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Mitteilungsblatt Nordheim

Neues aus Nordheim und Nordhausen

Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 21. September 2026

Erfasst von: Redaktion, Aslan, Selin | 22.09.2026

In seiner letzten Sitzung hatte sich der Technische Ausschuss unter anderem mit folgenden Tagesordnungspunkten zu beschäftigen:

Bausache: Flurstück 64, Weststraße 17; Umbau bestehendes Wohnhaus in MFH und Neubau von Garagen und Wohnhaus

Auf oben genanntem Grundstück soll der nördliche Teil des vorhandenen Gebäudes abgebrochen und durch einen neuen Anbau mit einer Wohnung und integrierten Garagen ersetzt werden. Im südlichen Teil sollen durch Sanierungsarbeiten bestehende Wohnungen erhalten und eine zusätzliche Wohnung geschaffen werden. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Ortskern Nordhausen, 1. Änderung“ und verstößt gegen dessen Festsetzungen. Der nördliche Neubau überschreitet die Baulinie. Zusätzlich befindet sich die geplante Luftwärmepumpe außerhalb des Baufensters. Das Vorhaben befindet sich außerdem innerhalb des aktuellen Sanierungsgebiets „Nordhausen II“ und muss daher auch städtebaulich in das bestehende Ortsbild passt, um die erforderliche sanierungsrechtliche Genehmigung zu erhalten. Der Technische Ausschuss erteilte sowohl das Einvernehmen für die Verstöße gegen den Bebauungsplan als auch die sanierungsrechtliche Genehmigung.

Bausache: Flurstück 1330/1, Südstraße 23; Kelleranbau am bestehenden Gebäude, um ungefährliche Waren besser zu lagern

Auf obigem Grundstück sollen im rückwärtigen Bereich hinter dem bestehenden Gebäude die Kellerräume erweitert werden. Der Kelleranbau liegt unter der Geländeoberfläche. Das Vorhaben befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils ohne Bebauungsplan. Es war daher darüber zu entscheiden, ob sich das Vorhaben in die Umgebungsbebauung einfügt. Der Technische Ausschuss erteilte das notwendige Einvernehmen.

Bausache: Flurstück 1283/1, Brackenheimer Straße 35; Anbau eines Stahlbalkons im Obergeschoss
In der Brackenheimer Straße 35 soll ein bereits angebauter Stahlbalkon nachgenehmigt werden. Die bauliche Anlage befindet sich in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil und ist damit nach § 34 BauGB zu beurteilen. Es war darüber zu entscheiden, ob sich der Balkon in die Umgebungsbebauung einfügt. Darüber hinaus ragen die notwendigen Abstandsflächen in ein angrenzendes Privatgrundstück. Die Frage einer damit notwendigen Baulastübernahme wird zuständigkeitshalber bei der Baurechtsbehörde im Landratsamt geklärt. Der Technische Ausschuss erteilte mehrheitlich sein Einvernehmen.

Bausache: Flurstück 5492/16, Schafhohle 2; Neubau einer unbeheizten Lagerhalle

In der Schafhohle 2 soll eine unbeheizte Gewerbehalle errichtet werden. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Schafhohle“ und verstößt gegen dessen bauplanungsrechtliche Festsetzungen. Im Norden und Osten wird die Baugrenze leicht überschritten und statt des festgesetzten Satteldaches soll ein Pultdach entstehen. Der Technische Ausschuss erteilte das notwendige Einvernehmen.

Bausache: Flurstück 5110, Großgartacher Straße 8; Abbruch Bestand Anbau und Neubau Anbau des Wohnhauses im EG und OG

In der Großgartacher Straße ist geplant, den rückwärtigen alten Anbau abzubrechen und einen neuen anzubauen. Das Vorhaben befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteil und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Es war daher darüber zu entscheiden, ob es sich in die Eigenart der Umgebungsbebauung einfügt. Der nördliche Teilbereich des Grundstückes liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Schafhohle“. Genau in diesem Bereich soll künftig die Zufahrt für einen Stellplatz im rückwärtigen Hof angelegt werden. An dieser Stelle legt der Bebauungsplan eine Grünfläche fest, weshalb zu entscheiden war, ob für die Zufahrt eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt werden kann. Darüber hinaus befindet sich das Grundstück im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet „Ortskern IV“. Daher war auch darüber zu entscheiden, ob sich das Vorhaben städtebaulich ins bestehende Ortsbild einfügt und damit eine sanierungsrechtliche Genehmigung erteilt werden kann. Die Planung war bereits im Vorfeld mit dem beauftragten Sanierungsträger, der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH, abgestimmt worden. Der Technische Ausschuss erteilte sowohl das baurechtliche Einvernehmen für das Vorhaben, als auch die sanierungsrechtliche Genehmigung.

Bausache: Flurstück 3794, Bahnhofstraße 80; Anbau eines Balkons im 1. OG mit Treppenabgang in den Garten sowie Errichtung eines Stellplatzes

In der Bahnhofstraße 80 soll im 1. OG ein Balkon mit Abgang in den Garten sowie ein Stellplatz errichtet werden. Das Vorhaben befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Es war daher darüber zu entscheiden, ob es sich das Vorhaben in die Eigenart der Umgebungsbebauung einfügt. Der Technische Ausschuss erteilte das Einvernehmen für das Bauvorhaben.

Bausache: Flurstück 9905, Ringstraße 1; Errichtung von 3 Garagenstellplätzen mit einer Müllabstelleinheit in Fertigteilbauweise sowie zwei außen aufgestellten Wärmepumpen

Obiges Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Hofstatt, 2. Änderung“ und verstößt gegen dessen Festsetzungen. Die geplante Garage mit drei Stellplätzen und einer Müllabstelleinheit überschreitet zum Großteil die Baugrenze. Auch die westlich geplante Wärmepumpe befindet sich vollständig außerhalb des Baufensters. Der Technische Ausschuss erteilte das notwendige Einvernehmen.

Bausache: Flurstück 5124/5, Daimlerstraße 3; Errichtung von 30 temporären Stellplätzen

Auf oben genanntem Grundstück soll ein nördlicher Teilbereich geschottert und als gewerbliche Stellplatzfläche für insgesamt 30 Fahrzeuge genutzt werden. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Kelteräcker II“, entspricht dessen Festsetzungen und wurde dem Technischen Ausschuss daher lediglich zur Kenntnis gegeben.

Bausache: Flurstück 159, Südstraße 2; Neubau eines Wohnhauses mit vierzehn geförderten Mietwohnungen, vier Wohngruppen für jeweils acht Bewohner und Tagesstruktur der LebensWerkstatt für Menschen mit Behinderung

Bei dem oben genannten Vorhaben handelt es sich um das Projekt „Sonnengarten“. Für die Umsetzung des Projektes war die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich, der direkt auf die Gebäudeplanung abgestimmt ist. Dieser Bebauungsplan ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht Rechtskräftig. Das Aufstellungsverfahren ist allerdings so weit fortgeschritten, dass die sogenannte „Planreife“ vorliegt. Damit konnte bereits vor Inkrafttreten des Bebauungsplans über das Baugesuch entschieden werden. Der Technische Ausschuss erteilte das notwendige Einvernehmen.

Es schloss sich eine nichtöffentliche Sitzung zur Vorbereitung der nächsten Gemeinderatssitzung an.

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