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Technischer Ausschuss-Sitzung

Sitzung am 19.02.2018 um 19:00 Uhr

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Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bekanntgaben

    Protokoll

     

    Der Vorsitzende gibt die öffentlichen Protokolle des Technischen Ausschusses vom 06.12.2017 und vom 15.01.2018 in Umlauf.

     

    Aus dem Protokoll der nicht öffentlichen Sitzung vom 15. Januar 2018:

    Herr Holzwarth verliest die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse vom 15.01.2018.

     

  • Tagesordnungspunkt 2

    Bausache: Flurstück 345, Talstraße 14;

    Ausbau Dachgeschoss

    Protokoll

     

    Az.: 632.6:Talstraße 14/01

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 15/2018 vor.

     

    Herr Holzwarth erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage. Er verweist auf eine mögliche Umplanung des Architekten durch eine Erschließungsmöglichkeit im Gebäudeinneren. Der Vorsitzende führt in diesem Zusammenhang nochmals aus, wie wichtig die Neuordnung des alten Mühlkanals sei.

     

    Es ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Das Einvernehmen nach § 36 i. V. m. § 34 BauGB wird erteilt.

     

  • Tagesordnungspunkt 3

    Bausache: Flurstück 5124/9, Daimlerstraße 8;

    Abbruch Dach und Errichtung Kursraum mit Nebenräumen sowie 1 Wohneinheit

    Protokoll

     

    Az.: 632.6:Daimlerstraße 8/02

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 16/2018 vor.

     

    Herr Holzwarth erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage und verweist auf den Wegfall einer Wohneinheit im Gegensatz zum Antrag auf Bauvorbescheid.

     

    Der Technische Ausschuss nimmt hiervon

    Kenntnis.

     

  • Tagesordnungspunkt 4

    Bausache: Flurstück 10533, Muskatellerweg 8;

    Errichtung einer Natursteinmauer entlang öffentlicher Fläche

    Protokoll

     

    Az.: 632.6:Muskatellerweg 8/02

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 17/2018 vor.

     

    Herr Holzwarth erläutert das Vorhaben anhand der Vorlage.

    Er weist auf den Verstoß hinsichtlich der Überbauung des Baufensters hin. Des Weiteren soll gegen die Regelung 2.3.1 des Textteils des Bebauungsplans verstoßen werden. Diese besagt, dass Mauern bis 1 m Höhe mindestens 1 m von der öffentlichen Verkehrsfläche abgerückt werden müssen.

     

    Nach kurzer Beratung ergeht mit 6 Ja-, 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung folgender

    Beschluss:

    Das Einvernehmen zu einer Befreiung wird nach § 36 i. V. m. § 31 BauGB erteilt.

     

     

     

  • Tagesordnungspunkt 5

    Bausache: Flurstück 1283/1, Brackenheimer Straße 35;

    Abbruch Wohnhaus und Neubau Mehrfamilienhaus

    Protokoll

     

    Az.: 632.6:Brackenheimer Straße 35/01

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 18/2018 vor.

     

    Herr Holzwarth erläutert das Vorhaben anhand der Vorlage.

     

    Es ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Das Einvernehmen nach § 36 i. V. m. § 34 BauGB wird erteilt.

  • Tagesordnungspunkt 6

    Bausache: Flurstück 10456, Zimmerer Höhe 31;

    Neubau eines Bürogebäudes mit Ausstellung und Lagerhalle, 9 Pkw-Stellplätze, 7 Fahradabstellplätze

    Protokoll

     

    Az.: 632.6:Zimmerer Höhe 31/01

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 19/2018 vor.

     

    Herr Holzwarth erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage und verweist auf die Verstöße hinsichtlich der Überschreitung des Baufensters, der Grundflächenzahl und der Abweichung des Pflanzgebots.

     

    Es ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Das Einvernehmen zu den erforderlichen Befreiungen wird nach § 36 i. V. m. § 31 BauGB erteilt.

     

  • Tagesordnungspunkt 7

    Bausache: Flurstück 5510/8, Schafhohle 10;

    Neubau Lagerhalle mit Wohnung für Betriebsangehörige mit Garagen, überdachtem Außenlager und 3 Stellplätzen, Fahnenmasten

    Protokoll

     

    Az.: 632.6:Schafhohle 10/02

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 20/2018 vor.

     

     

    Herr Holzwarth erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage und verweist auf den Verstoß hinsichtlich der Überschreitung der Traufhöhe. Er weist darauf hin, dass die Gebäudehöhe 2,60 m unter dem Maximum liegt.

     

    Es ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Das Einvernehmen nach § 36 i. V. m. § 31 BauGB wird erteilt.

     

  • Tagesordnungspunkt 8

    Sonstiges und Anfragen

    Protokoll

     

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