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Mitteilungsblatt Nordheim

Neues aus Nordheim und Nordhausen

Änderungen im Schülerverkehr zwischen Nordheim und Lauffen ab 1. Januar 2027

Erfasst von: Redaktion, Aslan, Selin | 20.10.2026

Bestimmte Fahrten der Buslinie 669 bleiben bestehen – für weitere Verbindungen ist künftig die Bahn oder eine alternative Busverbindung zu nutzen

Zum 1. Januar 2027 kommt es zu Änderungen im Schülerverkehr zwischen Nordheim und Lauffen. Hintergrund ist die Überprüfung sogenannter Parallelverkehre im öffentlichen Personennahverkehr durch den Landkreis Heilbronn. Dabei wird untersucht, ob Bus- und Bahnverbindungen auf vergleichbaren Strecken parallel angeboten werden müssen oder einzelne Busfahrten künftig durch die Bahn ersetzt werden können. Ziel ist es, die Kosten des öffentlichen Nahverkehrs zu begrenzen und möglichst vergleichbare Rahmenbedingungen im gesamten Landkreis zu schaffen.

Diese Fahrten der Linie 669 bleiben bestehen

Inzwischen hat das Landratsamt Heilbronn die künftig weiterhin angebotenen Fahrten der Buslinie 669 offiziell bestätigt. Demnach bleiben ab dem 1. Januar 2027 folgende Verbindungen erhalten:

  • Zur ersten Schulstunde: Montag bis Freitag von Nordheim nach Lauffen.
  • Nach der sechsten Schulstunde: Montag bis Freitag von Lauffen nach Nordheim.
  • Nach der achten Schulstunde: Montag, Dienstag und Donnerstag von Lauffen nach Nordheim.

Damit ist sichergestellt, dass die Kurt-von-Marval-Schule weiterhin zu diesen Zeiten mit den entsprechenden Busverbindungen bedient wird. Für den Schulbesuch zur ersten, sechsten und achten Schulstunde ergeben sich insoweit keine Änderungen.

Weitere Busverbindungen werden angepasst

Andere, weniger stark nachgefragte Fahrten der Linie 669 sollen künftig entfallen. Betroffene Schülerinnen und Schüler müssen für diese Verbindungen auf die Bahn ausweichen oder alternative Busverbindungen nutzen. Nach Angaben des Landratsamtes besteht unter anderem die Möglichkeit, über Brackenheim nach Lauffen zu fahren.

Welche Verbindung im Einzelfall infrage kommt, hängt insbesondere von der jeweiligen Schulstunde und den benötigten Fahrtzeiten ab. Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern sollten sich deshalb rechtzeitig vor dem Jahreswechsel über die ab Januar 2027 geltenden Fahrpläne und geeignete Alternativen informieren.

Gemeinderat sieht Änderungen kritisch

Der Gemeinderat Nordheim hatte sich bereits in seiner Sitzung im September 2026 einhellig gegen die ursprünglich vorgestellten Überlegungen ausgesprochen. Kritisch bewertet wurden insbesondere die Lage des Bahnhaltepunkts außerhalb des Ortszentrums sowie die Zuverlässigkeit des Bahnverkehrs. Auch die Situation in der Bahnhofstraße und der Zustand der Bahnanlagen mit Bahnsteigen, Unterführung und Wartebereichen wurden im Hinblick auf einen verstärkten Schülerverkehr hinterfragt.

Um die örtlichen Gegebenheiten und die Eignung des Bahnhaltepunkts sachlich beurteilen zu können, wird ein erfahrenes Ingenieurbüro die Situation fachlich untersuchen.

Die bestätigten Änderungen treten zum 1. Januar 2027 in Kraft. Für Schülerinnen und Schüler sowie ihre Eltern ist es daher wichtig, sich frühzeitig mit den künftigen Fahrtmöglichkeiten vertraut zu machen und die Verbindungen für den eigenen Schulweg zu prüfen.

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