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Technischer Ausschuss-Sitzung

Sitzung am 12.11.2018 um 19:00 Uhr

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Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bekanntgaben

    Protokoll

     

    Der Vorsitzende gibt das öffentliche Protokoll des Technischen Ausschusses vom 17.10.2018 in Umlauf.

     

    Aus dem Protokoll der nicht öffentlichen Sitzung vom 17. Oktober 2018:

    Herr Langer verliest die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse vom 17.10.2018

     

  • Tagesordnungspunkt 2

    Antrag auf Genehmigung einer Erdauffüllung auf dem Flurstück 2199, Gewann „Geroldsäcker“

    Protokoll

     

    Az.:364.412:2018/0005

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 125/2018 vor.

     

    GR Conte verlässt wegen Befangenheit das Sitzungsrund und nimmt im Zuhörerraum Platz.

     

    Auf Flurstück 2199 im Gewann Geroldsgrund soll zum Zwecke der Bodenverbesserung eine Auffüllung in Höhe von ca. 15 cm vorgenommen werden. Wir schlagen vor, das erforderliche Einvernehmen zu erteilen.

     

    Ohne weitere Beratung ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Die Gemeinde erteilt gemäß § 36 BauGB das Einvernehmen zur geplanten Erdauffüllung.

     

     

  • Tagesordnungspunkt 3

    Bausache: Flurstück 1379/1, Stettiner Straße 8;

    Anlegen eines Stellplatzes

    Protokoll

     

    Az.:632.6:Stettiner Straße 8/01

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 126/2018 vor.

     

    Der Bauherr beabsichtigt in unüberbaubarer Fläche einen Stellplatz anzulegen. Das Vorhaben an sich ist verfahrensfrei zulässig, allerdings wird wegen der planerischen Festsetzung „unüberbaubare Fläche“ eine Befreiung erforderlich. Die Verwaltung empfiehlt, eine solche zu erteilen.

     

    Ohne weitere Beratung ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Das Einvernehmen zu einer Befreiung wird nach § 36 i.V. mit § 31 BauGB erteilt.

     

     

  • Tagesordnungspunkt 4

    Bausache: Flurstück 10492, 10493, Lembergerweg 3;

    Veränderung des Geländes im hinteren Gartenbereich

    Protokoll

     

    Az.:632.6:Lembergerweg 3/01

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 127/2018 vor.

     

    Die Bauherren haben das Gelände am Haus entgegen der genehmigten Pläne hergestellt und wurden vom Landratsamt aufgefordert, hierfür nachträglich einen Bauantrag zu stellen. Dem kommen sie mit dem vorliegenden Antrag nach. Das Vorhaben entspricht den bauplanerischen Festsetzungen des Bebauungsplans.

     

    GR Willy weist auf die ihrer Meinung nach sehr hohe Auffüllung und Mauer hin. Der Bauamtsleiter erwidert, dass bauplanungsrechtlich alles o.k. sei, über bauordnungsrechtliche Fragen entscheidet die Baurechtsbehörde. Weiter weist Langer auf den Unterschied zwischen öffentlichem und Privatrecht hin. Während im öffentlichen Recht Mauern bis 2 m Höhe verfahrensfrei zulässig sind, dürfen diese, so sie auf der Grenze stehen, im Nachbarrecht lediglich 1,5 m hoch sein.

     

    Der Technische Ausschuss nimmt vom Vorhaben

    Kenntnis.

     

     

     

  • Tagesordnungspunkt 5

    Bausache: Flurstück 2318/1, Wartbergstraße 15-1;

    Errichtung Doppelgarage, Errichtung Gartenhaus, Erweiterung Terrasse Befreiung

    Protokoll

     

    Az.:632.6:Wartbergstraße 15-1/02

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 128/2018 vor.

     

    Der geplante Carport hat eine Grundfläche unter 30 m². Die Aufstellung ist daher grundsätzlich verfahrensfrei zulässig. Allerdings soll der Carport außerhalb des Baufensters erstellt werden. Hierfür ist eine Befreiung erforderlich. Gleiches gilt für das geplante Gartenhaus und Teile der geplanten Terrasse.

    Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

     

    Ohne weitere Beratung ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Das Einvernehmen zu einer Befreiung wird nach § 36 i. V. mit § 31 BauGB erteilt.

     

  • Tagesordnungspunkt 6

    Bausache: Flurstück 2493, Bussardring 19;

    Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport

    Protokoll

     

    Az.:632.6:Bussardring 19/0001

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 129/2018 vor.

     

    Im Bussardring 19 soll ein Einfamilienwohnhaus erstellt werden. Das Vorhaben verstößt laut Planer gegen die Festsetzungen des Bebauungsplanes durch die Breite der Dachgauben. Diese sollen anstelle 25% der Trauflänge 33% der Trauflänge groß sein. Nach Ansicht der Verwaltung handelt es sich im vorliegenden Fall jedoch nicht um eine Dachgaube, sondern einen Zwerggiebel, der keiner Befreiung bedarf. Dagegen wird die zulässige Traufhöhe überschritten. Vom Planer wurden Pläne angefordert, aus der die konkrete Traufhöhe hervorgeht. Diese wurden heute Nachmittag vorgelegt. Demnach wird die Traufhöhe um 41 cm überschritten wird. Durch die Überschreitung der Traufhöhe und den Zwerggiebel entsteht zudem ein anrechenbares Vollgeschoss im Dachraum. In diesem Bereich des Bebauungsplanes sind aber nur Gebäude mit einem Vollgeschoss zulässig. Üblicherweise hat der Technische Ausschuss bisher bei einem rein rechnerischen 2. Vollgeschoss eine Befreiung erteilt, wenn die Kubatur des Gebäudes, also Trauf- und Firsthöhen- eingehalten werden. Dies ist hier bezüglich der Traufhöhe eindeutig nicht gegeben. Der Planer begründet dies mit dem Wunsch der Bauherren, eine bessere Ausnutzung der Wohnräume im DG zu ermöglichen, da die Bauherrschaft 3 Kinderzimmer benötigt und hierdurch in etwa 3 gleich große Kinderzimmer entstehen. Weiter führt der Planer aus, das die zulässige Traufhöhe eingehalten werde. Zudem sollen Fahrradabstellplatz und Carport außerhalb des Baufensters errichtet werden.

     

    Wie schon ausgeführt, ist die Aussage des Planers bezüglich der Traufhöhe nicht korrekt. Sie wird mit 41 cm sogar massiv überschritten. Dadurch entsteht mit ein weiteres Vollgeschoss. Diese Überschreitungen erscheinen Langer in Summe als zu groß. Der Bauamtsleiter schlägt daher vor, diesbezüglich ein Einvernehmen zu versagen. Bezüglich der erforderlichen Befreiung für den Carport sollte das Einvernehmen erteilt werden.

     

    GR Haug vertritt die Meinung, dass, nachdem die zulässige Gebäudehöhe eingehalten werde, er sich für eine Befreiung ausspreche.

    BM Schiek ist der Auffassung, dass aufgrund der Größe des Baufensters der Bauherr durchaus auch die Möglichkeit gehabt hätte, durch eine andere Grundflächengestaltung die Verstöße zu umgehen. Andererseits werde die Gebäudehöhe eingehalten. Weiter weist Schiek darauf hin, dass durch die entstehende Zweigeschossigkeit eine Beitragsnachveranlagung durch das Kämmereiamt zu erfolgen hat.

     

    Sodann ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Das Einvernehmen zu einer Befreiung für die geschilderten Überschreitungen wird nach § 36 i.V. mit § 31 BauGB erteilt.

     

     

     

  • Tagesordnungspunkt 7

    Bausache: Flurstück 5510/11, Schafhohle 9;

    Errichtung von 33 Stellplätzen

    Protokoll

     

    Az.:632.6:Schafhohle 9/01

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 130/2018 vor.

     

    GR Willy verlässt wegen Befangenheit das Sitzungsrund und nimmt im Zuhörerraum Platz

     

    Auf dem Baugrundstück sollen 33 Stellplätze außerhalb des Baufensters errichtet werden. Die Verwaltung empfiehlt, das erforderliche Einvernehmen zu erteilen.

     

    Ohne weitere Beratung ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Das Einvernehmen zu einer Befreiung wird nach § 36 i.V. mit § 31 BauGB erteilt.

     

     

     

  • Tagesordnungspunkt 8

    Bausache: Flurstück 19/1, Schwaigerner Straße 24;

    Errichtung einer Gartenanlage und veränderte Ausführung Gebäude

    Protokoll

     

    Az.: 632.6:Schwaigerner Straße 24/06

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 131/2018 vor.

     

    Das Gebäude Schwaigerner Straße 24 wurde entgegen der genehmigten Planung unmittelbar an das westliche Nachbargebäude angebaut. Weiter soll die Gartenanlage im nördlichen Bereich terrassiert werden. Da das Vorhaben nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten liegt ist zu beurteilen, ob es sich in die Umgebungsbebauung einfügt.

    Dies ist nach Ansicht der Verwaltung gegeben.

     

    Ohne weitere Beratung ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Das Einvernehmen nach § 36. i.V. mit § 34 BauGB wird erteilt.

     

  • Tagesordnungspunkt 9

    Bausache: Flurstück 3933, Kapellenstraße 2;

    Erhöhung einer Begrenzungsmauer, Pflasterung in unüberbaubarer Fläche

    Protokoll

     

    Az.:632.6:Kapellenstraße 2/003

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 132/2018 vor.

     

    Der Bauamtsleiter erläutert die beabsichtigten baulichen Maßnahmen anhand der Vorlage und führt aus, dass aus Sicht der Verwaltung nichts gegen die beantragte Befreiung spricht.

     

    Ohne weitere Beratung ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss.
    Die Gemeinde erteilt das für eine Befreiung erforderliche Einvernehmen nach § 34 i.V.m. § 36 BauGB

     

  • Tagesordnungspunkt 10

    Kindergartenneubau Südstraße, Photovoltaikanlage;

    Vergabe von Lieferungen und Leistungen

    Protokoll

     

    Az.:461.4142

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 133/2018 vor.

     

    GR Haug verlässt vor Eintritt in die Beratungen wegen Befangenheit das Sitzungsrund und nimmt im Zuhörerraum Platz.

     

    Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Herbel vom gleichnamigen Ingenieurbüro.

    Herbel erläutert im Anschluss das Submissionsergebnis.

     

    Leider gingen nur 3 Angebote ein. Das Angebot der Firma Widmann ist mit einer Angebotssumme von 33.010,60 EUR am wirtschaftlichsten. Herbel empfiehlt, die Firma Widmann mit der Lieferung und Montage der Photovoltaikanlage zu beauftragen.

     

    Ohne weitere Beratung ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Die Firma Widmann, Neuenstadt, wird mit der Lieferung und Montage der Photovoltaikanlage für den Kindergarten Südstraße zum Preis von 33.010,60 EUR beauftragt.

     

     

  • Tagesordnungspunkt 11

    Abbruch Waldenserstraße 17;

    Genehmigung von Mehrkosten durch Entsorgung von Abbruchmaterial

    Protokoll

     

    Az.:880.291/03

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 134/2018 vor.

     

    Der angefallene Bauschutt aus Mauerwerk, Beton, Schlackenfüllung, Stroh und Putzreste beim Abbruch des Gebäudes und der Scheune in der Waldenserstraße 17 wurde nach Probenahme aus dem Haufwerk durch das Ingenieurbüro Burmaier, Heilbronn, sowie der Untersuchung durch das Labor Agrolab in Z 1.2 bis > Z2 der Recycling Richtlinie und nach Deponieverordnung in DK II bzw. DK I eingestuft.
    Eine Verwertung als Recyclingmaterial ist somit nicht möglich, so dass die Abfuhr komplett auf eine Deponie der Klasse DK II und ein geringer Teil auf DK I erfolgen muss. Bei der Deponie Vogelsang ist der Anlieferungspreis für diese Abfallarten der gleiche.

     
    Im Leistungsverzeichnis waren aufgrund der vorab Aussagen des Büros Burmaier gegen über Kuon & Reinhardt, lediglich Zulagen für Bauschutt in der Größenordnung von 13.000 EUR berücksichtigt.
    Von der Fa. JMS wurden Mehrkosten aufgrund erheblicher Mehrmassen (> 10%) angemeldet und in einem Nachtragsangebot angeboten. Das Angebot wurde durch Büro Kuon und Reinhardt geprüft und beläuft sich auf insgesamt rund 51.000 € brutto. „Unterm Strich“ ist mit Mehrkosten von knapp 40.000 EUR zu rechnen.

    BM Schiek hinterfragt bei Architekt Reinhardt, ob sich auch private Bauherren einem solchen Beprobungsprozedere unterwerfen müssten. Dies wird von Reinhardt ausdrücklich bestätigt.

     

    Ohne weitere Beratung ergeht folgender einstimmiger
    Beschluss:
    Die Mehrkosten beim Abbruch der Gebäude Waldenserstraße 17 in Höhe von rund 40.000 EUR werden genehmigt.

  • Tagesordnungspunkt 12

    Sonstiges und Anfragen

    Protokoll

    757.35:0019/04

    Friedhof Nordheim, Namensstelen beim Gemeinschaftsgrab und im Bereich Baumhain

     

    In der letzten Woche fand ein Gespräch mit Steinmetz Kirchner statt. Dabei ging es hauptsächlich um die Namenstafeln, die bisher aus Bronze hergestellt sein sollten. Um die Kosten zu drücken, kann sich Kirchner Edelstahlnamenstafeln vorstellen. Deren Kosten werden sich voraussichtlich auf einen Betrag von 140 EUR/Stück, einschließlich der Montage auf den Stelen, belaufen.

     

    In diesem Zusammenhang wurde von Kirchner auch eine Materialprobe für die Muschelkalkstelen abgegeben. Alternativ zur angebotenen Oberfläche käme auch eine satinierte Oberfläche in Betracht, die allerdings teurer ist. Der preisliche Unterschied liegt bei rund 1.500 EUR. Es wäre daher darüber zu entscheiden, ob die Stelen und das Gemeinschaftsgrab anstelle des "normal" bearbeiteten Muschelkalks aus einem satinierten Material hergestellt werden.

    Der Preis für die Edelstahlschilder wird grundsätzlich vom Technischen Ausschuss akzeptiert. Allerdings ist nach wie vor zunächst ein Muster erforderlich.

     

    Bezüglich der Materialwahl beim Naturstein spricht sich der technische Ausschuss

    einstimmig

    für den satinierten Stein aus und akzeptiert die dadurch entstehenden Mehrkosten in Höhe von rund 1.500 EUR.  

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