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Mitteilungsblatt Nordheim

Neues aus Nordheim und Nordhausen

Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 27. Juli 2026

Erfasst von: Redaktion, Schweiker, Beate | 28.07.2026

In seiner letzten Sitzung hatte sich der Technische Ausschuss unter anderem mit folgenden Tagesordnungspunkten zu beschäftigen:

Bausache: Flurstück 10446, Zimmerer Höhe 27; Erstellung eines Carports vor der Garage
Auf dem betroffenen Grundstück soll die Fläche vor der Garage durch einen Carport überdacht werden. Der geplante Carport befindet sich außerhalb des Baufensters und benötigt daher eine Befreiung. Zusätzlich wird mit der bereits bestehenden Garage die maximal zulässige Länge für eine Grenzbebauung ohne Abstandsfläche überschritten. Der Technische Ausschuss erteilte das notwendige Einvernehmen.

Bausache: Flurstück 1363/2, Südstraße 59; Erweiterung und Sanierung des bestehenden Zweifamilienwohnhauses: Erstellung eines Treppenanbaus an der Nordseite, Erstellung eines Anbaus u. Balkon an der Südseite sowie Abbruch der bestehenden Garage u. Neubau eines Carports

Das oben genannte Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Kreuzäcker östlich, Änderung“ und verstößt gegen dessen bauplanungsrechtliche Festsetzungen. Mit dem nördlich geplanten Treppenanbau wird die Baulinie und mit dem südlichen Anbau sowie Balkon die Baugrenze überschritten. Zusätzlich befinden sich zwei Terrassen außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche. Mit den Pultdächern auf den beiden Anbauten wird gegen das festgesetzte Satteldach sowie die Dachneigung von 30° verstoßen. Außerdem verstößt das geplante Blechdach auf dem südlichen Anbau gegen die vorgeschriebene Dachdeckung mit Ziegeln. Der Technische Ausschuss erteilte das notwendige Einvernehmen.

Bausache: Flurstück 3963, Lauffener Straße 1; Anbringung von einer beleuchteten Werbeanlage an der Hauswand

An der nördlichen Hauswand der Lauffener Straße 1 soll eine beleuchtete Werbeanlage mit 10,38 m² Fläche angebracht werden. Das Vorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Es ist daher darüber zu entscheiden, ob es sich in die Umgebungsbebauung einfügt. Aufgrund befürchteter Ablenkungswirkung am Fußgängerüberweg mit Ampel und an der Ausfahrtssituation von der Klimmerdingenstraße her, wurde das notwendige Einvernehmen vom Technischen Ausschuss versagt.

Bausache: Flurstück 3108/1, Im Auerberg 10; Garagenvergrößerung erforderlich zur Schaffung einer Unterstellmöglichkeit für Fahrzeug mit Anhänger

Der südliche Teil der bestehenden Doppelgarage soll um 1,26 m auf 3,08 m erhöht und um 1,25 m auf 10,24 m verlängert werden. So soll eine Unterstellmöglichkeit für Fahrzeuge mit Anhänger entstehen. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Schelmental“ und entspricht dessen Festsetzungen. Das Vorhaben wurde dem technischen Ausschuss daher lediglich zur Kenntnis gegeben.

Bausache: Flurstück 2511, Falkenstraße 4; Neubau eines Wohnhauses mit Garage
Mit dem geplanten Wohnhaus wird gegen die festgesetzte Traufhöhe von 4 m aus dem qualifizierten Bebauungsplan „Geroldsgrund II“ verstoßen. Die geplante Traufhöhe liegt bei 4,36 m. Gleichzeitig werden die vorgeschriebene Fristhöhe und Dachneigung eingehalten. Der Technische Ausschuss erteilte daher das notwendige Einvernehmen.

Regelungen zu Sanierungsgenehmigungen in der Hauptsatzung der Gemeinde klargestellt

Die Hauptsatzung der Gemeinde Nordheim regelt, dass der Technische Ausschuss für sanierungsrechtliche Genehmigungen nach § 144 BauGB zuständig ist. Neben sanierungsrechtlichen Genehmigungen im Zusammenhang mit Baugesuchen gibt es aber auch zahlreiche weitere Fälle für solche Genehmigungen. Diese sind in der Regel unkritisch und hauptsächlich aus formalen Gründen zu erteilen, z.B. beim Verkauf von Gebäuden, Eigentumswohnungen oder der Bestellung von Grundschulden. Die Verwaltung wurde daher ermächtigt, sanierungsrechtliche Genehmigungen zu erteilen, sofern diese nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit Baugesuchen stehen.

Es schloss sich eine nichtöffentliche Sitzung zur Vorbereitung der nächsten Gemeinderatssitzung an.

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