Mitteilungsblatt Nordheim
Amtliche Bekanntmachungen
Öffentliche Bekanntmachung
Erfasst von: Redaktion, Aslan, Selin | 06.08.2026
Veröffentlichung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs im Internet
Vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) und örtliche Bauvorschriften „Ferienwohnungen Zabergäustraße 7/1“
mit Vorhaben- und Erschließungsplan
Der Gemeinderat der Gemeinde Nordheim hat am 29.07.2026 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Ferienwohnungen Zabergäustraße 7/1“ mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen.
Der Planbereich umfasst die Flurstücke 473, 474 und 475.
Im Einzelnen gilt der vom Büro Käser Ingenieure, Untergruppenbach, gefertigte Lageplan vom 22.03.2024/13.07.2026. Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan im Internet auf der Homepage der Gemeinde Nordheim unter der Internetseite
https://www.nordheim.de/website/de/leben/bauen-und-sanieren/aktuelle-bauleitplanverfahren
während der Dauer der nachfolgenden Frist von 12.08.2026 bis einschließlich 11.09.2026 veröffentlicht.
Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen zusätzliche zur Veröffentlichung im Internet im Rathaus der Gemeinde Nordheim, Bauamt, Hauptstraße 26, 74226 Nordheim während der üblichen Öffnungszeiten (Montag, Dienstag und Freitag: 9.00 bis 12.00 Uhr; Donnerstag: 7.00 bis 12.00 Uhr; Dienstag: 14.00 bis 18.30 Uhr) öffentlich ausgelegt.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mailadresse bauamt@nordheim.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Gemeindeverwaltung Nordheim, Hauptstraße 26, 74226 Nordheim abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan sind während der Veröffentlichungsfrist abzugeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter der Internetadresse https://www.nordheim.de/website/de/bekanntmachungen der Gemeinde Nordheim eingestellt.
Die veröffentlichten Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind auch über die Homepage des Büros Käser Ingenieur unter https://kaeser-ingenieure.de/stadtplanung/aktuelle-verfahren.html oder über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.
Nordheim, den 06.08.2026
gez. Schiek
Bürgermeister
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