Mitteilungsblatt Nordheim
Neues aus Nordheim und Nordhausen
Wenn Hecken und Sträucher in die Wege wachsen
Erfasst von: Redaktion, Aslan, Selin | 19.08.2026
Wer derzeit im Ort unterwegs ist, sieht sie an vielen Stellen: unsere Bauhofmitarbeiter, die Hecken, Sträucher und andere Gehölze zurückschneiden. Was auf den ersten Blick nach einer ganz normalen Pflegearbeit aussieht, ist inzwischen eine Aufgabe, die unseren Bauhof jedes Jahr viele Arbeitstage beschäftigt.
Die Gemeinde verfügt über eine große Zahl an Grünanlagen, Hecken, Gehölzstreifen und sonstigen bepflanzten Flächen. Sie machen unseren Ort grüner und lebenswerter, wollen aber auch gepflegt sein. Bei der Menge und teilweise auch der Größe der Anlagen ist dies allein mit den eigenen Mitarbeitern und Geräten längst nicht mehr zu bewältigen. Deshalb nehmen wir für bestimmte Arbeiten zusätzlich professionelle Unterstützung mit entsprechenden Spezialmaschinen in Anspruch.


Dabei geht es keineswegs nur um ein gepflegtes Erscheinungsbild. Mindestens ebenso wichtig ist die Verkehrssicherheit. Gehwege müssen in ihrer vorgesehenen Breite benutzbar bleiben, Sichtfelder an Straßen und Einmündungen dürfen nicht zuwachsen und Verkehrszeichen oder Straßenleuchten nicht von Ästen und Sträuchern verdeckt werden.
Und an dieser Stelle sind nicht nur wir als Gemeinde gefragt.
Auch von privaten Grundstücken wachsen Hecken, Sträucher und Bäume immer wieder in den öffentlichen Verkehrsraum hinein. Besonders problematisch wird es, wenn dadurch Gehwege so eingeengt werden, dass Fußgänger ausweichen müssen – im schlimmsten Fall auf die Fahrbahn. Für ältere Menschen, Menschen mit Rollator oder Rollstuhl und für Eltern mit Kinderwagen kann ein zugewachsener Gehweg schnell zu einem echten Hindernis und zu einer Gefahr werden.
Deshalb unsere Bitte an alle Grundstückseigentümer: Schauen Sie gelegentlich nicht nur vom eigenen Grundstück auf Ihre Hecke, sondern auch von der Straße oder vom Gehweg aus. Ist der Gehweg noch vollständig nutzbar? Sind Verkehrszeichen und Straßenleuchten frei? Ist an einer Grundstücksausfahrt oder Kreuzung ausreichende Sicht vorhanden?
Wo dies nicht der Fall ist, bitten wir darum, Hecken, Sträucher und überhängende Äste entsprechend zurückzuschneiden. Als Orientierung gilt: Über Gehwegen sollte der Verkehrsraum bis zu einer Höhe von 2,50 Metern, über Fahrbahnen bis 4,50 Meter von Bewuchs freigehalten werden. Auch Verkehrszeichen und Straßenleuchten müssen gut sichtbar bleiben.
Dabei ist allerdings auch der Naturschutz zu beachten: In der Zeit vom 1. März bis 30. September dürfen Hecken, Gebüsche und andere Gehölze grundsätzlich nicht stark zurückgeschnitten oder „auf den Stock gesetzt“ werden. Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des jährlichen Zuwachses. Notwendige Maßnahmen zur Verkehrssicherheit bleiben ebenfalls möglich; selbstverständlich ist dabei insbesondere auf brütende Vögel und andere geschützte Tiere Rücksicht zu nehmen.
Unser Bauhof hat mit dem Rückschnitt auf den gemeindeeigenen Flächen jedenfalls reichlich zu tun. Wenn auch die privaten Grundstückseigentümer ihren Teil beitragen, bleiben unsere Straßen und Wege nicht nur ordentlich, sondern vor allem sicher und für alle gut benutzbar.
Vielen Dank fürs Hinschauen – und, wo nötig, fürs Zurückschneiden.
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