bereich samt einer Kostenschätzung vor.

     

    Schwerpunkt der Information liegt auf den Möglichkeiten, Voraussetzungen und Schwierigkeiten des barrierefreien Umbaus der Bushaltestellen. In der Sitzung des TA war die Annahme noch, dass eine Verschiebung der Haltestelle Siegeshalle Richtung Hauptstraße auf Höhe der dortigen Haltestelle Obere Gasse die beste Lösung sei. Nach weiterer Betrachtung, auch des alternativen neuen Standortes auf Höhe des Alten Friedhofes in der Heilbronner Straße, bevorzugt Herr Martin inzwischen diesen. In der Kürze der Zeit konnte jedoch noch keine detaillierte Planung ausgearbeitet werden. Einvernehmlich wird vereinbart, dass Herr Martin sich dieser Aufgabe annimmt und dem Gemeinderat möglichst schon in der nächsten Sitzung eine vertiefte Planung vorstellt.

     

    Einstimmig ergeht folgender

    Beschluss:

    • Die notwendigen Kanal- und Asphaltarbeiten werden durchgeführt.
    • Soweit sinnvoll, sollen Lehrrohre für Straßenquerungen verlegt werden.
    • Bei den anstehenden Arbeiten soll der künftige barrierefreie Umbau der Bushaltestellen mitbedacht und soweit erforderlich bzw. sinnvoll auch baulich vorbereitet werden.
      Für die wegen der Anforderungen an die Barrierefreiheit notwendige Verlegung der Bushaltestelle Siegeshalle – vermutlich in Richtung Osten in die Heilbronner Straße - soll eine Detailplanung erarbeitet werden. Der eigentliche Umbau soll erst nach Betrachtung aller Bushaltestellen der Gemeinde und nach Beantragung der möglichen Zuschüsse angegangen werden.

     

  • Tagesordnungspunkt 3

    Radwegverbindung Nordheim / Brackenheim-Hausen

    Protokoll

    Az.: 650.015:0014

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 36/2020 vor.

     

    GI Sager berichtet, dass die ansonsten durchgängig gut befahrbare Radwegverbindung zwischen Nordheim und Hausen a.Z. durch einen nicht ausgebauten Abschnitt von ca. 500 m Länge unterbrochen wird. Das Teilstück - ein landwirtschaftlicher Wirtschaftsweg - befindet sich auf Gemarkung der Stadt Lauffen am Neckar.

     

    Der Radweg wird vor allem von Berufstätigen und Schülern genutzt, die aufgrund der vor allem bei Regen kaum möglichen Befahrbarkeit immer wieder auf die Verbindungsstraße K2075 ausweichen, wodurch es regelmäßig zu gefährlichen Situationen kommt.

     

    Für die Verbindung zwischen Hausen und Nordheim besteht keine praktikable Alternative. Durch die Befestigung dieses relativ kurzen Abschnitts kann eine durchgängige Radverkehrsverbindung hergestellt werden. Dieser Lückenschluss ist auch als B-Maßnahme (2. Kategorie) im Radverkehrskonzept des Landkreises Heilbronn enthalten.

     

    Hierfür können bei Bund, Land und Landkreis Fördermittel beantragt werden. Diese Maßnahme soll ein Gemeinschaftsprojekt der Stadt Brackenheim und der Gemeinde Nordheim darstellen, die sich vorstellen können, die verbleibenden Kosten gemeinsam zu tragen. Die Stadt Lauffen a.N., auf deren Markung der auszubauende Wegeabschnitt liegt, hat ihr Einvernehmen erteilt.

     

    Herr Martin vom Ingenieurbüro Ippich stellt dem Technischen Ausschuss die Kostenschätzung für diesen Lückenschluss der Radwegverbindung zwischen Nordheim und Hausen a.Z. vor.

     

    GR Kurz bestätigt die Gefährlichkeit des Radfahrens entlang der Kreisstraße zwischen Hausen und Nordhausen. Seine Frage, ob der gedachte Radweg ausgeschildert werden soll, wird bejaht.

     

    GR Conte fragt, ob für die Maßnahme Fläche von an den Weg angrenzenden Privatgrundstücken benötigt wird. Herr Martin erläutert seine Überlegungen und geht davon aus, dass kein Grunderwerb erforderlich ist. Während der Baumaßnahme ist eine gewisse Inanspruchnahme privater Fläche längs des Weges als Baustreifen jedoch unvermeidlich.

     

    Auf Nachfrage bestätigt der Vorsitzende, dass unter Einbeziehung möglicher Kürzung wegen des Feldweganteiles an den Kosten eine Bezuschussung von wenigstens 75 % möglich sein sollte. Die verbleibenden 25 % sollen dann je hälftig von Nordheim und Brackenheim getragen werden.

     

    Herr Martin äußert aufgrund jüngster Entwicklung bei den Baupreisen die leise Hoffnung, dass sich die Baukosten möglicher Weise günstig entwickeln könnten.

     

    Einstimmig ergeht folgender

    Beschluss:

    Der Gemeinderat stimmt dem Bau des Radweges, insbesondere der hälftigen Finanzierung der nicht durch Zuschüsse gedeckten Baukosten, unter Vorbehalt der Zuschussgewährung und Mitwirkung der Stadt Brackenheim zu.

     

     

  • Tagesordnungspunkt 4

    Modernisierung von Feldwege

    Protokoll

    Az.: 785.02:0004

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 35/2020 vor.

     

    GI Sager berichtet, dass die Modernisierung des Feldwegenetzes ein gemeinsames Anliegen der Gemeindeverwaltung und der Landwirte sei. In den vergangenen Jahren wurden keine größeren Maßnahmen ausgeführt. Auch mit Blick auf eine aktuell verbesserte Fördersituation wurden nun in Absprache mit der örtlichen Landwirtschaft mehrere Feldwege ausgewählt, die entsprechend der Prioritäten am ehesten instandgesetzt bzw. zeitgemäß ausgebaut werden sollten.

     

    Insbesondere für den Feldweg Hag (Flst. 6230 + 6248) und den Feldweg Denzler (Flst. 5803) hat sich kurzfristig die Ausgangslage geändert. Die vor kurzem bekannt gewordene Absicht der terranets bw, möglichst bald eine Gasfernleitung zu verlegen, tangiert den Bereich dieser Wege. Ein Ausbau macht deshalb aus Sicht der Verwaltung derzeit wenig Sinn. Diese Wege bzw. Abschnitte werden deshalb zurückgestellt.

     

    Herr Martin vom Ingenieurbüro Ippich stellt dem Technischen Ausschuss die in Frage kommenden Ausbaumöglichkeiten und Sanierungsverfahren sowie die Kostenschätzung vor. Insbesondere erläutert er ein Verfahren, welches durch Einsatz einer speziellen Baumaschine eine schnellere Ausführung ermöglicht und das Wegfahren des Altmaterials verzichtbar macht. Denkbar ist diese Variante vor allem bei längeren Wegeabschnitten, in unserem Falle also vor allem beim sogenannten „Betonweg“ in Nordhausen.

     

    Voraussetzung ist aber, dass die bestehenden Wege nicht massiv armiert sind bzw. dass der bisherige Aufbau insgesamt geeignet ist. Dafür sind zunächst noch weitere Untersuchungen erforderlich.

     

    Zur möglichen Finanzierung teilt die Verwaltung mit, dass der aktuell im Rahmen des Förderprogrammes „Modernisierung ländlicher Wege“ denkbare Zuschuss bis 31.12.2021 gelten soll. Bis dahin müssen entsprechende Projekte jedoch abgewickelt sein.

     

    Da es sich bei den Flächen im Bereich der Aussiedlerhöfe Denzler nicht um Feldwege, sondern um eine sogenannte Gemeindeverbindungsstraße handelt, sind diese Zuschüsse dort nicht verfügbar.

     

    Einstimmig ergeht folgender

    Beschluss:

    Der Gemeinderat stimmt zu, die Planung bezüglich der Feldwegmodernisierung für die Abschnitte

    • Feldweg Seeloch, Flst. 7695
    • Feldweg Betonweg Schwarzen, Flst. 1043/1
    • Feldweg Denzler, Flst. 5565 + 5661
    • Feldweg Obere Landwehr – aux grand des nonnes, Flst. 1616

    weiterzuführen.
    Über die Ergebnisse ist der Gemeinderat vor Beantragung der Zuschüsse zu informieren.

    Ein Baubeschluss kann erst nach Entscheidung über Zuschussanträge getroffen werden.

     

     

  • Tagesordnungspunkt 5

    Freiwillige Feuerwehr Nordheim;

    Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs

    Protokoll

    Az: 131.4:LF20

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 41/2020 vor.

     

     

    Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Kommandant Siegbert Uzelmaier.

     

    Die Hauptamtsleiterin erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage.

    Sie erläutert die Ergebnisse der Ausschreibung und erklärt, dass diese nichtöffentlich sind. Sie werden daher in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats nicht vorgestellt.

     

    Es ergehen einstimmig folgende

    Beschlüsse:

    1. Los 1 (Fahrgestell und Aufbau) wird zum Gesamtpreis von 353.608,50 Euro an die Firma Lentner aus Hohenlinden vergeben. Inbegriffen sind die Optionen 2, 3, 5, 7, 8, 9, 10, 11 und 13.
    2. Los 2 (feuerwehrtechnische Beladung) wird zum Gesamtpreis von 103.836,87 Euro an die Firma Albert Ziegler GmbH aus Giengen/Brenz vergeben. Inbegriffen sind die Optionen 2, 3, 5, 6 und 7.
    3. Ein Akku-Rettungszylinder zum Preis von ca. 7.500 Euro wird von der Feuerwehr separat beschafft.
    4. Der Feuerwehr wird ein Budget für die Reisekosten in Höhe von 1.000 Euro zur Verfügung gestellt.

     

  • Tagesordnungspunkt 6

    Kindergartenangelegenheiten;

    Beiträge während der Notbetreuung Verzicht auf Mai-Beiträge

    Protokoll

     

    Az.: 149.1:2020/0002/Notbetreuung

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 43/2020 vor.

     

    Frau Rieger erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

     

    Sie erklärt, dass seit der Erweiterung der Notbetreuung am 27. April 2020 wöchentlich neue Anmeldungen eintreffen.

    Es wird nochmals deutlich darauf hingewiesen, dass diese Anpassung nur für den Zeitraum der Notbetreuung und des eingeschränkten Regelbetriebs gilt. Sobald ein normaler Regelbetrieb möglich ist und durchgeführt wird, werden wieder die normalen Elternbeiträge erhoben.

     

    Für die genauen Beiträge der Notbetreuung und des eingeschränkten Regelbetriebs verweist Frau Rieger auf die Anlage zur Sitzungsvorlage.

     

    Ohne weitere Fragen ergehen einstimmig folgende

    Beschlüsse:

    1. Die Anpassung der Beiträge für den Zeitraum der Notbetreuung und des eingeschränkten Regelbetriebs wird wie in der Anlage dargestellt umgesetzt.
    2. Auf die Elternbeiträge für den Monat Mai wird abschließend verzichtet. Die Beiträge für die Notbetreuung sind davon ausgenommen.

     

  • Tagesordnungspunkt 7

    Neubau 6-gruppiger Kindergarten Südstraße;
    Vergabe von Lieferungen und Leistungen

    Protokoll

     

    Az.: 461.4142

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Tischvorlage und die Sitzungsvorlage 40/2020 vor.

     

    GOI Braun verweist auf die Sitzungsvorlage und die Tischvorlage.

     

    Herr Braun erläutert im Anschluss die einzelnen zur Vergabe heranstehenden Gewerke.

     

    Einstimmig ergeht anschließend folgender

    Beschluss:

    1. Baureinigung: Die Fa. Doka GmbH aus Korb wird mit der Baureinigung zum Angebotspreis von 3.650,60 EUR beauftragt.
    2. Ausstattung (Katalogmöbel): Bieter A wird mit der Ausstattung (Katalogmöbel) zum Angebotspreis von 84.575,82 EUR für LOS 1 und zum Angebotspreis von 8.341,42 EUR für LOS 2 beauftragt.

     

     

  • Tagesordnungspunkt 8

    Gemeindevollzugsdienst;

    Grundsätzliche Überlegungen zur Weiterentwicklung

    Protokoll

     

    Az.: 100.30:0003

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 42/2020 vor.

     

    Frau Krauß erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

     

    Sie führt aus, dass Hintergrund der Überlegungen eines gemeinsamen kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) im Rahmen der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft die Zunahme der Ordnungsstörungen (z. B. Sachbeschädigungen, Müllablagerungen, Verschmutzungen) in den vergangenen Jahren sei.

     

    Das Aufgabenspektrum eines gemeinsamen KOD umfasse nach der Konzeption, welche die Stadt Lauffen erarbeitet habe, neben den Aufgaben, die im Moment durch den gemeindlichen Vollzugsbediensteten wahrgenommen werden, eine Fülle polizeilicher Vollzugsaufgaben.

     

    In der Konzeption sei eine Beteiligung in der Form vorgesehen, dass die Gemeinde Nordheim einen Vollzugsbediensteten Vollzeit in EG 9 einstelle und dieser dann im Rahmen des KOD tätig sei. Dies bedeute, dass die Diensteinteilung durch die Stadt Lauffen erfolge und auch die Ausstattung des KOD durch die Stadt Lauffen festgelegt werde, während personalrechtlich weiterhin die Gemeinde Nordheim zuständig wäre.

     

    Für die wesentlichen Merkmale eines KOD verwies Frau Krauß auf die Sitzungsvorlage.

    Im Rahmen der bisherigen Überlegungen sei befürwortet worden, auch künftig einen gemeindlichen Vollzugsbediensteten bei der Gemeinde Nordheim zu haben. Gleichzeitig sei eine zusätzliche Beteiligung an einem gemeinsamen KOD im Rahmen der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft vorstellbar gewesen. Aus Sicht der Verwaltung sei es in diesem Fall wünschenswert, sich an den Kosten zu beteiligen, das Personal jedoch nicht selbst bereit zu stellen.

     

    Aufgrund der aktuellen Situation mit Corona und damit verbundenen Unsicherheiten sei nicht absehbar, ob die Planungen hinsichtlich eines gemeinsamen KOD 2020 noch weiter vorangetrieben werden. Dennoch sei eine grundsätzliche Entscheidung des Gemeinderats erforderlich, da je nachdem wie die Entscheidung ausfalle dies auch Auswirkungen auf die weitere Personalplanung habe.

     

    2021 trete eine Person im Ordnungsamt in den Ruhestand. Eine Umstrukturierung in diesem Bereich sei aus Sicht der Verwaltung denkbar und sinnvoll. Es gäbe Überlegungen dazu dem gemeindlichen Vollzugsbediensteten künftig auch die verwaltungsmäßige Abwicklung seiner Tätigkeiten zu übertragen. Frau Krauß wies darauf hin, dass eine entsprechende Umstrukturierung in der Folge auch Auswirkungen auf die prozentuale Ausgestaltung der Stelle des GVB (im Moment 50 %) sowie ggf. auf die Eingruppierung (im Moment EG 6) haben könne. Auf der anderen Seite bestehe die Möglichkeit die anderen Aufgaben der in den Ruhestand tretenden Person ebenfalls intern zu aufzuteilen, so dass auf eine Nachbesetzung ggf. verzichtet werden könne. Dies sei im Moment allerdings noch nicht abschließend absehbar. Wenn eine entsprechende Umstrukturierung vom Gemeinderat befürwortet werde, sei im nächsten Schritt eine entsprechende Stelle auszuschreiben.

    GR Michelbach sieht klaren Bedarf an der Stärkung der beschriebenen Aufgaben und sieht den KOD für als guten Möglichkeit für kommunale Zusammenarbeit. Die Stelle so schnell als möglich auszuschreiben sieht er auch als Signal, dass die Gemeinde nicht alles zulassen möchte.

     

    GR Pfautsch bestätig aus Gesprächen mit Bürgern, dass mehr Ordnung gewünscht wird. Er spricht sich deshalb für einen entsprechenden Beschluss aus.

     

    Der Vorsitzende verweist auf die Anforderungen der Aufgabe. Mit Blick auf die neben dem eigentlichen Vollzugsdienst angestrebte Übernahme zumindest einfacherer Verwaltungstätigkeiten informiert er über die Absicht, hinsichtlich des Beschäftigungsumfangs flexibel zu sein. Wichtig ist weniger, ob der oder die künftige Gemeindevollzugsbedienstete 60 oder 100 % arbeite, sondern dass die fachliche und persönliche Qualifikation stimme.

     

    Sobald die Stelle dann besetzt sei, kann je nach Lage über den Umfang der Beteiligung am KOD der Verwaltungsgemeinschaft entschieden werden.

     

    Einstimmig ergeht folgender

    Beschluss:

    1. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung damit, die Umstrukturierung des gemeindlichen Vollzugsdienstes voran zu treiben und die Neubesetzung der Stelle auszuschreiben.
    2. Die Verwaltung wird beauftragt, als Grundlage für einen Gemeinderatsbeschluss mit der Stadt Lauffen und der Gemeinde Neckarwestheim eine Beteiligung an einem gemeinsamen KOD im Rahmen der bestehenden Verwaltungsgemeinschaft vorzubereiten.

     

     

  • Tagesordnungspunkt 9

    Ankündigungsstelen und Bannerkonstruktionen;
    Schaffung von Anlagen zur Ankündigung bzw. Information

    Protokoll

     

    Az.: 047.793:0001

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 46/2020 vor.

     

    Der Vorsitzende erläutert die Sitzungsvorlage und geht nochmal auf die einzelnen Standorte ein. Er weist darauf hin, dass am Standort Heilbronner Straße nach dem Eindruck der gemeinsamen Besichtigung doch Platz für beide Varianten, also Bannerkonstruktion und Ankündigungsstele sein sollte.

     

    Damit stehen nun 4 Standorte für Banner und 3 Standorte für Ankündigungsstelen im Raum. Die Kosten für die vom Bauhof zu schaffenden Bannerkonstruktionen sind überschaubar; die Stelen kosten je Stück etwa 2.500 Euro.

     

    Aktueller Stand ist, dass lediglich aus Richtung Neipperg und aus Richtung Lauffen noch geeignete Standorte für die von einigen Gemeinderäten an allen Ortseingängen gewünschte Ankündigungsstele gefunden werden müssten. Auf Frage von GR Hachtel schlägt der Vorsitzende vor, dies nach Aufstellung der bisher angedachten Stelen gemeinsam anzugehen.

     

    Auf die Frage von GR Kurz, ob auch die Ankündigungsstelen für Werbung bzw. Information genutzt werden sollen, bestätigt das der Vorsitzende.

     

    GR Geiger erkundigt sich nach den Regeln, wie die Konstruktionen belegt werden. Der Vorsitzende antwortet, dass der wichtigste Grundsatz sicherlich klar sei: es gibt keine anderen Werbestandorte mehr. Eben der zunehmende Wildwuchs war ja Auslöser für die Bemühungen um Ordnung. Darüber hinaus gibt es noch keine abschließenden Vorstellungen hinsichtlich Nutzung der neuen Angebote. Der Vorsitzende sichert jedoch zu, den Gemeinderat über die ersten Erfahrungen zu informieren und in die vermutlich notwendige Fortschreibung der Regelungen einzubinden.

     

    Anschließend fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden

    Beschluss:

    Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, an den vorgeschlagenen Standorten die Bannerkonstruktionen bzw. Ankündigungsstelen zu errichten.


     

  • Tagesordnungspunkt 10

    Verpachtung des Gemeinschaftlichen Jagdbezirks Nordheim

    Protokoll

     

    Az.: 787.21:0005

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 45/2020 vor.

     

    GR Baral ist befangen und rückt vom Sitzungstisch ab.

     

    Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage und berichtet, dass die Neuverpachtung mit dem Kreisjagdamt abgestimmt ist.

     

    Ohne weitere Diskussion fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden

    Beschluss:

    Der Gemeinderat stimmt der Verlängerung der Jagdpachtverträge von 1. April 2021 bis 31. März 2030 mit den Eheleuten Harry und Christa Schoch zu.

     

  • Tagesordnungspunkt 11

    Annahme von Spenden

    Protokoll

     

    Bei der Gemeinde sind folgende Spenden eingegangen:

     

    1. Stiftung Bildung und Soziales der Sparda-Bank Baden-Württemberg: 250 EUR für das Musical-Projekt der Kurt-von-Marval-Schule
    2. Kreissparkasse Heilbronn: 500 EUR für die Grundschule in Nordhausen für Coronaschutz
    3. Kreissparkasse Heilbronn: 500 EUR für die Kurt-von-Marvalschule in Nordheim für Coronaschutz

     

    Einstimmig ergeht folgender

    Beschluss:

    Die Spenden werden dankend angenommen.

     

  • Tagesordnungspunkt 12

    Sonstiges und Anfragen

    Protokoll

     

    Az.: 149.1:2020/0002/Finanzielles

    Finanzielle Auswirkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

    Als Grundlage für die anstehenden Finanzverhandlungen zwischen dem Land und den Kommunalen Landesverbänden wurden vom Gemeintag Baden-Württemberg zum Stichtag 15.05.2020 Corona-bedingte Mehraufwendungen sowie Mindereinnahmen der Kommunen abgefragt. Für die Gemeinde Nordheim ergibt sich zu diesem Stichtag ein Defizit von rund 631.900 EUR.

    Bei den Mindererträgen schlagen vor allem Herabsetzungen bei der Gewerbesteuer in Höhe von rund 553.300 EUR sowie der Verzicht auf Betreuungsentgelte bei der Ü3 und U3-Betreuung mit rund 112.500 EUR zu Buche. Zudem fehlen eingeplante Einnahmen für die Vermietung von Hallen sowie Nutzungsentgelte der Vereine. Beim Freibad konnten bisher gar noch keine Einnahmen generiert werden.

     

    Auf der Ausgabenseite stehen Corona-bedingte Mehraufwendungen für Schutzmaterial und Sachaufwendungen.

    Auf der Einnahmeseite stehen zwei Abschlagszahlungen als Soforthilfe vom Land in Höhe von rund 106.800 EUR.

    Hierbei sei gesagt, dass es sich lediglich um eine Momentaufnahme zum 15.05.2020 handelt. Zukünftige Auswirkungen, bspw. auf den Einkommenssteueranteil der Gemeinde oder auch Umlagenzahlungen (Mehr- oder Minderzuweisungen) sind nicht berücksichtigt.

     

     

    Az: 130.51

    Kostenregelung für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr - Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung - FwKS vom 28.4.2017

    Im April 2017 wurde die Satzung zur Regelung des Kostenersatzes geändert. In der Satzung wurde die Verwaltung beauftragt und ermächtigt, die Stunden- und Pauschalsätze gemäß den Ziffern 1, 2 und 4 des Kostenersatzverzeichnisses (Anlage zu § 4 der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Nordheim) anzupassen, wenn sich die Feuerwehr-Entschädigungssatzung der Gemeinde Nordheim, die VOKeFw oder die Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Gemeinden im Landkreis Heilbronn bei der Aufgabenerfüllung im Feuerwehrwesen ändern. Der Feuerwehrausschuss und der Gemeinderat sind über Anpassungen zu informieren.

     

    Die Entschädigungssätze wurden auf Grundlage der Kosten für die Jahre 2017-2019 neu kalkuliert. Der Kostenersatz pro Stunde und Feuerwehrangehörigen erhöht sich von 18,13 Euro auf 19,44 Euro.

     

     

     

    Az.: 552.34, 701.13:0004/1

    Kanalanschluss und Bauvorhaben des RRKV

    Frau Keller informiert den Gemeinderat über den aktuellen Sachstand. Leider bestätigen sich die hohen Baukosten für den Anschluss ans Kanalnetz der Gemeinde. Die Druckentwässerung für das RRKV-Gelände kostet laut Berechnung des eingeschalteten Ingenieurbüros rund 240.000 Euro. An Zuschüssen sind vom Land im besten Falle rund 72.000 Euro zu erwarten. Damit blieben ungedeckte Kosten von rund 170.000 Euro.

     

    Frau Keller informierte über die grundsätzlich denkbaren Alternativen in Form einer Kleinkläranlage oder einer geschlossenen Grube. Für diese Varianten und deren Vergleich untereinander sind aber von Fachleuten die sich stellenden Fragen zu klären.

     

    Der Gemeinderat hat zugestimmt, dafür das schon mit der Planung der Druckentwässerung beauftragte Büro einzuschalten.

     

     

     

  • Tagesordnungspunkt 13

    Bürgerfragestunde

    Protokoll

     

    Az.: ohne

    Der als Zuhörer anwesende Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr, Siegbert Uzelmaier, bedankt sich beim Gemeinderat für das Vertrauen in die Feuerwehrkameraden, welches mit dem Beschluss zum Kauf des neuen Tanklöschfahrzeuges zum Ausdruck kommt. Außerdem unterstreicht Herr Uzelmaier die Bedeutung des Fahrzeuges für die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr.

     

     

     

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