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Technischer Ausschuss-Sitzung

Sitzung am 16.07.2018 um 19:00 Uhr

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Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bekanntgaben

    Protokoll

     

    Der Vorsitzende gibt das öffentliche Protokoll des Technischen Ausschusses vom 18.06.2018 in Umlauf.

     

    Aus dem Protokoll der nicht öffentlichen Sitzung vom 18. Juni 2018:

    Herr Holzwarth verliest die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse vom 18.06.2018.

  • Tagesordnungspunkt 2

    Bausache: Flurstück 10491, Lembergerweg 7;

    Unterkellerung Bestandsgarage (Errichtung eines Abstellraumes unter bestehender Garage)

    Protokoll

     

    Az.: 632.6:Lembergerweg 7/02

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 83/2018 vor.

     

    Herr Holzwarth erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage.

     

    Der Technische Ausschuss nimmt vom Vorhaben

    Kenntnis.

     

  • Tagesordnungspunkt 3

    Antrag auf Genehmigung einer Erdauffüllung auf den Flurstücken 7627, 7628/1 und 7628/2;

    Gewann „Engelskehr“

    Protokoll

     

    Az.: 364.412:2018/0002

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 84/2018 vor.

     

    Herr Holzwarth erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage.

     

    Es ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Das Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

     

  • Tagesordnungspunkt 4

    Antrag auf Genehmigung einer Erdauffüllung auf den Flurstück 6977;

    Gewann "Engelskehr"

    Protokoll

     

    Az.: 364.412:2018/0001

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 85/2018 vor.

     

    Herr Holzwarth erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage.

     

    Es ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Das Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

     

  • Tagesordnungspunkt 5

    Bausache: Flurstück 1366/1, Danziger Straße 4;

    Errichtung Stellplatz und Carport

    Protokoll

     

    Az.: 632.6:Danziger Straße 4/03

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 86/2018 vor.

     

    Herr Holzwarth erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage. Er verweist auf den Verstoß hinsichtlich der Überschreitung des Baufensters.

     

    Es ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:
    Das Einvernehmen nach § 36 i. V. m. § 31 BauGB wird erteilt.

     

  • Tagesordnungspunkt 6

    Bausache: Flurstück 5110; Großgartacher Straße 8 (nochmals);

    Anbringung einer unbeleuchteten Plakatanschlagtafel

    Protokoll

     

    Az.: 632.6:Großgartacher Straße 8/02

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 87/2018 vor.

     

    Herr Holzwarth erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage und verweist auf den Beschluss der Sitzung vom 13.04.2018, in dem das Einvernehmen versagt wurde. Das Vorhaben ist lt. den dem TA vorliegenden Ausführungen des Landratsamtes jedoch zulässig. Hält die Gemeinde weiterhin am Versagen des Einvernehmens fest, wird das Einvernehmen durch das Landratsamt ersetzt werden.

    Nachdem aus der Mitte des technischen Ausschusses die Frage gestellt wird, weshalb die Gemeinde nach ihrem Einvernehmen gefragt wird, wenn sie doch nichts zu entscheiden hat, erläutert Herr Holzwarth, dass der Technische Ausschuss nicht für die ihn bisher störenden Aspekte zuständig ist, sondern für die Beurteilung, ob das Vorhaben gemäß § 34 BauGB nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, dort passt. Dies ist nach den Hinweisen des Landratsamtes der Fall, so dass sich das Ermessen der Gemeinde reduziert, was aber nicht heißt, dass nicht zu entscheiden ist.

    Der Vorsitzende verweist darauf, dass entsprechend den Informationen des Landratsamtes der Antragsteller einen Anspruch auf Genehmigung hat und ein Versagen des gemeindlichen Einvernehmens nicht rechtmäßig ist. Allgemein weist er darauf hin, dass je nach Sachlage bewusst rechtswidrig gefasste Beschlüsse zu Schadensersatzforderungen führen können. Der Bürgermeister informiert über seine Pflicht entsprechend § 43 Gemeindeordnung, wonach er rechtswidrigen Beschlüssen widersprechen und eine erneute Sitzung einberufen muss.

     

    Nach kurzer Diskussion wird der Beschlussvorschlag, entsprechend den Ausführungen des Landratsamtes, das Einvernehmen nach § 36 i. V. m. § 34 BauGB zu erteilen, mit 3 Ja-, 5 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung

    abgelehnt.

     

    Der Bürgermeister informiert den TA nochmals unter Verlesen von § 43 der Gemeindeordnung, dass er rechtswidrigen Beschlüssen unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche widersprechen und eine erneute Sitzung einberufen muss.

     

    Der Widerspruch muss gegenüber den Gemeinderäten ausgesprochen und eine erneute Sitzung einberufen werden. Sollte dieser Beschluss wiederum rechtswidrig sein, muss der Bürgermeister erneut widersprechen und unverzüglich eine Entscheidung durch die Rechtsaufsichtsbehörde (hier Landratsamt) herbeiführen. Der Vorsitzende beabsichtigt, das weitere Vorgehen in den nächsten Tagen mit der Kommunalaufsicht zu klären.

     

  • Tagesordnungspunkt 7

    Bausache: Flurstück 19/1, Schwaigerner Straße 24;

    Errichtung einer Gartenanlage

    Protokoll

     

    Az.: 632.6:Schwaigerner Straße 24/06

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 88/2018 vor.

     

    Herr Holzwarth erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage. Er verweist auf die grundsätzliche Verfahrensfreiheit des Vorhabens. Wird das Vorhaben jedoch im Zusammenhang mit einem Neubau erstellt, ist das Vorhaben im gesamten genehmigungspflichtig.

     

    Es ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Das Einvernehmen nach § 36 i. V. m. § 34 BauGB wird erteilt.

     

  • Tagesordnungspunkt 8

    Bausache: Flurstück 10328/1, Hausener Straße 93;

    Neubau Doppelhaushälfte mit Garage

    Protokoll

     

    Az.: 632.6:Hausener Straße 93/01

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 95/2018 vor.

     

    Herr Holzwarth erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage. Er verweist auf den Verstoß hinsichtlich der Überschreitung des Baufensters. Herr Langer macht auf die Garage aufmerksam, welche direkt auf der Grenze zur öffentlichen Verkehrsfläche steht.

     

    Es ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Das Einvernehmen nach § 36 i. V. m. § 31 BauGB wird unter der Bedingung erteilt, dass gemäß dem Grundsatzbeschluss aus dem Jahr 1997 die Garage von der öffentlichen Verkehrsfläche abgerückt wird.

     

  • Tagesordnungspunkt 9

    Bausache: Flurstück 10328, Hausener Straße 93/1;

    Neubau Doppelhaushälfte mit Garage

    Protokoll

     

    Az.: 632.6:Hausener Straße 93-1/01

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 96/2018 vor.

     

    Herr Holzwarth erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage. Er verweist auf den Verstoß hinsichtlich der Überschreitung des Baufensters.

     

    Es ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Das Einvernehmen nach § 36 i. V. m. § 31 BauGB wird erteilt.

     

  • Tagesordnungspunkt 10

    Bausache: Flurstück 988, Wilhelmstraße 18; 

    Stellen einer Fertiggarage

    Protokoll

     

    Az.: 632.6:Wilhelmstraße 18/0002

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 97/2018 vor.

     

    Herr Holzwarth erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage.

     

     

    Der Technische Ausschuss nimmt vom Vorhaben

    Kenntnis.

     

  • Tagesordnungspunkt 11

    Sonstiges und Anfragen

    Protokoll

     

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