Mitteilungsblatt Nordheim
Neues aus Nordheim und Nordhausen
Jetzt Bäume und Sträucher zurückschneiden!
Erfasst von: Redaktion, Aslan, Selin | 01.10.2026
Grün- und Heckenwuchs
Immer wieder kommt es vor, dass Zweige von Bäumen, sowie Grünbewuchs von Hecken und Sträuchern von privaten Grundstücken über die Grundstücksgrenze hinaus in öffentliche Geh-/Radwege und Straßen, also in den öffentlichen Verkehrsraum hineinwachsen.
Nach § 28 Abs. 2 Straßengesetz Baden-Württemberg sind die Eigentümer und Bewirtschafter von Grundstücken, die an öffentlichen Straßen, Gehwege und Verkehrsflächen angrenzen verpflichtet, ihre Anpflanzungen so zurückzuschneiden, dass sie nicht über die Grundstücksgrenze hinausragen und somit die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird.

Das Grün darf die Sicht auf Ampeln, Verkehrszeichen oder Straßenbeleuchtung nicht nehmen. Anpflanzungen müssen so zurückgeschnitten sein, dass die Verkehrszeichen von allen Verkehrsteilnehmern rechtzeitig wahrgenommen werden können. Im Bereich von Sichtdreiecken an Straßenmündungen sind Anpflanzungen auf die maximale Höhe von 80 cm ab Straßenniveau zurückzuschneiden, damit in diesen Bereichen keine Verkehrsgefährdungen entstehen und die Sichtverhältnisse im Einmündungsbereich nicht eingeschränkt sind. Des Weiteren regeln die straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen, dass entlang von Geh und Radwegen bis zu einer Höhe von 2,50 m und im Bereich von Straßen bis zu einer Höhe von 4,50 m keine Pflanzen bzw. Äste in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen dürfen. Bei gravierenden Fällen ist die Gemeinde Nordheim verpflichtet, die entsprechenden Grundstückseigentümer anzuschreiben und zum Rückschnitt aufzufordern. Wir weisen darauf hin, dass bei Nichtbeachtung die Grundstückseigentümer im Falle eines Verkehrsunfalls verantwortlich gemacht werden können, sofern dies auf einen nicht erfolgten Rückschnitt und einer damit einhergehenden Beeinträchtigung des öffentlichen Verkehrs verbunden ist.
Bei der Freihaltung von Geh-/Radwegen und Straßen sind während der Vegetationsperiode vom 1. März bis 30. September die Bestimmungen des Naturschutzgesetzes zu beachten. Nach § 29 Abs. 3 Ziff. 1 Naturschutzgesetz ist es in dieser Zeit verboten, Hecken, lebende Zäune, Bäume und Gebüsche zu roden und abzuschneiden oder auf andere Weise zu zerstören. Ein maßvolles Zurückschneiden kann jedoch erfolgen, wobei ausdrücklich darauf zu achten ist, dass freilebende Tierarten, insbesondere brütende Vögel, nicht beeinträchtigt werden.
Die Gemeinde Nordheim empfiehlt daher, die notwendigen Rückschnitte noch bis zum Beginn der Vegetationszeit, also bis spätestens 28. Februar vorzunehmen. Das Schnittgut kann auf dem Häckselplatz Nordheim (Richtung Neipperg, nach ca. 1 km auf der rechten Seite) abgeliefert werden. Die Öffnungszeiten sind immer mittwochs von 15 – 16 Uhr und samstags von 11 – 15 Uhr.
Alle Artikel der Rubrik:
- Schutz der Sonn- und Feiertage im November
- Kinderfrühstück am 17.10.2026 der ev. und kath. Kirche Nordheim
- Einladung zum Kirchsamstag am 24.10.2026 der Evang. Kirche Nordheim
- Kartenspielrunde der Bürgerstiftung Nordheim
- Reparaturarbeiten an der Wasserversorgungsleitung nach Nordhausen
- Termine Offener Senioren Treff – Programm im Oktober und November
- Nächster Mittagstisch für Seniorinnen und Senioren am 5. November 2026 im Foyer der Sporthalle
- Binokelspielrunden von Oktober und November 2026 der Ortsbücherei Nordheim
- Projekt Sonnengarten: Ein neues Gesicht für den Ortseingang
- Ohrenspitzer am 27.10.2026 der Ortsbücherei Nordheim
- Baumaßnahme bei DB Regio: Fahrplanänderungen, Zugausfälle und Ersatzverkehr mit Bussen - Linien MEX 12 und MEX 18
- Einladung zum Kirchsamstag am 24.10.2026 der Evang. Kirche Nordheim
- Starke Frauen im Heilbronner Land am 03.11.2026
- Ausstellung in der Nordheime Scheune: „What The Room Knew“
- Nordheimer Geschichte
- Hundekot auf unseren Wegen – Eine Frage der Rücksicht und Verantwortung
- Karl-Wagner-Stift – ein Dankeschön
- Bewegung in freier Natur – Bewegungstreff im Park
- Veranstaltungskalender Oktober 2026 für Nordheim und Nordhausen
- Jetzt Bäume und Sträucher zurückschneiden!
- Sauberkeit und Sicherheit im Gemeindegebiet – Erinnerung an die Reinigungspflicht
- Binokelspiel-Runden im Oktober und November 2026 von der Ortsbücherei Nordheim
- Bürgerbus Nordheim – Nutzen Sie das kostenlose Angebot
- Einladung zur Buchvorstellung - Nordheimer Geschichten Band III
- Nachruf
- Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 25.09.2026
- Nächster Blutspendetermin in Nordheim
- Das Steueramt informiert
- Einladung zur Skibörse am 17/18.10.2026 von der Naturfreunde Nordheim
- Abschiedsfeier am 14.11.2026 des Gemeindediakon Bernd Maier
- Neugestaltung der Ortsmitte Nordhausen: Erste Gehwegflächen sind gepflastert und Stahlbauwerk der Pergola steht
- Andere Meinungen aushalten
- Nähcafe Freundeskreis Miteinander Helfende gesucht
- Termine Begegnungscafe Oktober 2026 Freundeskreis Miteinander
- Buchprojekt über das III. Reich in Nordheim
- Kinderkirche und Familiengottesdienste in der katholischen Kirche St. Maria in Nordheim
- Silvester-Feier am 31.12.2025 - AK Freundeskreis Miteinander u. Evang. Kirchengemeinde Nordheim




