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Mitteilungsblatt Nordheim

Neues aus Nordheim und Nordhausen

Sauberkeit und Sicherheit im Gemeindegebiet – Erinnerung an die Reinigungspflicht

Erfasst von: Redaktion, Aslan, Selin | 01.10.2026

Der Herbst ist da – und mit ihm die bunten Blätter, die unsere Straßen und Plätze verschönern, aber auch zur Herausforderung werden können. Damit Gehwege für alle sicher und angenehm nutzbar bleiben, sollten sich die Straßenanlieger (Eigentümer/Mieter/Pächter) an die allgemeine Gehwegreinigungspflicht erinnern.

Die Pflicht gilt das ganze Jahr über, nicht nur im Winter. Sie umfasst vor allem das Entfernen von Schmutz, Unrat, Unkraut und Laub. Wie oft gereinigt werden sollte, richtet sich nach dem jeweiligen Bedarf: regelmäßig und insbesondere immer dann, wenn es für die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung erforderlich ist.

Wo ein Gehweg vorhanden ist, erstreckt sich die Reinigungspflicht auf einen 1,20 Meter breiten Streifen am Fahrbahnrand.

Regelmäßig gepflegte Gehwege tragen nicht nur zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer bei, sondern verbessern auch das Erscheinungsbild unserer Gemeinde. Die Gemeindeverwaltung appelliert an alle Straßenanlieger, ihrer Reinigungspflicht zuverlässig nachzukommen – für eine saubere, sichere und attraktive Umgebung, in der sich alle wohlfühlen.

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