Mitteilungsblatt Nordheim

Neues aus Nordheim und Nordhausen

Das Steueramt informiert

Erfasst von: Redaktion, Aslan, Selin | 29.09.2026

Hundesteuermarken

Bitte denken Sie daran, bei der Abmeldung Ihres Hundes (wegen Tod, Umzug oder Veräußerung) die Hundesteuermarke innerhalb eines Monats an das Steueramt zurückzugeben. Laut Hundesteuersatzung vom 25.09.2025 ist die Steuermarke Eigentum der Gemeinde Nordheim. Wird die Hundesteuermarke nicht zurückgegeben, wird dem Halter eine Gebühr in Rechnung gestellt.

Grundsteuer A: Kleinbetragsregelung

Die Verwaltung führt ab 2027 eine Kleinbetragsregelung ein. Alle Fälle der Grundsteuer A mit einem Betrag von unter 5 EUR werden künftig nicht mehr veranlagt. Bitte beachten Sie, bei einer Änderung des Hebesatzes oder des Messbetrages können einzelne Flurstücke den festgelegten Betrag übersteigen und wieder veranlagt werden.

Bei Fragen dürfen Sie sich gerne an das Steueramt (steueramt@nordheim.de oder 07133 182-1330) wenden.

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