Mitteilungsblatt Nordheim
Neues aus Nordheim und Nordhausen
Nordheimer Geschichte
Erfasst von: Redaktion, Aslan, Selin | 30.06.2026

Ereignisse von den 20er bis zu den 50er Jahren - die Zeit vor, während und nach dem III. Reich
6. Teil: Verfolgte und Ausgegrenzte des Systems (1)
Ausgrenzung und Verfolgung
Man musste kein erklärter Gegner der NSDAP oder der Hitlerpolitik sein, um ein Opfer dieses Regimes zu werden. Die bekanntesten Opfergruppen während der Zeit des Dritten Reiches sind Juden, Homosexuelle, Zeugen Jehovas sowie Sinti und Roma. Der Nationalsozialismus war eine rassistische Ideologie, deren Ziel die Ausrottung der Juden und anderer unerwünschter Gruppen aus der deutschen Gesellschaft war (dazu zählten u.a. auch Behinderte, Alkoholiker, unverbesserliche Kriminelle). Die antijüdischen Maßnahmen des NS-Staates setzten bereits kurz nach Hitlers Machtantritt am 30. Januar 1933 ein. Schon in seinem Buch „Mein Kampf“ beschreibt Adolf Hitler Ideen, die auf die Ausrottung der Juden abzielten. In einer Reichstagsrede am 30. Januar 1939 hatte Hitler erstmals „die Vernichtung der jüdischen Rasse in Europa“ für den Kriegsfall angekündigt. Der Völkermord, den das deutsche NS-Regime während des Zweiten Weltkriegs an rund zwei Dritteln aller damals in Europa lebenden Juden beging, kostete insgesamt zwischen 5,6 bis 6,3 Millionen Menschen das Leben und wird als „Holocaust“ oder „Schoa“ bezeichnet.
In Nordheim lebten keine Juden, aber in mehreren Dörfern der Umgebung (Sontheim, Horkheim, Talheim, Schluchtern, Massenbach usw.) und vor allem in Heilbronn gab es jüdische Gemeinden. Die Mitglieder dieser Gemeinden wurden mit großer Grausamkeit verfolgt. Sie wurden gedemütigt, enteignet, zur Auswanderung gezwungen oder ins Konzentrationslager deportiert und dort umgebracht. Während in Nordheim keine Vorkommnisse mit Juden bekannt sind, ist das beim Thema Zeugen Jehovas und Homosexuelle sehr wohl der Fall. Beide Gruppen passten nicht in das nationalsozialistische Weltbild und wurden brutal verfolgt. Sowohl Homosexuelle als auch Zeugen Jehovas (auch „Ernste Bibelforscher“ genannt) wurden als Bedrohung für die „nationale Volksgemeinschaft“ und die „Rasse“ angesehen, wobei Zeugen Jehovas zudem als Pazifisten galten und viele wegen der Verweigerung des Wehrdienstes hingerichtet wurden. Dieses Schicksal erlitt der Nordheimer Max Grau:
Zeugen Jehovas - der Fall Max Grau
Max Grau wohnte seit März 1932 in Nordheim in der Südstraße 11. Er wurde am 23.12.1899 als Sohn eines Fabrikanten aus Fürth/Bayern geboren und war Mitglied der „Zeugen Jehovas“. Von Beruf war Grau Sportlehrer. Als „ernster Bibelforscher“ wurde ihm diese Tätigkeit im Dritten Reich untersagt. Ab Juli 1935 betrieb Grau deshalb einen Textilhandel, der ihm im Juni 1938 verboten wurde, da er keinen Gewerbeschein besaß. Als „Zeuge Jehova“ konnte er auch keinen bekommen, da diese als „nicht zuverlässig“ galten.

Auf Grund seiner Glaubensüberzeugung erschien Grau nicht zu seiner Einberufung am 24.2.1937 in der Alten Schule in Lauffen. Daraufhin wurde er 1938 wegen Fahnenflucht vor das Kriegsgericht nach Stuttgart zitiert. Am 11.9.1939 erhielt er einen Haftbefehl, er war zu dieser Zeit bereits in Untersuchungshaft in der Füsilierkaserne (Moltkekaserne) in Heilbronn. Als Max Grau in seiner Wohnung am 3.9.1939 von der Gestapo abgeholt wurde, war Ortsgruppenleiter Wilhelm Karle persönlich mit dabei. Die Spur von Max Grau führt 1941 weiter in das Strafgefangenenlager VII Esterwegen im Emsland. Die nächste Station war für Grau das Emslandlager Rhede-Brual. 1942 wurden etwa zweitausend Häftlinge zur Zwangsarbeit ans Nordkap verfrachtet, um für die „Organisation Todt“ unter menschenunwürdigen Bedingungen Verteidigungsanlagen und Straßen zu bauen und diese im Winter schneefrei zu halten. Unter diesen Häftlingen befand sich auch Max Grau. Sieben Jahre nach seinem Nichterscheinen auf den Stellungsbefehl wurde er „wegen Zersetzung der Wehrkraft“ am 25. April 1944 nach dem Kriegssonderstrafrecht §5 Ziffer 1 Abs. 1 zum Tode verurteilt und zu dauerndem Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte. Das Urteil wurde am 22. Mai 1944 in Alta/Nord-Norwegen um 5.42 Uhr durch Erschießen vollstreckt.



Beim Tod ihres Ehemanns war seine Frau Ria (Maria) Grau 40 Jahre, der Sohn Theo 15 Jahre alt. Da ihr Ehemann Max Grau „unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft verfolgt und im unmittelbaren Zusammenhang mit der Verfolgung am 22.5.1944 den Tod erlitten hat“, bekam die Witwe nach Kriegsende eine Wiedergutmachungsrente, die am 1.1.1949 monatlich 125 Mark betrug. Ein Heilbronner Buchhändler, den Ria Grau 1946 um geschäftlichen Rat bat, schrieb in einem Brief vom 11.8.1946: „Ihr Mann war tapfer, er zahlte für seine Überzeugung, für seine Ehre - wie er sie sah- den höchsten Preis: seine Freiheit, seine Gesundheit, sein Leben! Er zahlte aber auch mit noch mehr: mit dem Glück seiner Familie!“ Diesem Kommentar ist nichts hinzuzufügen. Der Name „Max Grau“ ist bei den Namen der Zivilopfer des II. Weltkrieges auf der Ehrenwand im Friedhof bisher nicht vorhanden.
Nach dem Krieg führte Ria Grau noch einige Zeit eine Leihbücherei in der Südstraße. Sie starb am 29. 12. 1954 im Alter von 51 Jahren. Der Sohn Theo Grau wurde Kaufmann und war in seiner Freizeit aktiver Sänger beim Liederkranz Nordheim. Für einige Jahre war er auch Hausmeister in der 1955 erbauten Turn- und Festhalle, 1956 wurde er in den Nordheimer Gemeinderat gewählt.
In Nordheim gab es in der Zeit der Gewaltherrschaft des Dritten Reiches außer Max Grau noch weitere Zivilpersonen, die ausgegrenzt wurden und denen Unrecht widerfahren ist. Eine dieser Personen war der Kolonialwarenhändler Karl Wolf, der ebenfalls den Zeugen Jehovas angehörte. Wolf betrieb seit 1932 in der Lauffener Straße einen kleinen Kaufladen, eine Zeitlang hat er auch als Dentist gearbeitet. Bei der Festnahme von Max Grau durch den örtlichen Polizeibeamten und im Beisein des Ortsgruppenleiters war Karl Wolf in der Wohnung von Max Grau anwesend. Die beiden Männer wollten sich vermutlich nach der Kriegserklärung von Frankreich und England im Radio über die politische Lage informieren. Ob der Radioapparat überhaupt eingeschaltet war und welcher Sender abgehört wurde, darüber machten Grau und Wolf allerdings unterschiedliche Angaben. Das erhöhte natürlich das Misstrauen vor allem des anwesenden Ortsgruppenleiters, da die beiden Männer als Zeugen Jehovas ohnehin als Bedrohung der Volksgemeinschaft betrachtet wurden. Karl Wagner schreibt am 20.9.1939 über Wolf: Wolf hat auf Vorhalt mir gegenüber erklärt, es sei jetzt die Zeit der großen Schlacht von Harmagedon (biblischer Ort) gekommen. Das große Blutvergießen hätte begonnen und nur wenige Gerechte werden es überstehen. (Anmerkung: Gemeint ist die im Buch der Offenbarung genannte „Schlacht von Harmagedon“. Für die Zeugen Jehovas steht die Lehre von der Schlacht von Harmagedon im Mittelpunkt ihrer Theologie). Durch solche Äußerungen sahen der Bürgermeister und die Partei die Gefahr, dass Wolf die Bevölkerung beunruhigen könnte. Die NSDAP stellte deshalb einen Antrag beim Landratsamt, den der Bürgermeister seinerseits mit einem Begleitschreiben unterstützte, auf Untersagung des Kolonialwarengeschäftes von Karl Wolf. Wolf wurde daraufhin „der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs mit Wirkung vom
11. Februar 1940 ab wegen Unzuverlässigkeit untersagt. Zur Begründung wurde angeführt, Wolf stehe nach eigener Erklärung auch heute noch auf dem Boden einer staatsfeindlichen Anschauung und ist mindestens passiver Gegner der Einrichtungen und der Weltanschauung des Dritten Reiches. […]
Durch Einspruch und Verhandlungen gelang es Wolf, dass das Geschäft schließlich von seiner Frau weitergeführt werden konnte. Bereits 1938/39 hatte die Ortsgruppe der NSDAP Plakate mit der Aufschrift „Volksverräter“ an Wolfs Geschäft angebracht. Dies sollte Kunden abschrecken, bei ihm zu kaufen. Parteigenossen verbot der damalige Ortsgruppenleiter Beringer, er war bis Ende 1939 Leiter der Ortsgruppe, den Besuch des Ladens. Wer es trotzdem wagte, dort einzukaufen, wurde „als politisch unzuverlässig erklärt“. Dies geschah zum Beispiel mit den Söhnen und dem Mann von Pauline Werner, die es daraufhin 1941 zwei Mal ablehnte, das „Ehrenkreuz der deutschen Mutter“ entgegenzunehmen.
Pauline Werner war verheiratet mit dem Schreinermeister Heinrich Werner. Das Ehepaar wohnte in der Südstraße und hatte fünf Kinder, drei Buben (Eugen, Otto und Richard) und zwei Mädchen (Elise und Hilde). Alle drei Söhne wurden zum Militär einberufen, zwei der Söhne sind im II. Weltkrieg gefallen, nur der Sohn Eugen überlebte den schrecklichen Krieg. Er war verheiratet mit Frida geb. Plieninger.

Pauline Werner und das Mutterkreuz
Das Ehrenkreuz der Deutschen Mutter, kurz Mutterkreuz, wurde am
16. Dezember 1938 per Verordnung von Adolf Hitler gestiftet. Das Mutterkreuz wurde in drei Stufen verliehen: Mütter von vier oder fünf Kindern erhielten eine bronzegetöntes, Mütter von sechs oder sieben Kindern ein versilbertes und Frauen, die acht oder mehr Kinder geboren hatten, wurden mit einem vergoldeten Mutterkreuz ausgezeichnet. In Nordheim erhielten zwischen 1938 und 1945 etwa 215 Frauen das Mutterkreuz verliehen. Doch eine Frau brachte dieses Ritual durcheinander: Pauline Werner geb. Kühner verweigerte zwei Mal die Annahme dieser Auszeichnung. Das brachte der 5-fachen Mutter viel Ärger ein, da man sie nun als Gegnerin der Partei bzw. des Regimes betrachtete. Pauline Werner wurde ins Rathaus einbestellt zur Befragung über den Grund, warum sie bereits zwei Mal nicht zu der Feier erschienen sei, um das Ehrenkreuz entgegenzunehmen. Dabei gab sie zu Protokoll, das Ehrenkreuz von jedem anderen Parteigenossen anzunehmen - nur nicht vom Ortsgruppenleiter Wilhelm Karle. Dieser habe ihre Söhne und ihren Mann als politisch unzuverlässig erklärt, weil sie im Laden des ernsten Bibelforschers Wolf eingekauft hätten. Nun bringt Frau Werner ein interessantes Argument vor: Der jetzige Ortsgruppenleiter und Bäckermeister Karle habe dem Wolf Nudeln für dessen Laden verkauft. Solange ihr Mann von einem solchen Menschen so schwer bezichtigt wird, obwohl dieser selbst nicht besser gehandelt habe, könne sie nicht aus der Hand desselben das Ehrenkreuz empfangen. Der Führer wolle auch nicht, dass führende Männer sich so verhalten.
Bürgermeister Wagner führt in seinem Protokoll vom 12. Juni 1941 noch ausführlich aus, dass gegen Frau Werner nichts Nachteiliges gesagt werden kann und dass der Grund ihres Nichterscheinens allein der Hass gegen Wilhelm Karle gewesen sei. Ob Pauline Werner das Ehrenkreuz noch entgegennahm, ist nicht bekannt. Auf alle Fälle gehörten viel Mut und Selbstbewusstsein dazu, sich in dieser schwierigen Zeit gegen die Partei und deren örtlichen Führer zu stellen.


Ulrich Berger
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