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Mitteilungsblatt Nordheim

Andere Ämter und Behörden

Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Heilbronn informiert:

Erfasst von: Redaktion, Aslan, Selin | 01.09.2026

Wohin mit Baum-, Strauch- und Heckenschnitt, Rasenschnitt, Laub und sonstigen Gartenabfällen?

Für Privataushalte im Landkreis Heilbronn bestehen hierzu folgende Möglichkeiten:

Häckselplatz für Baum-, Strauch- und Heckenschnitt

Auf den Häckselplätzen im Landkreis Heilbronn können Baum-, Strauch- und Heckenschnitt bis ca. 10 cm Astdurchmesser kostenlos abgegeben werden.

Rasenschnitt und Laub

Von Mitte März bis Ende Dezember können auf den Häckselplätzen im Landkreis Heilbronn Rasenschnitt und Laub kostenlos im Container entsorgt werden – bis zu 0,5 m³ pro Anlieferung.

Biotonne

In die Biotonne gehören alle kompostierbaren Abfälle, z. B. Küchen- und Speiseabfälle, kleiner Baum-, Strauch- und Heckenschnitt, Gräser, Stauden, Laub, Rasenschnitt und sonstige Gartenabfälle.

Säcke für Gartenabfälle

Für kompostierbare Gartenabfälle wie Rasenschnitt und Laub sind ganzjährig 60-Liter-Papiersäcke für 1,50 EUR erhältlich. Sie können bei der Abfuhr der Biotonne bequem am Haus bereitgestellt werden. Die Säcke erhalten Sie an allen Verkaufsstellen für Gebührenmarken.

Großmengen an Gartenabfällen

Sonstige Gartenabfälle werden gegen Entgelt für 6,00 € je 100 kg an den Entsorgungszentren Eberstadt und Schwaigern-Stetten angenommen. Die Mindestgebühr beträgt 7,00 €. In Stetten gelten folgende Öffnungszeiten: Di.–Fr. 8:00–12:00 Uhr und 13:00–16:15 Uhr, Sa. 8:00–13:15 Uhr.

Eigenkompostierung

Gartenabfälle im eigenen Garten zu kompostieren, ist eine kostengünstige und umweltfreundliche Verwertungsmöglichkeit.

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