Mitteilungsblatt Nordheim
Neues aus Nordheim und Nordhausen
Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 21. September 2026
Erfasst von: Redaktion, Aslan, Selin | 22.09.2026
In seiner letzten Sitzung hatte sich der Technische Ausschuss unter anderem mit folgenden Tagesordnungspunkten zu beschäftigen:
Bausache: Flurstück 64, Weststraße 17; Umbau bestehendes Wohnhaus in MFH und Neubau von Garagen und Wohnhaus
Auf oben genanntem Grundstück soll der nördliche Teil des vorhandenen Gebäudes abgebrochen und durch einen neuen Anbau mit einer Wohnung und integrierten Garagen ersetzt werden. Im südlichen Teil sollen durch Sanierungsarbeiten bestehende Wohnungen erhalten und eine zusätzliche Wohnung geschaffen werden. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Ortskern Nordhausen, 1. Änderung“ und verstößt gegen dessen Festsetzungen. Der nördliche Neubau überschreitet die Baulinie. Zusätzlich befindet sich die geplante Luftwärmepumpe außerhalb des Baufensters. Das Vorhaben befindet sich außerdem innerhalb des aktuellen Sanierungsgebiets „Nordhausen II“ und muss daher auch städtebaulich in das bestehende Ortsbild passt, um die erforderliche sanierungsrechtliche Genehmigung zu erhalten. Der Technische Ausschuss erteilte sowohl das Einvernehmen für die Verstöße gegen den Bebauungsplan als auch die sanierungsrechtliche Genehmigung.
Bausache: Flurstück 1330/1, Südstraße 23; Kelleranbau am bestehenden Gebäude, um ungefährliche Waren besser zu lagern
Auf obigem Grundstück sollen im rückwärtigen Bereich hinter dem bestehenden Gebäude die Kellerräume erweitert werden. Der Kelleranbau liegt unter der Geländeoberfläche. Das Vorhaben befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils ohne Bebauungsplan. Es war daher darüber zu entscheiden, ob sich das Vorhaben in die Umgebungsbebauung einfügt. Der Technische Ausschuss erteilte das notwendige Einvernehmen.
Bausache: Flurstück 1283/1, Brackenheimer Straße 35; Anbau eines Stahlbalkons im Obergeschoss
In der Brackenheimer Straße 35 soll ein bereits angebauter Stahlbalkon nachgenehmigt werden. Die bauliche Anlage befindet sich in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil und ist damit nach § 34 BauGB zu beurteilen. Es war darüber zu entscheiden, ob sich der Balkon in die Umgebungsbebauung einfügt. Darüber hinaus ragen die notwendigen Abstandsflächen in ein angrenzendes Privatgrundstück. Die Frage einer damit notwendigen Baulastübernahme wird zuständigkeitshalber bei der Baurechtsbehörde im Landratsamt geklärt. Der Technische Ausschuss erteilte mehrheitlich sein Einvernehmen.
Bausache: Flurstück 5492/16, Schafhohle 2; Neubau einer unbeheizten Lagerhalle
In der Schafhohle 2 soll eine unbeheizte Gewerbehalle errichtet werden. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Schafhohle“ und verstößt gegen dessen bauplanungsrechtliche Festsetzungen. Im Norden und Osten wird die Baugrenze leicht überschritten und statt des festgesetzten Satteldaches soll ein Pultdach entstehen. Der Technische Ausschuss erteilte das notwendige Einvernehmen.
Bausache: Flurstück 5110, Großgartacher Straße 8; Abbruch Bestand Anbau und Neubau Anbau des Wohnhauses im EG und OG
In der Großgartacher Straße ist geplant, den rückwärtigen alten Anbau abzubrechen und einen neuen anzubauen. Das Vorhaben befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteil und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Es war daher darüber zu entscheiden, ob es sich in die Eigenart der Umgebungsbebauung einfügt. Der nördliche Teilbereich des Grundstückes liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Schafhohle“. Genau in diesem Bereich soll künftig die Zufahrt für einen Stellplatz im rückwärtigen Hof angelegt werden. An dieser Stelle legt der Bebauungsplan eine Grünfläche fest, weshalb zu entscheiden war, ob für die Zufahrt eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt werden kann. Darüber hinaus befindet sich das Grundstück im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet „Ortskern IV“. Daher war auch darüber zu entscheiden, ob sich das Vorhaben städtebaulich ins bestehende Ortsbild einfügt und damit eine sanierungsrechtliche Genehmigung erteilt werden kann. Die Planung war bereits im Vorfeld mit dem beauftragten Sanierungsträger, der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH, abgestimmt worden. Der Technische Ausschuss erteilte sowohl das baurechtliche Einvernehmen für das Vorhaben, als auch die sanierungsrechtliche Genehmigung.
Bausache: Flurstück 3794, Bahnhofstraße 80; Anbau eines Balkons im 1. OG mit Treppenabgang in den Garten sowie Errichtung eines Stellplatzes
In der Bahnhofstraße 80 soll im 1. OG ein Balkon mit Abgang in den Garten sowie ein Stellplatz errichtet werden. Das Vorhaben befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Es war daher darüber zu entscheiden, ob es sich das Vorhaben in die Eigenart der Umgebungsbebauung einfügt. Der Technische Ausschuss erteilte das Einvernehmen für das Bauvorhaben.
Bausache: Flurstück 9905, Ringstraße 1; Errichtung von 3 Garagenstellplätzen mit einer Müllabstelleinheit in Fertigteilbauweise sowie zwei außen aufgestellten Wärmepumpen
Obiges Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Hofstatt, 2. Änderung“ und verstößt gegen dessen Festsetzungen. Die geplante Garage mit drei Stellplätzen und einer Müllabstelleinheit überschreitet zum Großteil die Baugrenze. Auch die westlich geplante Wärmepumpe befindet sich vollständig außerhalb des Baufensters. Der Technische Ausschuss erteilte das notwendige Einvernehmen.
Bausache: Flurstück 5124/5, Daimlerstraße 3; Errichtung von 30 temporären Stellplätzen
Auf oben genanntem Grundstück soll ein nördlicher Teilbereich geschottert und als gewerbliche Stellplatzfläche für insgesamt 30 Fahrzeuge genutzt werden. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Kelteräcker II“, entspricht dessen Festsetzungen und wurde dem Technischen Ausschuss daher lediglich zur Kenntnis gegeben.
Bausache: Flurstück 159, Südstraße 2; Neubau eines Wohnhauses mit vierzehn geförderten Mietwohnungen, vier Wohngruppen für jeweils acht Bewohner und Tagesstruktur der LebensWerkstatt für Menschen mit Behinderung
Bei dem oben genannten Vorhaben handelt es sich um das Projekt „Sonnengarten“. Für die Umsetzung des Projektes war die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich, der direkt auf die Gebäudeplanung abgestimmt ist. Dieser Bebauungsplan ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht Rechtskräftig. Das Aufstellungsverfahren ist allerdings so weit fortgeschritten, dass die sogenannte „Planreife“ vorliegt. Damit konnte bereits vor Inkrafttreten des Bebauungsplans über das Baugesuch entschieden werden. Der Technische Ausschuss erteilte das notwendige Einvernehmen.
Es schloss sich eine nichtöffentliche Sitzung zur Vorbereitung der nächsten Gemeinderatssitzung an.
Alle Artikel der Rubrik:
- Begegnungscafe Freundeskreis Miteinander am 27.09.2026
- Äpfel Sammelaktion von dem Freundeskreis Miteinander am 26.09.2026
- Gemeinderatssitzung am 25.09.2026 - um was geht’s?
- Nächster Mittagstisch für Seniorinnen und Senioren am 1. Oktober 2026 im Foyer der Sporthalle
- Termine Offener Senioren Treff – Programm im Oktober
- Nordheimer Adventskalender Nr. 8 – Einladung an Gewerbetreibende zur Teilnahme
- Einladung für das Erntedank-Gottesdienst von der Ev. Kirche Nordheim am 04.10.2026
- Rückblick und Danke Ferienprogramm 2026
- Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 21. September 2026
- Sonne, Zwetschgenkuchen und viele gute Gespräche
- Neugestaltung der Ortsmitte Nordhausen: Randeinfassungen gesetzt und Pflasterarbeiten beginnen
- Die Weinlese läuft auf Hochtouren!
- Erntedankgottesdienst und Kirchenbesen am 27.09.2026 von Ev. Kirche Nordhausen
- Baumaßnahme bei DB Regio: Fahrplanänderungen, Zugausfälle und Ersatzverkehr mit Bussen - Linien MEX 12 und MEX 18
- Sommerleseclub mit Abschlussparty am 25.09.2026 der Bücherei Nordheim
- Was für eine Saison! Rekordhitze und unglaubliche Besucherzahlen
- Die Natursteine an der Bücherei erhalten ihre Farbe
- Bierprobe der Feuerwehr am 02.10.2026
- Schützenfest 2026
- Nordheimer Geschichte
- Die Gemeinde Nordheim bildet aus!
- Begegnungscafe im September
- Neuer Beschäftigter bei der Gemeinde Nordheim
- Ein Getränkewagen für viele Gelegenheiten
- Nach dem Ereignis – Durch ein zielgerichtetes Vorgehen Folgeschäden verhindern
- Welche Aufgaben hat die Feuerwehr bei Hochwasser und Starkregen?
- Einfach abgeladen – und wer räumt es weg?
- Buchprojekt über das III. Reich in Nordheim
- 10 Jahre Jubiläumsfest am 27.09.2026 des Krippenhaus Vogelnest
- Veranstaltungskalender September 2026
- Kinderkirche und Familiengottesdienste in der katholischen Kirche St. Maria in Nordheim
- Silvester-Feier am 31.12.2025 - AK Freundeskreis Miteinander u. Evang. Kirchengemeinde Nordheim




